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H-Kennzeichen: Das Nummernschild für Oldtimer

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was Sie über das H-Kennzeichen wissen sollten

Seit 1997 gibt es die Oldtimerkennzeichen in Deutschland.
Seit 1997 gibt es die Oldtimerkennzeichen in Deutschland.

Die H-Zulassung für Oldtimer bringt einige Vorteile. Ob als Geldanlage oder als sentimentales Erinnerungsstück – alte Autos erfreuen sich auch weiterhin großer Beliebtheit. Wer sein Schmuckstück aus vergangen Tagen bis heute gut gepflegt oder ein in die Jahre gekommenes Auto aufwändig mit Originalteilen restauriert hat, kann es mit einem H-Kennzeichen als “kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut” anmelden. Doch ab wann ist ein Auto ein Oldtimer?

Das H auf dem Kennzeichen für Oldtimer gibt es in Deutschland seit 1997. Mit einem solchen H-Kennzeichen können Fahrzeuge ausgestattet werden, die älter als 30 Jahre und im guten Zustand sind. Nicht jedes Auto, das alt ist, ist auch ein Oldtimer. Nach deutschem Verkehrsrecht müssen für die Oldtimer-Kennzeichen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Wann eine Zulassung für das H auf dem Kennzeichen in Frage kommt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

H-Kennzeichen: Das Aussehen ist Standard. Einige Zulassungsbehörden bieten gegen eine Bearbeitungsgebühr auch Nummernschilder nach alter DIN-Norm an. Diese haben kein Eurofeld.
H-Kennzeichen: Das Aussehen ist Standard. Einige Zulassungsbehörden bieten gegen eine Bearbeitungsgebühr auch Nummernschilder nach alter DIN-Norm an. Diese haben kein Eurofeld.

FAQ: H-Kennzeichen

Welche Voraussetzungen sind für ein H-Kennzeichen zu erfüllen?

Hierbei handelt sich um ein Oldtimer-Kennzeichen. Das heißt, ein H-Kennzeichen können Fahrzeuge erhalten, die älter als 30 Jahre und in gutem Zustand sind. Mitunter muss ein Gutachten für das H-Kennzeichen eingereicht werden. Wann ein Fahrzeug als Oldtimer gilt, erfahren Sie hier.

Welche Vorteile bringt ein H-Kennzeichen?

Besitzer eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen zahlen eine günstigere Kfz-Steuer und weniger für die Kfz-Versicherung. Sie dürfen ohne Katalysator gefahren werden und ohne Plakette in die Umweltzone. Mitunter gilt auch bei der Anschnallpflicht eine Ausnahme. Im Aussehen unterscheidet sich ein solches Kennzeichen nur dadurch, dass nach den Ziffern der Buchstabe “H” zu finden ist.

Muss ich mit einem H auf dem Kennzeichen zum TÜV?

Ja. Auch bei einer Zulassung mit einem H-Kennzeichen müssen Sie alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Eine gültige HU ist fürs Kennzeichen unabdingbar. Hier wird geprüft, ob die Kriterien für ein H-Kennzeichen beim Oldtimer weiterhin bestehen.

Was ist ein Oldtimer?

Für eine Oldtimerkennzeichen muss ein PKW mindestens 30 Jahre alt sein.
Für eine Oldtimerkennzeichen muss ein PKW mindestens 30 Jahre alt sein.

Im deutschen Sprachgebrauch wird mit dem Begriff „Oldtimer“ in der Regel ein Auto bezeichnet, das ein gewisses Alter überschritten hat. Beim PKW liegt die Altersgrenze bei 30 Jahren. Obwohl „Oldtimer“ sehr englisch klingt, handelt es sich um eine deutsche Wortschöpfung – einem Scheinanglizismus.

In der englischen Sprache sind mit „Oldtimer“ eher Veteranen und alte Menschen gemeint. Die betuchten Fahrzeuge mit Sammlerwert werden in den USA bzw. im Vereinigten Königreich als „classic car“ oder „veteran-car“ bezeichnet.

Wenn über Oldtimer gesprochen wird, denken die meisten an Autos aus den 50er oder 60er Jahren. Es können aber auch Motoräder, Busse oder Lastkraftwagen gemeint sein. Mittlerweile fallen auch einzelne Modelle aus den frühen 80ern unter den Begriff „Oldtimer“. Damit gelten Golf II und Opel Corsa A offiziell als historische Fahrzeuge.

In § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es:

Oldtimer [sind] Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen […]

Soll also ein Fahrzeug als Oldtimer samt H-Kennzeichen zugelassen werden, müssen neben dem Alter also weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Getunte Golf II, die nicht dem Originalzustand entsprechen und nicht „gut“ erhalten sind, fahren demnach ohne H-Kennzeichen von der Zulassungsstelle nach Hause.

Wann können Fahrzeuge ein H-Kennzeichen erhalten? Wir erklären es in unserem Video:

Video zum H-Kennzeichen
Wann bekommen Kfz ein H-Kennzeichen und welche Vorteile hat das?

H-Kennzeichen: So sehen sie aus

Die Oldtimer-Kennzeichen entsprechen in der Regel dem Standard-Nummernschild. Es hat eine maximale Breite von 520 und einer maximalen Höhe von 130 Millimetern. Am linken Rand befindet sich standardmäßig das Eurofeld mit Länderkennung. Einziger Unterschied ist ein „H“, welches das Nummernschild abschließt. Die Gesamtzahl aller Zeichen darf nicht über acht liegen. Ein gültiges Nummernschild folgt der Form: AB DE 123H

Einige Zulassungsbehörden (Bremen und Hessen) ermöglichten es, dass das Nummernschild gemäß dem alten Standard nach DIN 1451 beibehalten werden konnte. Dieser galt bis 31. Oktober 2000 und erfreute sich bei Oldtimer-Freunden großer Beliebtheit. Auf dem Kennzeichen wurde statt der gegenwärtig verwendeten FE-Schrift die DIN-Schrift in schwarz, auf weißem Grund verwendet. Das Eurofeld auf der linken Seite entfiel. Heute führt am Euro-Kennzeichen aber kein Weg mehr vorbei.

H-Kennzeichen: Diese Vorteile bringt die Zulassung

H-Kennzeichen: Unterlagen für Umweltzonen sowie eine grüne Plakette sind nicht notwendig.
H-Kennzeichen: Unterlagen für Umweltzonen sowie eine grüne Plakette sind nicht notwendig.

Das historische Kennzeichen bietet eine Reihe von Vorteilen. Im Rang eines „kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts“ erhält ein Auto steuerliche Vergünstigungen, preiswerte Kfz-Versicherungen und geringere Umweltauflagen. So dürfen beispielsweise alte Fahrzeuge ohne Katalysator mit H-Kennzeichen in Umweltzonen unterwegs sein. Eine grüne Plakette wird nicht benötigt.

Auch steuerlich hat es Vorteile, ein H-Kennzeichen an sein Auto schrauben zu dürfen. Die jährliche Steuer für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen beträgt einheitlich 191,73 Euro (Motorräder 46,02 Euro). Die meisten Versicherungen bieten darüber hinaus sehr günstige Tarife an, da sie davon ausgehen, dass mit Oldtimern behutsam umgegangen wird und sie nur wenig bewegt werden. Einige Anbieter limitieren die Kilometerzahl auf maximal 10.000 pro Jahr.

Oldtimer mit H-Kennzeichen: Die Vorteile im Überblick:

  • günstigere Kfz-Steuer
  • preiswerter Kfz-Versicherungsschutz
  • Autos dürfen ohne Katalysator gefahren werden.
  • Umweltzonen dürfen passiert werden.

Originalzustand – eine Voraussetzung für das H-Kennzeichen

Größte Hürde bei der Zulassung eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen ist nicht das Alter, obwohl der Fahrzeugtyp mindestens 30 Jahre auf dem Buckel haben sollte. Bei Beantragung des H-Kennzeichens muss ein Oldtimer-Gutachten vorliegen, das zuvor von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt wird. In der Regel können Sie einen Sachverständigen bei TÜV und DEKRA oder einer anderen Prüforganisation finden. Seit 2007 darf allerdings jeder zertifizierte Prüfingenieur die Eignung für das historische Nummernschild ausstellen. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist nicht genau definiert, welche baulichen Voraussetzungen ein Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen erfüllen muss. Die Formulierungen sind einigermaßen vage gehalten, weshalb es häufig auch vom Prüfer abhängt, ob das Lieblingsfahrzeug das historische Kennzeichen erhält.

Grundsätzlich gilt:

  • In allen Hauptbaugruppen muss das Kfz dem Original entsprechen.
  • Umbauten sind nur erlaubt, wenn sie typisch und zeitgenössisch waren.
  • Das Fahrzeug muss in einem guten Zustand sein. Es dürfen keine größeren Mängel oder Gebrauchsspuren vorhanden sein.

Alte Fahrzeuge mit Tuning dürften diesen Vorgaben eher weniger genügen. Daher ist es hier eher unwahrscheinlich dass ein Gutachten für ein H-Kennzeichen erfolgt. Außerdem benötigt der Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung (HU). Das Kennzeichen wird nur dann genehmigt, wann das Fahrzeug gemäß den Vorgaben verkehrssicher ist.

So müssen Oldtimer für das H-Kennzeichen folgende Bedingungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt (Erstzulassung)
  • bestandenes Oldtimer Gutachten (Originalzustand + guter Erhalt)
  • Hauptuntersuchung

Vor dem Jahr 2007 gab es noch eine Youngtimer-Regel im Verkehrsrecht. Youngtimer sind Fahrzeuge, die zwischen 20 und 30 Jahren alt sind und daher als Kfz-Klassiker gelten. Bei der Novellierung der entsprechenden Vorschrift entfiel die Möglichkeit, ein Fahrzeug als Youngtimer zuzulassen. Spezielle Kennzeichen gibt es also nicht. Youngtimer, die vor 2007 zugelassen worden sind, können aber ihren Status beibehalten.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die H-Zulassung?

Das Oldtimer-Kennzeichen kann in der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Oldtimer-Gutachten
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
  • bisheriges Kennzeichen (falls Fahrzeug gegenwärtig zugelassen)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Seit 2005 gibt es neue Zulassungspapiere. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief wurden ersetzt durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. In der Regel werden die alten Dokumente bei der Zulassungsstelle eingezogen und vernichtet. Doch gerade bei Oldtimern können die alten Dokumente einen gewissen historischen Wert darstellen. Falls Sie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief behalten wollen, können Sie bei Ihrer Zulassungsstelle nachfragen, ob dies möglich ist.

H-Kennzeichen: Mit diesen Kosten ist zu rechnen

H-Kennzeichen: Die Kosten hängen auch von Ihren Wünschen ab.
H-Kennzeichen: Die Kosten hängen auch von Ihren Wünschen ab.

Auch beim H-Kennzeichen fallen natürlich Kosten an. Für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle werden Gebühren in Höhe von ca. 28 Euro erhoben. Ein Wunschkennzeichen erhöht den Preis um 11 Euro.
Viele Oldtimer-Freunde stören sich an den modernen Kennzeichen mit Eurofeld. Bei einigen einigen Zulassungsstellen war es daher wieder möglich, die Nummernschilder nach DIN 1451 erstellen zu lassen. Die Schriftnorm galt bis zum 31. Oktober 2000. Die H-Kennzeichen wirken historisch authentisch, der Eurobalken entfällt. Heute werden die alten Kennzeichen aber nicht mehr herausgegeben. Fahrzeuge, die das Nummernschild haben, dürfen damit aber noch weiterfahren, solange keine Ummeldung erfolgt.

Pflicht und damit fixe Kosten für das H-Kennzeichen sind HU und Oldtimer-Gutachten bei einem Sachverständigen. Für die Oldtimer-Prüfung beim H-Kennzeichen werden von TÜV und DEKRA Preise in der Größenordnung von 100 Euro verlangt. Die Hauptuntersuchung liegt bei ca. 70 Euro.

Wie bei jedem anderen Kennzeichen, entstehen beim Oldtimerkennzeichen auch Kosten für das Prägen des Schildes. Die Preise variieren je nach Anbieter. Rechnen Sie mit 20 bis 30 Euro. Online gibt es allerdings schon Anbieter, die diesen Service für unter 10 Euro anbieten. Dann fallen noch Gebühren für Packung und Versand an. Prägestellen finden Sie in der Regel in unmittelbarer Umgebung der Zulassungsstellen.

Wie setzen sich beim H-Kennzeichen die Kosten zusammen?

  • 28 Euro Gebühren für die H-Zulassung
  • Ggf. 11 Euro Gebühren für Wunschkennzeichen
  • Ggf. 100 Euro für Nummernschild nach DIN 1451 (Bearbeitungsgebühr)
  • 100 Euro für das Oldtimer-Gutachten
  • 70 Euro für die Hauptuntersuchung
  • 20-30 Euro für das Prägen der Nummernschilder

Wenn Sie beabsichtigen, ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen zuzulassen, müssen Sie abhängig von den gewünschten Extras mit Kosten ab 220 Euro rechnen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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H-Kennzeichen: Das Nummernschild für Oldtimer
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152 Kommentare

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  1. Dirk
    Am 15. Januar 2020 um 18:15

    Sehr geehrtes Expertenteam,
    ich habe ein Cabrio, das in absehbarer Zeit 30 Jahre alt wird und somit nach bestandenem Gutachten ein H-Kennzeichen erhalten könnte.
    Nach meinem Umzug von Wuppertal nach Süddeutschland habe bei der Ummeldung das alte “W”-Kennzeichen behalten.
    Nun möchte ich aber gerne aus Verbundenheit zu meiner Heimatstadt das alte Kennzeichen auch weiterhin mit dem zusätzlichen “H” nutzen.
    Ist das möglich?
    Für Ihren entsprechenden Bescheid danke ich Ihnen recht herzlich im Voraus.
    Viele Grüße
    Dirk

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 16:24

      Hallo Dirk,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Dirk
    Am 17. Dezember 2019 um 18:48

    Ich habe ein Porsche Cabrio, das im nächsten Jahr 30 Jahre alt wird. Bei meiner Wohnsitzverlegung nach Süddeutschland habe ich mein bisheriges Kennzeichen aus NRW auch nach der Ummeldung auf den neuen Wohnsitz behalten.
    Meine Frage: Kann ich auch nach bestandener Oldtimer-Prüfung und der Zuteilung eines H-Kennzeichens weiterhin mein bisheriges NRW-Kennzeichen behalten. Ich möchte gerne, dass ich das bisherige NRW-Kennzeichen aus Verbundenheit zu meiner Heimatstadt Wuppertal auch weiterhin an dem zukünftigen Oldtimer verwenden kann.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 16:11

      Hallo Dirk,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Ingo
    Am 15. Dezember 2019 um 19:34

    Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen?
    Kann ich einen Traktor mit H-Kennzeichen weiterhin in der Hobby-Landwirtschaft, zB zur Heuernte, einsetzen?
    Ich habe Gerüchte gehört wonach das H-Kennzeichen nur zum Zwecke von Überführungs- und Bewegungsfahrten dient.
    Da ich nur Hobby-Pferdehaltung betreibe, bekomme ich kein grünes Nummernschild.
    Und würde gern meinem 40 Jahren alten Traktor, im gepflegten Originalzustand, auf H-Kennzeichen umstellen um Kosten zu sparen.
    Darf ich damit dann zu Ernte- und Transportzwecken Anhänger und Anbaugeräte im Straßenverkehr bewegen?
    Und darf ich Anhänger mit grünen Folgekennzeichen ziehen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 15:20

      Hallo Ingo,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Albert
    Am 15. Oktober 2019 um 22:09

    Hallo Bußgeldkatalog-Team,

    darf ich mit meinem Unimog mit H-Kennzeichen auch einen Anhänger mit schwarzen Nummernschild (ohne H) ziehen? Nicht gewerblich
    z.B. zum Holz holen für Eigenbedarf

    Freundliche Grüße
    Albert

  5. Willi
    Am 25. Juli 2019 um 12:39

    Habe in italienischen Städten Regionen mit Einfahrverbot für Zwei-Takter und Diesel gesehen.
    Ich denke da habe ich auch mit meinen H-Kennzeichen Wohnmobil keine Schnitte?? Oder ??
    Vernunft mal bei Seite, wie wäre die Gesetzeslage??
    Gruß Willi

  6. R. Pfister
    Am 8. Juni 2019 um 22:45

    Hallo Bußgeldkatalog-Team,

    ich habe soeben die erste “Hürde”, die Hauptuntersuchung beim Tüv, für die Zulassung eines H-Kennzeichen genommen. Leider mußte ich feststellen, das die Schadstoffklasse (unter Punkt 14) die wohl allg. Kennziffer 98 für Oldtimer jetzt schonmal vorab im TÜV-Bericht eingetragen ist… und auch dann wohl in der Zulassungsstelle so übernommen werden wird.

    Der Wagen hat ab Werk einen geregelten KAT und wurde noch innerhalb der ersten 10 Jahre (H-konform) aufwendig mit einem WURM-KAT für eine noch bessere Schadstoffklasse (andere Kennziffer) aufgerüstet und somit auch unter Sonstiges im Teil 1 (Fzg.-Schein) eingetragen.
    Was passiert, wenn der Wagen später einmal von der H-Zuordnung, aus welchen Gründen auch immer, wieder normal zugelassen werden sollte, daß er seine letzte Schadstoffklasse/Kennziffer wieder bekommen kann, aber diese ja nicht mehr, vermerkt ist ?

    Wie kann ich mich hier sinnvollerweise absichern ?
    -> kann ich auf der Zulassungsstelle darauf bestehen, daß dies wenigstens unter “Sonstiges” noch zusätzlich ergänzend vermerkt wird ?

    Was empfehlen Sie mir, wie ich meine Schadstoffklasse auch Jahre später jederzeit per Dokument bescheinigen könnte, um meine frühere Kennziffer ohne hohe Zusatzkosten einer technischen Prüfung wieder zu erhalten ?

    Vielen Dank und Gruß aus München
    R.Pfister

  7. Pete G.
    Am 29. April 2019 um 10:41

    Hallo Bußgeldkatalog-team,
    Eine Frage. Gilt H Kzg für Anhanger? Wenn ja muss mann auch fragen ob da gibt’s Vorteile z.B. zahl ich jetzt €29 Steuer pro Jahr mit H Kzg nichts?
    Danke.
    Gruss, Pete.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 9:54

      Hallo Pete G.,

      ein H-Kennzeichen gibt es auch für Anhänger, auch diese müssen durch ein Gutachten bestätigt werden. Steuerliche Vorteile gibt es auch hier.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. MarkusCB
    Am 13. Januar 2019 um 19:31

    Hallo Redaktion und Leser.

    Ich wollte mal fragen, wie hoch die Steuern bei einem Oldtimer-LKW sind?
    Für den PKW liegen die ja bei 191,74€

    Mit freundlichem Gruß
    Markus

  9. Bernd
    Am 26. Dezember 2018 um 14:33

    Das H Oldtimer in Umweltzonen fahren dürfen ist klar. Wie sieht das aber mit Verbotszonen aus, die auf uns zu kommen?

  10. Marco
    Am 23. Dezember 2018 um 9:13

    Hallo,
    mein Chevrolet Suburban hat nach einem Motorschaden einen fabrikneuen baugleichen Austauschmotor bekommen. Ist damit noch ein H-kennzeichen möglich?
    Grüße,
    Marco

  11. sascha
    Am 21. November 2018 um 11:05

    1.Frage: darf ich ein 85er wohnmobil in originalfarben folieren, so dass er die originaloptik (ohne lackierung) erhält (zierstreifen wurden damals ja auch aus folie geklebt)

    2.Frage: wie oft muss ich zum tüv – reicht da auch “KÜS”tüv?

    3.Frage: achtet der tüv jedesmal auf den originalzustand??

    vielen dank – sascha

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 10:34

      Hallo sasche,

      inwieweit eine Folierung die Berechtigung für ein H-Kennzeichen einschränkt, sollten Sie direkt mit dem TÜV besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Gerdi
        Am 28. Dezember 2018 um 17:43

        Hallo. Mein Mercedes 250 GD mit LKW-Zulassung wird demnächst 30 Jahre. Ich möchte ein H-Kennzeichen beantragen. Darf ich dann am Wochenende in Umweltzonen und mit Anhänger fahren? Was bisher nicht möglich ist.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 25. Januar 2019 um 16:27

          Hallo Gerdi,

          laut § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist dies erlaubt.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Miron
    Am 15. November 2018 um 8:37

    Hallo,
    Ich möchte Led Scheinwerfer in meinen Opel Kadett einbauen. Würde er noch H Zulassung bekommen oder ist das zu viel?
    Grüße

  13. Norbert
    Am 15. November 2018 um 2:15

    Hallo, bussgeldkatalog.org-Team,
    mir hat in diesen Tagen ein Oldtimer-Händler berichtet, dass nach einer EU-Vorschrift ab 2019 (auch) in Deutschland nur noch dann Autos das H-Kennzeichen erhalten könnten, wenn von dem jeweiligen Modell weniger als 100.000 Stück gebaut worden seien.
    Damit hätte selbst ein sehr gut erhaltener Golf 2 (Produktionszahl von ca. 6.000.000) keinerlei Chance mehr, nach 30 Jahren als “Oldtimer” anerkannt zu werden.
    Zu diesem Thema habe ich im Internet leider nichts gefunden. Ist Ihnen etwas über diese Änderung bekannt?
    Vorab vielen Dank für Ihre Auskunft.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 10:19

      Hallo Norbert,

      dazu ist uns bisher nichts bekannt. Bisher sind vor allem das Alter und der Zustand des Wagens entscheidend.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Peadar
    Am 29. Oktober 2018 um 23:30

    Hallo,
    Kann jemand sein Auto mit griechischen oldtimer kenzeichen fahren. Das auto ist 30 jahre alt.

    Vielen dank

  15. stefan
    Am 20. September 2018 um 19:08

    hi ,

    dürfen U.S. Cars aus der U.S. Army wie der Chevrolet Blazer(Pickup) von Bj. 86/87 als historisches automobil anmelden ,
    natürlich mit Original Zustand und den Farben 1. Oliv , 2.Camouflage, und oder 3. Sahara beige (Sand gelb) oder gibt da irgendwelche bedenken?

  16. Sonja
    Am 17. September 2018 um 15:27

    Hallo, wir haben ein Wohnmobil, welches in 2 Jahren 30 Jahre alt wird. Innen wurden die Wände vor einigen Jahren mal neu , tapeziert , . Ansonsten hat das Fahrzeug rückfahrkamera und ein Naviradio eingebaut. H Kennzeichen dennoch möglich? Zustand sonst 1a.

  17. Hans-Günter O.
    Am 29. August 2018 um 13:36

    Hallo Bußgeldkatalog-Team,

    ich höre immer wieder, dass bei Wohnmobilen, ein Fernseher im Wohnraum, eine abklappbare Satelitenantenne, eine Solaranlage auf dem Fahrzeugdach und Autoradios neueren Standards, einer H-Zulassung entgegenstehen.

    Können sie dazu eine Information geben.

    MfG. Günter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 15:58

      Hallo Hans-Günther O.,

      bitte wenden Sie sich an die Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Michael N.
    Am 7. August 2018 um 15:48

    Moin
    darf man ostfriesischen Unkenrufen glauben schenken,
    die besagen, das Fahrzeuge mit H-Kennzeichen
    versicherungstechnisch nicht mal mehr zum einkaufen benutzt werden dürfen
    Mfg.
    Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 9:31

      Hallo Michael N.,

      so etwas ist uns nicht bekannt. Solang Ihr historisches Fahrzeug die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, dürfen Sie dieses auch führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Lutz H.
    Am 31. Juli 2018 um 12:52

    Hallo.

    Kann ich mehrere Oldtimerfahrzeuge auf ein einziges H Kennzeichen anmelden. Ich kann ja nur mit einem Fahrzeug unterwegs sein.

    LG Lutz

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 14:56

      Hallo Lutz H.,

      fragen Sie bitte direkt bei der Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Guido H.
    Am 30. Juli 2018 um 17:37

    Hallo,
    das H-Kennzeichen gibt es seit kurzem auch in Verbindung mit Saisonkennzeichen (was ja wirklich Sinnvoll ist).
    Gibt es auch das rote 07er-Kennzeichen in Verbindung mit Saisonkennzeichen?
    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 12:07

      Hallo Guido H.,

      da sowohl eine Überführung als auch eine Saisonnutzung von begrenzter Dauer sind, ist es fraglich, ob beide Kennzeichen zusammen verwendbar sind. Wenden Sie sich bei derart speziellen Fragen an eine Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Wadim
    Am 25. Juli 2018 um 18:56

    Kann man einen neuen Motor von einem anderen Auto einbauen und bekommt trotzdem eine H-Zulassung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. September 2018 um 10:24

      Hallo Wadim,

      in den meisten Fällen nicht, denn der Wagen muss für das H-Kennzeichen dem Originalzustand entsprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Henry P.
    Am 27. Juni 2018 um 21:11

    Darf ich mit einem als Oldtimer (schwarzes H-Kennzeichen) zugelassenen Kipper und Anhänger für mich privat Schutt / Erdaushub zur Entsorgung auf die Halde / zum Entsorger fahren?
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:55

      Hallo Henry,

      wenn das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wird, sollte dies unter Umständen möglich sein. Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Andre K.
    Am 26. Juni 2018 um 13:53

    Liebe Redaktion,
    ist es zwingend erforderlich, dass ein als als historisch begutachtetes Fahrzeug nach der Ummeldung mit einem “H”-Kennzeichen ausgestattet werden muss? Die Zahlen-/Nummernkombination ändert sich bei der Ummeldung ja nicht, es würde lediglich ein “H” hinten angestellt. Und die Nummer ist doch eh eindeutig, da es kein Fzg mit AB DE 123 und ein anderes mit AB DE 123 H gibt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 14:53

      Hallo Andre,

      Sie müssen einen Oldtimer nicht zwingend mit einem H-Kennzeichen anmelden. Viele entscheiden sich jedoch auf Grund der Steuerersparnis dafür.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Andrew G.
    Am 31. Mai 2018 um 0:28

    Hallo Bußgeldkatalog-Team,
    ich habe einen VW Derby mit der EZ in 1985 gekauft. Der Wagen ist seit 2003 abgemeldet und der Besitzer hat nur eine Kopie des Fahrzeugscheines. Alles andere hat Opi verbummelt Ist eine Zulassung mit Kaufvertrag und der Kopie des alten Scheines möglich? Und muss ich eine Vollabnahme aufgrund des langen Abmeldezeitrsums nachen, oder reicht HU und AU aus?‘
    Grüße Andrew

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 10:25

      Hallo Andrew,

      dies können Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. R. Metzger
    Am 8. Mai 2018 um 11:56

    Hallo,
    gibt es Möglichkeiten, ein H-Kennzeichen schon einige Monate VOR Erreichen der 30 Jahre zu erhalten? Ich überlege ein Womo zu kaufen, das in 08/2018 30 Jahre alt wird, und beim Gedanken daran, wegen DREI Monaten extra nochmal den ganzen Rattenschwanz an Zulassung durchziehen und vor allem bezahlen zu müssen, regt sich bei mir doch ein wenig das Bockigkeits-Gen “Nö, seh ich nicht ein!”

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2018 um 13:58

      Hallo R. Metzger,

      wenn Sie das H-Kennzeichen beantragen, bevor der Wagen mindestens 30 Jahre alt ist, kann die Behörde den Antrag ablehnen, da ein wesentliches Kriterium für die Gewährung des Sonderkennzeichens nicht erfüllt ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Dustin H.
    Am 16. April 2018 um 19:44

    Guten Abend,

    ich habe eine Frage: ich möchte mir einen Audi 80 aus 1988 anschaffen. Dazu meinte mein Vater, dass man die Fahrzeugsteuer nur einmalig zahlen muss. Stimmt das wirklich?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 10:57

      Hallo Dustin H.,

      in der Regel nicht. Die Kfz-Steuer muss jährlich gezahlt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Franz
    Am 14. März 2018 um 8:27

    Hallo!

    Ein Fahrzeug der 65 Jahre alt ist (russischer GAZ M20, Benziner), der aber vor über 30 Jahren in der Ukraine technisch umgebaut wurde – Motor und Getriebe vom MB W201 (190D), Hinterachse vom Volvo 240. Aussehen aussen/innen original, Zustand nach Renovierung sehr gut. Kann so ein Fahrzeug als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen werden?

    Grüsse, Franz

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 9:09

      Hallo Franz,

      wie es mit Ihrem spezifischen Modell aussieht, können wir leider von der Ferne nicht beurteilen – in der Regel verhält es sich jedoch so, dass Umbauten nur in sehr geringem Maße erlaubt sind, wenn der Wagen als Oldtimer gelten soll. Lassen Sie sich von einem Sachverständigen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Daniel
    Am 10. März 2018 um 18:43

    Ist es möglich, ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen nur für einen Saisonzeitraum zuzulassen, z.B. März bis Oktober?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 15:18

      Hallo Daniel,

      ja, dies ist möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Thomas
    Am 1. März 2018 um 10:07

    Hallo kann ein Oldtimer in einer Diesel Verbot Zone Fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 15:02

      Hallo Thomas,

      da bisher noch keine Regelungen zu solchen Zonen getroffen sind, kann keine Aussage über solche Ausnahmen getätigt werden. Fragen Sie im Zweifel bei der Stadt nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Michael W.
    Am 24. Februar 2018 um 16:12

    Hallo,ich hätte da mal eine Frage!
    Was darf ich im Innenraum des Fahrzeugs umbauen um ein H Kennzeichen zu erhalten?Möchte gerne eine Anlage mit CD Player und guten Boxen Einbauen,sowie verschiedenen Plastikmüll,durch Wurzelmaserholz ersetzen!Ist das möglich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. März 2018 um 12:16

      Hallo Michael W.,

      in der Regel ist für das H-Kennzeichen die Originalausstattung entscheidend. Die von Ihnen benannten Änderungen hätten wohl ein Verlust des historischen Wertes zur Folge. Zudem unterscheiden sich die Regelungen von Modell zu Modell. Diesbezüglich können Sie sich auch an eine Zulassungsbehörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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