Diplomatenkennzeichen in Deutschland mit Land und Nummer

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2025

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Rechtliche Bedeutung von Diplomatenkennzeichen

Was bedeuten die Zahlen auf Diplomatenkennzeichen in Deutschland?
Was bedeuten die Zahlen auf Diplomatenkennzeichen in Deutschland?

Bereits seit Ende der 70er Jahre gibt es in Deutschland die Nummernschilder für Diplomaten. Die Diplomatenkennzeichen, die zumeist nur aus einer Reihe von Zahlen bestehen, weisen den Insassen eines Fahrzeugs als diplomatischen Vertreter eines Staates oder einer überstaatlichen Organisation aus.

Ob Botschafter, Konsul oder Leiter einer internationalen Organisation, mit dem Führen eines Diplomatenkennzeichens gehen einige Privilegien einher. Diplomaten genießen in der Regel besondere Rechte durch ihre diplomatische Immunität. Diese bewahrt sie vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher sowie administrativer Verfolgung im Empfängerstaat.

Anhand der geprägten Zahlen-Kombination auf dem Diplomatenkennzeichen können Polizeibeamte erkennen, dass es sich beispielsweise um einen Botschafter oder Konsul handelt. Die diplomatische Immunität schränkt den Handlungsrahmen der Polizei enorm ein. Um internationale Unstimmigkeiten zu vermeiden, müssen sich die Beamten entsprechend verhalten.

FAQ: Diplomatenkennzeichen

Wie sieht ein Diplomatenkennzeichen aus?

Es gibt verschiedene Varianten von Diplomatenkennzeichen. Die Version, die hohen Diplomaten vorbehalten ist, beginnt mit einer 0, dem folgt ein Ländercode und abschließend eine Rangzahl.

Welche Vorteile bietet das Diplomatenkennzeichen?

Es kennzeichnet, dass für die Person in dem Fahrzeug diplomatische Immunität gilt. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem solchen Fahrzeug begangen werden, können deshalb nicht geahndet werden.

Gilt das Diplomatenkennzeichen nur für den Diplomaten selbst?

Eigentlich ist das Kennzeichen personengebunden. Durch Ausnahmeregelungen gelten die Vorteile des Diplomatenkennzeichens jedoch nicht nur für den Diplomaten, sondern z. B. auch für dessen Chauffeur.

Diplomatenkennzeichen: Je nach Rang und Herkunft des hohen Beamten unterscheiden sich die Codes

Erkennbar sind Diplomaten am Kennzeichen.
Erkennbar sind Diplomaten am Kennzeichen.

In Deutschland gibt es drei Varianten für die von Diplomaten verwendeten Kfz-Kennzeichen. Die so genannten 0-Kennzeichen sind hohen Diplomaten eines Staates vorbehalten. In der Regel sind das alle Mitglieder eines Diplomatischen Korps, also die von der Regierung eines Landes berufenen Missionschefs.

Gemäß Art. 14 der Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) zählen dazu alle Botschafter, Nuntien (päpstliche Vertreter), Gesandte, Minister und Geschäftsträger.

Das sonstige Botschaftspersonal wie technische Angestellte erhalten eine andere Variante. Ihr Diplomatenkennzeichen beginnt mit der Stadtkennung des Zulassungsbezirks. In der Regel ist das „B“ für Berlin oder „BN“ für Bonn.

Konsulatsbeamte erhalten eine dritte Variante von Diplomatenkennzeichen. Üblicherweise steht auf dem Kennzeichen für die Mitglieder des Konsularischen Korps die Stadtkennung des Zulassungsbezirks und eine drei- bis fünfstelliger Nummer, die jeweils mit einer neun beginnt.

Drei Kategorien können unterschieden werden:

  • Variante 1: Hohe Diplomaten
  • Variante 2: Mitarbeiter einer Botschaft
  • Variante 3: Angehörige eines Konsulats
0-Kennzeichen für hohe Diplomaten
Das 0-Kennzeichen dürfen nur hohe Diplomaten führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Diplomaten durch Staaten oder internationale Organisationen entsendet worden sind.

Variante 1 – hohe Diplomaten

Das 0-Kennzeichen beginnt, wie der umgangssprachliche Name vermuten bereits lässt, mit einer „0“. Darauf folgt die Stempelplakette des Zulassungsbezirks. Üblicherweise ist das Berlin. Danach ist die Länderkennung (zwei- bis dreistelliger Zahlencode) auf das Botschaftskennzeichen geprägt. Es folgt ein Bindestrich mit einer weiteren Zahl. Je niedriger diese Zahl ist, desto höher ist der Rang des Diplomaten. Die „1“ ist in der Regel einem Botschafter des entsprechenden Landes oder Leiters einer Organisation vorbehalten. Der zweite Ziffernblock ist in der Größenordnung von 1-199. Ausnahmen bilden die USA mit 1-500 und die Niederlande mit 1-299.

Da über die Diplomatenkennzeichen ein Rang ausgedrückt wird, gibt es eine spezielle Verfahrensweise für gestohlene Kennzeichen. Geht ein Diplomatenkennzeichen verloren, wird der zweite Ziffernblock mit einem „A“ abgeschlossen. Wird auch dieses Schild mit der so genannten „Alias-Nummer“ entwendet, endet die Zahl mit einem „B“ und so weiter. Einzig der Buchstabe „H“ wird ausgespart, da es auch Diplomatenfahrzeuge gibt, die unter die Oldtimer-Regel fallen und als historisches Kfz anerkannt werden. Nach einer Sperrfrist von einem Jahr kann wieder das originale Nummernschild verwendet werden.

An einem mit Null beginnenden Kennzeichen für Diplomaten muss darüber hinaus ein CD-Zusatzschild am Kfz angebracht werden. „CD“ steht dabei für den französischen Begriff corps diplomatique und weist den Insassen des Kfz als hohen Diplomaten aus.

Deutsche Diplomaten und behördliches Kennzeichen

Hochkarätige deutsche Staatsvertreter haben ebenfalls das Recht mit einem Diplomatenkennzeichen zu fahren. Die 0-Kennzeichen können mit rotem Diplomatenausweis beantragt werden. Einen roten Diplomatenausweis haben üblicherweise der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Präsident und der Vizepräsident des Bundesrats, Minister und Staatssekretäre, die Präsidenten und Vizepräsidenten der Höchstgerichte, Beamte des höheren Auswärtigen Dienstes – kurzum: die höchsten deutschen Staatsvertreter – inne. Bei ihren Diplomatenkennzeichen entfällt allerdings der Länder-Code. Die auf die Null folgende Zahl gibt die Rangordnung wieder. Je kleiner die Zahl, umso höher ist der Rang.

Beispiele:
0-1 für den Bundespräsidenten
0-2 für den Bundeskanzler

Diplomatenkennzeichen für technische Mitarbeiter
Die Zulassungsstellen für die Diplomatenkennzeichen für technische Mitarbeiter bzw. das Verwaltungspersonal sind in Berlin oder Bonn. Je kleiner die Zahl hinter dem Bindestrich ist, desto höher ist der Rang des Fahrzeughalters.

Zweite Variante – Mitarbeiter einer Botschaft

Auch technischen Mitarbeitern bzw. dem Verwaltungspersonal einer Botschaft ist es erlaubt, ein Diplomatenkennzeichen zu führen. Der einzige Unterschied zum 0-Kennzeichen ist, dass anstelle der Null die Kennung des Zulassungsbezirks auf das Kennzeichen geprägt wird. Es folgt wieder der Ländercode und mit Bindestrich getrennt eine dreistellige Ziffer. Die Zulassung der Fahrzeuge mit dieser Variante des Diplomatenkennzeichens findet in der Regel in Berlin oder Bonn statt und ist gemäß Art. 37 WÜD nur einem bestimmten Personenkreis erlaubt. Bei Zulassung in Bonn werden für den zweiten Ziffernblock zahlen von 1-999 und in Berlin von 300-999 vergeben. Ein CD-Zusatzschild darf nicht am Kfz angebracht werden.

So sehen Diplomatenkennzeichen für das Konsulat aus.
Angehörige eines Konsulats sind dazu berechtigt, ein Konsulatskennzeichen zu führen. Es ist dem alten Behördenkennzeichen sehr ähnlich. Die drei- fünfstellige Zahl beginnt immer mit einer “9”.

Dritte Variante – Angehörige eines Konsulats

Angehörigen eines Berufskonsulats ist es möglich, ein Diplomatenkennzeichen der dritten Variante für ihre dienstlichen Fahrzeuge zu verwenden. Es beginnt mit der Stadtkennung des Zulassungsbezirks. Darauf folgen die Stempelplakette und eine drei- bis fünfstellige Zahl beginnend mit einer “9”. In Berlin und Bonn sind solche Kennzeichen für Diplomaten allerdings eher unüblich. Honorarkonsuln, die häufig die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben, erhalten meist nur ein normales Nummernschild (Zivilkennzeichen), sind aber dazu berechtigt, ein CC-Zusatzschild am Fahrzeug zu führen.

Bei Diplomatenkennzeichen werden CD- und CC-Zusatzschild verwendet.
Durch das CD-Zusatzschild (corps diplomatique ist von Weitem zu erkennen, dass ein hoher Diplomat im Fahrzeug sitzt. Das CC-Zusatzschild (corps consulaire) zeigt an, dass der Insasse durch Amtsimmunität geschützt ist.

Immunität wird durch das CC- und CD-Zusatzschild angezeigt.

Durch die beiden Zusatzschilder ist auf den ersten Blick ersichtlich, dass im Fahrzeug Personen mit diplomatischem Rang sitzen. „CC“ bedeutet dabei corps consulaire und weist eine Person als Angehörigen eines Berufskonsulats aus. Ein Konsul ist eine Amtsperson, die im offiziellen Auftrag eines Staates handelt. Seine Funktion ist weniger diplomatisch, sondern eher im Sinne von Verwaltung zu verstehen.

Ein Konsul steht in der Regel unter Amtsimmunität, das bedeutet, dass er im Rahmen seiner konsularischen Tätigkeit von der Strafgerichtsbarkeit befreit ist. Dem wird mit CC-Zusatzschild Rechnung getragen. Insbesondere bei Fahrten mit einem PKW aus dienstlichen Zwecken kann er nicht für begangene Ordnungswidrigkeiten belangt werden. Bei Privatfahrten gilt aber generell dasselbe Recht wie für jeden anderen auch. Oftmals ist es aber schwierig, die Grenze zwischen privater und dienstlicher Fahrt zu ziehen. Für die Strecke zwischen Privatwohnung und Konsulat gilt in der Regel keine Immunität.

Das CD-Zusatzschild steht für corps diplomatique und weist den Insassen eines Fahrzeuges als hohen Diplomaten, der im Dienst eines anderen Staates steht, aus. Diplomaten genießen eine vollständige Immunität. Ohne Aufhebung der Immunität durch den Entsendestaat dürfen Inhaber der diplomatischen Immunität weder verfolgt noch belangt werden. Sie sind also geschützt vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher bzw. administrativer Verfolgung.

Die Ländercodes, Codes internationaler Organisationen und zwischenstaatlichen Einrichtungen auf dem Diplomatenkennzeichen

Code Staat
10Va­ti­kan­stadt/ Hei­li­ger Stuhl
11Ägyp­ten
12An­gola
13Al­ba­nien
14Äthio­pien
15Afgha­nistan
16Al­ge­rien
17USA
18Argen­tinien
19Aus­tra­lien
20Bang­la­desch
21Bel­gien
22Bru­nei
23Bulga­rien
24Myan­mar
25Boli­vien
26Brasi­lien
27Bu­rundi
28Chi­le
29Volks­republik Chi­na
30Co­sta Rica
31Weiß­rusland
32Bos­nien und Herze­gowina
33Äqua­torial­guinea
34Däne­mark
35Be­nin
36Domi­nika­nische Re­pu­blik
37Ecua­dor
38Elfen­bein­küste
39El Sal­vador
40Koso­vo
41Est­land
42Liech­ten­stein
43Monte­negro
44Finn­land
45Frank­reich
46Ga­bun
47Gha­na
48Grie­chen­land
49Groß­britan­nien
50Guate­mala
51Gui­nea
52Lett­land
53Litau­en
54Hai­ti
55Hon­du­ras
56In­dien
57Indo­nesien
58I­rak
59Iran
60Ir­land
61Is­land
62Laos
63Kap Verde
64Isra­el
65Ita­lien
66Ja­maika
67Ja­pan
68Je­men
69Jor­danien
70Ser­bien
71Ku­wait
72Kuba
73Ka­tar
74Kame­run
75Kana­da
76Ke­nia
77Kolum­bien
78Kon­go
79Süd­korea
80Liba­non
81Li­beria
82Li­byen
83Le­sotho
84Luxem­burg
85Mada­gaskar
86Mala­wi
87Malay­sia
88Ma­li
89Ma­rokko
90Maure­tanien
91Me­xiko
92Mal­ta
93Mo­naco
94Ne­pal
95Neu­see­land
96Nica­ragua
97Nieder­lan­de
98Niger
99Nige­ria
100Nor­wegen
101Mon­golei
102Mo­sam­bik
103Oman
104Bur­kina Fa­so
105Öster­reich
106Pakis­tan
107Pana­ma
108Para­guay
109Peru
110Philip­pinen
111Po­len
112Por­tu­gal
113Papua-Neu­gui­nea
114Nami­bia
115Ruan­da
116Rumä­nien
117Sam­bia
118 Saudi-Arabien
119Schwe­den
120Schweiz
121Sene­gal
122Sier­ra Leo­ne
123Singa­pur
124Sim­babwe
125Soma­lia
126Spa­nien
127Sri Lan­ka
128Su­dan
129Süd­afrika
130Sy­rien
131Tan­sania
132Thai­land
133Togo
134Ton­ga
135Tsche­chien
136Tschad
137Tür­kei
138Tune­sien
139Ugan­da
140Russ­land
141Uru­guay
142Un­garn
143Ukra­ine
144Gre­nada
145kei­ne Zu­ord­nung
146Vene­zuela
147Viet­nam
148Ver­einig­te A­ra­bi­sche Emi­rate
149kei­ne Zuord­nung
150kei­ne Zu­ord­nung
151Kongo
152Zentral­afri­kani­sche Repu­blik
153Zy­pern
154Kroa­tien
155Slo­wenien
156Aser­bai­dschan
157Slowa­kei
158Kasach­stan
159Ma­ze­donien
160Usbe­kistan
161Eri­trea
162Geor­gien
163Tadschi­kistan
164Bah­rain
165Kam­bod­scha
166Arme­nien
167Kir­gis­istan
168Mol­da­wien
169Turkme­nistan
170ILO (Internationale Arbeitsorganisation)
171EZB (Europäische Zentralbank)
173UNHCR (UN-Flüchtlingskommissariat)
172EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit)
174OCCAR (Organisation Conjointe de Coopération en matiére d'Armement - Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation)
175IOM (Internationale Organisation für Migration)
176Arabische Liga
177DFJW (Deutsch-Französisches Jugendwerk)
178ESOC (European Space Operations Centre - Europäische Raumflugkontrollzentrum)
179NETMA (NATO Eurofighter and Tornado Management Agency)
180ESO (European Southern Observatory - Europäische Südsternwarte)
181EMBL (European Molecular Biology Laboratory - Europäisches Larboratorium für Molekularbiologie)
182Europäische Union
183EPA (Europäisches Patentamt)
184OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
185WFP (UN World Food Programme)
186EUMETSAT (European Organisation for the Exploitation of Meteorological Satellites - Europäische Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten)
187EAC (European Astronaut Centre - Europäisches Astronautenzentrum)
188UNESCO-Institut für Lebenslanges Lernen
189DPJW (Deutsch-Polnisches Jugendwerk)
190IFC (Weltbank)
191WHO European Centre for Environment and Health (Europäisches Zentrum für Umwelt und Gesundheit)
192UNEP/CMS (Sekretariat des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten)
193Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen - UNFCCC (United Nations Framework Convention on Climate Change)
194UNV (UN Volunteers - UN-Freiwilligenprogramm)
195ISGH (Internationaler Seegerichtshof)
196UNIC (Informationszentrum der UN)
197UNCCD (UN-Sekretariat der Wüstenkonvention)
198UNESCO-Centre Bonn (UNESCO-Internationales Zentrum für Berufsbildung)
199Universität der Vereinten Nationen - Forschungsinstitut für Katastrophenmanagement
200 Mau­ri­tius
201Nord­korea
202Dschi­buti
203Gui­nea-Bis­sau
204Süd­sudan
205Bots­wana
206Malediven
300UNOOSA/UN-SPIDER (United Nations Office for Outer Space Affairs/United Nations Platform for Space-based Information for Disaster Management and Emergency Response - UN-Büro für Weltraumfragen/Plattform der Vereinten Nationen für raumfahrtgestützte Informationen für Katastrophenmanagement und Notfallmaßnahmen)
301UNEP/TEEB (UN Environment Programme/The Economics of Ecosystems and Biodiversity - Sekretariat für die Studie „Die Ökonomie der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt“)
302IRENA/IITC (International Renewable Energy Agency/IRENA Innovation & Technology Center)
303GCDT (Global Crop Diversity Trust - Welttreuhandfonds für Kulturpflanzenvielfalt)

Vorteile für Diplomaten mit entsprechenden Kennzeichen

Die auffälligen Diplomatenkennzeichen sind so konzipiert, dass sich deutlich von Zivilkennzeichen abheben.

Mit ihnen wird folgendes ausgedrückt:

  • Im Fahrzeug befindet sich eine Person mit Diplomatenstatus, welche in Deutschland Immunität und besondere Rechte genießt.
  • Die Person ist (teilweise) von deutscher Gerichtsbarkeit entbunden.
  • Insassen eines Fahrzeugs mit Diplomatenkennzeichen muss bevorzugt Schutz und Hilfe gewährt werden.
  • Bei Sicherheitsabsperrungen muss einem Kfz mit einem Kennzeichen für Diplomaten zeitnah die Durchfahrt gestattet werden.
Diplomatische Immunität mit Botschaftskennzeichen
Wer mit Diplomatenkennzeichen unterwegs ist, kann durch die deutsche Justiz nicht belangt oder verfolgt werden.

Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrzeug begangen werden, welches das diplomatische Kennzeichen führt, können aufgrund der diplomatischen Immunität nicht geahndet werden. Damit ist das Diplomatenkennzeichen eine Art „Freifahrtschein“ zum Falschparken, oder zu schnell fahren.

Diplomaten erhalten keinen Bußgeldbescheid, denn sie können nicht für Verstöße gegen die StVO belangt werden. Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot werden nicht verhängt.

Darüber hinaus erhalten Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen steuerliche Vorteile. Kfz-Steuern werden für sie nicht erhoben. Bei Ausscheiden eines Diplomaten-Wagens aus dem diplomatischen Dienst durch z. B. Verkauf müssen allerdings Mehrwert- bzw. Einfuhrsteuern entrichtet werden. Obligatorisch bleibt aber die Kfz-Versicherungspflicht.

Bei Zulassung müssen die klassischen Dokumenten wie Fahrzeugschein und -brief vorgelegt sowie die Funktionsfähigkeit durch die Hauptuntersuchung (HU) sowie Abgasuntersuchung (AU) nachgewiesen werden.

Besonderheiten des Diplomatenkennzeichens

Diplomatenkennzeichen sind personengebunden. Demnach wäre die Nutzung eines Fahrzeugs nur auf den Halter z. B. den Botschafter beschränkt. Doch nicht alle Diplomaten fahren selbst. Oftmals haben sie Chauffeure. Durch eine Ausnahmeregelung ist es den Fahrdienst-Mitarbeitern dennoch erlaubt, das Fahrzeug eines ranghohen diplomatischen Funktionärs zu steuern, selbst dann, wenn er keine diplomatischen Sonderrechte genießt oder sogar die deutsche Staatsbürgerschaft innehat.

Auch Familienangehörige eines ranghohen Diplomaten können unter bestimmten Voraussetzungen ein Diplomatenkennzeichen erhalten. Sie dürfen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben und keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, bei der sie Vorteile durch den diplomatischen Status hätten.

Kennzeichen für Diplomaten
Durch Diplomatie sollen die Interessen eines Landes durchgesetzt, aber gleichzeitig die Interessen eines anderen Staates gewahrt werden.

Was ist Diplomatie?

In der Diplomatie geht es um die Pflege zwischenstaatlicher bzw. überstaatlicher Beziehungen. Durch Absprachen und Verhandlungen über die verschiedensten Sachverhalte sollen die internationalen Beziehungen gepflegt und ein Beitrag zur friedlichen Koexistenz und Kooperation geleistet werden.

Ziele der Diplomatie (Auswahl):

  • Friedenssicherung und Konfliktlösung
  • Verhandlung internationaler Verträge und Abkommen
  • Kulturaustausch
  • Handels- und Wirtschaftsabkommen

Die Staaten treten auf internationaler Ebene als interessengeleitete Gebilde auf. Mithilfe der Diplomatie und auf Basis von Kommunikation sollen die Interessen eines Landes durchgesetzt, aber gleichzeitig die Interessen eines anderen Staates gewahrt werden. Letztlich geht es um die Suche nach einer Win-Win-Situation und einem Kompromiss. Langfristig ist das Ziel der Diplomatie, zwischenstaatliche Gewalt und Krieg zu vermeiden und friedlichere Wege der Konfliktlösung zu finden.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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44 Kommentare

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  1. BARRO A.
    Am 7. Juli 2017 um 12:22

    Mein Land ist Burkina Faso (104), aber nicht Burkina Daso; können sie bite korrigieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 9:54

      Hallo,

      vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den kleinen Fehler verbessert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. KK
    Am 15. Februar 2017 um 20:50

    Darf ich ein ovales CC-Zusatzschild um einen erkennbaren Werbeslogan erweitert als Werbegeschenk am Kfz anbringen?
    Wenn nicht: Darf ich einen solchen Werbeaufkeleber mit dem Vermerk “nicht am Kfz anbringen” in Umlauf bringen?

    Herzliche Grüße, KK

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 10:37

      Hallo KK,

      das ist nicht zulässig. Maßgebend ist der § 10 Abs. 11 FZV. Ob ein CC-Schild angebracht werden darf, entscheidet das Verkehrsministerium.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Minano
    Am 21. Dezember 2016 um 21:42

    Guten Abend,
    Bin Generalconsul der Conch Republic und habe auch Diplomaten pass ,wo muss ich Diplomaten Kennzeichen beantragen und was für Unterlagen brauche ich
    Mit,freundlichen grüßen Miñano

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2016 um 9:52

      Hallo Minano,

      auch für Diplomatenkennzeichen sind in der Regel die örtlichen Zulassungsstellen zuständig. Dort können Sie auch erfragen, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall benötigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Dr. Müller
    Am 2. November 2016 um 9:54

    Hallo – Seid wann bin ich denn Mitglied des ” Corps Consultaire”?
    NaNu – ein neuer Verein oder ein dicker “FAUXPAX”?
    Beste Grüße und

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2016 um 10:25

      Hallo Dr. Müller,

      vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Text korrigiert und entschuldigen uns für diesen Fauxpas.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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