Ist Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen zulässig?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen: Geht das?

Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen: Ist das erlaubt?
Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen: Ist das erlaubt?

Die Ostfriesische Nordseeküste ist ein regelrechtes Paradies für Hobbyangler. Das liegt zum einen daran, dass der unmittelbare Nordsee-Zugang und der Urlaub auf Ostfriesland lockt. Zum anderen besteht hier der Vorteil, dass Angler keinen Angelschein in Niedersachsen benötigen.

Das Recht zum Angeln in Niedersachsen, ohne einen Angelschein zu besitzen, ist jedoch begrenzt. So dürfen Freizeitangler in der Regel nur an Küstengewässern ohne Angelschein einen Fisch fangen – eine Sportfischerschprüfung ist dennoch notwendig. Ob das Gesetz auch einen Fischereischein für die Weser, Ems oder Elbe vorsieht, soll Ihnen dieser Ratgeber erklären.

Angeln in Niedersachsen ist durch verschiedene Gesetze und Verordnungen reglementiert, sodass durchaus auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in Deutschland geahndet werden können. Welche das sind, finden Sie in der nachstehenden Tabelle.

TatbestandSanktion
Sie haben bei Gewässern, bei denen Sie nicht zum Fischfang befugt sind, Fischereigeräte fangfertig mit sich geführt* Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Sie haben Muscheln in Küstengewässern geangelt, aber besitzen keine Erlaubnis hierfür*Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Sie haben mit verbotenen Mitteln oder Verfahren Fische gefangen*Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Sie haben Fische oder Krebse in ein Gewässer eingebracht, obwohl diese krank waren oder der Verdacht darauf bestand*Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Sie haben auf Fischwegen oder angrenzenden Gewässerstrecken Fische gefangen*Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Sie haben es versäumt, Ihren Fischereierlaubnisschein, Fischereischein oder Personalausweis mitzuführen oder haben eines dieser Dokumente auf Verlangen nicht vorgezeigt*Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Sie haben Muscheln aus einem Muschelkulturbezirk entnommen und deren Kulturen dabei beschädigt oder zerstörtGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
* Die benutzten Geräte und Mittel können eingezogen werden.

FAQ: Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen

Kann ich in Niedersachsen auch ohne Angelschein angeln?

Nein. Laut § 57 Abs. 1 des Niedersächsischen Fischereigesetzes (Nds. FischG) müssen Angler ihren Personenausweis oder einen Fischereischein bei sich führen. Außerdem benötigen sie einen Fischereierlaubnisschein.

Was ist ein Angelschein?

Der Angelschein ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Fischereischein, der behördlichen Genehmigung zum Angeln. Zukünftige Angler erhalten diesen Schein nur, wenn sie zuvor erfolgreich eine Fischereiprüfung abgelegt haben.

Wie unterscheidet sich der Fischereierlaubnisschein vom Angelschein?

Der Erlaubnisschein wird auch Gewässerschein oder Angelkarte genannt. Er wird vom Inhaber des Fischereirechts (Eigentümer oder Pächter) ausgestellt und berechtigt zum Angeln in dessen Gewässer. Wer ohne einen solchen Erlaubnisschein angelt, macht sich gewöhnlich wegen Fischwilderei strafbar.

Angeln ohne Angelschein an Küsten in Niedersachsen möglich

Der Angelschein in Niedersachsen befähigt zum Fischen in allen Gewässern.
Der Angelschein in Niedersachsen befähigt zum Fischen in allen Gewässern.

Niedersachsen besteht aus Küsten- und Binnengewässern. In letzterem ist ein Angelschein vonnöten. Wer in Niedersachsen angeln will, ohne einen Angelschein zu besitzen, muss also auf Küstengewässer ausweichen.

Besonders vom Strand oder den Deichen aus ist das Angeln in Niedersachsen ein wahres Paradies für Hobbyangler, die keine extra Fischereiprüfung ablegen möchten. Bedenken Sie jedoch, dass eine Sportfischerprüfung auch hier Pflicht ist. Zudem muss der Angler das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Plattfische, Wolfsbarsche oder Dorsche können von hier aus ohne Schein gefangen werden. Jedoch müssen Sie darauf achten, ob es sich um freie Gewässer handelt. Ist dies nicht der Fall, benötigen Sie einen Fischereierlaubnisschein für den jeweiligen See, Teich etc. Den bekommen Sie beim Eigentümer, Verpächter oder beim Anglerverband, der das Gewässer bewirtschaftet.

Auch die Seeschifffahrtsstraßen, wie beispielsweise von der Elbe bis zum Land Hamburg zählen zu den Gewässern, bei denen das Angeln in Niedersachsen ohne einen Fischereischein genehmigt ist.

Die Freiheit, die das Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen mit sich bringt, bedeutet aber nicht, dass die Beamten nicht die Einhaltung der Fischereigesetze kontrollieren. Wer die Schonzeiten der Fische bzw. deren Mindestmaße nicht einhält, muss mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro rechnen.

Der Angelschein in Niedersachsen: So erlangen Sie ihn

In Niedersachsen können alle den Angelschein erwerben, sobald sie das 14. Lebensjahr vollendet, also den 14. Geburtstag gefeiert haben. Bevor Sie jedoch den Angelschein erwerben und die Fischerprüfung in Niedersachsen absolvieren können, müssen Sie an einem der zahlreich angebotenen Vorbereitungslehrgänge teilnehmen.

Der Lehrgang besteht aus etwa 30 Unterrichtsstunden Theorie. Danach folgen praktische Einheiten.

Theorie und Praxis bestehen aus:

  1. allgemeine Fischkunde
  2. spezielle Fischkunde
  3. Gewässerkunde
  4. theoretische Gerätekunde
  5. Natur-, Umwelt- und Tierschutz
  6. Gesetzeskunde
  7. Zusammenstellung und Kenntnisse der Gerätekunde (Praxis)
  8. praktische Handhabung von ausgewählten Ruten (Praxis)
  9. Erkennen der hiesigen Fischarten sowie Anwendung der Gesetze (Praxis)
Die Fischerprüfung in Niedersachsen umfasst auch einen praktischen Teil.
Die Fischerprüfung in Niedersachsen umfasst auch einen praktischen Teil.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 60 Minuten für 60 Fragen, wovon mindestens 45 Fragen richtig beantwortet sein müssen. Zudem gibt es sechs große Themengebiete (s.o. Punkt 1 – 6), bei denen jeweils sechs Fragen mindestens korrekt beantwortet sein müssen.

Danach folgt der praktische Teil der Fischerprüfung, der maximal 10 Minuten pro Teilnehmer umfasst. Es handelt es sich hierbei um ein Prüfungsgespräch in Gruppen mit maximal fünf Personen. Die Fischerprüfung in Niedersachsen gilt als bestanden, sofern der Prüfling die gestellten Aufgaben mehrheitlich ohne gravierende Fehler in einem Teilgebiet beantworten kann.

Hat er die Fischerprüfung bestanden, bekommt er seinen Angelschein, um in Niedersachsen und anderen Bundesländern angeln zu können.

Der Angelschein in Niedersachsen: Diese Kosten kommen auf Sie zu

In Niedersachsen gibt es keinen Touristen- oder Jugendfischereischein, weshalb hierfür auch keine Gebühren anfallen. Die Prüfungsgebühr für den Fischereischein in Niedersachsen verursacht Kosten in Höhe von etwa 60 Euro pro Prüfung. Fallen Sie also einmal durch, müssen Sie diese Gebühr noch einmal bezahlen.

Sind die Mitglied im Landesverband von Niedersachsen, können Sie eine Rabattierung bekommen. Fragen Sie dazu einfach einen Verein in Ihrer Nähe.

Der Lehrgang für die Vorbereitung zur Fischereiprüfung und letztendlich zur Erlangung vom Angelschein verursacht Kosten von maximal 150 Euro in Niedersachsen. Die Gebühren für die Beantragung des Fischereischeins betragen 35 Euro.

Um den Angelschein in Niedersachsen zu erlangen, fallen aber nicht nur Kosten an. Zudem müssen Sie das Prüfungszeugnis, ein Passbild und einen Personalausweis oder Pass beim zuständigen Amt vorzeigen. Der Angelschein gilt ein Leben lang. Eine Fischereiabgabe, die in anderen Bundesländern, wie beispielsweise beim Angeln in Hamburg, gezahlt werden muss, fällt in Niedersachsen nicht an.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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58 Kommentare

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  1. Wolfgang
    Am 5. September 2016 um 13:35

    Ich besitze einen Jahresfischereischein für deutsche Staatsangehörige, gültig im Bundesgebiet.
    Ausgestellt 1965 in Hamburg.
    Diesen Schein konnte Jahr um Jahr mit einer Wertmarke verlängert werden.
    Dabei ist es nicht notwendig jeweils fortlaufend zu verlängern.
    Nun hat sich vieles verändert in den Jahren.
    Kann man diesen Schein nun wieder Leben einhauchen?
    Gruß Wolfgang

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. September 2016 um 8:19

      Hallo Wolfgang,

      wenn die Wertmarken nicht mehr gültig oder aktuell sind, sollten Sie sich bei den Ämtern des jeweiligen Bundeslandes erkundigen, ob diese Ihnen Ihren Schein aktualisieren oder gegebenenfalls neu ausstellen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Jens
    Am 31. August 2016 um 15:41

    Hallo

    Eine Frage wie sieht es mit Forellenteichen aus die sogenannten Forellenpuffs

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. September 2016 um 8:44

      Hallo Jens,

      in der Regel geht es in niedersächsischen Binnengewässern nicht ohne Fischereischein bzw. Fischereierlaubnisschein vom Berechtigten. Bei bei Anwesenheit des Berechtigten oder eines Beauftragten des Berechtigten muss keine Fischereierlaubnis vorgezeigt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Behrend
        Am 4. Januar 2018 um 4:51

        Hallo
        Also heißt das jetzt im Klartext, das ich an einem Forellenteich mit täglichem Besatz pro Angler und extra dafür gezüchteten Forellen für die man beim Betreiber der Anlage bezahlt, auch einen angelschein benötige?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 9. Januar 2018 um 11:43

          Hallo Behrend,

          in der Regel sollte dies so sein. Genaue Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Wolfgang
    Am 8. Juli 2016 um 22:32

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe zwei Fragen. Sie schreiben folgendes:

    “Besonders vom Strand oder den Deichen aus ist das Angeln in Niedersachsen ein wahres Paradies für Hobbyangler, die keine extra Fischereiprüfung ablegen möchten. Bedenken Sie jedoch, dass eine Sportfischerprüfung auch hier Pflicht ist.”

    Was ist der Unterschied zwischen einer Fischereiprüfung und einer Sportfischerprüfung?

    Welche gesetzlichen Grundlagen liegen der Sportfischerprüfung und dem Fischereischein zugrund?

    Ich bedanke mich vorab für die Beantwortung meiner Fragen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Koppelmann

    • Benjamin
      Am 22. Juni 2018 um 9:47

      Der Beitrag ist zwar schon alt, er taucht aber per Google Suche bei einschlaegiger Suche noch auf, daher ein Nachtrag:

      Hier liegt denke ich ein kleines (und haeufiges) Missverstaendnis vor. Man benoetigt keinen Angelschein. Wohl aber ein Fischereizeugnis und damit eine abgelegte Fischereipruefung/Sportfischerpruefung. An den freien Gewaessern benoetigt man ausserdem nicht den Fischereierlaubnisschein. Das sind drei unterschiedliche Dinge, und in den meisten Bundeslaendern braucht man tatsaechlich den Angelschein, in Niedersachsen aber nur die erfolgreich abgelegte Fischereipruefung, beziehungsweise das entsprechende Zeugnis, das man dann auch beim Angeln mit sich fuehren muss.

      Das mit den Scheinen laeuft wie folgt:

      Man macht einen entsprechenden Vorbereitungskurs zur Fischereipruefung und legt anschliessend die Fischereipruefung ab. Dann bekommt man beim Bestehen vom Landesfischereiverband (der die Fischereipruefung abhaelt) das Fischereizeugnis. Damit kann man in Niedersachsen schon angeln, aber in den meisten anderen Bundeslaendern nicht und dieses Zeugnis ist nicht der Angelschein/Fischereischein. Man braucht aber trotzdem auch noch den Fischereierlaubnisschein, sofer es sich nicht um ein freies Gewaesser handelt.

      Den Fischereischein/Angelschein erhaelt man beim Ordnungsamt der Stadt, den beantragt man mit Vorlage des oben genannten Fischereizeugnisses.

      Der Fischereierlaubnisschein ist fuer das jeweilige Gewaesser und ermaechtigt zum Angeln in genau dem definierten Gewaesser zu genau der definierten Zeitspanne (die gibt es beispielsweise als Tageskarte, Wochenkarte, Jahreskarte, etc.), dieser Schein wird landlaeufig entsprechend auch oft die “Tageskarte” oder “Jahreskarte” etc. genannt und selbige bekommt man beispielsweise beim Besitzer/Verein des jeweiligen Gewaessers oder in Angellaeden der Umgebung.

      Minimal musst Du also an einem freien Gewaesser in Niedersachsen immer das Fischereipruefungszeugnis sowie einen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) bei Dir tragen um zu angeln – an der Fischereipruefung kommt man also nicht vorbei.
      Dann noch den tatsaechlichen “Angelschein” nach der Fischereipruefung zu beantragen ist nur reine Formalitaet und geringe Kosten und entsprechend in jedem Fall zu empfehlen – zumal der niedersaechsische Angelschein ein Leben lang gueltig ist und dann auch zum Angeln in ganz Deutschland ermaechtigt.
      Obacht: Die Fischereierlaubniskarte muss man natuerlich trotzdem noch kaufen (Erlaubnis an diesem Tag in jenem Gewaesser so und so viele Fische dieser Arten zu fangen). Auch die sind aber in der Regel bezahlbar.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juli 2016 um 9:49

      Hallo Wolfgang,

      Fischerei- und Sportfischereiprüfung sind zwei Begriffe, die als Synonyme verwendet werden und die gleiche Bedeutung haben. Je nach Region wird einer der beiden Bezeichnungen verwendet. Auch die Gesetzesgrundlage unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Fischereigesetz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Stefan
        Am 28. Juli 2016 um 10:42

        Das heißt aber konkret, das ich beim Angeln an Niedersachsens Küste auf jeden Fall einen Fischereischein und somit eine Prüfung haben muss. Also ist das Angeln an der Küste nicht frei für alle, so wie es erst angedeutet wird?!

        • bussgeldkatalog.org
          Am 1. August 2016 um 9:47

          Hallo Stefan,

          im Text wird darauf hingewiesen, dass zum Angeln an den Küsten Niedersachsens eine Sportfischereiprüfung notwendig ist.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • fx
            Am 19. Februar 2017 um 19:02

            da ist wohl eher erlaubnisschein gemeint – nicht angelschein.

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