Fahrverbot umwandeln: Höheres Bußgeld statt Fahrpause?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Umwandlung von einem Fahrverbot: Wann ist das möglich

Die Umwandlung von einem Fahrverbot ist meist nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Umwandlung von einem Fahrverbot ist meist nur in Ausnahmefällen möglich.

Ist der Bußgeldbescheid erst einmal da, wird vielen Autofahrern klar, welche Probleme im Beruf und Privatleben mit einem Fahrverbot auf sie zukommen werden.

Daher sind Überlegungen, wie sie ein Fahrverbot umwandeln und eine andere Strafe ableisten können, nachvollziehbar. Dennoch soll das Fahrverbot dazu dienen, den Autofahrer zu disziplinieren, damit zukünftig keine Verstöße gegen das Verkehrsrecht und die Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen werden.

Die Strafe soll jedoch nicht den Verlust des Arbeitsplatzes oder die Verschlechterung der wirtschaftlichen Existenz bedeuten. Doch ist es so einfach möglich, ein Fahrverbot zu umgehen und durch ein höheres Bußgeld seinen Führerschein nicht abgeben zu müssen? Und wem wird eher eine Geldstrafe anstatt einem Fahrverbot zugestanden?

Im nachfolgenden Ratgeber haben wir Informationen zur Umwandlung vom Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zusammengefasst.

FAQ: Fahrverbot umwandeln

Kann ich ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln?

Im Einzelfall ist das möglich. Die Entscheidung darüber trifft stets ein Richter.

Wann ist die Umwandlung in ein höheres Bußgeld möglich?

Dies geht nur, wenn ein Härtefall anerkannt wird. Das ist beispielsweise möglich, wenn Sie beruflich auf das Fahrzeug angewiesen sind.

Brauche ich einen Anwalt?

Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Diese kann eine Strategie für die Gerichtsverhandlung ausarbeiten.

Keine Lust zu lesen? Umgehung des Fahrverbots im Video erklärt

Video: Fahrverbot umgehen
Video: Wie lässt sich ein Fahrverbot umgehen?

Fahrverbot umwandeln: In eine höhere Geldstrafe. Wie geht das?

Ein Fahrverbot umwandeln, z.B. in ein höheres Bußgeld, ist nur dann möglich, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Wurde der Fahrer geblitzt, ist bei Rot über die Ampel gefahren oder wurde er mit Alkohol hinterm Steuer erwischt, dann muss er in der Regel den Führerschein abgeben. Die Regeln bezüglich eines Fahrverbots legt in Deutschland auch der Bußgeldkatalog fest. Wann Fahrer den Führerschein abgeben müssen, hängt vom Vergehen ab. Auch für wie lange, ob einen Monat oder drei, wird durch die Art der Ordnungswidrigkeit bestimmt.

In Einzelfällen ist es jedoch tatsächlich möglich eine Geldstrafe zu zahlen, anstatt ein Fahrverbot ableisten zu müssen. Allerdings sind die Anforderungen, wann dies angewandt wird, sehr hoch. Möchten Betroffene ein Fahrverbot umwandeln lassen, empfiehlt sich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann beratend zur Seite stehen, prüfen, ob die Möglichkeit zur Umwandlung besteht und dann das Anliegen vor Gericht vertreten.

Meist wird die Umwandlung von einem Fahrverbot in eine Geldstrafe auch nur bei Ersttätern angewandt. Oft wird dies als „sich vom Fahrverbot freikaufen“ oder als “Fahrverbot verkaufen” bezeichnet, was jedoch nicht korrekt ist. Ist das verhängte Fahrverbot zum Beispiel das erste gegen den betroffenen Kraftfahrer, ist eine Geldstrafe statt Fahrverbot denkbar.

Dennoch sind die Voraussetzungen unter denen Fahrer ein Fahrverbot umwandeln (in eine höhere Geldstrafe) können oft schwierig zu erfüllen.

In folgenden Fällen ist eine Umwandlung von einem Fahrverbot allerdings eher unwahrscheinlich:

  • wenn es sich um einen Verstoß mit Alkohol und Drogen am Steuer handelt
  • Wiederholungstätern
  • es sind Punkte in Flensburg eingetragen

Strafen, die 1 Monat Fahrverbot bedeuten, umwandeln zu lassen, ist daher nicht so einfach möglich.

Fahrverbot umwandeln: Eine gute Begründung ist gefordert

Das Freikaufen von einem Fahrverbot gibt es nicht.
Das Freikaufen von einem Fahrverbot gibt es nicht.

Um ein Fahrverbot umwandeln zu können, bedarf es einer guten Begründung. Zunächst muss gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben werden. Dann muss ein Anwalt dem Gericht gut darstellen können warum eine Umwandlung in diesem Fall notwendig ist.

Kann dieser zum Beispiel nachweisen, dass der Betroffene durch ein Fahrverbot seinen Arbeitsplatz oder die wirtschaftliche Existenz verlieren würde, wird dies oft auch als „unzumutbaren Härte“ gewertet. Dann können Gerichte das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln.

Auch das Argument des „Augenblickversagens”, wie zum Beispiel Wahrnehmungsfehler bei Verkehrsschildern oder eine nicht vorhandene Ortskenntnis, kann unter Umständen dazu ausreichen, ein Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln zu lassen. Auch in diesem Fall wird empfohlen einen Anwalt zurate zu ziehen. Sich „freikaufen“ von einem Fahrverbot ist somit eher selten möglich und hat immer auch eine andere Form der Strafe zur Folge.

Ist die Entscheidung für ein höheres Bußgeld statt Fahrverbot gefallen, bestimmt entweder die Bußgeldstelle oder das Gericht die Höhe.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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125 Kommentare

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  1. Andi
    Am 27. Februar 2017 um 9:57

    Hallo,

    ich wurde am 12.01.2016 mit 26km/h zu schnell geblitzt, ein zweites mal am 06.02.2017 mit 28km/h zu schnell. Jetzt soll ich 1 Monat Fahrverbot bekommen, weil ich innerhalb eines Jahres zweimal mit min. 26km/h zu schnell geblitzt worden bin.
    Meine Frage ist, wie das sein kann? Es liegen dach mehr als 12 Monate dazwischen?

    Danke im Vorraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Februar 2017 um 10:10

      Hallo Andi,

      das Jahr beginnt ab Eintritt der Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides, nicht ab dem Datum der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung. Aus diesem Grund kann das Fahrverbot gerechtfertigt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Ani
    Am 15. Januar 2017 um 13:51

    Hallo mein Lebensgefährte ist etwa 41 km/h in einer 100 Zone zu schnell gefahren.
    Wir waren mitten im Umzug, bzw. in den letzten Zügen dessen, leben dennoch nicht im selben Haushalt. Er ist selbstständiger Unternehmer und benötigt sein Auto sowohl beruflich als auch privat.
    Ich habe meine Sohn mit in die Beziehung gebracht der noch in den Kindergarten geht und seit 2 Monaten die Diagnose Krebs. Was mit vielen arztterminen verbunden ist.
    Wir sind also auf ihn angewiesen.
    Er war in der Zeit des Vergehens nicht versichert und die Anwaltskosten allein sind sehr hoch um die Umwandlung des Fahrverbotes in ein höheres Bußgeld möglich zu machen.
    Können wir das auch selbst in die Hand nehmen? Wie machen wir das am besten? was sollte man schreiben oder wie formuliert man das was wir wollen.
    Ich bin sehr verunsichert!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 11:07

      Hallo,

      es ist nahezu unmöglich, ohne Anwalt eine Umwandlung der Fahrverbots zu erreichen. Sie müssen genau darlegen, weshalb das Fahrverbot eine unzumutbare Einschränkung bedeutet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Müller
    Am 10. Januar 2017 um 14:44

    Hallo, ich werde alle 2 Jahre wegen Gewschwindigkeitsübetschreitung mit Punkten bestraft,dir dann aber nach spätestens 5 Jahren verjähren
    Akturll habe ich 2 Punkte wegen eiener Gewchwindigkeitsübertretung in 2014.
    Könnte die Behörde da auch mal von Vorsatz oder Wiederholungstäter ausgehn, obwohl der letzte Eintrag schon 2 Jahre zuruckliegt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2017 um 10:30

      Hallo Müller,

      das ist eher unwahrscheinlich. Gemäß Bußgeldkatalog liegt eine Wiederholungstat vor, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal über 25 km/h zu schnell gefahren wird. Ob mit einem Abstand von zwei Jahren zwischen den Verstößen eine beharrliche Pflichtverletzung begründet werden kann, ist fragwürdig. Natürlich kommt es hierbei stets auch auf die individuellen Umstände und die Einschätzung der Behörden an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Jan
    Am 4. Januar 2017 um 9:07

    Hallo ich bin ca 35 km/h
    Zu schnell bei Zone 50
    Nie Punkte in Flensburg gehabt.
    Ertstäter möglich den Fahrverbot frei zu kaufen wenn man mit den Leuten telefoniert danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2017 um 9:32

      Hallo Jan,

      es ist nicht möglich, sich von einem Fahrverbot freizukaufen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Fuchsi
    Am 19. November 2016 um 11:22

    Hallo, ich weiß nicht, ab wann gilt das Fahrverbot? Ich denke ich bin ca 81 km/ h gefahren ….innerorts. Habe im letzten Jahr keine Sache gehabt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2016 um 11:22

      Hallo Fuchsi,

      in der Regel wird im Bußgeldbescheid mitgeteilt, ab wenn ein Fahrverbot angetreten werden muss. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden und sich diesbezüglich dort erkundigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Petra L.
    Am 4. November 2016 um 17:51

    Hallo….ich habe mit 2 Punkten…1 monat Fahrverbot und 160 euro geldstrafe zu erwarten…kann die geldstrafe nicht bezahlen…ist es besser die geldstrafe in punkte oder Fahrverbot umzuwandeln ?….wie lange muss ich mit der Zustellung warten …das vergehen ist jetzt fast 3 monate her. Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. November 2016 um 11:12

      Hallo Petra,

      wenn Sie drei Monate nach Ihrem Verstoß keinen Anhörungsbogen erhalten haben, müsste der Verstoß normalerweise verjährt sein. Normalerweise ist es nur möglich, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Sie können aber bei der Behörde, welche das Bußgeld verhängt, einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen. Dies sollten Sie sofort tun, wenn der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Alex
    Am 20. September 2016 um 0:34

    Hallo,

    Ich bin mit 40 km/h zu schnell gefahren. 60 waren erlaubt. Habe nicht beachtet, dass ab 22:00 Uhr 60 gilt. Sonst nämlich 80. Es war spät und ich wollte mit meinem Kind nach Hause (welches auch krank ist). Ich war auf der Arbeit mein Kind bei meiner Freundin. Nun kann ich den FS nicht abgeben, da ich mitten im Wald wohne. Es gibt keine öffentliche Verkehrsmittel, keine Geschäfte. Auch mit dem Fahrrad ist es eine sehr lange Strecke. Ich könnte weder Lebensmittel kaufen, noch eine medizinische Versorgung meines Kindes sicherstellen. Auch in den Kindergarten könnte ich es nicht mehr bringen (der ist noch weiter weg). Mein Lebensgefährte hat gar keinen FS. Ich bin also für alle Verantwortlich. Punkte in Flensburg dürfte ich keine mehr haben. Gibt es hier eine Chance auf Umwandlung?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. September 2016 um 8:54

      Hallo Alex,

      dies ist eine schwierige Situation. Sofern tatsächlich ein Fahrverbot auf Sie zukommt, muss dieses Verbot auch angetreten werden. Eine Umwandlung ist in seltenen Fällen durchaus möglich. Das ist je nach Einzellfall jedoch entscheidend. Sie sollten sich daher an Ihre zuständige Behörde wenden und diesen die Umstände mitteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Brigitte
    Am 17. September 2016 um 18:10

    Mein Mann Fahrer …ich Beifahrer —auf dem Weg nach Münster vor dem Ortsschild war 70iger Zone , sind wir ca 100 gefahren, der Blitzer war aufgestellt gewesen tief im Gras…und kann man die Strafe falls Führerscheinentzug droht abwandeln da mein Mann den Führerschein beruflich braucht und ich stark Gehbehindert bin und selber kein Auto mehr fahren kann, bin total fertig deswegen da er den Führerschein doch braucht

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. September 2016 um 9:38

      Hallo Brigitte,

      kommt es zur Androhung des Fahrverbots, kann in Ihrem Fall durchaus der Antrag auf Umwandlung in ein Bußgeld gestellt werden. Dass Ihr Mann den Führerschein beruflich benötigt, ist ein starkes Argument für Ihr Anliegen. Lassen Sie sich bei Möglichkeit auch von einem Anwalt aus dem Verkehrsrecht beraten. Dieser kann Ihnen weitere Tipps zu einem erfolgreichen Antrag geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Daniela
    Am 14. September 2016 um 17:13

    Wie hoch ist in etwa die Geldstrafe, wenn ein 1 montiges Fahrverbot zu Bußgeld umgewandelt wird?
    Mein Mann ist betroffen, ist 57 kmh in einer 120 er Zone gefahren hat keine Punkte, braucht beruflich den Führerschein, aber wenn das dann 1000 Euro kosten würde z.b. könnten wir das nicht zahlen, darum wäre es schön im Vorfeld zu wissen was kommen könnte. Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. September 2016 um 9:38

      Hallo Daniela,

      das lässt sich im Vorfeld immer sehr schlecht sagen, da viele Faktoren da mit hineinspielen können. Oftmals kommt es aber zur Verdopplung des Bußgeldes. Gegebenenfalls kommen noch Anwalts- und Gerichtskosten dazu.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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