Bußgeldbescheid der Niederlande: Was tun beim Knöllchen aus Holland?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldbescheid aus den Niederlanden: Reiselust vs. Strafzettelfrust

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.
Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.

Neben Käse, Tulpen und Clogs sind Windmühlen eines der bekanntesten Symbole der Niederlande. Rund 1.000 dieser Bauwerke werden in Deutschlands Nachbarland nach wie vor betrieben.

Eine beachtliche Zahl also, die so manchen Touristen ins Staunen versetzt, wenn er auf einem der sich insgesamt über 15.000 Kilometer erstreckenden Radwege das Land erkundet.

Der größte Hafen der Welt in Rotterdam sowie die 1281 Brücken locken jährlich viele Reisende an. Insbesondere aus Deutschland lässt sich die Strecke problemlos mit dem Auto bewältigen, doch sollten hierbei bei holländischen Verkehrsregeln nicht außer Acht gelassen werden.

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann nämlich mit seinen hohen Summen die Urlaubsstimmung im Nu kippen. Was Sie bei einem Bußgeldbescheid aus Holland beachten sollten und welche Verstöße die Behörden aus dem Ausland auf einem solchen Strafzettel aus Holland ahnden können, erfahren Sie hier.

FAQ: Bußgeldbescheid der Niederlande

Muss ich einem Bescheid aus den Niederlanden nachkommen?

Es kann sinnvoll sein, den Bescheid direkt zu bezahlen. Denn müssen die Behörden der Niederland abmahnen, erhöht sich die Geldbuße. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung trotz zweimaliger Mahnung nicht nach, wir der Fall an das Bundesamt für Justiz übergeben.

Wie lange habe ich Zeit, um die Forderungen zu begleichen?

In der Regel muss das Bußgeld für Verstöße in den Niederlanden innerhalb von acht Wochen bezahlt werden.

Kann ein Bescheid aus den Niederlanden in Deutschland vollstreckt werden?

Ab einer Geldsanktion in Höhe von 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz mit der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden beauftragt werden.

Verkehrsverstöße im Nachbarland: Das sollten Sie wissen

Betört von dem Duft der abertausenden Tulpen und inmitten einer beschwingten Erkundungstour der holländischen Lande kann es geschehen, dass ein deutscher Tourist für einen Schnappschuss am Straßenrand einen Parkverstoß begeht.

Wird dieser nach niederländischen Recht geahndet, stellt das in Leeuwarden ansässige Centraal Justitieel Incasso Bureau (CJIB; zu Deutsch: Zentrales Justizinkassobüro) im Auftrag der Justizbehörde einen Bußgeldbescheid der Niederlande aus.

Teilweise können jedoch vereinzelte Gemeinden ebenso andere Inkassobüros mit dieser Aufgabe betrauen.

Eine Verjährung, wie sie in Deutschland üblich ist, gibt es nicht. Das heißt, dass ein Knöllchen auch noch mehrere Monate nach dem Verstoß als böse Überraschung im Briefkasten landen kann.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn ein deutscher Urlauber einen solchen Bußgeldbescheid der Niederlande erhält: Einspruch oder bezahlen.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.

Der Verkehrssünder sollte sich nicht zu lange bitten lassen, den Bußgeldbescheid aus Holland zu bezahlen. Wird der geforderte Betrag zweimal angemahnt, erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent, sodass ein säumiger Verkehrssünder schließlich sogar mehr zahlen muss.

Grundsätzlich sind nur holländische Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckbar. Fahrverbote oder Punkte gelten nur in dem Land, indem die Sanktion erteilt wurde.

Holländische Halterhaftung

Wenn sich der Spross das Familienauto für einen Holland-Trip leiht, sollte er sich besser keine Geschwindigkeitsübertretung leisten. Denn im Zweifel werden dann Vater oder Mutter zur Kasse gebeten. Im Gegensatz zu Deutschland gilt bei einem Bußgeldbescheid der Niederlande nämlich die Halterhaftung. Es werden daher auch nicht die Fahrer, sondern die Kennzeichen der Autos von Radaranlagen auf einem Blitzerfoto festgehalten.

Ein niederländischer Strafzettel gegen einen deutschen Halter muss jedoch stets die Fahrereigenschaft nachweisen können. Ansonsten ist das Knöllchen durch das Bundesamt für Justiz nicht vollstreckbar und der Empfänger kann Einspruch einlegen. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen ein Anwalt weiter.

Wie hoch können Bußgelder in den Niederlanden sein?

Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.
Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.

Insgesamt sind die Bußgelder und Strafen in den Niederlanden recht drastisch, weshalb sich Touristen stets vorab über das geltende Recht informieren sollten. So können Halteverbote mit 100 Euro geahndet werden.

Geschwindigkeitsübertretungen können auf Summen von über 300 Euro ansteigen und auch das Parken auf einem Behindertenparkplatz sowie die Trunkenheit am Steuer ziehen mindestens 310 bzw. 300 Euro eine immense Summen nach sich.

Hat der Fahrzeugführer seinen Fahrzeug- oder Führerschein vergessen, muss er dies mit 45 Euro oder 100 Euro büßen.

Sehen Sie hier eine Übersicht über einige Bußgelder der Niederlande, die sündige Verkehrsteilnehmer außerdem treffen können:

VerstoßBußgeld
beim Abbiegen nicht geblinkt100 Euro
Missachtung der Gurtpflicht150 Euro
Missachtung eines Durchfahrverbotes250 Euro
Handy am Steuer350 Euro (bei Gefährdung bis zu 2.000 Euro)
Gefährdung von Fußgängern am Zebrastreifen410 Euro
Wendevorgang auf der Autobahn410 Euro

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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179 Kommentare

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  1. Sarah
    Am 28. September 2018 um 12:04

    Hallo zusammen,

    Gestern war ich mit dem Auto meines Freundes in Holland. Dort bin ich über eine gelbe Ampel gefahren. Ob die Ampel rot geworden ist als ich drüber gefahren bin kann ich nicht beantworten.
    Da mein Freund jetzt ziemlich stinkig ist habe ich einige Fragen:

    1. was kostet mich das ganze?
    2. hat das eine Auswirkung auf die Punkte in Flensburg und Fahrverbot?

    Für eine Antwort und Hilfe wäre ich dankbar.

    Viele Grüße Sarah

  2. ralf
    Am 26. September 2018 um 11:07

    Busgeldbescheid aus Holland:
    Autobahn. Erlaubt 130 km/h, gemessen 136 km/h, abzüglich Toleranz (5 km/h) 131 km/h => Busgeld 11 € + 9 € Verwaltungsgebühr. Und nicht mal ein Foto beigefügt.
    Das ist doch einen Einspruch wert, wegen Geringfügigkeit, bzw Toleranzunterschreitung.

  3. Eugen
    Am 22. September 2018 um 12:50

    Hallo!
    Meine Frage: Zählt die 1. und die 2. Erhöhung zu der Gesamtsumme, die vollstreckt werden kann?
    Vielen Dank für die Antwort!

  4. Gerold
    Am 3. September 2018 um 10:46

    Hallo und guten Tag,
    wir bekamen einen Bußgeldbescheid aus den Niederlanden wegen Parkgebühr € 1,75 und € 62,- Kosten Bußgeldbescheid (Summe € 63,75).
    A) Offensichtlich funktionierte der Auomat nicht, denn alle anderen Wagen hatten auch kein gültiges Ticket innenliegend. Der Ausdruck war dermaßen schlecht lesbar, dass nicht erkannt bwurde, dass der Vorgang abgebrochen wurde. Es war sogar ein betrag auf dem Beleg gedruckt. Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
    B) Obwohl der Betrag unter € 70,- war, hat man die Halterdaten erfotscht und den Bescheid zugestellt. Ist das normal?
    C) Der Wagen ist noch auf meinen Vater zugelassen (87 Jahre). Macht es Sinn, zu Zahlen oder Widerspruch einzulegen, wenn er oder der Wagen nicht mehr nach Holland kommt?

    Danke für Info.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 10:37

      Hallo Gerold,

      bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine rechtsberatung anbieten dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. K. Weller
    Am 21. August 2018 um 7:29

    Hallo, ich wurde im Juni wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zweimal geblitzt. Je Überschreitung machte dies 56€. Kurz darauf kam auch das Protokoll von den Niederlanden nach Hause. Da es unter der 70 € Grenze lag und das Auto auf meinen Mann zugelassen ist und dieser sich nicht in Holland aufhielt, legte ich Einspruch ein. Nun kam ein Schreiben vom Staatsanwalt mit der Entscheidung, dass ich es zahlen muss. Nun könnte ich Berufung einlegen, soll aber den Betrag schon vorab bezahlen. Ist es sinnvoll weiter Berufung einzulegen? Der Betrag liegt doch unter der 70 € Grenze. Kann es sein, dass man dann vor Gericht geladen wird?

  6. Christina K.
    Am 14. August 2018 um 10:02

    Guten Morgen,
    wir (eine GmbH) haben ein Bußgeldbescheid bekommen für einen Firmenwagen über 104 Euro inkl Bearbeitungsgebühr.
    Der Bescheid ist auf deutsch, die Umschreibung jedoch auf holländisch:
    parkeren op parkeerplaats vergunninghou – ders (bord E9) zonder vergunning voor
    Tatkode: R397I
    Wir verstehen nicht mal, was vorgeworfen wird.
    Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Firmenwagen, der von mehreren Fahrern genutzt wird.
    Verstehe ich das Geschriebene hier richtig, dass wir trotz Halterhaftung in den Niederlanden Einspruch einlegen können mit der Bitte die Fahrereigenschaft nachzuweisen?
    Sprich, es kann in Deutschland nicht vollstreckt werden, aber genau dieser Firmenwagen darf mit dem Kennzeichen nicht mehr in die Niederlande, denn da kann dann der Fahrer zu diesem Zeitpunkt haftbar gemacht werden (auch wenn es ein anderer Fahrer ist).
    Würde das dann nur für dieses Fahrzeug gelten oder für alle unsere Firmenfahrzeuge?
    Vielen Dank,
    Chrisi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 15:32

      Hallo Christina K.,

      in der Regel kann auf Grundlage von Halterhaftung nicht in Deutschland vollstreckt werden. Welche anderen Möglichkeiten die ausländische Behörde hat, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Chrisi
    Am 13. August 2018 um 20:16

    Guten Abend,
    wir haben in der Firma einen Bußgeldbescheid von 95 Euro + 9 Euro Bearbeitungsgebühr zugesendet bekommen.
    Der Bescheid ist auf deutsch, aber der Delikt ist auf holländisch Geschrieben:
    parkeren op parkeerplaats vergunninghou – ders (bord E9) zonder vergunning voor Tatkode R3971
    Der Firmenwagen wird von mehreren Personen benutzt.
    Wir würden als Firma Einspruch einlegen (Fahrer unbekannt).
    Verstehe ich das hier auf der Seite richtig, dass die Niederländer bei einem deutschen Halter (hier eine GmbH) den Fahrer nachweisen müssen?
    Sprich: sie uns (die Firma) in Deutschland nicht belangen können.
    Sondern das Geld nur eingefordert werden kann, wenn dieses Auto (egal mit welchem Fahrer) entsprechend in den Niederladen auftaucht?
    Es handelt sich um ein Leasingfahrzeug. Mit Ablauf des Leasings kommt ein neues Fahrzeug…
    Gruß und einen schönen Abend,
    Chrisi

  8. Stevo
    Am 2. Juli 2018 um 14:05

    Ich war im Mai in den Haag. Ich dort auf einem Parkplatz gestanden, auf dem noch eine ganze Menge anderer Autos standen. Niemand hatte einen Zettel an der Scheibe. Ich habe dort 2 Tage gestanden, andere Autos waren dort noch länger. Als ich weggefahren bin hatte ich auch kein Knöllchen oder ähnliches an der Scheibe. Heute habe ich 2 Briefe erhalten, mit jeweils 65,- Strafe. Parkgebühr 3,50 und 62,- Bußgeldbescheid.
    Ist so etwas überhaupt erlaubt und sollte ich das bezahlen, da es ja jeweils unter 70,- ist.
    Ich finde das eine absolute Frechheit, das man nicht mal einen Zettel an das Auto bekommt, sondern einfach nichts macht und dafür 2 mal abkassiert.

    • I.W.
      Am 22. Dezember 2021 um 13:40

      Hallo, dürfte ich wissen wie Sie vorgegangen sind? Und was kam dabei heraus?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 9:59

      Hallo Stevo,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Andreas
    Am 27. Juni 2018 um 9:27

    Hallo,
    ich habe ein Knöllchen aus den Niederlanden bekommen (inkl. Bearbeitungsbebühr 33 Euro für 4 km/h zu schnell auf der Autobahn). Ich selbst und mein Fahrzeug waren aber noch nie in den Niederlanden. Wie sich anhand des Fotos heraus stellte, ist in den Niederlanden ein ehemaliges Fahrzeug von mir mit einem gefälschten Kennzeichen (Dublette) ohne die in Deutschland üblichen Stempel für Zulassung und TÜV unterwegs (Foto nur von hinten). Ich hatte damals das Kennzeichen auf das neue Fahrzeug übernommen, aber mittlerweile das Kennzeichen gewechselt. Die Einsprüche verliefen im Sand. Niemand interessierte sich in den Niederlanden für diesen Umstand trotz Einschaltung eines deutschen Anwalts (kein niederländisches Verkehrsrecht) und Anzeige bei der deutschen Polizei (Urkundenfälschung, wurde mittlerweile aber wieder eingestellt, da die deutsche Polizei nicht in den Niederlanden ermittelt). Der niederländische Staatsanwalt lehnte den Einspruch wegen Halterhaftung ab, der nachfolgende niederländische Amtrichter lehnte wegen Nichtbezahlung der Strafe ab (ohne inhaltliche Prüfung). Alle Briefe, auch mit Nachweisen, dass ich nicht der Halter des fotografierten Fahrzeugs bin, wurden einfach ignoriert. Email war bis einschließlich Stattsanwalt nicht möglich. Wie geht es nun weiter? Eine Klage in den Niederlanden ist sicherlich mit weiteren Kosten verbunden. Ich möchte natürlich nicht für etwas bezahlen, was ich nicht verbrochen habe. Mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen? Mit Vollstreckung, da ich vielleicht mit den kommenden Mahnzuschlägen über die 70 Euro komme? Welche Möglichkeiten bleiben mir, mich gegen dieses Unrecht zu wehren?
    Vielen Dank.
    Andreas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:20

      Hallo Andreas,

      in Deutschland dürfen nur Bußgelder vollstreckt werden, wenn der Fahrer den Verstoß auch nachweislich begangen hat. Sollte es zu einer Vollstreckung kommen, sollten Sie das Bundesamt für Justiz informieren und den Nachweis über Ihren Einspruch vorlegen. Zum weiteren Vorgehen kann Sie ein Anwalt beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Markus
    Am 19. Mai 2018 um 12:59

    mir wird vorgeworfen 4kmh zu schnell gewesen zu sein nach abzug der toleranz. das macht ein bußgeld von 24 euro + 9 euro verwaltungsgebühr. Muss ich das zahlen? es gibt kein foto und es wurde auch kein blitz ausgelöst als ich gefahren bin ( ich denke mal es ist so üblich in den niederlanden). Falls ich in Berufung gehe bzw ein foto anfordere kommen dann weitere kosten auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:32

      Hallo Markus,

      grundsätzlich haben Sie das Recht dazu, Einspruch einzulegen. Wir dürfen Ihnen hier allerdings keine individuelle Rechtsberatung erteilen. Ob sich ein Einspruch tatsächlich lohnt, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Arndt
    Am 15. Mai 2018 um 9:05

    Guten Tag,

    auch ich hatte das Glück, Bekanntschaft mit den überteuerten Bußgeldern zu machen.
    Ich stand auf einem recht großen Parkplatz neben eines Campingplatzes (er war mit gerade mal 10 Autos belegt, an einem Samstagnachmittag) und hatte die Höchstparkdauer überschritten. Nun soll ich sage und schreibe 63,10 EUR zahlen!!

    Ganz ehrlich, das empfinde ich als unverhältnismäßig!

    Was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 14:38

      Hallo Arndt,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, der mit niederländischem Recht vertraut ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Sonnewend
        Am 19. April 2023 um 13:10

        Ich bekam ein Bußgeldbescheid über 69,-E von Gemeinde Enschede nach 9 Monaten für Pardauerüberschreitung von 1 Stunde. Finde ich unverhältnismäßig.

  12. Georg
    Am 14. Mai 2018 um 13:01

    Hallo,

    ich war mit dem Firmenwagen in den Niederlanden. Angeblich mit Handy in der Hand was ein Busfahrer gesehen hat. Daraufhin hat mich ein Motorrad Polizist in zivil angehalten. 230 plus 9 €. Jetzt kam der Bußgeldbescheid direkt zu mir. Ist das Korrekt da ich ja nicht der Halter bin?
    Einspruch einlegen sinnvoll?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 13:12

      Hallo Georg,

      im Gegensatz zu Deutschland gilt in den Niederlanden grundsätzlich die Halterhaftung. Suchen Sie im Zweifelsfall Rat bei einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Seidel
    Am 11. Mai 2018 um 18:32

    Hallo, habe Mai 2016 in middleburg für minimales überziehen der Parkzeit ein Ticket über 62 € bekommen und nichts mehr gehört. Im Dezember 2017und Jan. 2018 wurde ich mehrmals angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert, welche ich nicht leistete, da alle Holländer um mich herum keine Tickets hatten. Wir sind damals sogar noch zur Stadtgemeinde gefahren und haben uns beschwert. Es würde uns nur lapidar gesagt ” zahlen sie einfach” . Nun bekam ich von Invoned (invorderungskantoor Nederland) Post mit der Aufforderung 110,30€ zu bezahlen. Ist diese Institution autorisiert, den Bußgeldbescheid in Deitschland einzutreiben und zu pfänden, wie mir angedroht wird. Vielen Dank im Voraus für Ihre Anwort. Grüße Horst

    • Andre
      Am 11. Juli 2018 um 18:45

      Ich wollte nachfragen, wie das Ganze ausgegangen ist? Habe im Urlaub in Veere einen ähnlichen Strafzettel erhalten.

  14. Timo
    Am 28. März 2018 um 13:36

    Hallo war vor einem Jahr in den Niederlanden.
    Habe dort in Den Haag falsch geparkt und hatte einen Zettel am Auto ( um die 56€) dachte mir aber in dem Moment nicht das ich so schnell nochmal dort hinfahre und siehe da der Urlaub ist für dieses Jahr gebucht.
    Habe keinen Brief oder sonst was nachhause bekommen. Erwartet mich bei meiner nächsten Einreise in die Niederlande etwas?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 15:57

      Hallo Timo,

      wenn Sie nichts erhalten haben, sollte grundsätzlich alles in Ordnung sein. Hundertprozentig können wir Ihnen das aber nicht sagen, da wir keine Kenntnis über konkrete niederländische Bußgeldverfahren haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Nata
    Am 22. März 2018 um 1:32

    Hallo!

    Ich habe eine erste Mahnung bekommen, dass ich in Holland das Schild c 12/20 überfahren habe. Ich habe dieses jedoch nicht gesehen und ich konnte dort auch nicht wirklich wenden. Wurde ich demnach auf Video aufgenommen wie ich das Schild überfuhr?
    Zudem habe ich keinen ersten Brief erhalten, lediglich die erste Mahnung ist bei mir angekommen.

    Ich bin diesen Weg gefahren, weil er mir von meinem Navi vorgeschlagen wurde, zudem war ich Anlieger, da ich dort Freunde abholen sollte.

    Ist dies nun alles egal und ich muss die Strafe trotzdem zahlen? Oder kann ich irgendwas tun, dass sich dies umgehen lässt?

    Mit freundlichen Grüßen!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 9:40

      Hallo Nata,

      innerhalb der EU haben die einzelnen Länder Vollstreckungsgewalt. Das bedeutet: Insofern Sie den Verstoß wirklich begangen haben, sollten Sie den Bußgeldbescheid auch begleichen. Solche Bescheide können nicht einfach “ausgesessen” werden, da ein Nicht-Zahlen erhöhte Mahngebühren nach sich zieht. Wie Ihr Bescheid im Konkreten zustande kamen, können wir Ihnen leider nicht beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. WESTI78
    Am 8. Februar 2018 um 14:30

    Hallo,

    wurde in Venlo geblitzt. Das Foto ist von hinten gemacht worden. Es gild ja in Holland die Halterhaftung. Ich bin gefahren aber nicht der Halter. Soll man überhaupt reagieren? es geht vorerst um 140 Euro. Soweit ich weiss werden Bugelder dieser Art in Deutschland nicht vollstreckt wegen der Unschuldsvermutung. Richtig ?

    Grüße
    und Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 11:40

      Hallo WESTI78,

      eins vorweg: Es ist uns gesetzlich untersagt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Das bedeutet, wir dürfen Ihnen nicht zu Aktionen raten oder davon abraten.

      Grundsätzlich gilt, dass die Länder der EU untereinander Vollstreckungsgewalt besitzen und dementsprechend Bußgelder einziehen dürfen. Insofern kann ein “Aussitzen” zu höheren Strafen führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Dennis
    Am 11. Januar 2018 um 0:04

    Hallo,
    Ich habe von der CJIB ein Bußgeld Bescheid von 369€ bekommen.

    Ich wurde bei 50ziger mit 83 geblitzt. Also 33 zu schnell. Aber ich habe davon nichts gemerkt Bzw. Habe mich an die Regeln gehalten weil ich weiß das es in der Niederlande teuer ist so ein Bußgeld verfahren.

    Nun zu meiner Frage:
    Was soll ich tun?

    1. Einspruch einlegen und abwarten
    2. Könnte das ganze vollstreckt werden von den deutschen Behörden (es liegt ja kein Beweisfoto vom Fahrer)
    3. was könnte im schlimmsten Fall passieren?

    Im Internet hab ich fast überall gelesen das man Einspruch einlegen soll und das es sich danach erledigt. Verstehe iwie den Sinn nicht aber naja. Wollte mal die Leute mit Erfahrung fragen :)

    Wie ist eure Meinung dazu?

    Lg Dennis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 12:10

      Hallo Dennis,

      wir dürfen hier keine individuelle Rechtsberatung erteilen. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann im Gespräch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht geklärt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. David D.
    Am 8. Januar 2018 um 7:12

    Hi,

    ich habe meinen Wagen über eine Vermietungsplattform vermietet und die Fahrerin wurde wohl in dieses Zeit in den Niederlanden mit 12 kmh zu schnell geblitzt. Sie streitet dies jedoch ab und sagt, dass sie um diese Uhrzeit um 0:10 Uhr garnicht mehr unterwegs gewesen wäre. Nun hab ich einen Bußgeldbescheid von 106€ erhalten und zuerst einen Widerspruch eingelegt. Dieser wurde jedoch abgelehnt und Berufung eingelegt. Die Mieterin sieht es nicht ein, den Betrag zu zahlen und meint, da ich der Halter bin, sollte ich dafür haften. Jemand einen Tipp für mich was ich da noch machen kann?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 12:25

      Hallo David,

      wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie kompetent beraten kann. Im Übrigen gilt in Deutschland die Fahrerhaftung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Andreas
    Am 27. November 2017 um 14:50

    Hallo, mein Auto wurde an roter Ampel geblitzt. Es war 4s Gelb und 0,7s Rot bei erlaubten 70km/h. Hier gelten 5s gelb, die Niederländer machen es einfach eine Sekunde kürzer. Der Hammer: Jetzt 239 Euro, nach 2. Erhöhung 699 Euro. Es ist unklar wer gefahren sein kann und es gibt kein Frontfoto. Widerspruch beim Staatsanwalt wurde ohne Begründung abgewiesen, für einen Widerspruch beim Richter soll erst bezahlt werden. Tendiere dazu die 32 Monate nach Rechtskraft einen Bogen um das Land zu machen.Risiko ist aber, dass man bei einer Flugreise mal über Amsterdam geleitet wird.

  20. Chris
    Am 6. November 2017 um 16:57

    Guten Tag,

    wir waren kürzlich in den Niederlanden und vor 3 Tagen flattert ein Brief ins Haus in dem 33€ für 4 kmh zu viel (108 in der 100er Zone abzüglich 4 Toleranz). Weder ist ein Bild beigefügt nur die Zahlungsaufforderung. Kann man dies ignorieren und wie legt man Berufung ein. Oder werden wie schon erwähnt 30€ nicht vollstreckt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:31

      Hallo Chris,

      Bußgelder aus anderen EU-Staaten können in Deutschland erst ab einer Höhe von 70 Euro vollstreckt werden. Reisen Sie jedoch erneut ein, kann das Bußgeld eingefordert werden. Ein Einspruch ist grundsätzlich möglich und muss an die ausstellende Behörde gerichtet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Frank K.
    Am 19. Oktober 2017 um 17:56

    Hallo Zusammen,

    ich habe im Sommer für meinen Sohn der in den USA lebt und zu Besuch war ein Auto gemietet. Er und seine Freunde sind damit u.a. nach Holland gefahren.
    Ich weiß nicht, wie diese Id…en es geschafft haben, aber heute kamen vier Strafzettel wegen zu schnellen fahrens.
    Insgesamt fast 500.-EURO.
    Da der Mietwagen ja auf meinen Namen lief, ich aber selber gar nicht dabei war, ist die Frage ob ich die Knollen bezahlen muss.
    MUSS ich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:55

      Hallo Frank,

      in den Niederlanden gilt zwar die Halterhaftung, in Deutschland dürfen solche Bußgelder jedoch nicht vollstreckt werden, da dort die Fahrerhaftung greift. Sie haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und anzugeben, wer tatsächlich hinter dem Steuer saß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Peter H.
    Am 4. Oktober 2017 um 20:59

    Hallo,
    bei mir geht es um eine angebliche Rotlichtübertretung in Holland. Der Sachverhalt ist mir absolut rätselhaft. Ich habe keine Beweismittel vorgelegt bekommen und mein Fahrzeug läuft auf eine GmbH.

    Sie schreiben:
    “Ein niederländischer Strafzettel gegen einen deutschen Halter muss jedoch stets die Fahrereigenschaft nachweisen können. Ansonsten ist das Knöllchen durch das Bundesamt für Justiz nicht vollstreckbar und der Empfänger kann Einspruch einlegen. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen ein Anwalt weiter.”

    Was ist denn damit gemeint? Eine “Fahrereigenschaft nachweisen”? Ich verstehe diesen Satz nicht. Der Halter ist in meinem Fall eine juristische Person, keine natürliche Person. Juristische Personen können keine Fahrer eines PKW sein.

    Muss ich den Busgeldbescheid bezahlen oder kann ich den ignorieren?

    Vielen Dank!

    MFG Peter H.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 11:53

      Hallo Peter,

      das bedeutet, dass nur der jeweilige Fahrer, der den Verstoß auch wirklich begangen hat, dafür belangt werden kann. Weitere Fragen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten, da wir an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Nils
    Am 4. Oktober 2017 um 18:56

    Hallo,
    Ich war mit meinen Kumpels in Amsterdam feiern. Am frühen morgen sind traurigerweise alle im Auto für 20min eingeschlafen und dann wurden wir von 3 Polizisten geweckt.
    Auf welches Bußgeld müsse wir uns einstellen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 11:30

      Hallo Nils,

      das kommt darauf an, was Ihnen vorgeworfen wir. Für Trunkenheit am Steuer kann etwa ein Bußgeld von mindestens 360 Euro drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Bernd M.
    Am 21. September 2017 um 8:14

    Hallo, Ihr Lieben,
    Habe gestern auf einem öffentlichen Strandparkplatz der Gemeinde Sluis in Zeeland geparkt und auch einen Parkschein gezogen – zwei Stunden – bin aber sieben Minuten zu spät zurückgekehrt. Folge: Zettel mit 62 € am Fenster! Ich bin noch sprachlos. Soll ich warten auf offizielle Nachricht? Oder wird das dann noch teurer?
    Ich finde, dass das nicht unbedingt touristenfreundlich ist. Bin sauer! Damit kann man keine Touristen gewinnen. Da muss doch jemand gewartet haben, um mich zu “bestrafen”. Eine Sauerei!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:14

      Hallo Bernd,

      wird der geforderte Betrag zweimal angemahnt, erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent, sodass Sie schließlich sogar mehr zahlen muss. Grundsätzlich sind nur holländische Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckbar. Reisen Sie jedoch erneut ins Land ein, kann das Bußgeld dann eingefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Olaf T.
    Am 6. September 2017 um 17:52

    Hallo,
    auch wir sind in Holland geblitzt worden (12 km/h zu viel) und sollen jetzt 111 € zahlen. Mal abgesehen davon, dass auch wir finden, das ist Wucher, würde mich mal interessieren, ob es spezielle “Preise” für Touristen gibt, oder müssen die Einheimischen die gleichen Summen zahlen?

    Vielen Dank im Voraus….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:02

      Hallo Olaf,

      uns ist keine Regelung bekannt, nach welcher Touristen andere Bußgeldhöhen zu erwarten haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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