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H-Kennzeichen: Das Nummernschild für Oldtimer

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was Sie über das H-Kennzeichen wissen sollten

Seit 1997 gibt es die Oldtimerkennzeichen in Deutschland.
Seit 1997 gibt es die Oldtimerkennzeichen in Deutschland.

Die H-Zulassung für Oldtimer bringt einige Vorteile. Ob als Geldanlage oder als sentimentales Erinnerungsstück – alte Autos erfreuen sich auch weiterhin großer Beliebtheit. Wer sein Schmuckstück aus vergangen Tagen bis heute gut gepflegt oder ein in die Jahre gekommenes Auto aufwändig mit Originalteilen restauriert hat, kann es mit einem H-Kennzeichen als “kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut” anmelden. Doch ab wann ist ein Auto ein Oldtimer?

Das H auf dem Kennzeichen für Oldtimer gibt es in Deutschland seit 1997. Mit einem solchen H-Kennzeichen können Fahrzeuge ausgestattet werden, die älter als 30 Jahre und im guten Zustand sind. Nicht jedes Auto, das alt ist, ist auch ein Oldtimer. Nach deutschem Verkehrsrecht müssen für die Oldtimer-Kennzeichen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Wann eine Zulassung für das H auf dem Kennzeichen in Frage kommt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

H-Kennzeichen: Das Aussehen ist Standard. Einige Zulassungsbehörden bieten gegen eine Bearbeitungsgebühr auch Nummernschilder nach alter DIN-Norm an. Diese haben kein Eurofeld.
H-Kennzeichen: Das Aussehen ist Standard. Einige Zulassungsbehörden bieten gegen eine Bearbeitungsgebühr auch Nummernschilder nach alter DIN-Norm an. Diese haben kein Eurofeld.

FAQ: H-Kennzeichen

Welche Voraussetzungen sind für ein H-Kennzeichen zu erfüllen?

Hierbei handelt sich um ein Oldtimer-Kennzeichen. Das heißt, ein H-Kennzeichen können Fahrzeuge erhalten, die älter als 30 Jahre und in gutem Zustand sind. Mitunter muss ein Gutachten für das H-Kennzeichen eingereicht werden. Wann ein Fahrzeug als Oldtimer gilt, erfahren Sie hier.

Welche Vorteile bringt ein H-Kennzeichen?

Besitzer eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen zahlen eine günstigere Kfz-Steuer und weniger für die Kfz-Versicherung. Sie dürfen ohne Katalysator gefahren werden und ohne Plakette in die Umweltzone. Mitunter gilt auch bei der Anschnallpflicht eine Ausnahme. Im Aussehen unterscheidet sich ein solches Kennzeichen nur dadurch, dass nach den Ziffern der Buchstabe “H” zu finden ist.

Muss ich mit einem H auf dem Kennzeichen zum TÜV?

Ja. Auch bei einer Zulassung mit einem H-Kennzeichen müssen Sie alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Eine gültige HU ist fürs Kennzeichen unabdingbar. Hier wird geprüft, ob die Kriterien für ein H-Kennzeichen beim Oldtimer weiterhin bestehen.

Was ist ein Oldtimer?

Für eine Oldtimerkennzeichen muss ein PKW mindestens 30 Jahre alt sein.
Für eine Oldtimerkennzeichen muss ein PKW mindestens 30 Jahre alt sein.

Im deutschen Sprachgebrauch wird mit dem Begriff „Oldtimer“ in der Regel ein Auto bezeichnet, das ein gewisses Alter überschritten hat. Beim PKW liegt die Altersgrenze bei 30 Jahren. Obwohl „Oldtimer“ sehr englisch klingt, handelt es sich um eine deutsche Wortschöpfung – einem Scheinanglizismus.

In der englischen Sprache sind mit „Oldtimer“ eher Veteranen und alte Menschen gemeint. Die betuchten Fahrzeuge mit Sammlerwert werden in den USA bzw. im Vereinigten Königreich als „classic car“ oder „veteran-car“ bezeichnet.

Wenn über Oldtimer gesprochen wird, denken die meisten an Autos aus den 50er oder 60er Jahren. Es können aber auch Motoräder, Busse oder Lastkraftwagen gemeint sein. Mittlerweile fallen auch einzelne Modelle aus den frühen 80ern unter den Begriff „Oldtimer“. Damit gelten Golf II und Opel Corsa A offiziell als historische Fahrzeuge.

In § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es:

Oldtimer [sind] Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen […]

Soll also ein Fahrzeug als Oldtimer samt H-Kennzeichen zugelassen werden, müssen neben dem Alter also weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Getunte Golf II, die nicht dem Originalzustand entsprechen und nicht „gut“ erhalten sind, fahren demnach ohne H-Kennzeichen von der Zulassungsstelle nach Hause.

Wann können Fahrzeuge ein H-Kennzeichen erhalten? Wir erklären es in unserem Video:

Video zum H-Kennzeichen
Wann bekommen Kfz ein H-Kennzeichen und welche Vorteile hat das?

H-Kennzeichen: So sehen sie aus

Die Oldtimer-Kennzeichen entsprechen in der Regel dem Standard-Nummernschild. Es hat eine maximale Breite von 520 und einer maximalen Höhe von 130 Millimetern. Am linken Rand befindet sich standardmäßig das Eurofeld mit Länderkennung. Einziger Unterschied ist ein „H“, welches das Nummernschild abschließt. Die Gesamtzahl aller Zeichen darf nicht über acht liegen. Ein gültiges Nummernschild folgt der Form: AB DE 123H

Einige Zulassungsbehörden (Bremen und Hessen) ermöglichten es, dass das Nummernschild gemäß dem alten Standard nach DIN 1451 beibehalten werden konnte. Dieser galt bis 31. Oktober 2000 und erfreute sich bei Oldtimer-Freunden großer Beliebtheit. Auf dem Kennzeichen wurde statt der gegenwärtig verwendeten FE-Schrift die DIN-Schrift in schwarz, auf weißem Grund verwendet. Das Eurofeld auf der linken Seite entfiel. Heute führt am Euro-Kennzeichen aber kein Weg mehr vorbei.

H-Kennzeichen: Diese Vorteile bringt die Zulassung

H-Kennzeichen: Unterlagen für Umweltzonen sowie eine grüne Plakette sind nicht notwendig.
H-Kennzeichen: Unterlagen für Umweltzonen sowie eine grüne Plakette sind nicht notwendig.

Das historische Kennzeichen bietet eine Reihe von Vorteilen. Im Rang eines „kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts“ erhält ein Auto steuerliche Vergünstigungen, preiswerte Kfz-Versicherungen und geringere Umweltauflagen. So dürfen beispielsweise alte Fahrzeuge ohne Katalysator mit H-Kennzeichen in Umweltzonen unterwegs sein. Eine grüne Plakette wird nicht benötigt.

Auch steuerlich hat es Vorteile, ein H-Kennzeichen an sein Auto schrauben zu dürfen. Die jährliche Steuer für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen beträgt einheitlich 191,73 Euro (Motorräder 46,02 Euro). Die meisten Versicherungen bieten darüber hinaus sehr günstige Tarife an, da sie davon ausgehen, dass mit Oldtimern behutsam umgegangen wird und sie nur wenig bewegt werden. Einige Anbieter limitieren die Kilometerzahl auf maximal 10.000 pro Jahr.

Oldtimer mit H-Kennzeichen: Die Vorteile im Überblick:

  • günstigere Kfz-Steuer
  • preiswerter Kfz-Versicherungsschutz
  • Autos dürfen ohne Katalysator gefahren werden.
  • Umweltzonen dürfen passiert werden.

Originalzustand – eine Voraussetzung für das H-Kennzeichen

Größte Hürde bei der Zulassung eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen ist nicht das Alter, obwohl der Fahrzeugtyp mindestens 30 Jahre auf dem Buckel haben sollte. Bei Beantragung des H-Kennzeichens muss ein Oldtimer-Gutachten vorliegen, das zuvor von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt wird. In der Regel können Sie einen Sachverständigen bei TÜV und DEKRA oder einer anderen Prüforganisation finden. Seit 2007 darf allerdings jeder zertifizierte Prüfingenieur die Eignung für das historische Nummernschild ausstellen. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist nicht genau definiert, welche baulichen Voraussetzungen ein Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen erfüllen muss. Die Formulierungen sind einigermaßen vage gehalten, weshalb es häufig auch vom Prüfer abhängt, ob das Lieblingsfahrzeug das historische Kennzeichen erhält.

Grundsätzlich gilt:

  • In allen Hauptbaugruppen muss das Kfz dem Original entsprechen.
  • Umbauten sind nur erlaubt, wenn sie typisch und zeitgenössisch waren.
  • Das Fahrzeug muss in einem guten Zustand sein. Es dürfen keine größeren Mängel oder Gebrauchsspuren vorhanden sein.

Alte Fahrzeuge mit Tuning dürften diesen Vorgaben eher weniger genügen. Daher ist es hier eher unwahrscheinlich dass ein Gutachten für ein H-Kennzeichen erfolgt. Außerdem benötigt der Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung (HU). Das Kennzeichen wird nur dann genehmigt, wann das Fahrzeug gemäß den Vorgaben verkehrssicher ist.

So müssen Oldtimer für das H-Kennzeichen folgende Bedingungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt (Erstzulassung)
  • bestandenes Oldtimer Gutachten (Originalzustand + guter Erhalt)
  • Hauptuntersuchung

Vor dem Jahr 2007 gab es noch eine Youngtimer-Regel im Verkehrsrecht. Youngtimer sind Fahrzeuge, die zwischen 20 und 30 Jahren alt sind und daher als Kfz-Klassiker gelten. Bei der Novellierung der entsprechenden Vorschrift entfiel die Möglichkeit, ein Fahrzeug als Youngtimer zuzulassen. Spezielle Kennzeichen gibt es also nicht. Youngtimer, die vor 2007 zugelassen worden sind, können aber ihren Status beibehalten.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die H-Zulassung?

Das Oldtimer-Kennzeichen kann in der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Oldtimer-Gutachten
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
  • bisheriges Kennzeichen (falls Fahrzeug gegenwärtig zugelassen)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Seit 2005 gibt es neue Zulassungspapiere. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief wurden ersetzt durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. In der Regel werden die alten Dokumente bei der Zulassungsstelle eingezogen und vernichtet. Doch gerade bei Oldtimern können die alten Dokumente einen gewissen historischen Wert darstellen. Falls Sie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief behalten wollen, können Sie bei Ihrer Zulassungsstelle nachfragen, ob dies möglich ist.

H-Kennzeichen: Mit diesen Kosten ist zu rechnen

H-Kennzeichen: Die Kosten hängen auch von Ihren Wünschen ab.
H-Kennzeichen: Die Kosten hängen auch von Ihren Wünschen ab.

Auch beim H-Kennzeichen fallen natürlich Kosten an. Für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle werden Gebühren in Höhe von ca. 28 Euro erhoben. Ein Wunschkennzeichen erhöht den Preis um 11 Euro.
Viele Oldtimer-Freunde stören sich an den modernen Kennzeichen mit Eurofeld. Bei einigen einigen Zulassungsstellen war es daher wieder möglich, die Nummernschilder nach DIN 1451 erstellen zu lassen. Die Schriftnorm galt bis zum 31. Oktober 2000. Die H-Kennzeichen wirken historisch authentisch, der Eurobalken entfällt. Heute werden die alten Kennzeichen aber nicht mehr herausgegeben. Fahrzeuge, die das Nummernschild haben, dürfen damit aber noch weiterfahren, solange keine Ummeldung erfolgt.

Pflicht und damit fixe Kosten für das H-Kennzeichen sind HU und Oldtimer-Gutachten bei einem Sachverständigen. Für die Oldtimer-Prüfung beim H-Kennzeichen werden von TÜV und DEKRA Preise in der Größenordnung von 100 Euro verlangt. Die Hauptuntersuchung liegt bei ca. 70 Euro.

Wie bei jedem anderen Kennzeichen, entstehen beim Oldtimerkennzeichen auch Kosten für das Prägen des Schildes. Die Preise variieren je nach Anbieter. Rechnen Sie mit 20 bis 30 Euro. Online gibt es allerdings schon Anbieter, die diesen Service für unter 10 Euro anbieten. Dann fallen noch Gebühren für Packung und Versand an. Prägestellen finden Sie in der Regel in unmittelbarer Umgebung der Zulassungsstellen.

Wie setzen sich beim H-Kennzeichen die Kosten zusammen?

  • 28 Euro Gebühren für die H-Zulassung
  • Ggf. 11 Euro Gebühren für Wunschkennzeichen
  • Ggf. 100 Euro für Nummernschild nach DIN 1451 (Bearbeitungsgebühr)
  • 100 Euro für das Oldtimer-Gutachten
  • 70 Euro für die Hauptuntersuchung
  • 20-30 Euro für das Prägen der Nummernschilder

Wenn Sie beabsichtigen, ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen zuzulassen, müssen Sie abhängig von den gewünschten Extras mit Kosten ab 220 Euro rechnen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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152 Kommentare

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  1. Alois
    Am 29. Januar 2018 um 20:25

    Muss das Fahrzeug für das Oldtimer-Gutachten den Originallack haben

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 12:05

      Hallo Alois,

      in der Regel nicht. Problematisch kann es dann werden, wenn mehrere farbige Lacke oder Muster verwendet wurden und diese nicht den originalen Farben entsprechen. Dies hängt jedoch auch vom jeweiligen Fahrzeug ab.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  2. ugur
    Am 11. Januar 2018 um 12:48

    Hallo liebes Bussgeldkatalog Team,

    mein Wagen stand fast zehn Jahre in der Garage, ohne Zulassung. Ich hatte auch die Papiere verloren, glücklicherweise und zufällig habe ich zwei Monate vor der Löschung Ersatzpapiere beantragt. Sorry dass ich nicht gleich zum Punkt komme :D
    Als erstes möchte ich in die Werkstatt, alles machen lassen damit er Tüv bekommt. Muss ich den Wagen erst “normal“ zulassen und dann auf historisch umstellen, oder kannich direkt nach der Werkstatt zu einem Gutachter und danach als historisch zulassen?

    vielen Dank für eure Mühe.

    liebeGrüße
    ugur

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 13:10

      Hallo Ugur,

      sobald Sie das Gutachten haben, können Sie das H-Kennzeichen beantragen. Wenn Sie bis dahin das Fahrzeug nicht normal anmelden möchten, darf es nicht aus eigener Kraft am Straßenverkehr teilnehmen. Es kann aber z. B. auf einen Transporter geladen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Max
    Am 9. Januar 2018 um 0:05

    Hallo,

    Gibt es Mindestalter für den Fahrer?

    Grüße,

    Max

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2018 um 17:29

      Hallo Max,

      in der Regel gibt es kein Mindestalter, um einen Oldtimer fahren zu dürfen. Es gibt aber Versicherungen, die nur Fahrer ab 25 versichern wollen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  4. Heidelind
    Am 28. Dezember 2017 um 16:54

    Hallo miteinander,

    kann einem Fahrzeug, das völlig ungepflegt und herunter gekommen ist der Oldtimer-Status auch wieder aberkannt werden? Bei uns fährt jemand einen völlig versifften und zusammengeflickten VW-Diesel-Campingbus als Alltagsfahrzeug in einer sehr Feinstaub belasteten Umweltzone. Das Fahrzeug ist mit Sicherheit kein Kulturgut sondern eine hässliche Rostlaube.
    Wer wäre der richige Ansprech-Partner?

    Danke + beste Wünsche und Grüße für das Neue Jahr

    • Markus
      Am 11. Januar 2018 um 9:14

      Immer diese Nachbarschaftskriege hier.
      Andere anschwärzen nur weil mal selbst mit sich nicht glücklich ist.
      Wer z.B. in Stuttgart lebt muss damit klar kommen.
      Es steht jedem frei weiter raus zu ziehen ;)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 16:41

      Hallo Heidelind,

      da ein Wagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um ein Oldtimer-Kennzeichen zu erhalten, kann ihm dieses auch wieder aberkannt werden, sollten die Voraussetzungen nicht länger erfüllt sein. Sie könnten einmal bei der entsprechenden Zulassungsbehörde nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Christa S.
    Am 24. Dezember 2017 um 13:23

    Guten Tag! Ich habe einen US Crysler-Wrangler 2,5, der jetzt 30 Jahre alt und unser Zweitwagen ist. Lediglich wurden breite Stahlfelgen mit 275er Reifen angebracht, alles andere ist so geblieben. Bekomme ich ein H-Kennzeichen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 10:16

      Hallo Christa,

      wenden Sie sich bitte an die örtliche Zulassungsstelle, die Ihnen in Ihrem konkreten Fall Informationen liefern kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. georg
    Am 7. Dezember 2017 um 2:51

    Ist ein Fahrzeug das nachweislich 1992 Gebaut worden ist aber erst 1994 zum erstenmal zugelassen wurde
    2022 oder erst 2024 ein Oldtimer?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 10:23

      Hallo Georg,

      nicht das Baujahr, sondern die Erstzulassung ist entscheidend.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Rolf
    Am 26. Oktober 2017 um 11:44

    Hi,

    ich habe einen Steyr 12M18 (Bj. 1987, zul.Ges.Gew. 9 to, Pritsche mit Plane = Original), der derzeit als So.Kfz Expeditionsfahrzeug zugelassen ist. Das Teil soll für Fernreisen verwendet werden. Gibt es irgendwelche Erfahrungen zu Restriktionen mit einem deutschen H-Kennzeichen (falls ich das bekommen sollte) im Ausland ?

    Danke, Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 12:16

      Hallo Rolf,

      mit einem regulären H-Kennzeichen ist das Fahren im Ausland in der Regel erlaubt. Trotzdem sollten Sie sich vor der Einreise über geltende Bestimmungen erkundigen – etwa bei der entsprechenden Botschaft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Jan L.
    Am 4. September 2017 um 16:50

    Hallo,
    ich wüßte gerne, wie es sich mit der Oldtimerausnahmeregelung für das befahren von Umweltzonen verhält, wenn der Oldtimer im europäischen Ausland angemeldet ist.
    Trotz ausgiebiger Recherche konnte ich hierzu bisher nirgends eine rechtsverbindliche Antwort finden.

    Mein konkreter Fall: ich habe meinen Erstwohnsitz in Frankreich und meine Fahrzeuge sind hier zugelassen.
    In Frankreich existiert kein wirkliches pendant zur deutschen H-Zulassung.
    (Es gibt die sogenannte “Carte Grise Collection” deren Zuteilung jedoch ausschließlich vom Fahrzeugalter (>=30 Jahre) abhängt und keine Kriterien wie den deutschen § 2 nr. 22 fahrzeug zulassungsverordnung (fzv) berücksichtigt.
    Da der TÜV Intervall mit der “Carte Grise Collection” auf fünf Jahre ansteigt wird in gewissen Foren die Ansicht vertreten, daß Auslandsfahrten dadurch illegal würden (letzte Rechtssicherheit konnte ich noch nicht erlangen).
    Um eventuelle Schwierigkeiten diesbezüglich vorzubeugen habe ich die “normale” Zulassung behalten.)

    Mein Oldtimer entspricht den Kriterien von § 2 nr. 22 fahrzeug zulassungsverordnung (fzv).
    Darf ich mit ihm nun deutsche Umweltzonen befahren oder nicht?

    Besten Dank für Ihre Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:48

      Hallo Jan L.,

      wenn der Wagen korrekt in Deutschland angemeldet ist und ein H-Kennzeichen besitzt, dann sollten Sie in der Regel ohne Probleme eine Umweltzone auch ohne Plakette befahren dürfen. Bei einem “normalen” Kennzeichen benötigen Sie jedoch eine Plakette. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an die Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

      • Jan L
        Am 25. September 2017 um 16:45

        Vielen Dank für ihre Antwort!

        Allem Anschein nach habe ich meine Frage nicht klar genug formuliert:
        mein Oldtimer ist in Frankreich mit französischem Kennzeichen zugelassen.
        Gilt die Ausnahmeregelung für Oldtimer in deutschen Umweltzonen nun auch für meinen korrekt in Franreich zugelassen Wagen?

        Ich wäre sehr dankbar für eine präzise Antwort!
        Mit freundlichen Grüßen,
        Jan

        • bussgeldkatalog.org
          Am 4. Oktober 2017 um 10:22

          Hallo Jan,

          gemäß Anhang zur 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung) sind Oldtimer (gem. § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Absatz 1 (sogenannte “H”-Kennzeichen) oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Rotes Kennzeichen) führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen, von den Verkehrsverboten in den deutschen Umweltzonen befreit.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Sylvia R.
    Am 31. August 2017 um 13:45

    Hallo,
    wir würden gerne ein Wohnmobil Hobby 600 kaufen. Das Baujahr gibt ein H-Kennzeichen her. Jedoch wurden die Polster neu bezogen und ein Gurtbock für die Befestigung eines Kindersitzes eingebaut. Ist das ein Hinderungsgrund?
    Danke und Gruß, Sylvia R.

    • Wolle
      Am 30. Juni 2022 um 22:33

      Wenn die Polter dem Ausstattungscode zu Ihrem Baujahr des Hobby 600 entspricht, ist das kein Problem mit dem H – Kennzeichen.
      Fragen Sie bei Hobby in Fockbeck ( bei Rendsburg ) mit Ihren Fahrzeugdaten an, welche Stoffe damals ( bei Erstzulassungsdatum ) benutzt wurden.
      Darum immer erst die Kriterien für H – Kennzeichen genau lesen, das spart unnötige Kosten für den “Rückbau” zum Originalzustand.
      Der Gurtbock ist ein H – Kennzeichen – Hindernis:
      Auslieferzustand Ihres Hobby 600 war ohne Gurtbock und im Zubehör gab es damals keinen Gurtbock.
      Für die Erstellung des Gutachten sollten Sie den Gurtbock heraus nehmen; danach zur Sicherheit des Kindes wieder einbauen.
      MfG
      Wolle

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 11:27

      Hallo Sylvia,

      für Einschätzungen dieser Art sollten Sie sich am besten an einen Sachverständigen wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Theodoridis G.
    Am 16. August 2017 um 7:23

    Ich möchte meine Audi a 4 1.9 TDI limusine baujahr 2006 in 18 auch Ulteimer machen mit alles original teilen von Audi darum pflege ihn sehr an allen Bereichen und hoffe das es bis dortige Zeit geht

  11. Freddy
    Am 30. Juli 2017 um 11:23

    Wie verhält sich das bei einem US Oldteimer bei dem vorne nur Platz für das Kleine Kenzeichen ist, muss die Zulassungsstelle
    mir ein kleines Kennzeichen geben?
    Gruss Freddy

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:48

      Hallo Freddy,

      in kurzes Kennzeichen wird von der Zulassungsstelle nur in Ausnahmefällen genehmigt. Unter anderem müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
      1. Ein Kennzeichen in Engschrift ist nicht klein genug. 2. Veränderungen am Fahrzeug, die das Anbringen eines herkömmlichen Kennzeichens ermöglichen würden, sind technisch nicht möglich oder unzulässig. 3. Die Kosten für den Umbau übersteigen fünf Prozent des aktuellen Fahrzeugwertes. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/kennzeichen-masse/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Mehmet
    Am 22. Juli 2017 um 22:07

    Liebe Redakteure,
    ein bekanter aus Ungarn möchte seinen Oldtimer in Deutschland anmelden bzw. deutsches Kennzeichen haben. Ist das möglich? Der Oldtimer ist Chevrolet Corvette from 1962, damals aus den USA in 2008 gekauft.
    Würde mich auf ein paar antworten freuen. Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:59

      Hallo Mehmet,

      grundsätzlich ist dies in der Tat möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Udo
    Am 18. Juli 2017 um 22:16

    Wenn ich ein deutsches Auto (Mercedes Ponton) mit ausländischen z.B. litauischen Papieren kaufe,
    (keine Zulassungsbescheinigung Teil 1&2 vorhanden), welche Unterlagen benötige ich stattdessen zum Zulassen?
    (H-Zulassung gewünscht, normale TüV-Abnahme liegt vor.)
    Ich habe von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gehört, die die Zulassungsbescheinigung ersetzen kann/soll ?!?!?

    Danke für Ihre Hilfe !

    Gruss Udo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 12:25

      Hallo Udo,

      in der Regel müssen vor der Zulassung zunächst eine Vollgutachten bei einer zugelassenen Prüfstelle erstellen lassen. Weitere Fragen beantwortet die zuständige Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Uwe
    Am 28. Juni 2017 um 15:05

    Liebe Redakteure,
    kann ich mit im EU-Land Polen als “historische Fahrzeuge” zugelassenen PKW (gelbes Oldtimer-Kennzeichen – gstzl. Voraussetzungen sind u.a. Mindestalter von 25 Jahre und mindestens 80 % Originalität) unter 30 Jahren Fahrzeugalter in deutsche Umweltzonen einfahren? Zusatzinformation: es gibt in PL keine irgendwie geartete spezielle Zulassung für über 30jährige Veteranen.
    Vielen Dank für Ihre Auskunft (so möglich)!
    Uwe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 16:06

      Hallo Uwe,

      wir sind uns unsicher. In Deutschland gilt ein Fahrzeug erst ab 30 Jahren als Oldtimer. Folglich müsste die Umweltzone umfahren werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Reiner
    Am 20. Juni 2017 um 14:48

    Oben in der Erklärung steht, das Oltimerfahrzeug kann ohne grüne Plakette in Umweltzonen fahren und braucht auch keine Abgasreinigungsanlage (Katalysator)
    Ich habe zwei Audi 100 Typ 44 von 89 und 88 beide hatten zum Zeitpunkt Ihrer ersten Zulassung einen geregelten Kat mit Lamda sonde eingebaut,
    Bisher mussten diese bei der HU bzw AU auch funktionieren.
    Wenn die Autos dann Oltimer werden ist das nicht mehr nötig?
    Was köönt Ihr dazu sagen
    Freundliche Grüße
    Reiner

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 10:47

      Hallo Reiner,

      damit Sie ein H-Kennzeichen erhalten, muss das Fahrzeug weitgehend dem Originalzustand entsprechen. Wenn das Fahrzeug einen geregelten Kat hatte, sollte dieser auch zukünftig funktionieren, da sonst der Zustand ggf. nicht für ein H-Kennzeichen ausreicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Matthias
    Am 27. Mai 2017 um 12:27

    Muss man einen weiteren Wagen angemeldet haben um eine H Zulassung für das andere Fahrzeug zu bekommen.
    Praktisch einen zweit Wagen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 11:57

      Hallo Matthias,

      die Zulassung eines Oldtimers ist nicht abhängig vom Vorhandensein eines Zweitwagens.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. de V.
    Am 22. Mai 2017 um 11:15

    Ist die Zuteilung eines H-Kennzeichen für ausländische Fahrzeuge möglich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:42

      Hallo,

      Sie können sich bei der zuständigen Zulassungsbehörde erkundigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Rene
    Am 13. Mai 2017 um 11:28

    Hi hab nen alten passat der mit umbauteilen aus seiner zeit versehen ist zb treser rückleuchten kühlergrill aber ein neues gewindefahrwerk hat was auch eingeladen ist jetzt ist meine frage es gab 1991 schon gewindefahrwerk ist das dann ein zeitgemäßer umbauteilen oder nicht

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 9:17

      Hallo Rene,

      Sie können bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Lukas
    Am 4. Mai 2017 um 12:28

    Hallo Busgeldkatalog – Team
    Wenn mein Schlepper ein H – Kennzeichen erhält darf ich den Schlepper dann voll nutzen z.B
    für Kartoffel anbau, Brennholz Transport, Anhänger ziehen oder nur so zum Spazieren fahren.

    Darüber weis irgendwie niemand so richtig bescheid.

    Mfg lukas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 9:41

      Hallo Lukas,

      unserem Kenntnisstand nach gibt es einige Zulassungsbehörden, welche beispielsweise eine gewerbliche Nutzung eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen nicht zulassen, während andere von keinen Nutzungsbeschränkungen ausgehen. Aus diesem Grund sollten Sie sich bei der zuständigen Zulassungsstelle informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Florian
        Am 2. Juli 2018 um 23:30

        Hallo, ich habe eine schönen alten Magirus Schausteller-LKW, den ich wieder hübsch machen will. Der soll allerdings über meine Rohbaufirma angemeldet werden und Lasten auf der Baustelle heben und ggf. auch einen Tieflader mit Baggern von Baustelle zu Baustelle fahren. Ferner habe ich noch einen weiteren Magirus im Auge, der gerade noch in den Niederlanden steht. Es handelt sich um einen LKW mit Abrollkipper-Aufbau. Der soll auf meinen Baustellen in Einsatz kommen. Ich hatte vor ca. 1/2 Jahr gelesen, dass es mit der neuen Regelung kein Problem mehr sei, dass ein LKW mit H-Zulassung auch gewerblich genutzt werden dürfte. Ich habe auch schon von mehreren gehört, dass die das in Deutschland so angemeldet bekommen haben. Hier bitte ich um Unterstützung, da es davon abhängig ist, ob ich den Magirus aus den Niederlanden kaufen werde oder nicht… Danke vorab

        • bussgeldkatalog.org
          Am 31. Juli 2018 um 11:51

          Hallo Florian,

          unseres Kenntnisstandes nach ist die gewerbliche Nutzung mittlerweile erlaubt. Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Jens
    Am 21. April 2017 um 20:32

    Hallo, muss das fahrzeug für erteilung des H kennzeichen eine AU erfolgreich bestehen?

    • Michael
      Am 6. September 2017 um 14:32

      Das hängt vom Baujahr ab!
      Fahrzeuge, die vor dem 1.9.1969 erstmals in Verkehr gebracht wurden, brauchen keine AU im herkömmlichen Sinne. Somit sind bei älteren Fahrzeugen bei der HU auch keine Gebühren für die AU fällig!!!
      Einzige Auflage:
      Fahrzeuge mit Otto-Motor ohne Katalysator: Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 3,5 % nicht überschreiten.

      Gruß aus dem Norden

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 10:15

      Hallo Jens,

      Sie können bei der zuständigen Zulassungsbehörde nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Stefan
    Am 13. April 2017 um 11:33

    Hallo Bußgeldkatalog-team,

    Was lässt sich in Bezug auf den Einsatz einer Gas Anlage in Verbindung mit einen H-kennzeichen sagen? Gibt es hierzu eine konkrete Aussage oder wird dies von Gutachter zu Gutachter oder dergleichen unterschiedlich gehandhabt?

    Vielen Dank im voraus!

    Gruß Stefan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 8:13

      Hallo Stefan,

      ein Oldtimer muss laut § 22 Nr. 22 FZV weitestgehend dem Originalzustand entsprechen. Der Einbau einer Gasanlage sollte von den meisten Stellen als erhebliche Veränderung gewertet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. benno
    Am 9. April 2017 um 20:18

    Hallo Zusammen,wenn ein Auto ein Saison-Kennzeichen hat,jetzt aber ein H-Kennzeichen bekommt,kann man nun ein Wunschkennzeichen beantragen?MfG Benno

  23. N.
    Am 9. April 2017 um 9:49

    Guten Tag,

    darf man ein altes Feuerwehr Auto als Familien Champer umbauen und erhält aber trotzdem das H Kennzeichen?

    Danke für die Info

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 9:27

      Hallo,

      Sie haben die Möglichkeit, bei der Zulassungsstelle nachzufragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Francois
    Am 5. April 2017 um 17:35

    Hallo!
    Ich habe wiederholt gehört, dass man kein H-Kennzeichen erhält, wenn es das einzige Fahrzeug ist, dass man besitzt.
    Stimmt das?
    Danke, FF

    • Maybe
      Am 2. Juli 2017 um 22:45

      Ja das stimmt, es muss ein weiteres Fahrzeug gemeldet sein, das Fahrzeug auf dem das H-Kennzeichen gemacht werden soll muss das 2. Fahrzeug sein, da dann angenommen wird, dass das Fahrzeug nicht alltäglich genutzt wird

      • max
        Am 15. Januar 2019 um 23:05

        Das hat dann aber nichts mit der Zulassung zu tun. Ein KfZ mit H-Kennzeichen kann sehr wohl das einzige Auto sein, welches auf mich zugelassen ist. Problematisch wird es dann, wie schon erwähnt, wenn es um die Versicherung geht, aber dazu gibt es auf der Webseite auch einen eigenen Artikel.

      • Michael
        Am 6. September 2017 um 13:43

        Wo bitte steht das geschrieben? Ich bitte um einen Nachweis!
        Danke und Gruß

        • Marc B.
          Am 6. Oktober 2017 um 18:47

          Das ist so ein Versicherungsding
          ,Manche Versicherungen handhaben das so .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 9:17

      Hallo Francois,

      eine solche Regelung ist uns nicht bekannt. Der Gesetzestext lässt auch keine Rückschlüsse darauf zu. Abhängig ist die Zulassung demnach nur vom Alter, dem Zustand und der Stellung des Fahrzeugs als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Franz-Josef
    Am 25. März 2017 um 21:17

    Hallo Leute,
    Ich interresiere mich für einen Oldtimerbus, fahre auch im Nebenerwerb (450€)
    Darf man mit dem Oldtimer dann auch Fahrten machen? Also nicht gewerblich, sondern mit Freunden, Musikkollegen mit dem Musikverein, unentgeldlich?
    Wäre schön, wenn jemand eine Antwort weiss!.
    Danke und Gruß Franz-Josef

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 10:45

      Hallo Franz-Josef,

      verfügen Sie über die entsprechenden Voraussetzungen (Führerschein der Klasse D/D1), sollte dies in der Regel kein Problem sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Weber
    Am 27. Februar 2017 um 19:02

    Hallo gibt es eine Beschränkung der Benutzung des Oltimers.

    Pragmatisch: Kann ich jetzt nach Zulassung mit H Kennzeichen, wieder jeden Tag zum Arbeiten im die Umweltzone einfahren.

    Oder Regelt das ein Gesetz das man das nicht darf.?

    Bitte um eine Rückantwort.

    Weber

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2017 um 12:13

      Hallo,

      unseren Informationen nach gibt es keine solche Beschränkung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Stefan
    Am 13. Februar 2017 um 23:11

    Hallo,
    zählt beim Alter des Fahrzeugs der Tag der Erstzulassung oder reicht das Jahr?

    Erstzulassung 22.06.1987
    H-Kennzeichen also schon jetzt oder erst ab 22.06.2017 möglich?

    Danke und viele Grüße
    Stefan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 12:51

      Hallo Stefan,

      das handhaben die einzelnen Zulassungsstellen verschieden. Bei einigen genügt das Jahr. Am besten erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Dieter H.
    Am 5. Januar 2017 um 16:31

    Guten Tag,
    welche Zulassungsbehörden akzeptieren das DIN 1451 Kennzeichen?
    Vielen Dank vorab u nd
    freundliche Grüße
    Dieter H.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2017 um 11:06

      Hallo Dieter,

      die alten Kennzeichen sind nicht mehr zulässig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • funny2k
        Am 12. Januar 2017 um 8:27

        wieso nicht mehr möglich? soll das heissen der text oben stimmt nicht??
        “Seit 2010 ist es daher in einigen Zulassungsstellen wieder möglich, die Nummernschilder nach DIN 1451 erstellen zu lassen”

        • bussgeldkatalog.org
          Am 12. Januar 2017 um 10:13

          Hallo,

          in der Tat war der Text missverständlich formuliert, wir haben dies korrigiert. Vielen Dank für Ihren Hinweis.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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