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Was bedeutet das Diesel-Fahrverbot für Pendler?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Millionen Menschen in Deutschland pendeln

Diesel-Fahrverbot: Millionen Pendler sind betroffen.
Diesel-Fahrverbot: Millionen Pendler sind betroffen.

Die Mieten in den Städten steigen immer weiter, während im Umland die Arbeitsplätze verloren gehen. Als Folge davon pendeln täglich Millionen Deutsche zwischen ihrem Wohnort und ihrer Arbeitsstelle hin und her. Doch gleichzeitig wird in den Städten die Luft dick und vielerorts drohen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß.

Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf den Pendelverkehr haben, denn auch von den Arbeitnehmern, die täglich hin und her fahren, sind viele noch mit Diesel-Fahrzeugen der Euro-Normen 1 bis 4 unterwegs. Im Folgenden verraten wir Ihnen, wie sich das Diesel-Fahrverbot auf Pendler auswirkt.

FAQ: Diesel-Fahrverbot für Pendler

Werden Pendler im Gesetz zu den Diesel-Fahrverboten berücksichtigt?

Nein. Das Bundesimmissionsschutzgesetz macht hier keinen Unterschied zwischen Ortsansässigen und Pendlern. Für alle gelten dieselben Regeln.

Welche Fahrzeuge sind von Diesel-Fahrverboten ausgenommen?

Möchten Pendler eine Fahrverbotszone befahren, braucht ihr Fahrzeug in der Regel entweder die Euronorm 6 oder muss nachgebessert werden, sodass es weniger als 270 Milligramm Stickoxide pro Kilometer ausstößt.

Wie können Kommunen das Diesel-Fahrverbot für Pendler umsetzen?

Manche Städte richten kostenlose Park-and-Ride-Plätze in der Nähe öffentlicher Verkehrsmittel ein.

Fahrverbot macht keinen Unterschied zwischen Pendlern und Ortsansässigen

Am 14. März änderte der Bundestag das Bundesimmissionsschutzgesetz und legte damit neue Regelungen beim Diesel-Fahrverbot fest. Unter anderem wurde dabei auch beschlossen, welche Diesel-Fahrzeuge weiterhin in den Umweltzonen fahren dürfen.

Das Diesel-Fahrverbot gilt für Pendler und Ortsansässige gleichermaßen.
Das Diesel-Fahrverbot gilt für Pendler und Ortsansässige gleichermaßen.

Dies betrifft z. B. sämtliche Euro-6-Fahrzeuge oder solche, die nach einer Verbesserung der Abgasreinigung künftig weniger als 270 Milligramm Stickoxide pro Kilometer ausstoßen. Auch nachgerüstete Liefer- und Handwerkerfahrzeuge sind neben anderen vom Diesel-Fahrverbot ausgenommen. Für Pendler sieht der Gesetzgeber hier allerdings keine Ausnahmeregelung vor. Es gilt also: Hat Ihr Diesel nicht die richtige Euro-Norm, ist die entsprechende Umweltzone auch für Sie als Pendler prinzipiell tabu. Missachten Sie dies, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Es gibt allerdings Städte, die sich bereits auf dieses Problem eingestellt haben und spezielle Zugeständnisse an den Pendelverkehr machen. Dies betrifft zum Beispiel das Einrichten von kostenlosen Park-and-Ride-Plätzen in der Nähe von S- und U-Bahnhöfen und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. In Stuttgart beispielsweise dürfen Park-and-Ride-Anlagen selbst dann von Pendlern mit Diesel-Fahrzeugen angefahren werden, wenn sie in einer Umweltzone liegen.

Andernorts hingegen macht so manche Kommune für das drohende Diesel-Fahrverbot gerade die Pendler verantwortlich und versucht deshalb, ortsfremde Autofahrer „zu vergraulen“. So wurde beispielsweise in Frankfurt diskutiert, ob das kostenlose Parken in der Innenstadt für alle außer Anwohner abgeschafft werden und zukünftig kostenpflichtig sein soll.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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