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Der EU-Führerschein: Anerkennung, Gültigkeit, Kosten & Umtauschfrist

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Wenn das EU-Recht einen Führerschein designt: Der neue europäische Führerschein

Bis 2033 muss jeder Fahrer einen EU-Führerschein besitzen.
Bis 2033 muss jeder Fahrer einen EU-Führerschein besitzen.

Europa wächst zusammen. Seit der Gründung der Europäischen Union (EU) sind die Mitgliedsstaaten bestrebt, ihre Richtlinien und Gesetzen aneinander anzugleichen und anzupassen. Dies macht sich im Bereich des Straßenverkehrs besonders bemerkbar. In diesem Kontext überrascht es nicht, dass eines der wichtigsten Dokumente eines Autofahrers ebenfalls auf einen einheitlichen Standard gebracht wurde: Der EU-Führerschein.

Der einheitliche Führerschein in der EU soll durch seine Gestaltung Polizisten und Staatsbediensteten dabei helfen, die Fahrerlaubnis von ausländischen Fahrern ohne Probleme festzustellen. Doch wie ist der EU-Führerschein gestaltet? Wann wird der neue EU-Führerschein zu Pflicht? Und weshalb bieten viele Anbieter an, einen ausländischen EU-Führerschein statt einer MPU zu erwerben? In diesem Ratgeber finden Sie Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen rund um den neuen Schein.

FAQ: EU-Führerschein

Bis wann muss ich meinen alten Führerschein umschreiben lassen?

Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle alten (auch EU) Führerscheine in den neuen umgetauscht sein. Damit auf den Führerscheinstellen kein Chaos entsteht, gibt es empfohlene Umtauschfristen. Diese finden Sie hier.

Wie lange ist der EU-Führerschein gültig?

Der EU-Führerschein ist 15 Jahre lang gültig und muss dann erneuert werden. Eine erneute Führerscheinprüfung ist jedoch nicht notwendig. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was kostet der neue EU-Führerschein?

Es fällt eine Bearbeitsungsgebühr von etwa 25 Euro an. Zusätzlich können Kosten für ein neues Führerscheinfoto (5 bis 20 Euro) entstehen.

Was ist der neue EU-Führerschein? Erklärung, Definition und Gültigkeit des Scheins

Mit einem EU-Führerschein steht Ihrem Urlaub nichts im Wege!
Mit einem EU-Führerschein steht Ihrem Urlaub nichts im Wege!

Der EU-Kartenführerschein geht auf die dritte Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union zurück. Diese wurde in Deutschland 2009 bis 2013 nach und nach umgesetzt. Grund für die Erneuerung war zum einen die hohe Anzahl unterschiedlicher Führerscheindokumente innerhalb der EU – laut Bundesdruckerei waren vor 2013 mehr als 110 Formate im Umlauf. Zudem sollte die Sicherheit auf den europäischen Straßen durch das neue Dokument erhöht werden.

Insbesondere der Führerscheintourismus soll das einheitliche Dokument erschweren. Zudem soll der neue Führerschein schwieriger zu fälschen sein. Eine weitere Neuerung liegt in der begrenzten Gültigkeit von dem EU-Führerschein auf 15 Jahre.

Doch wer ist überhaupt von der Führerscheinrichtlinie betroffen? Bis wann muss der alte „Lappen“ umgeschrieben werden? Im Folgenden gehen wir genau auf Aussehen, Inhalt und Beschränkungen des neuen Scheins ein.

Das steht auf Ihrem EU-Führerschein

Der neue Schein wird im Scheckkartenformat erstellt und ist daher deutlich einfacher im Portemonnaie zu verstauen als die alten Papierscheine. Das einheitliche Format des Führerscheins ermöglicht ein schnelles Ablesen aller wichtigen Informationen zum Fahrer. Die Einträge auf der Karte sind nach folgendem Prinzip nummeriert:

  • 1. Name
  • 2. Vorname
  • 3. Geburtsdatum und Geburtsort
  • 4a. Datum der Ausstellung des Führerscheins
  • 4b. Ablaufdatum
  • 4c. Ausstellende Behörde
  • 5. Führerscheinnummer
  • 6. Bild des Inhabers
  • 7. Unterschrift des Inhabers
  • 8. Wohnort (im deutschen EU-Führerschein entfällt dieser Eintrag
  • 9. Fahrerlaubnisklassen
  • 10. Erwerbsdatum der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen
  • 11. Gültigkeit befristeter Fahrerlaubnisklassen
  • 12. Beschränkungen und zusätzliche Angaben
  • 13. Eintragungen anderer Staaten bei Wohnsitzwechsel
  • 14. Eintragung des Erwerbsdatums der Klassen von Hand (optional)

Die Nummern eins bis neun befinden sich auf der Vorderseite des Dokuments. Die Nummern neun (in detaillierterer Ausführung) bis 14 sind auf der Rückseite zu finden.

Für wen ist ein europäischer Führerschein Pflicht?

EU-Führerschein: Das Umschreiben muss bis 2033 erfolgen.
EU-Führerschein: Das Umschreiben muss bis 2033 erfolgen.

Die dritte Führerscheinrichtlinie wurde in Deutschland 2013 umgesetzt. Daher gilt: Führerscheine, die ab 19.01.2013 ausgestellt werden, müssen bereits im neuen Format ausgehändigt werden. Auch, wenn Sie Ihren Führerschein verlieren oder aus sonstigem Grund umtauschen möchten, bekommen Sie seit diesem Stichdatum einen EU-Führerschein als Ersatz.

Es besteht allerdings kein sofortiger Zwang für Besitzer älterer Führerscheine, diesen gegen einen EU-Führerschein umzutauschen. Spätestens ab dem 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine in Deutschland allerdings dem europäischen Standard entsprechen. Sie haben daher noch einige Jahre Zeit, sich auf das neue Führerscheinformat einzustellen und Ihren Führerschein umschreiben zu lassen.

Es existieren verschiedene Umtauschfristen, welche verhindern sollen, dass Millionen von Führerscheinen zur gleichen Zeit umgetauscht werden. Dies würde die Behörden hoffnungslos überfordern:

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Was, wenn beim EU-Führerschein die Gültigkeit abläuft?

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die begrenzte Gültigkeitsdauer des Dokuments auf 15 Jahre. Die Erneuerung des Scheins nach Ablauf dieses Zeitraums stellt allerdings einen rein bürokratischen Aufwand dar: Es sind keine erneuten Prüfungen zur Verlängerung notwendig.

Vielmehr soll durch die regelmäßige Erneuerung gewährleistet werden, dass die Angaben auf dem Dokument möglichst aktuell bleiben. Auf diesem Weg wird Fälschungen entgegen gewirkt. Auch sollen Polizisten im Zuge einer Führerscheinkontrolle anhand des Bilds feststellen könne, ob der Fahrer auch wirklich auf dem Dokument abgebildet ist. Auf jahrzehntealten Fotos ist dies nicht möglich.

Ein Sonderfall stellen jene Führerscheinklassen dar, welche per se nicht unbegrenzt gültig sind. Dies gilt zum Beispiel für die Klassen C, CE, D und DE. Hier müssen Führerscheininhaber von dem 50. Lebensjahr an alle fünf Jahre nachweisen, dass sie zum Führen der entsprechenden Kfz in der Lage sind. Dies erfolgt mittels einer ärztlichen Untersuchung. Da im EU-Führerschein die Beschränkungen für diese Klassen ebenfalls notiert sind, benötigen Sie zur Verlängerung die entsprechenden Nachweise.

Diese Kosten verursacht der EU-Führerschein

Alle 15 Jahre müssen Sie Ihren EU-Führerschein umschreiben lassen. Dabei fallen unweigerlich gewisse Kosten an. Sie benötigen ein biometrisches Passbild, um die Umschreibung durchführen zu lassen. Je nach Photograph kosten diese zwischen 5 und 20 Euro je sechs Bilder. Hinzu kommen Bearbeitungsgebühren von ca. 25 Euro. Rechnen Sie daher beim EU-Führerschein mit Kosten von ca. 35 Euro.

Beantragen können Sie Ihren neuen EU-Führerschein beim Straßenverkehrsamt. In bestimmten Kommunen ist auch das Ordnungsamt oder das Landratsamt für den Umtausch zuständig.

Mehr zu den Kosten eines neuen EU-Führerscheins erfahren Sie in unserem Video:

Wie viel kostet ein neuer Führerschein?

Vorteile des neuen Scheins

Auch wenn die Erneuerungen des wichtigen Dokuments in erster Linie der Sicherheit und besseren zwischenstaatlichen Koordinierung dienen soll, wartet der EU-Führerschein ebenfalls mit gewissen Vorzügen für die Bürger auf.

Der EU-Führerschein kann mit MPU-Anordnung erworben werden. Die MPU muss erfolgreich bestanden werden.
Der EU-Führerschein kann mit MPU-Anordnung erworben werden. Die MPU muss erfolgreich bestanden werden.

Nie wieder Ärger beim Urlaub ins europäische Ausland mit dem EU-Führerschein. Ob England, Polen, Italien: Gültig ist das Dokument grundsätzlich in allen Mitgliedsstaaten. Begeben Sie sich hingegen mit einem alten grauen oder rosanen Führerschein ins Ausland, kann es zu Schwierigkeiten mit den dortigen Ordnungshütern kommen.

Obwohl ein in Europa ausgestellter Führerschein im ganzen EU-Gebiet anerkannt werden muss, kennen viele Behörden die alten Formate nicht mehr und verhängen im Zweifel ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot. Auch wenn Sie anschließend nachweisen können, dass es sich bei Ihrem „Lappen“ um einen gültigen Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis handelt, verlieren Sie einiges an Zeit und Urlaubsgefühl. Daher gilt der Tipp: Lassen Sie sich vorher einen EU-Führerschein machen.

Die MPU durch einen EU-Führerschein umgehen: Risiken und Strafen

Bei besonders schweren Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Betroffene müssen in diesem Fall eine bestimmte Sperrfrist abwarten, bevor Sie die Erlaubnis erneut beantragen dürfen. Während dieser Zeit ist es ihnen verboten, führerscheinpflichtige Kfz zu führen.

In vielen Fällen ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis mit dem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gekoppelt. Dies ist insbesondere bei Alkohol- und Drogenverstößen der Fall. MPU-Teilnehmer müssen einen medizinischen Abstinenznachweis vorbringen und in einem Gespräch mit einem Psychologen erläutern, inwieweit sie ihr Verhalten überdacht und verändert haben.

Da die MPU gewisse Kosten verursacht und zudem bei zu geringer Vorbereitung oder mangelnder Einsicht nicht bestanden werden kann, versuchen viele Betroffene, die Untersuchung mittels EU-Führerschein zu umgehen.

Im Folgenden gehen wir auf die gesetzlichen Regelungen zum Erwerb des Scheins im Ausland ein und erläutern, inwieweit die Erlangung von einem EU-Führerschein, ohne eine MPU zu absolvieren, legal ist.

Einen EU-Führerschein trotz MPU erwerben: Gesetzliches

Anbieter, welche im Internet mit einem einfachen und unkomplizierten Erwerb von einem EU-Führerschein ohne MPU werben, stützen sich auf die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU. Eine Führerscheinrichtlinie legt diesen Grundsatz fest.

Allerdings gilt dieses Recht auf Anerkennung nicht unbegrenzt für alle EU-Führerscheine: Die Behörden können auch im Nachhinein überprüfen, ob der EU-Führerschein überhaupt gültig ist. Dazu dürfen sie unter anderem kontrollieren, ob der Besitzer des Scheins zum Zeitpunkt des Erwerbs seinen Hauptwohnsitz im entsprechenden Land angemeldet hatte.

Mehrere Urteile bestätigen dieses Recht der deutschen Behörden und Führerscheinstellen. Prominent ist hier ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012 (Az. C-467/10). Darin bekräftigt das Gericht:

Ein Mitgliedstaat kann jedoch die Anerkennung des Führerscheins verweigern, wenn aufgrund von unbestreitbaren, vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen feststeht, dass der Inhaber des Führerscheins die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes nicht erfüllte.“ Pressemitteilung des EuGH vom 1. März 2012

Ist es legal, den EU-Führerschein zu kaufen?

Dank EU-Führerschein die MPU umgehen? Das ist teurer und oft illegal.
Dank EU-Führerschein die MPU umgehen? Das ist teurer und oft illegal.

Hier sind zwei verschiedene Situationen zu unterscheiden:

  • Sie erlangten den Führerschein noch innerhalb der Sperrfrist Ihrer Fahrerlaubnis
  • Sie erlangten den Schein nach Ablauf der Frist

In ersterem Fall liegt ein klarer Verstoß vor. Stellen Behörden fest, dass Sie mit einem EU-Führerschein fahren, welcher innerhalb der vorgeschriebenen Sperrfrist erworben wurde, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Hierfür droht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechend hohe Geldstrafe. Ohne Fahrerlaubnis zu fahren stellt eine Straftat nach § 21 StVG dar – dementsprechend hoch sind die Bestrafungen.

Erlangten Sie Ihren EU-Führerschein allerdings erst nachdem die Sperrfrist abgelaufen ist, muss dieser laut obigen EuGH-Urteil in Deutschland anerkannt werden. Allerdings ist dafür in der Regel der Nachweis notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs im entsprechenden Land befand. Sie müssen sich also normalerweise mindestens 185 Tage im Jahr dort aufhalten.

Können Sie dies nicht nachweisen und hatten Ihren Hauptwohnsitz zum entsprechenden Zeitpunkt in Deutschland, müssen Sie die MPU nachträglich absolvieren. Bis die Untersuchung bestanden ist, wird der Schein einbezogen.

Deshalb ist es nicht ratsam, einen EU-Führerschein ohne MPU zu erlangen

Eine MPU wird von den Behörden angeordnet wenn deutlich wird, dass ein Fahrer den restlichen Verkehr bewusst schwer gefährdet. Dies ist dann der Fall, wenn sich jemand hinter das Steuer setzt, obwohl er durch den Konsum von Drogen oder Alkohol stark beeinträchtigt ist. Auch notorische Raser müssen aufgrund der Häufungen der Übertretungen mit einer Anordnung zur MPU rechnen.

Mittels EU-Führerschein die MPU zu umgehen, könnte theoretisch noch möglich sein, ist allerdings in der Regel eher nicht ratsam. Liegt in einem EU-Staat eine Sperrfrist vor, darf dieser die Anerkennung vom neunen Euro-Führerschein aus einem anderen Land verweigern. So darf Deutschland beispielsweise einen Führerschein aus Polen aberkennen, wenn sich der Fahrer in Deutschland in der Sperrfrist befindet.

Erlangen Sie einen EU-Führerschein, ohne eine in Deutschland fällige MPU zu absolvieren, riskieren Sie erneute Verstöße. Die Untersuchung ist derart aufgebaut, dass betroffene Fahrer ihr Verhalten dauerhaft und nachhaltig verändern können. Dadurch leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit auf den Straßen. Verzichten Betroffene darauf, ist der nächste Führerscheinentzug in vielen Fällen vorprogrammiert. Denn es fehlt die intensive Auseinandersetzung mit dem den Verstöße zugrunde liegenden Problem.

Aufwand und Kosten

Auch wenn viele Internetseiten versprechen, ein neuer EU-Führerschein sei einfach und preiswert zu erlangen, ist dem nicht so. Allein die Ummeldung des Hauptwohnsitzes zieht massive Veränderungen nach sich. Neben zahlreicher behördlichen Meldepflichten sind unter anderem steuerliche Aspekte bei der Ummeldung zu bedenken.

Eine MPU kostet in der Regel zwischen 200 und 500 Euro – je nachdem, welcher Verkehrsverstoß begangen wurde. Der Erwerb eines EU-Führerscheins im Ausland ist ungleich teurer – neben den Kosten für Prüfung und Ausstellung des Scheins fallen in der Regel Mietkosten für den Wohnsitz an. Es ist daher auch für das eigene Portemonnaie schonender, sich die Zeit zu nehmen und eine MPU einmalig zu absolvieren. Diese hilft Ihnen auch für die Zukunft, teure Bußgelder zu vermeiden.

Sie können einen rechtmäßigen EU-Führerschein umschreiben lassen - trotz MPU-Anordnung.
Sie können einen rechtmäßigen EU-Führerschein umschreiben lassen – trotz MPU-Anordnung.

Erlangen Sie Ihren EU-Führerschein im europäischen Ausland, umgehen Sie zwar unter Umständen eine MPU, müssen aber dennoch eine Prüfung absolvieren.

Eine Fahrerlaubnis kann nämlich in keinem EU-Mitgliedstaat erworben werden, ohne die entsprechende Kenntnisse vorzuweisen. Dies erfolgt durch eine theoretische und praktische Prüfung.

Bieten Ihnen Anbieter aus dem Internet an, einen EU-Führerschein zu kaufen, ohne eine Prüfung zu absolvieren, sollten Sie daher die Finger von dem Angebot lassen. Hier wird die Grenze zur Illegalität überschritten und Sie müssen mit schweren Konsequenzen rechnen.

Finden deutsche Behörden heraus, dass Sie einen Führerschein ohne entsprechende Voraussetzungen erworben haben, können Sie wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt werden. Da sollten Sie sich also gut über legen ob Sie der neue EU-Führerschein aus Italien, Tschechien oder Polen eine Strafverfolgung wert ist.

Viele Rundum-Sorglos-Angebote zur Umgehung der MPU mittels EU-Führerschein stellen sich als unseriös heraus. Am Ende der Transaktion haben viele Betroffene Geld ausgegeben und keinen Führerschein dafür bekommen.

Insbesondere die Versetzung vom Wohnsitz nach Tschechien, Polen und Co. klappt oftmals nicht so, wie angenommen. Die Anordnung zur MPU bleibt in diesem Fall bestehen und das Auto muss weiterhin die Garage hüten. In diesem Zusammenhang können sich Betroffene fragen, inwieweit sich der Aufwand lohnt, die MPU mittels ausländischer Fahrerlaubnis zu umgehen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Der EU-Führerschein: Anerkennung, Gültigkeit, Kosten & Umtauschfrist
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112 Kommentare

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  1. Stath
    Am 31. Oktober 2018 um 9:36

    Hallo, hab mein FS wegen 0,8 Promile und Drogen wegbekommen.Muss nun zum 3 mal zur MPU.Habe keine Sperre bekommen.Bin seit meiner Geburt in Griechenland gemeldet im Elternhaus.Hab auch einen griechiesen Ausweis bin aber in Deutschland geboren.Arbeite hier in Deutschland und wohne auch hier.da ich seit 36 Jahre in Griechenland als Bürger gemeldet bin zweitsitz und keine speere habe.Darf ich In Deutschland mit einen Griechiesen FS fahren und ihn auch behalten.Möchte ihn jetzt machen gehen Natürlich Rechtlich legal Fahrschule und volles Programm.

    Danke im voraus

  2. Marius
    Am 28. Oktober 2018 um 16:43

    Hallo.
    Ich habe 2006 meinen Führerschein abgeben müssen. Sperrzeit von 10 Monaten ist abgelaufen. Muss eine MPU absolvieren. Bin polnischer Staatsbürger und bin in DE und auch seit 6 Jahren in Polen gemeldet. Da ich in Deutschland in keinem Arbeitsverhältnis bin und mich zurzeit in Polen aufhalte mache ich hier meinen Führerschein. Das bedeutet das ich keinen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe sondern in Polen. Habe einen gültigen polnischen Personalausweis. Kann ich bei einem Besuch in Deutschland aufgrund meines Polnischen Führerscheins Probleme bei einer Polizeikontrolle bekommen?

    MfG Marius

  3. K. Müller
    Am 27. Oktober 2018 um 21:30

    Hallo,

    habe in diesem Jahr den Führerschein gemacht und wollte bald in die Niederlande fahren. Die Frage:

    a) ist das ein EU-Führerschein
    b) wird ein EU-Führerschein für die Niederlande benötigt?

  4. Holger
    Am 30. August 2018 um 8:31

    Hallo.
    Mein im Jahr 2006 legal erworbener Tschechischer EU Führerschein läuft im Juni 2020 ab.
    Kann ich diesen bei der Führerscheinstelle (München) problemlos in einen deutschen EU Führerschein umschreiben lassen?
    Sollte ich vorher bei der Führerscheinstelle Akteneinsicht beantragen und alle von mir gespeicherten Angaben über Entzug bezüglich Trunkenheit im Verkehr löschen lassen?
    Hätte ich das längst machen sollen? Gilt der ab Ausstellungsdatum wirklich nur für 180 Tage in Deutschland?
    M.f.G. Holger.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 16:18

      Hallo Holger,

      ausländische Führerschein (auch EU) müssen bei festem Wohnsitz in Deutschland nach spätestens sechs Monaten umgeschrieben werden und sind ansonsten ungültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. P. Stefanidis
    Am 5. August 2018 um 23:46

    Hi… wollte mal was fragen…

    Mir wurde der Führerschein wegen zu vielen Punkten (9 Punkten) entzogen und ich muss eine MPU machen…

    Meine 6 Monatige Sperrfrist ist jetzt seit März vorbei. Ich bin in Deutschland geboren und Arbeite natürlich auch hier in Deutschland…
    ich habe aber keine Deutsche sondern griechische Papiere (GRIECHISCHEN AUSWEIS USW, KEINEN DEUTSCHEN) weil ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht annehemen wollte…
    und bin auch seit meiner Geburt in Griechenland in meinem Elternhaus gemeldet…

    Könnte ich jetzt da ich auch in GR gemeldet
    bin einen Griechischen führerschein machen und somit die MPU umgehen und hier in Deutschland fahren?

    So gesehen erfülle ich ja eigentlich alle Voraussetzungen um mit dem EU Führerschein wieder fahren zu dürfen…

    -Ich bin länger als 185 Tage in GR gemeldet.
    -Meine Sperrfrist ist vorbei und mache den Führerschein komplett neu (Günstiger als eine MPU)…

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:56

      Hallo Stefanidis,

      mit einem solchen Führerschein dürften Sie normalerweise maximal 185 Tage in Deutschland fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Alen
    Am 5. Juli 2018 um 17:16

    Hallo , mir wurde der Führerschein 2014 abgenommen und nach Strafen und Sperrfristen habe ich 2016 meinen Führerschein in Kroatien gemacht da ich kroatischer Landsmann bin ! Heute sagt mir ein Polizist das ein Eu Führerschein nur 180 Tage gültig ist und ich musste sofort mein Auto stehen lassen! Und kriege eine Anzeige ! Ich habe ihm gesagt das es so nicht ist er war sich ganz sicher ! Ich habe alles legal gemacht trotzdem untersagt er mir das ich fahre und ich mache mich strafbar! Stimmt das ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:19

      Hallo Alen,

      der EU-Führerschein eines anderen Staates ist in Deutschland für 180 Tage gültig, danach muss dieser in einen deutschen EU-Führerschein umgeschrieben werden, wenn ein deutscher Wohnsitz besteht. Ansonsten besteht keine gültige Fahrerlaubnis – wird trotzdem Auto gefahren, ist dies eine Straftat (Fahren ohne Führerschein).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Alex
    Am 8. Mai 2018 um 11:32

    Hallo,
    ich wohne in Österreich seit Mai 17 und habe eine Führerscheinsperre bis zum 8.8.18. ich habe alle Auflagen der österreichischen Behörden erfüllt (Vpu, Nachschulung etc.) und kann den Führerschein wieder beantragen. Ich plane die Beantragung am 10.8.18. Bekomme ich Probleme mit der deutschen Behörde? Muss ich einen MPU machen?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:37

      Hallo Alex,

      nach der Wiedererteilung können Sie problemlos auch im EU-Ausland, also bspw. Deutschland fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Seffen
    Am 25. April 2018 um 10:59

    Hallo, Ich wollte mich mal erkundigen, ob ich einen Früherbschein (Fahrschule, Theorie u Praxisprüfung) in Polen machen kann u ob dieser in Deutschland anerkannt wird. Zu meiner Person, Ich hatte 2 maleinen Führerschein, beide wegen Alkohol verloren. Habe nun eine MPU gemacht u diese bestanden. Nun wollte ich aus Preisgründen einen Führerschein in Polen machen kann.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 9:50

      Hallo Seffen,

      ein polnischer EU-Führerschein besitzt tatsächlich in Deutschland Gültigkeit. Dabei müssen Sie aber einige Voraussetzungen erfüllen, z. B. müssen Sie mind. sechs Monate im Ausstellungsland Ihrer Fahrerlaubnis gemeldet sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Seffen
        Am 11. Juni 2018 um 10:19

        Hallo, muss ich mit meinen Hauptwohnsitz in Polen gemeldet sein oder reicht auch ein zweitwohnsitz?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 16. Juli 2018 um 9:12

          Hallo Seffen,
          es muss sich hierbei um den Hauptwohnsitz handeln.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Seffen
        Am 7. Juni 2018 um 14:03

        würde auch ein Zweitwohnsitz reichen?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 3. Juli 2018 um 15:57

          Hallo Seffen,

          nein, es muss ein Hauptwohnsitz sein.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • Seffen
            Am 4. Juli 2018 um 7:25

            Muss ich mich denn komplett in Deutschland abmelden? Bzw. was muss ich beachten?

          • bussgeldkatalog.org
            Am 31. Juli 2018 um 14:22

            Hallo Seffen,

            Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Polen anmelden.

            Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Seffen
        Am 7. Juni 2018 um 14:02

        Hallo, ich habe gestern bei der Führerscheinstelle nachgefragt, ob es denn rechtens wäre, wenn ich meinen Führerschein nun in Polen machen. Da meinte, die Mitarbeiterin, nur wenn ich in der Zeit des Erwerbs (mindestens 185 Tage) meinen Hauptwohnsitz in Polen habe.

  9. Seffen
    Am 24. April 2018 um 17:25

    Hallo, ich wollte mich mal erkundigen, ob ein “EU-Führerschein” in Deutschland Gültigkeit hat, wenn ich in Deutschland erfolgreich die MPU absolviert habe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 16:26

      Hallo Seffen,

      ein gültiger EU-Führerschein gilt auch in Deutschland.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Silke
    Am 23. April 2018 um 11:17

    Guten Tag,
    mein Partner hat 2008 in Litauen einen EU Führerschein gemacht, er war dort nicht gemeldet, hat eine Ferienfahrschule besucht. Bei der Umschreibung in Deutschland wurde er nun gefragt, ob er dort gewohnt habe, nach Verneinung sagte man ihm der EU Führerschein sei somit nicht gültig.

    Aber:
    Grundsatz: der Ausstellerstaat prüft die Einhaltung, Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Beweis dafür anzusehen, dass sein Inhaber am Tag der Ausstellung die dafür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllte (vgl. u.a. OVG NRW, Urt. v. 17.1.14 – 16 A 1292/10)
    und laut Die anderen Mitgliedsstaaten sind sodann nicht befugt, die Beachtung der Ausstellungsbedingungen erneut zu prüfen vergleiche Urteil vom EuGH Aktenzeichen C-476/01 vom 29.04.2004.

    Was stimmt denn nun? Ist der EU Führerschein gültig und kann vom Straßenverkehrsamt umgeschrieben werden?

    Vielen Dank! Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 9:31

      Hallo Silke,

      EU-Staaten dürfen unter bestimmten Umständen einen ausländischen Führerschein für ungültig erklären. Lassen Sie sich in Ihrem konkreten Einzelfall bitte von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Peter w.
    Am 11. April 2018 um 20:05

    Hallo ich muss in Deutschland MPU machen.bin deutsch und möchte in Tschechien EU Führerschein machen.meine Frau ist von Tschechien und ich möchte durch Heirat tschechische Staatsbürgerschaft beantragen ist dann EU Führerschein in Deutschland gültig mit 6 monatiger Anmeldung in Tschechien und staatsbürgerschaft

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 11:37

      Hallo Peter,

      dies ist nur möglich, wenn Sie seit mehr als einem halben Jahr in Tschechien leben. Außerdem darf in Deutschland keine Sperrzeit gegen Sie verhängt worden sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Mike H
    Am 28. März 2018 um 0:46

    Hallo wertes Team,

    Ich habe meinen FS vor 16 Jahren abgeben müssen wegen überhöhter Geschwindigkeit in der Probezeit. Da ich zu faul war,den Aufbaukurs uu machen,wurde er mir ganz entzogen. Leider bin ich bin ich bis vor 2 Jahren immer wieder ohne FS erwischt und auch bestraft worden. Jetzt wollte ich meinen FS endlich machen und bin auch zu einem Psychologen. Da sich jetzt bei mir aber beruflich was geändert hat,muss ich nach Österreich umziehen. Eine Sperrfrist besteht nicht.
    Jetzt meine Frage: wenn ich meinen Hauptwohnsitz nach Österreich melde und ich da auch meinen FS erlange,bekomme ich da irgendwelche Probleme bei einer Kontrolle in Deutschland?

    Vielen Dank für eure Mühe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 14:51

      Hallo Mike,

      wenn Sie in einem anderen EU-Staat ordnungsgemäß eine Fahrerlaubnis erwerben, wird diese in der Regel problemlos hier anerkannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Serhan
    Am 27. Februar 2018 um 4:54

    Schönen guten Abend. Wie ich sehe kennen sich sich recht gut aus. Habe eine Frage. Habe einen türkischen Pass mit einem fiktionsbescheinigung. Muss ich mich in Deutschland abmelden und in zB Polen, Tschechien, Italien anmelden mindestens 6 Monate oder kann ich genauso hier Wohnung und auch dort angemeldet sein also in einem eu Land ? Wäre es überhaupt möglich mit einem türkischen Ausweis einen eu Schein zu erwerben ? Muss hier in Deutschland eine Mpu absolvieren. Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 15:13

      Hallo Serhan,

      in der Regel sollte es möglich sein, mit türkischem Pass einen EU-Führerschein zu erhalten. Fragen Sie ggf. direkt bei der Führerscheinbehörde nach. Um das Bestehen der MPU werden Sie jedoch nicht herumkommen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  14. Michael K.
    Am 19. Januar 2018 um 16:07

    Hallo,
    ist es denn absehbar, bzw wann in Deutschland die EU-Richtlinie zur integration der Führerscheinklasse A1 in die Führerscheinklasse B vorgesehen ist. Ich bin 10 Jahre lang meine Simson Schwalbe mit 60km/h gefahren…bis sie mir geklaut wurde und trotzdem darf ich mit einem vergleichbaren neuen und verkehrssicheren Gefährt nur 45km/h fahren. Das ist nicht fair.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:42

      Hallo Michael,

      Entscheidungen dieser Art müssen von der Politik getroffen werden. Eine Beurteilung ist uns deshalb nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Yannik
    Am 17. Januar 2018 um 13:26

    Kann ich einen EU Führerschein in der Sperrzeit erwerben und abwarten mit fahren bis diese abgelaufen ist? Ich muss MPU machen und will gleich anfangen in Tschechien einen Führerschein zu machen. Ist das dann legal wenn ich erst fahre mit dem dem EU Führerschein wenn die Sperrzeit abgelaufen ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 17:35

      Hallo Yannik,

      nach einem Urteil des EuGH kann eine Fahrerlaubnis in Tschechien nur dann legal erworben werden, wenn ein fester Wohnsitz dort nachgewiesen werden kann und keine Sperrfrist vorliegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Pawel T
    Am 10. Januar 2018 um 18:14

    Guten Tag Ich möchte Ihnen kurz Fragen . Ich habe einen polnische Führerschein ich bin aus Polen. Ich habe Wohnsitz und Staatsangehörigkeit nur in Polen. Ich habe in Deutschland 8 punkten bekommen. Meine Führerschein ist für 6 Monaten gesperrt wegen punkten. In november ist meine strafe zu ende gekommen. Darf ich weiter fahren in Deutschland oder muss ich erst mpu machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 11:37

      Hallo Pawel,

      dies hängt davon ab, ob eine MPU angeordnet wurde. Wenn Sie dies nicht wissen, fragen Sie bei der Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Daniel
    Am 10. Januar 2018 um 1:17

    Mein Name ist Daniel
    Ich habe in Spanien meinen eu fs erworben und gekriegt ich habe in Spanien zuvor über 180 Tage da gelebt , und habe auch eine Wohnsitzbestätigung aus Spanien mitgenommen
    Allerdings war ich noch in Deutschland gemeldet
    Darf ich jetzt mit meinem Führerschein in Deutschland fahren ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 11:08

      Hallo Daniel,

      mit einem EU-Führerschein dürfen Sie in Deutschland problemlos fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. jan
    Am 24. Dezember 2017 um 15:49

    hallo
    bin seit 2006 in cz gemeldet habe 2007 einen c schein dort erworben bin auch paralell in österreich gemeldet und besitze einen österreichischen b schein also gesamt 2 führerscheine jetzt habe ich eine verkehrskontrolle gehabt und mir wurde der österreichische fs abgenommen mit der begründung er ist ungültig da mann nur den aktuelleren haben kann die haben im computer gesehen das ich zwei habe jetzt bestehen die drauf dass ich meinen cz fs in einen österr.umschreibe,dürfen die das machen und da in cz ein fs 15jahre gültig ist was passiert mit meinen c schein wenn er umgeschrieben wird verliert er seine gültigkeit da mann in österreich auf 5 jahre beschränkt ist wegen ärztlicher kontrolle,bin noch immer in cz und in österreich gemeldet
    wäre nett wenn ich eine antwort beckomme

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 10:47

      Hallo Jan,

      wenn Sie Ihren Führerschein in einen österreichischen umschreiben lassen, so gelten für ihn die österreichischen Regelungen. Sollten Sie tiefergehende rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Sie umfassend zu Ihrem Einzelfall beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Maxim
    Am 19. Dezember 2017 um 20:35

    Hallo zusammen fährt jemand mit polnische Führerschein in Deutschland und war schon Polizeikontrolle und wie das alles abgelaufen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 11:42

      Hallo Maxim,

      Polen gehört zur EU, das bedeutet: Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz annehmen, dann ist Ihr Führerschein weiterhin gültig – Sie sollten diesen jedoch übersetzen lassen, um behördliche Arbeit zu erleichtern und Probleme zu vermeiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Maxim
    Am 19. Dezember 2017 um 20:29

    Hallo ich habe eine Frage 2013 musste ich mein Führerschein abgeben wegen Alkohol dann muss ich einen MPU machen 2015 Ich würde Erwischt ohne Fahrerlaubnis zu fahren jetzt wollte ich eine polnische Führerschein machen heute habe ich mit einem Anwalt gesprochen und habe ich dem auch hier sagt das ich ein polnische Führerschein machen will Der hat mir gesagt Dass die EU Führerschein in Deutschland nicht anerkannt also wem soll ich glauben bitte sagen Sie mir was soll ich am besten machen danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 11:56

      Hallo Maxim,

      eins vorweg: Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen, also wir dürfen Ihnen weder zu Schritten raten noch abraten.

      Um einem Führerscheintourismus vorzubeugen, wird ein Führerschein aus einem anderen EU-Land in Deutschland in der Regel nur dann anerkannt, wenn sich der feste Wohnsitz mindestens für 180 Tage in besagtem Land befand, während die Fahrerlaubnis erworben wurde. Insofern ist es durchaus wahrscheinlich, dass ein solch polnischer Führerschein nicht akzeptiert werden wird. Beraten Sie sich am besten noch einmal mit Ihrem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Tobias
    Am 10. Dezember 2017 um 12:48

    Hallo, ich muss euch hier mal bei euren MPU Kosten korrigieren. Und zwar hab ich 2005 schon eine MPU gemacht und die hat damals schon 880€ (wirklich ohne sämtliche andere Kosten, nur die reine Untersuchung bei TÜV Nord in Magdeburg) gekostet..und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das diese nun 12 Jahre später um die Hälfte billiger sein soll..
    Grüße

  22. Toni D.
    Am 4. Dezember 2017 um 15:31

    Ich habe bulgarische staatsangehorigkeit.Führerschein habe ich in Mazedonien gemacht und umgeschrieben in bulgarische. Jetzt wohne ich in DE. Darf ich mit meine Bulgarische führerschein fahren ?
    Vielen dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 11:28

      Hallo Toni D.,

      da Ihr Führerschein aus einem EU-Staat kommt, ist er auch hierzulande gültig. Dennoch benötigen Sie einen anerkannten, internationalen Führerschein – das bedeutet, Sie müssen Ihren Führerschein umschreiben lassen. Hierzu müssen Sie sich an das Straßenverkehrsamt oder ein Bürgerbüro wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  23. Tolga
    Am 30. Oktober 2017 um 21:38

    Hallo :)

    Ich habe auch paar fragen bin deutsche Staatsangehörigkeit und hatte einen Deutschen FS war in der probezeit und mein Fs wurde mir entzogen wegen Drogen habe einen Speerfrist gehabt habe die führerscheinstelle angerufen und habe gefragt wie es ausschaut die meinten es ist kein speerfrist mehr zu sehen ist und ich kann mit MPU anfangen wurde auch ohne führerschein erwischt einmal 2300 euro strafe und nun wie gesagt ich darf meinen mpu machen und sperrfrist ist weg.

    Meine Frage währe möchte einen Teschichen Fs machen mit 185 Tagigen Wohnsitz und würde mir was passieren wenn die Polizisten mich anhalten würden ?

    Ein kumpel von mir hat auch legal einen Eu Fs erworben also absolviert in Teschichen und hate einen festen wohnsitz legal alles
    Trozdem wurde sein Fahrerlaubnis entzogen obwohl sein speerfrist auch weg war ich habe irg wie angst würde mich sehr freuen für einen schönen schrittweisenen Erklärung

    Bin aus Baden Würrtemberg umkreis HD

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2017 um 13:10

      Hallo Tolga,

      grundsätzlich kann jeder einen EU-Führerschein in einem Land machen, wenn er davor sechs Monate in dem Land gelebt hat. Warum Ihrem Kumpel der Führerschein entzogen wurde, können wir Ihnen nicht sagen. Da Ihre Sperrfrist abgelaufen ist, dürfen Sie allgemein in Tschechien einen Führerschein machen.

      Ihre Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  24. Daniel H.
    Am 14. Oktober 2017 um 17:36

    P.s.
    Den Führerschein wurde mir nicht abgenommen.

  25. Daniel H.
    Am 14. Oktober 2017 um 17:31

    Hallo
    Habe im Jahr 2007 einen EU Führerschein in Polen gemacht. Musste in Deutschland eigentlich eine MPU machen. 2 Jahre Sperrfrist. Diese endete 2004. Wohnsitz war Polen als ich den Schein machte. Ist so im polnischen Führerschein unter Punkt 8 vermerkt. Habe schon mehrere Kontrollen überstanden. Auch wurde ich geblitzt und bekam einen Punkt. Habe der Behörde damals den Polnischen gemailt. War auch kein Problem.Vor 2 Tagen bei einer Kontrolle hiess es ich würde ohne gültigen Führerschein fahren. Was ist denn jetzt richtig?

    Danke für eine Info

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2017 um 13:13

      Hallo Daniel H.,

      grundsätzlich ist Ihr Führerschein gültig. Warum er als ungültig erklärt wurde, können wir Ihnen nicht sagen. Hier können Sie einen Anwalt konsultieren und sich beraten lassen.

      Ihre Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  26. Christian K.
    Am 4. Oktober 2017 um 16:06

    Hallo…habe letztens auch meine erste Kontrolle hinter mir mit meim rechtsmäßig erworbenen EU Führerschein aus Polen…obwohl mein Wohnsitz und Anschrift alles auf dem polnischen Führerschein drauf stand würde mir die Weiterfahrt untersagt…jetz bekam ich Post von der Polizei zwecks Anhörungsbeschuldigungsbogen…jetz meine Frage, sobald keine sperrfrist vorlag und mein polnischer Wohnsitz auf dem Führerschein steht muss der hier als wahrheitsgemäß angesehen und akzeptiert werden oder nich?

    • Serhan
      Am 27. Februar 2018 um 4:44

      Hallo christian. Darf ich fragen wie es ausgefallen ist ? Warst du 6 Monate dort angemeldet ? Ich will auch einen machen aber meine Wohnsitz dort anzumelden ist viel zu aufwendig. Kannste mir bitte Infos geben? Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 10:50

      Hallo Christian,

      dies sollte in der Regel zutreffen. Eine genaue Einschätzung kann ein Anwalt für Verkehrsrecht abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Jochen
    Am 28. September 2017 um 13:08

    Moin,

    wir wohnen in der Slowakei, mein Sohn wollte eigentlich mit 20 Jahren den Stufenführerschein A machen, (2 Jahre A2 vorhanden). Seid diesem Jahr wurde das Alter für den Stufenführerschein auf 21 Jahre angehoben ohne Vorankündigung.
    Kann die SK die EU Führerscheiregelungen einseitig dahingehend verändern? Was ist, wenn er den Stufenführerschein A in
    z.B. der BRD oder CZ macht und dann damit hier fährt?

    Vieeln Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jochen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 9:24

      Hallo Jochen,

      zur Rechtslage in der Slowakei stehen uns leider keine verlässlichen Angaben zur Verfügung. Die örtlichen Behörden können Ihnen sicher behilflich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Hamed
    Am 22. September 2017 um 16:41

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin Hamed 18 jahre alt und komme aus Afghanistan würde ich gerne ein Führerschein machen.
    Können Sie mir bitte helfen?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hamed

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 11:35

      Hallo Hamed,

      hier liegt ein Missverständis vor, wir sind lediglich ein Informationsportal.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Marcel K.
    Am 10. August 2017 um 20:20

    Ich habe schon seit 1982 meinem Führeschein in den Niederlande erworben, Klasse BE, in 2010 habe ich dort Klasse A erworben. Beim letzter Prüfung ist mein Fúhrerschein ein EU schein. Jetzt wohnen wir in Deutschland. Freunde von uns erzáhlten dass ich mein Führeschein nach einer Deutsche F-schein umtauschen mus und dan auch mit kleiner LKW oder Womo über 3,5T fahren darf. Stimmt das?
    Fahre übrigens auch schon 30 Jahre ohne Schaden :-)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 12:35

      Hallo Marcel,

      bezüglich dieser Frage sollten Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Tay
    Am 26. Juli 2017 um 18:45

    Hallo, und wie ist es mit Großbritannien soweit ich weis gilt da keine Meldepflicht was ist wen ich den EU-Führerschein dort erwerbe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:41

      Hallo Tay,

      ein EU-Führerschein ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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