Menü

Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: Was umfasst dieser?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Nach einem Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei einem Unfall die Opfer versorgen
Nach einem Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei einem Unfall die Opfer versorgen

Nur um die 14 Prozent der Deutschen schätzen ihre Kenntnisse bei der Ersten Hilfe als ausreichend ein. Doch jeder kann einmal in die Situation geraten, in der er Erste Hilfe leisten muss. In einem Erste-Hilfe-Kurs können Interessierte sich mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen auseinandersetzen und somit lernen, wie man Leben rettet.

Vor der Erteilung der Führerscheinklassen ist deswegen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben. Doch welchen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein muss ich belegen, damit ich bei einem Unfall helfen kann? Achten Sie darauf, dass der von Ihnen ausgewählte Kurs den Vorgaben aus der Fahrerlaubnisverordnung entspricht. Dort heißt es in Paragraph 19:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

Seit dem 01.04.2015 ersetzt der neue Erste-Hilfe-Kurs den Kurs zu den lebensrettenden Maßnahmen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist für den Führerschein nur ein „kleiner“ Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend gewesen. Dieser wurde auch LSM-Kurs (für lebensrettende Sofortmaßnahmen) oder umgangssprachlich auch Rotkreuzkurs genannt.

In gewerblichen Betrieben muss jeweils eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern vorhanden sein. Auch diese können den Erste-Hilfe-Kurs in neun Stunden besuchen, um sich zum Betriebshelfer ausbilden zu lassen.

FAQ: Erste-Hilfe-Kurs

Welche Inhalte hat ein Erste-Hilfe-Kurs?

Eine Übersicht der Inhalte von einem Erste-Hilfe-Kurs, finden Sie hier.

Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs?

Für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, welcher für den Führerschein notwendig ist, müssen Sie Kosten zwischen 20 und 40 Euro einplanen.

Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gültig?

Haben Sie als Autofahrer einen entsprechenden Kurs einmal besucht, ist dieser unbegrenzt gültig. Allerdings empfiehlt es sich, diesen in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, um im Falle eines Unfalls gut vorbereitet zu sein.

Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses

Die Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses bestehen nicht nur aus Theorie, vor allem soll auch die Praxis geübt werden, so dass die Teilnehmer bei einem Notfall die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen wie z.B. die stabile Seitenlage richtig ausführen können. Der Notarzt benötigt meist um die neun bis elf Minuten, bis er am Unfallort angetroffen ist. Der Erste-Hilfe-Kurs bildet Unfallzeugen dazu aus, in diesem Zeitraum die passenden Maßnahmen zu treffen. Die Teilnehmer sollen ihre Angst verlieren, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen (diese verhindert oft das Eingreifen der Unfallzeugen) und bei einem Unfall das notwendige Wissen abrufbereit zu haben.

Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein sind unter anderem:

  • Richtiges Vorgehen bei einem Unfall, den Unfall dem Rettungsdienst melden, sich um die Opfer kümmern
  • Gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe
  • Erkennen von Störungen des Bewusstseins
  • Den Helm abnehmen (bei einem Unfall)
  • Die Bestandteile der Rettungskette
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei bedrohlichen Blutungen, einem Herzinfarkt oder Schock
  • Stabile Seitenlage
  • Erste-Hilfe-Herzdruckmassage, Beatmung, Wiederbelebung

Weiterführende Ratgeber zur Ersten Hilfe

Wann lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort eingeleitet werden, entscheidet nicht selten über Leben und Tod.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort können die Überlebenschancen eines Unfallopfers erheblich erhöhen. Damit auch Laien wissen, was im Ernstfall zu tun ist, besteht für Führerscheinbewerber die Pflicht, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

Die Rettungskarte ist ein Plan der Konstruktion von einem Auto

Die ersten 60 Minuten nach einem Unfall sind die kritischsten. Neuere Fahrzeugmodelle sind so konstruiert, dass sie zwar den Fahrer und alle weiteren Insassen schützen, jedoch wissen Rettungskräfte oftmals nicht, wie sie an die Personen im Wagen gelangen. Aus diesem Grund gibt es die Rettungskarte, die anzeigt, wo sich welches empfindliche Teil im Fahrzeug befindet. » Weiterlesen...

Aufgeklappter Verbandskasten mit Verbadsmaterial

Ein Verbandskasten muss in jedem Auto mitgeführt werden. In diesem Ratgeber lesen Sie, welches Verbandsmaterial im Erste-Hilfe-Koffer für das Kfz vorhanden sein muss, was es mit der DIN 13164 für den Verbandskasten auf sich hat, warum die Verbandsmaterialien ausgetauscht werden müssen und welche Bußgelder anfallen, wenn das Erste-Hilfe-Set im Auto nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. » Weiterlesen...

Erste-Hilfe-Kurs: Kosten zwischen 20 und 40 Euro

Der bekannteste Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse ist sicherlich das Deutsche Rote Kreuz. Aber auch die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund bieten den Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs und viele weitere besondere Erste-Hilfe-Kurse an. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich auf um die 20 – 40 Euro.

Nachdem Sie den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein absolviert haben, erhalten Sie vom Seminarleiter ein Zertifikat zur bestandenen Teilnahme. Eine Abschlussprüfung oder Ähnliches ist nicht erforderlich. Das Teilnahmezertifikat müssen Sie bei der Führerscheinzulassungsstelle vorlegen, wenn Sie dort Ihren Führerschein beantragen. Oft bietet auch die Fahrschule in Zusammenarbeit mit z.B. dem DRK einen Erste-Hilfe-Kurs an und organisiert dann sogar die Einreichung der Zertifikate bei der Führerscheinzulassungsstelle.

Änderungen im Erste-Hilfe-Kurs seit 2015

In wenigen Stunden ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein abgeschlossen
In wenigen Stunden ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein abgeschlossen

Seit 2015 sind für den Erwerb des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein neun Unterrichtsstunde notwendig. Die neuen Kurse sollen außerdem nur noch sehr knapp auf die Theorie der lebensrettenden Maßnahmen eingehen, stattdessen wird der Fokus noch stärker auf die praktische Anwendung des Wissens gelegt.

In Kleingruppen lernen die Teilnehmer, wie sie sich bei einem Unfall richtig verhalten und wie sie bei der Versorgung der Opfer kooperieren. Dabei fungieren besondere Puppen als Anschauungsmaterial. An diesen kann beispielsweise eine Herzdruckmassage eingeübt werden. Schließlich haben die Teilnehmer auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen und erhalten professionelles Wissen zur Ersten Hilfe.

Erste-Hilfe-Kurs – Gültigkeit ist unbegrenzt

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Dies gilt auch für Berufskraftfahrer wie Busfahrer oder LKW-Fahrer. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten. Es gibt auch Auffrischungs-Kurse, die Interessierten für wenig Geld und mit kurzem Zeitaufwand das Wissen vermitteln. Diese Angebote sollten Ersthelfer spätestens alle drei bis vier Jahre wahrnehmen. Denn das vermittelte Wissen vergessen die Teilnehmer schnell, da sie es im Normalfall nur sehr selten anwenden müssen- glücklicherweise. Gerade in einem Notfall geraten viele Menschen in Panik, was den Zugriff auf das vielleicht schon eingerostete Wissen zusätzlich erschwert.

Wenn Sie den Erste-Hilfe-Kurs nicht für den Führerschein gemacht haben, sondern beispielsweise aus beruflichen Gründen, so beträgt die Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses meist nur zwei Jahre! Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Teilnahme an dem Kurs den Führerschein machen, so ist der Kurs für die Fahrerlaubnis auch weiterhin gültig, vorausgesetzt er gemäß FeV geeignet. Dennoch ist es ratsam, seine Kenntnisse aufzufrischen. Für den Beruf gilt das aber nicht mehr. Sie müssen dann erneut an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen.

Erste-Hilfe-Kurs für alle Führerscheinklassen

Bewerber um eine Fahrerlaubnis aller Klassen müssen vor der Erteilung der Fahrerlaubnis den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Er umfasst neun Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

Auch die Fortbildung zum Ersthelfer besteht aus neun Unterrichtseinheiten und kostet um die 20 bis 40 Euro. Der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig.

Erste-Hilfe: Auffrischung der Praxis ist wichtig

Ein Auffrischungskurs für die Erste Hilfe ist meist ein Tageskurs, bei dem vor allem die praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen wiederholt werden. Die Teilnehmer können Fragen stellen, um Wissenslücken zu schließen.

Erste-Hilfe-Kurse für Kinder

Um stetig das Wissen zur Ersten Hilfe zu erweitern, können Interessierte auch Erste-Hilfe-Kurse zu besonderen Themen besuchen. Wer beispielsweise ein Kind hat, kann sich in einem besonderen Erste-Hilfe-Kurs über häufige Unfall-Gefahren für Kinder informieren. Denn Kinder sind keine “kleinen Erwachsenen”; kommt es zu einem Notfall, in dem ein Kind involviert sind, so sollten einige Besonderheiten beachtet werden, über die Sie in den entsprechenden Kursen Informationen erhalten. Auch Kinder selbst können schon im jungen Alter einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Ganze Schulklassen können gemeinsam auf die Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult werden, so dass die Kinder das Wissen um die lebensrettenden Sofortmaßnahmen bereits im jungen Alter verinnerlichen.

Vor dem Führerschein benötigen Sie ein Teilnahmezertifikat für den Erste-Hilfe-Kurs
Vor dem Führerschein benötigen Sie ein Teilnahmezertifikat für den Erste-Hilfe-Kurs

Neben dem Erste-Hilfe-Grundkurs gibt es auch Erste-Hilfe-Kurse für die Notfall-Behandlung von Senioren oder Sportverletzungen. Sogar Erste-Hilfe-Kurse für Hundebesitzer werden angeboten! Wer einen solchen Sonderkurs besucht, lernt nicht nur – auf die eigenen Bedürfnisse angepasste – Techniken der Ersten-Hilfe, sondern frischt nebenbei sein altes Wissen in dem Bereich auf. Da bei den Deutschen der letzte Kurs zur Ersten Hilfe durchschnittlich schon 15 Jahre her ist, kann der Besuch eines Auffrischungskurses nicht schaden. Und wer weiß, ob die eigenen Maßnahmen zur Ersten Hilfe nicht einmal jemandem das Leben retten werden?

Übrigens bieten verschiedene Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen auch Gutscheine für die Kurse an. Diese können auch verschenkt werden.

Ersthelfer im Betrieb

Auch als berufliche Fortbildung kann ein Erste-Hilfe-Kurs verstanden werden. Am Arbeitsplatz muss es Menschen geben, die bei einem Notfall wissen, wie Sie richtig helfen. Zu diesem Zweck gibt es die betriebliche Ausbildung. Bei einem Betrieb mit zwei bis 20 Mitarbeitern muss ein Mitarbeiter einen Erste-Hilfe-Schein erworben haben. Der neunstündige Erste-Hilfe-Lehrgang, der auch für den Führerschein erforderlich ist, ist hier ausreichend.

Mängel bei den Erste-Hilfe-Kursen

In Deutschland besucht jährlich etwa eine Million Menschen einen Erste-Hilfe-Kurs. Eine aktuelle Studie hat festgestellt, dass die Qualität der Kurse häufig nicht zufriedenstellend ist. Mängel in der Ausbildung zum Sanitäter können aber bei einem Notfall dazu führen, dass die falschen Sofortmaßnahmen ergriffen werden.

Tatsächlich ist die Quote der Menschen, die bei einem Herzstillstand reanimieren, in Deutschland nur bei 15 Prozent. Dabei sinkt die Wahrscheinlichkeit, einen Herzstillstand zu überleben, mit jeder Minute, die nicht reanimiert wird. Das liegt möglicherweise auch daran, dass die deutschen Erste-Hilfe-Kurse sich nicht ausreichend mit diesem Thema befassen. Da sich in Deutschland täglich um die 2500 Erste-Hilfe-Fälle ereignen, ist eine gute Ausbildung auf diesem Feld jedoch für jeden wichtig.

Bei der Wahl eines Anbieters für einen Erste-Hilfe-Kurs sollten Sie sich im Vorfeld über die Qualität der Ausbildung informieren. Hier können Erfahrungsberichte aus dem Bekanntenkreis wertvolle Anhaltspunkte liefern.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (81 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: Was umfasst dieser?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

77 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Michael
    Am 22. Oktober 2022 um 17:37

    Hallo,
    habe meinen Erste-Hilfe Kurs am 4.4.2015 absolviert. Nun wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen. Für den Neuantrag der Fahrerlaubnis wird der Nachweis für den Erste-Hilfe Kurs benötigt.
    Ich habe eine Ersatzbescheiningung beantragt vom 4.4.2015. Ist diese Bescheinigung nach Novellierung der Erste-Hilfe Richtlinien aus dem Jahr 2015 somit gültig?

  2. Jana
    Am 20. Juni 2022 um 18:06

    Wird ein Online Erste Hilfe Kurs mit Teilnahmebestätigung anerkannt?

  3. Martin
    Am 29. Dezember 2021 um 23:09

    Hallo. Ich mach gerade meinen LKW Schein und mein Lehrer meinte, dass ich schauen soll ob mein 1. Hilfe Kurs von 2006 die 8 oder 9 als Ziffer hat. Bei der 9 wäre er wohl noch gültig und bei 8 müsste ich ihn neu machen.

    Wo steht die Ziffer?

    2011 habe ich einen 1 Hilfe Kurs gemacht von 16 Stunden für meinen Kletterschein beim ASB.

    Ist dieser auch gültig?

    Lg Martin

    2011 habe ich einen 1. Hilfe Kurs

  4. Steve
    Am 27. Oktober 2021 um 19:15

    Wenn man schon vor vielen Jahren Klasse 3 gemacht hat, und will jetzt noch zusätzlich Klasse C/C1 machen, muss man dann auch einen neuen Erste-Hilfe-Kurs machen, oder ist der alte ausreichend?

  5. Kimberly Z
    Am 22. August 2021 um 14:35

    Hallo, ich habe eine abgeschlossene medizinische Ausbildung zudem arbeite ich in einer Notaufnahme. Muss ich trotz alle dem einen erste Hilfe Kurs?
    Ich hatte nämlich mal gelesen wenn das vorhanden ist braucht man keinen erste Hilfe Kurs mehr machen stimmt das ?

  6. Marcel
    Am 15. Mai 2021 um 7:41

    Hi,

    Ich habe gesehen das es auch online Kurse gibt um den erste hilfe kurs zu machen. Da ich kaum einen Termin aktuell bekomme, wollte ich fragen ob jemand aus dem Kreis Rastatt schon Erfahrungen hat damit. Und ob es akzeptiert wird.

    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen

    • Oliver
      Am 15. September 2021 um 13:57

      Online-Kurse sind nicht ausreichend. Manche Anbieter stellen dir zwar gerne gegen Gebühr ein Zertifikat aus und sagen dir, dass es “von vielen Stellen akzeptiert wird o.ä.” – zulässig für den Führerschein sind die aber nicht.

      Nach Fahrerlaubnis-Verordnung ist ein praktischer Teil notwendig, und die Schulungsstelle muss amtlich anerkannt sein.

  7. John S
    Am 21. März 2021 um 18:14

    Ist gesetzlich geregelt, dass Spotschützen zur Erteilung / Beantragung einer Waffenbesitzkarte (WBK) die Teilnahme an einem 1.-Hilfe-Kurs nachweisen müssen?
    Wie lange darf die Teilnahme an einem solchen Kurs zurückliegen?
    Oder wo bekommt man verläassliche Informationen zu dieser Frage?

  8. Nadine
    Am 8. Januar 2021 um 17:51

    Hallo
    Wie läuft das jetzt mit den erste Hilfe Kursen wegen Corona? Und man den Führerschein machen möchte
    Bei uns beim drk finden keine Kurse statt kann man trotzdem den Führerschein machen und den Kurs nachreichen wenn wieder alles erlaubt ist?

  9. Privat
    Am 1. Oktober 2020 um 18:31

    ich habe August 2014 den erste Hilfe Kurs gemacht für PKW Führerschein jetzt will ich noch (2020) Pkw+Anhänger machen. Muss ich den kurz jetzt noch mal wieder holen?

  10. Philipp A
    Am 24. September 2020 um 7:20

    Hallo,

    meine Frage ist ob der Ersthelferschein vom 15.9.2018 noch gültig ist für den bevorstehenden Führerschein?

    Vielen Dank für Antworten

  11. Jens
    Am 10. August 2020 um 0:04

    Was ist denn von Anbietern zu halten, die diese online anbieten? Haben die dann in der Tat Gültigkeit?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2020 um 11:40

      Hallo Jens,
      praktische Unterweisungen können in der Regel online nicht erfolgen. Zudem muss der Nachweis des Kurses von einer amtlich anerkannten Stelle stammen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Lena
    Am 3. Juni 2020 um 8:59

    Hallo,
    Ich habe 2017 einen Erste Hilfe Kurs für meinen Führerschein belegt (9 UE) und möchte nun einen weiteren Führerschein machen.
    Durch verschiedene Schilderungen bin ich allerdings irritiert: gilt dieser Kurs nun noch oder muss ich für einen neuen Führerschein auch einen neuen Kurs belegen?
    Liebe Grüße

  13. Manuel
    Am 3. Februar 2020 um 16:18

    Hallo,

    ich habe vor drei Jahren für den Autoführerschein einen Erste Hilfe Kurs absolviert. Jetzt will ich dieses Jahr noch zusätzlich den A2 Schein machen. Muss ich dafür jetzt noch einmal an einem Erste Hilfe Kurs teilnehmen oder gilt der vom Autoführerschein auch bei einem neuen Antrag?

    Viele Grüße

  14. Steffen
    Am 25. Januar 2020 um 11:47

    Hallo, ich habe einen erste hilfe Kurs über meine Firma 2017 gemacht kann ich diesen trotzdem für die Führerscheinstelle nutzen? Sind 9 Einheiten a 45min. Oder muss dort erste Hilfe Kurs für den Führerschein stehen anstatt nur erste hilfe Kurs?

    • Jana
      Am 20. Juni 2022 um 16:21

      Hallo, ich habe im Jahr 2010 den LSM-Kurs absolviert, dieser wird ja nun nicht mehr anerkannt. Jetzt meine Frage wird der Erste Hilfe Schein von der Lernakademie Plus anerkannt?

      Danke Ihnen.

      Liebe Grüße

  15. Gast
    Am 23. Dezember 2019 um 15:02

    Guten Tag,
    ich würde gerne auf diesem Wege nachfragen, wie weit im Voraus man den Erste Hilfe Kurs für den Führerschein absolvieren kann, sprich, wie viele Jahre maximal vorher? Verfällt die Gültigkeit für den Führerschein nach einer bestimmten Zeit?
    Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Januar 2020 um 16:01

      Hallo Gast,

      der Nachweis bleibt in aller Regel unbegrenzt gültig (sofern er auch zum späteren Zeitpunkt noch den Anforderungen der FeV) entspricht. Hier kann es bei Änderungen der Voraussetzungen für die Kursgestaltung ggf. zum Gültigkeitsverlust kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Ben
    Am 22. Oktober 2019 um 22:36

    Ich habe vor ein paar Jahren meinen B Führerschein gemacht. Jetzt möchte ich BE machen, finde aber meinen Nachweis vom 1. Hilfe Kurs nicht mehr. Muss ihn ihn jetzt neu machen weil er ist ja unbegrenzt gültig und ich habe ihn ja damals für B schon nachgewiesen.

    Mit freundlichen Grüßen

  17. Lasse
    Am 9. Oktober 2019 um 13:59

    Hallo,
    Ich habe 2016 einen Erste Hilfe Kurs im Rahmen der Schule gemacht. Dieser ist für den Führerschein zulässig und war 12 Unterrichtsstunden lang. Mein Problem ist, dass ich diesen Kurs 2016 belegt habe. Muss ich nun für den Führerschein nochmal einen Kurs belegen oder kann ich den bereits bestandenen Kurs von vor drei Jahren verwenden?
    LG Lasse

  18. Denise D.
    Am 20. September 2019 um 10:40

    Braucht man als Berufskraftfahrer, hier Beförderung von ein bis 4 Personen, eine Auffrischung des EH-Kurses?
    Wenn ja, auf Grund welcher Rechtslage?

  19. Matthias H.
    Am 20. August 2019 um 15:54

    Guten Tag
    Ich wollte mit dem A Führerschein beginnen. Nach telefonischem Kontakt mit der Fahrschule meinte die Dame das es sein kann das mein Erste Hilfe ausweiß nicht mehr gültig ist, da neue Regelungen getroffen worden sind. Es sollen dort entweder 8 oder 9 Unterrichtsstunden vermerkt sein. Leider steht bei mir nichts von Übungsstunden oder der gleichen.

    Meinen erste Hilfe kurs habe ich in der Zeit vom 15.04.05 bis 29.04.05 in der Schule absolviert. Ist dieser also gültig oder nicht?

  20. Dennis
    Am 6. Juli 2019 um 12:47

    ich möchte den aktullen stand des Bußgeldkatalog mit dem inhalt: Erste Hilfe Kurs, Führerschein längerer zeit weg und neuerteilung,das sind die wichtigste begriffe.kann ruch mehr dabei sein um sich schlau zu machen.danke

  21. Dejan
    Am 3. Mai 2019 um 15:33

    Hallo ich habe 2011 an eine medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten teilgenommen die 12 Stunden ging nun will ich schnellst möglich den Führerschein machen ist dieser Schein noch für den Führerschein gültig ?

  22. Lucy
    Am 20. März 2019 um 0:10

    Hallo,
    Ich habe 2008 einen Kurs absolviert “Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen”. Ich möchte nun den Führerschein Klasse B machen. Nun sagt mir meine Fahrschule ich soll bei der Ausbildungsstelle des damaligen Kurses in Erfahrung bringen, ob der Kurs noch gilt, da die Fahrschule es anscheinend selbst nicht weiß. Es heißt doch, dass der Kurs seine Gültigkeit nicht verliert? Mit diesem haben ja früher alle ihren Führerschein gemacht..natürlich habe ich meine Kenntnisse zwischendurch immer mal wieder im Betrieb aufgefrischt aber dafür habe ich keine Nachweise.
    Wer hat nun Recht?

  23. Marcus
    Am 19. März 2019 um 12:35

    Zählt der erste hilfe kurs für den Betrieb auch für den Führerschein wenn ich denn beantrage ?

  24. Phillip
    Am 19. September 2018 um 17:23

    Guten Tag,
    Ich kann dem Text natürlich entnehmen, dass der Führerschein unbegrenzt gültig sei.

    Da ich gerade die theoretische Fahrschule für den A1-Führerschein hinter mir habe und den Führerscheinantrag zur Zulassung der Theorieprüfung anfordern möchte, frage ich mich trotzdem, ob meine Bescheinigung vom Juni 2016 noch gültig ist (bescheinigt vom ASB, entsprechend §19 FeV)..
    Verwirrt mich einfach ein bisschen, weil uns bei der Fahrschule und auch in der Schule immer gepredigt wird, dass man für den Führerscheinantrag ein maximal 2Jahre altes Dokument benötigt..

    Meine Kenntnisse frische ich auch regelmäßig auf, da ich in der Jugendfeuerwehr aktiv tätig bin, leider gibt es dafür keine Nachweise.

    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

    Vielen Dank und mfG

    Phillip

  25. Johnny
    Am 29. Juni 2018 um 14:19

    Hallo, ich habe mich neulich für den Führerschein der Klasse B angemeldet. Habe meinen Erste-Hilfe Schein damals in der Schule gemacht ende 2014 die 8 Stunden dauerte. Ab 2015 sind ja 9 Stunden erforderlich.Und daher meine Frage: Ist mein Erste-Hilfe Schein noch gültig auch wenn dort nur 8 Stunden eingetragen sind?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2018 um 15:11

      Hallo Johnny,

      erkundigen Sie sich am besten bei der Fahrschule oder der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Ramona
    Am 11. Juni 2018 um 9:23

    Hallo! Ich habe seit 29 Jahren den Führerschein (Auto) nun habe ich begonnen Klasse A zu machen. Muss ich den Erste Hilfe Kurs nochmals machen? Hatte den Kurs damals beim Roten Kreuz gemacht und war Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.Danke für die Antworten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:13

      Hallo Ramona,
      in der Regel ist ein erneuter Erste-Hilfe-Kurs nicht notwendig. Fragen Sie ggf. bei der zuständigen Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. mika
    Am 31. Mai 2018 um 13:13

    Ich habe einen Erstehilfekurs belegt jetzt sagt meine Fahrschule mir das ich einen neuen machen muss da es jetzt 9 stunden sind die man machen muss und mein letzter nur 8 stunden ging ist das war?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 10:38

      Hallo Mika,

      das stimmt. Seit dem 1. April 2015 dauert der Kurs nicht mehr acht Stunden, sondern neun Stunden. Nur ein Nachweis über einen solchen Kurs wird anerkannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Sabine R.
    Am 29. Mai 2018 um 10:27

    Hallo,
    meine Tochter hat vom 08.04. bis 02.06.2016 in der Schule einen 12 UE umfassenden Kurs über “Medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten” abgelegt. Die Inhalte entsprechen der “Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen” nach Paragraf 19Abs.1 der Fev.
    Diesen hat sie jetzt beim Landratsamt für begleitetes Fahren an 17 eingereicht.

    Dort wird behauptet, das der Kurs nur anerkannt wird, wenn sie bis 21.20.2017 bereits eine Fahrerlaubnis erworben hätte (nach einem Erlass vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur vom 19.04.2016.
    Da dies nicht der Fall ist, ist eine erneute Teilnahme an einem Kurs nötig.

    Ist das korrekt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 14:53

      Hallo Sabine R.,

      wenn der Kurs eine eingeschränkte Gültigkeit besaß und diese abgelaufen ist, sollte ein erneuter Kursbesuch nötig werden. Ansonsten wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Claudia S.
    Am 9. Mai 2018 um 17:29

    Hallo. Ich habe vor 3 Jahren meinen A2 Führerschein gemacht. Da brauchte ich keine Bescheinigung über Sofortmassnahmen am Unfallort bzw. Eine Bescheinigung über eine Erste Hilfe Kurs. Jetzt möchte ich die Klasse A machen und man sagt mir,ich müsse einen Erste Hilfe Kurs machen,da ich eine solche Bescheinigung brauche. Zählt mein bereits 24 Jahre geltender Autoführerschein nicht mehr. Bzw. Mein 3 Jahre alter A2 Führerschein. Muss ich wirklich eine neuen Lura machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 10:11

      Hallo Claudia,

      seit September 2015 gelten neue Regelungen für den Erste-Hilfe-Kurs. Dieser umfasst nun neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Um einen Führerschein machen zu können, reicht Ihre alte Bescheinigung deshalb nicht mehr aus.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Anett
    Am 29. März 2018 um 18:27

    Hallo, wir waren gerade bei der Fahrschule. Mein Sohn hat vor 2 Jahren den mopedführerschein gemacht und dadurch auch eine ausbildungsbescheinigung über erste Hilfe aus dem Jahr 2016. nun möchte er den Pkw Führerschein machen. Die Fahrschule meinte es gibt eine Neuerung im Gesetz, das mit jeder neuen führerscheinklasse auch ein neuer 1. Hilfe Kurs gemacht werden muss.

    Ist das korrekt ??

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 10:13

      Hallo Anett,

      unseres Kenntnisstandes nach haben Bescheinigungen, die nach dem 1. April 2015 ausgestellt wurden, eine unbegrenzte Gültigkeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.