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Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: Was umfasst dieser?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Nach einem Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei einem Unfall die Opfer versorgen
Nach einem Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei einem Unfall die Opfer versorgen

Nur um die 14 Prozent der Deutschen schätzen ihre Kenntnisse bei der Ersten Hilfe als ausreichend ein. Doch jeder kann einmal in die Situation geraten, in der er Erste Hilfe leisten muss. In einem Erste-Hilfe-Kurs können Interessierte sich mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen auseinandersetzen und somit lernen, wie man Leben rettet.

Vor der Erteilung der Führerscheinklassen ist deswegen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben. Doch welchen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein muss ich belegen, damit ich bei einem Unfall helfen kann? Achten Sie darauf, dass der von Ihnen ausgewählte Kurs den Vorgaben aus der Fahrerlaubnisverordnung entspricht. Dort heißt es in Paragraph 19:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

Seit dem 01.04.2015 ersetzt der neue Erste-Hilfe-Kurs den Kurs zu den lebensrettenden Maßnahmen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist für den Führerschein nur ein „kleiner“ Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend gewesen. Dieser wurde auch LSM-Kurs (für lebensrettende Sofortmaßnahmen) oder umgangssprachlich auch Rotkreuzkurs genannt.

In gewerblichen Betrieben muss jeweils eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern vorhanden sein. Auch diese können den Erste-Hilfe-Kurs in neun Stunden besuchen, um sich zum Betriebshelfer ausbilden zu lassen.

FAQ: Erste-Hilfe-Kurs

Welche Inhalte hat ein Erste-Hilfe-Kurs?

Eine Übersicht der Inhalte von einem Erste-Hilfe-Kurs, finden Sie hier.

Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs?

Für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, welcher für den Führerschein notwendig ist, müssen Sie Kosten zwischen 20 und 40 Euro einplanen.

Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gültig?

Haben Sie als Autofahrer einen entsprechenden Kurs einmal besucht, ist dieser unbegrenzt gültig. Allerdings empfiehlt es sich, diesen in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, um im Falle eines Unfalls gut vorbereitet zu sein.

Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses

Die Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses bestehen nicht nur aus Theorie, vor allem soll auch die Praxis geübt werden, so dass die Teilnehmer bei einem Notfall die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen wie z.B. die stabile Seitenlage richtig ausführen können. Der Notarzt benötigt meist um die neun bis elf Minuten, bis er am Unfallort angetroffen ist. Der Erste-Hilfe-Kurs bildet Unfallzeugen dazu aus, in diesem Zeitraum die passenden Maßnahmen zu treffen. Die Teilnehmer sollen ihre Angst verlieren, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen (diese verhindert oft das Eingreifen der Unfallzeugen) und bei einem Unfall das notwendige Wissen abrufbereit zu haben.

Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein sind unter anderem:

  • Richtiges Vorgehen bei einem Unfall, den Unfall dem Rettungsdienst melden, sich um die Opfer kümmern
  • Gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe
  • Erkennen von Störungen des Bewusstseins
  • Den Helm abnehmen (bei einem Unfall)
  • Die Bestandteile der Rettungskette
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei bedrohlichen Blutungen, einem Herzinfarkt oder Schock
  • Stabile Seitenlage
  • Erste-Hilfe-Herzdruckmassage, Beatmung, Wiederbelebung

Weiterführende Ratgeber zur Ersten Hilfe

Wann lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort eingeleitet werden, entscheidet nicht selten über Leben und Tod.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort können die Überlebenschancen eines Unfallopfers erheblich erhöhen. Damit auch Laien wissen, was im Ernstfall zu tun ist, besteht für Führerscheinbewerber die Pflicht, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

Die Rettungskarte ist ein Plan der Konstruktion von einem Auto

Die ersten 60 Minuten nach einem Unfall sind die kritischsten. Neuere Fahrzeugmodelle sind so konstruiert, dass sie zwar den Fahrer und alle weiteren Insassen schützen, jedoch wissen Rettungskräfte oftmals nicht, wie sie an die Personen im Wagen gelangen. Aus diesem Grund gibt es die Rettungskarte, die anzeigt, wo sich welches empfindliche Teil im Fahrzeug befindet. » Weiterlesen...

Aufgeklappter Verbandskasten mit Verbadsmaterial

Ein Verbandskasten muss in jedem Auto mitgeführt werden. In diesem Ratgeber lesen Sie, welches Verbandsmaterial im Erste-Hilfe-Koffer für das Kfz vorhanden sein muss, was es mit der DIN 13164 für den Verbandskasten auf sich hat, warum die Verbandsmaterialien ausgetauscht werden müssen und welche Bußgelder anfallen, wenn das Erste-Hilfe-Set im Auto nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. » Weiterlesen...

Erste-Hilfe-Kurs: Kosten zwischen 20 und 40 Euro

Der bekannteste Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse ist sicherlich das Deutsche Rote Kreuz. Aber auch die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund bieten den Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs und viele weitere besondere Erste-Hilfe-Kurse an. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich auf um die 20 – 40 Euro.

Nachdem Sie den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein absolviert haben, erhalten Sie vom Seminarleiter ein Zertifikat zur bestandenen Teilnahme. Eine Abschlussprüfung oder Ähnliches ist nicht erforderlich. Das Teilnahmezertifikat müssen Sie bei der Führerscheinzulassungsstelle vorlegen, wenn Sie dort Ihren Führerschein beantragen. Oft bietet auch die Fahrschule in Zusammenarbeit mit z.B. dem DRK einen Erste-Hilfe-Kurs an und organisiert dann sogar die Einreichung der Zertifikate bei der Führerscheinzulassungsstelle.

Änderungen im Erste-Hilfe-Kurs seit 2015

In wenigen Stunden ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein abgeschlossen
In wenigen Stunden ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein abgeschlossen

Seit 2015 sind für den Erwerb des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein neun Unterrichtsstunde notwendig. Die neuen Kurse sollen außerdem nur noch sehr knapp auf die Theorie der lebensrettenden Maßnahmen eingehen, stattdessen wird der Fokus noch stärker auf die praktische Anwendung des Wissens gelegt.

In Kleingruppen lernen die Teilnehmer, wie sie sich bei einem Unfall richtig verhalten und wie sie bei der Versorgung der Opfer kooperieren. Dabei fungieren besondere Puppen als Anschauungsmaterial. An diesen kann beispielsweise eine Herzdruckmassage eingeübt werden. Schließlich haben die Teilnehmer auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen und erhalten professionelles Wissen zur Ersten Hilfe.

Erste-Hilfe-Kurs – Gültigkeit ist unbegrenzt

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Dies gilt auch für Berufskraftfahrer wie Busfahrer oder LKW-Fahrer. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten. Es gibt auch Auffrischungs-Kurse, die Interessierten für wenig Geld und mit kurzem Zeitaufwand das Wissen vermitteln. Diese Angebote sollten Ersthelfer spätestens alle drei bis vier Jahre wahrnehmen. Denn das vermittelte Wissen vergessen die Teilnehmer schnell, da sie es im Normalfall nur sehr selten anwenden müssen- glücklicherweise. Gerade in einem Notfall geraten viele Menschen in Panik, was den Zugriff auf das vielleicht schon eingerostete Wissen zusätzlich erschwert.

Wenn Sie den Erste-Hilfe-Kurs nicht für den Führerschein gemacht haben, sondern beispielsweise aus beruflichen Gründen, so beträgt die Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses meist nur zwei Jahre! Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Teilnahme an dem Kurs den Führerschein machen, so ist der Kurs für die Fahrerlaubnis auch weiterhin gültig, vorausgesetzt er gemäß FeV geeignet. Dennoch ist es ratsam, seine Kenntnisse aufzufrischen. Für den Beruf gilt das aber nicht mehr. Sie müssen dann erneut an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen.

Erste-Hilfe-Kurs für alle Führerscheinklassen

Bewerber um eine Fahrerlaubnis aller Klassen müssen vor der Erteilung der Fahrerlaubnis den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Er umfasst neun Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

Auch die Fortbildung zum Ersthelfer besteht aus neun Unterrichtseinheiten und kostet um die 20 bis 40 Euro. Der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig.

Erste-Hilfe: Auffrischung der Praxis ist wichtig

Ein Auffrischungskurs für die Erste Hilfe ist meist ein Tageskurs, bei dem vor allem die praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen wiederholt werden. Die Teilnehmer können Fragen stellen, um Wissenslücken zu schließen.

Erste-Hilfe-Kurse für Kinder

Um stetig das Wissen zur Ersten Hilfe zu erweitern, können Interessierte auch Erste-Hilfe-Kurse zu besonderen Themen besuchen. Wer beispielsweise ein Kind hat, kann sich in einem besonderen Erste-Hilfe-Kurs über häufige Unfall-Gefahren für Kinder informieren. Denn Kinder sind keine “kleinen Erwachsenen”; kommt es zu einem Notfall, in dem ein Kind involviert sind, so sollten einige Besonderheiten beachtet werden, über die Sie in den entsprechenden Kursen Informationen erhalten. Auch Kinder selbst können schon im jungen Alter einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Ganze Schulklassen können gemeinsam auf die Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult werden, so dass die Kinder das Wissen um die lebensrettenden Sofortmaßnahmen bereits im jungen Alter verinnerlichen.

Vor dem Führerschein benötigen Sie ein Teilnahmezertifikat für den Erste-Hilfe-Kurs
Vor dem Führerschein benötigen Sie ein Teilnahmezertifikat für den Erste-Hilfe-Kurs

Neben dem Erste-Hilfe-Grundkurs gibt es auch Erste-Hilfe-Kurse für die Notfall-Behandlung von Senioren oder Sportverletzungen. Sogar Erste-Hilfe-Kurse für Hundebesitzer werden angeboten! Wer einen solchen Sonderkurs besucht, lernt nicht nur – auf die eigenen Bedürfnisse angepasste – Techniken der Ersten-Hilfe, sondern frischt nebenbei sein altes Wissen in dem Bereich auf. Da bei den Deutschen der letzte Kurs zur Ersten Hilfe durchschnittlich schon 15 Jahre her ist, kann der Besuch eines Auffrischungskurses nicht schaden. Und wer weiß, ob die eigenen Maßnahmen zur Ersten Hilfe nicht einmal jemandem das Leben retten werden?

Übrigens bieten verschiedene Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen auch Gutscheine für die Kurse an. Diese können auch verschenkt werden.

Ersthelfer im Betrieb

Auch als berufliche Fortbildung kann ein Erste-Hilfe-Kurs verstanden werden. Am Arbeitsplatz muss es Menschen geben, die bei einem Notfall wissen, wie Sie richtig helfen. Zu diesem Zweck gibt es die betriebliche Ausbildung. Bei einem Betrieb mit zwei bis 20 Mitarbeitern muss ein Mitarbeiter einen Erste-Hilfe-Schein erworben haben. Der neunstündige Erste-Hilfe-Lehrgang, der auch für den Führerschein erforderlich ist, ist hier ausreichend.

Mängel bei den Erste-Hilfe-Kursen

In Deutschland besucht jährlich etwa eine Million Menschen einen Erste-Hilfe-Kurs. Eine aktuelle Studie hat festgestellt, dass die Qualität der Kurse häufig nicht zufriedenstellend ist. Mängel in der Ausbildung zum Sanitäter können aber bei einem Notfall dazu führen, dass die falschen Sofortmaßnahmen ergriffen werden.

Tatsächlich ist die Quote der Menschen, die bei einem Herzstillstand reanimieren, in Deutschland nur bei 15 Prozent. Dabei sinkt die Wahrscheinlichkeit, einen Herzstillstand zu überleben, mit jeder Minute, die nicht reanimiert wird. Das liegt möglicherweise auch daran, dass die deutschen Erste-Hilfe-Kurse sich nicht ausreichend mit diesem Thema befassen. Da sich in Deutschland täglich um die 2500 Erste-Hilfe-Fälle ereignen, ist eine gute Ausbildung auf diesem Feld jedoch für jeden wichtig.

Bei der Wahl eines Anbieters für einen Erste-Hilfe-Kurs sollten Sie sich im Vorfeld über die Qualität der Ausbildung informieren. Hier können Erfahrungsberichte aus dem Bekanntenkreis wertvolle Anhaltspunkte liefern.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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77 Kommentare

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  1. Helga
    Am 10. März 2018 um 0:50

    Ich muss für meine Ausbildung zu pharmazeutisch-käufmännische Angestelle den erst Helfer im Betrieb machen und könnte ich den auch für die Fahrschule mitnutzen, denn eine Klassenkamaraden hat gesagt dass ihr Bürgerhaus den nicht anerkennen für die Fahrschule, somit musste sie einen für die Fahrschule extra machen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:55

      Hallo Helga,

      erkundigen Sie sich bitte bei der Fahrschule oder der Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Jasmin
    Am 22. Februar 2018 um 11:30

    Hallo,

    Ich habe 2012 an einem erste Hilfe Kurs mit 8 Stunden teilgenommen.

    Ist dieser jetzt auch noch für den Führerschein gültig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. März 2018 um 16:09

      Hallo Jasmin,

      der Erste-Hilfe-Kurs ist zeitlich unbegrenzt gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Minire
    Am 20. Februar 2018 um 18:44

    Halo :) ich hab den Ersten-Hilfe-Kurs für Führerschein B vor ungefähr 2 Jahren gemacht hab aber da ich keine Zeit fand meinen Führerschein bis zum Ende zu machen ist der Führerscheinantrag abgelaufen und jetzt möchte ich weiter machen, muss ich trotzdem nochmal erste Hilfe Kurs machen oder reicht der alte?! Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. März 2018 um 16:08

      Hallo Minire,

      der Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Marcel
    Am 27. Januar 2018 um 22:08

    Ich habe ne ausbildungsbescheinigung für lebensrettende Sofortmaßnahmen das habe ich aber 2011 gemacht und das für den führerschein b ist der noch gültig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 18:00

      Hallo Marcel,

      In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Hendrik
    Am 15. Dezember 2017 um 9:41

    Hallo,
    derzeit stehe ich in Führerscheinausbildung und habe einen Erste Hilfe Kurs beim Straßenverkehrsamt nachweisen müssen. Dazu habe ich ein Lehrgangszeugnis der Bundeswehr vorgelegt, welches den Einsatzersthelfer A bescheinigt.
    Das Straßenverkehrsamt erkennt diesen Nachweis nicht an.
    Der Kurs überschreitet deutlich die geforderte Stundenzahl von 8 x 45 min, mit vollen 5 Tagen Theorie- und Praxistraining.
    Die Gültigkeit verliert der Kurs laut Bussgeldkatalog.org auch nicht.
    Bei der Bundeswehr musste der Kurs jährlich besucht werden.

    Wer hat jetzt Recht? Muss ich den Erste Hilfe Kurs neu belegen?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 16:05

      Hallo Hendrik,
      leider ist uns eine Einschätzung des Sachverhaltes nicht möglich. Versuchen Sie ggf. in Erfahrung zu bringen, welche Voraussetzungen Ihre Bescheinigung nicht erfüllt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Monika
    Am 26. November 2017 um 11:01

    Stimmt es das die Erste Hilfe Lizenz nach Ablauf noch 6 Wochen gültig ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 16:43

      Hallo Monika,

      der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist unbegrenzt gültig.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  7. Doris W.
    Am 25. Juli 2017 um 9:27

    ich habe meinen Erste Hilfe Kurs 2014 im Betrieb gemacht und bin/war Betrieblicher Ersthelfer in einem Betrieb mit ca. 600 Mitarbeiter. Nun ist ja laut Ihren Angaben die Gültigkeit auf 2 Jahre beschränkt. Somit wäre mein Betrieblicher Ersthelfer nicht mehr gültig. Ist der Betrieb verpflichtet genügend Ersthelfer im Betrieb zu haben, oder gibt es da irgendwelche Ausnahmen?
    Könnte / dürfte ich im Notfall reanimieren/ Defibrillator einsetzen auch wenn mein Ersthelferschein abgelaufen ist ? Ich habe ja noch den erste Hilfe Kurs vom Führerschein der seine Gültigkeit nicht verliert………

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:57

      Hallo Doris,

      bei Betrieben mit mehr als 20 Anwesenden müssen – je nach Betriebsart – fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten als betrieblicher Ersthelfer ausgebildet werden. Die Nutzung der automatischen Defibrillatoren ist im Notfall jedem gestattet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Naomi
    Am 20. Juni 2017 um 22:05

    Hallo,
    ich habe vor 2 Jahren eine ,,Erste Hilfe Ausbildung in Bildungs – und Betreuungseinrichtungen für Kinder”, die 9 Stunden umfasste, absolviert. Jetzt möchte ich meinen Führerschein machen. In ihrem Beitrag steht aber, wenn man diesen aus beruflichen Gründen macht, ist dieser nach 2 Jahren nicht mehr gültig. Wieso ist er denn, wenn er aus beruflichen Gründen gemacht wurde, nach 2 Jahren nicht mehr gültig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 9:27

      Hallo Naomi,

      für den Führerschein sollte der Kurs unbegrenzt gültig sein, vorausgesetzt er ist gemäß FeV geeignet. Das sollte auf dem Zertifikat stehen. Im beruflichen Umfeld müssten Sie ggf. einen neuen Kurs machen. Es gab auch schon Fälle, in denen die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Erste-Hilfe-Schein verlangt hat, weil der abgegebene ein gewisses Alter überschritten hat. Die FeV macht zwar keine Einschränkung bezüglich der Gültigkeit, allerdings sollten Sie aus eigenem Interesse über eine Auffrischung nachdenken, um im Ernstfall auch wirklich gerüstet zu sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Dajana
    Am 7. April 2017 um 18:04

    Hallo ich möchte Führerschein für klasse B machen und möchte gern mal wissen wann der nächste kurs für erste Hilfe ist . Gruß Dajsna

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 10:27

      Hallo Dajana,

      Sie können einen Erste Hilfe Kurs bei verschiedenen Anbietern absolvieren: das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund. Dort können Sie sich informieren, wann der nächste Kurs in Ihrer Nähe angeboten wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Ludwig
    Am 24. März 2017 um 9:48

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage und war habe ich gerade meine Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen möchte jetzt einen Führerschein Klasse C machen brauche dafür einen ersthelfer schein..
    Muss ich tatsächlich einen erste hilfe urs belegen oder reicht es wenn ich mein Ausbildugseugniss vorlege?

    Gruss Ludwig

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 9:21

      Hallo Ludwig,

      § 19 Abs. 3 FEV können Sie Folgendes entnehmen: Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer … eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Pia Müller
    Am 16. März 2017 um 20:59

    Hallo, habe meinen 1. Hilfe Kurs im Juni 2014 bei den Johannitern gemacht für den Schulsanitätsdienst. Muss ich einen neuen 1. Hilfe Kurs machen oder reicht der Kurs? Habe noch den Beleg für diesen Kurs. Oder reicht es wenn ich den bei meiner Fahrschule abgeben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 10:23

      Hallo Pia,

      der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als zwei Jahre her sein. Dementsprechend müssten Sie einen neuen absolvieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Peter
    Am 26. Februar 2017 um 18:53

    Alle alten LSM-Kurse (8 Unterrichtseinheiten) verlieren in 2017 ihre Gültigkeit gemäß den Richtlinien der 2. ÄndVO-FeV.
    Im Entwurf aus dem Jahre 2015 steht: 2 Jahre nach Inkrafttreten (21.10.2015).
    Ab diesem Tag dürfen somit die Führerscheinstellen nur noch 9 UE-Erste Hilfe Kurse anerkennen!

  13. Shyva
    Am 24. Februar 2017 um 20:25

    Hallo, ich habe in diesem Jahr meinen Ersthelferschein im Betrieb gemacht und fahre seit ca. 12 Jahren mit dem Auto, muss ich, wenn ich jetzt den Motorradführerschein machen möchte, nochmals einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder hat sich das für mich erledigt durch den Ersthelferschein und Erste-Hilfe-Kurs vor 12 Jahren?
    Danke für eine Aufklärung!
    Grüße, Shyva

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Februar 2017 um 10:45

      Hallo Shyva,

      in der Regel müssen Die den Kurs nicht noch einmal absolvieren. Sie sollten aber noch einmal bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen, wie dies dort gehandhabt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Vero
    Am 20. Februar 2017 um 19:45

    hallo. ich habe 2012 schon mal den großen Erste-Hilfe-Kurs gemacht (für den Führerschein nur den habe ich damals nicht gemacht) jetzt versuche ich es noch mal ist der schein noch gültig oder muss ich neuen machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 13:43

      Hallo Vero,

      der Erste Hilfe-Kurs verfällt beim Führerschein nicht. Wenn Sie den Beleg haben, sollte das gehen. Natürlich ist eine Auffrischung Ihrer Kenntnisse aber durchaus ratsam.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Michael
    Am 11. Februar 2017 um 11:10

    Hallo zusammen,

    Ich mache gerade den CE Führerschein. Für meinen B Schein von vor 6 Jahren habe ich den alten großen Erstehilfe Kurs gemacht. Muss ich jetzt noch mal nen Kurs besuchen oder langt mein alter Schein aus?

    MFG
    Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Februar 2017 um 10:49

      Hallo Michael,

      in der Regel verliert der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein nicht seine Gültigkeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Peter
    Am 6. Februar 2017 um 19:13

    Guten Tag,

    Bezüglich des Abschnitts “Großer Erste-Hilfe-Kurs für Berufskraftfahrer”:
    in der aktuellen FeV der Juris GmbH finde ich lediglich die Erwähnung des 9 -stündigen Erste Hilfe Kurses.
    Dabei wird NICHT in den Führerschein-Klassen unterschieden.

    Auch andere, allerdings nicht öffentlich-rechtliche Seiten im Internet sagen, dass 9 Stunden für z.B. Berufskraftfahrer reichen.

    Könnten Sie das bitte noch einmal überprüfen oder mir sagen was ich da falsch verstanden habe ?
    Grüße,
    Peter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 14:46

      Hallo Peter,

      Sie haben vollkommen recht. Seit der Änderung 2016 gibt es für alle Fahrzeugklassen nur noch den 9-stündigen Kurs. Diese Änderung ist zwar im Artikel bereits angesprochen, allerdings werden wir den Text überarbeiten, damit es deutlicher wird. Daher ein großes Dankeschön für den Hinweis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Andreas
    Am 26. Januar 2017 um 11:10

    eine Ersterteilung des Führerschein
    Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass die Sofortmaßnahme am Unfallort für von 1990 nach 17 Jahren ungültig ist. Trotzallen sagt die Führerscheinstelle das dieser nicht mehr Gültig ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2017 um 10:21

      Hallo Andreas,
      der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig. Bei bestimmten Berufen oder Aufgaben bedarf es jedoch einer regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse. Möglicherweise erkennt die Führerscheinstelle Ihren Schein aus diesem Grund nicht an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Jasmin
    Am 9. Januar 2017 um 14:14

    Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass der Erste-Hilfe-Kurs nach 2 Jahre ungültig ist. §19 FeV steht lediglich, dass ein Kurs nötig ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2017 um 11:26

      Hallo Jasmin,

      wie wir bereits auch im Text beschrieben haben, ist der Erste-Hilfe-Schein für den Führerschein unbegrenzt gültig. Wie Sie richtig bemerken, wird in der FeV keine entsprechende Frist gesetzt. Nur bei bestimmten Berufen oder Aufgaben ist eine regelmäßige Auffrischung notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Daniel
        Am 17. April 2018 um 16:02

        Sorry meine lieben Leute, aber wenn ich das so lese: Mein EH Kurs ist von 2011 oder älter!

        Ich hoffe das ich niemals in die Verlegenheit komme Erste Hilfe leisten zu müssen (ja ich mache den Kurs FREIWILLIG alle 2 Jahre neu)!

        Aber die Frage ist: Kann mir jemand der seinen EH Kurs mit 17, es ist Samstag Morgen und ich sitze das hier ab, uns wirklich helfen?

        Armes Land!

        Sind 30,– € im Jahr echt zu viel?
        Einen Samstag vor Ort zu sein und aufzupassen?

        Ist das echt zuviel verlangt?

        Ich verstehe die Welt nicht mehr!

  19. Klaus
    Am 4. August 2016 um 10:09

    Ich möchte an den Cors für den Fürerschein teilnemen.

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