Menü

Abknickende Vorfahrt: Wer darf zuerst fahren? Wer muss blinken?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Abknickende/abbiegende Vorfahrtsstraße

Abknickende Vorfahrt: Der Verlauf der Straße wird durch ein Zusatzschild angezeigt.
Abknickende Vorfahrt: Der Verlauf der Straße wird durch ein Zusatzschild angezeigt.

Wer an einer Kreuzung Vorfahrt hat, wird in Deutschland durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt. Dabei gibt es das „Vorfahrts-Schild“, ein „Vorfahrt-Gewähren-Schild“ und eine „Einmalige Vorfahrt”. Ist keines dieser Zeichen vorhanden, gilt die Regel rechts-vor-links.

Allerdings existiert noch ein Sonderfall: Die abknickende Vorfahrt (ebenfalls per Schild gekennzeichnet). Diese wird meist durch das Vorfahrts-Zeichen und ein Zusatzschild, welches den Verlauf der Straße zeigt, angegeben.

In der Fahrschule werden solche Gegebenheiten in den Fahrstunden explizit geübt, da Sie sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Prüfung eine wichtige Rolle spielen können.

Viele Fahrschüler stehen vor der Frage, ob eine abknickende Vorfahrtstraße durch Blinken befahren werden muss bzw. wann dieser Blinker zum Einsatz kommen soll.

Die Antwort und die Vorfahrtsregeln für eine abknickende Vorfahrt (auch abbiegende Hauptstraße genannt), lesen Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Abknickende Vorfahrt

Welche Verkehrszeichen kennzeichnen eine abknickende Vorfahrt?

Im folgenden Abschnitt haben wir alle Schilder abgebildet, die eine abknickende Vorfahrt anzeigen.

Wer hat Vorfahrt an einem solchen Verkehrszeichen?

Derjenige Fahrer, der der abknickenden Vorfahrt folgt, darf zuerst passieren. Kraftfahrer, die von einer Nebenstraße kommen, müssen Fahrzeugen auf der Vorfahrtstraße Vorrang gewähren.

Welche Folgen hat es, wenn jemand die abknickende Vorfahrt missachtet?

Die nach dem Bußgeldkatalog drohenden Sanktionen können Sie im folgenden Absatz nachlesen.

Keine Lust zu lesen? Die abknickende Vorfahrtstraße im Video erklärt

Video über die abknickende Vorfahrt
Video: So funktioniert die abknickende Vorfahrt!

Diese Verkehrszeichen zeigen die abknickende Vorfahrt an

Zeichen 1002-10: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von unten nach links
Zeichen 1002-10: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von unten nach links
VZ 1002-11 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von oben nach links
VZ 1002-11 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von oben nach links
Zeichen 1002-12: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von unten nach links
Zeichen 1002-12: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von unten nach links
VZ 1002-13 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von unten nach links
VZ 1002-13 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von unten nach links
VZ 1002-14 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von oben nach links
VZ 1002-14 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von oben nach links
VZ 1002-20 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von unten nach rechts
VZ 1002-20 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von unten nach rechts
VZ 1002-21 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von oben nach rechts
VZ 1002-21 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von oben nach rechts
VZ 1002-22 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von unten nach rechts
VZ 1002-22 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von unten nach rechts
VZ 1002-23 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von unten nach rechts
VZ 1002-23 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von unten nach rechts
VZ 1002-24 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von oben nach rechts
VZ 1002-24 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von oben nach rechts

Abknickende Vorfahrt – Wer hat Vorfahrt?

Zunächst müssen für eine abknickende Vorfahrt die Verkehrsregeln definiert werden. Dazu muss vorab geklärt werden, wer an dieser Kreuzung zuerst fahren darf. Der Fahrer, welcher der Vorfahrtstraße folgt (dicke Linie auf dem Schild) hat grundsätzlich Vorrang gegenüber den anderen Fahrzeugen an der Kreuzung.

Eine abgeknickte Vorfahrtsstraße wird immer durch ein Schild mit Zusatzzeichen für den Verkehr gekennzeichnet. Darauf wird der Verlauf der Straße für den Fahrer ersichtlich. Fahrzeuge, die sich nicht auf der zur Vorfahrt berechtigten Straße befinden (dünne Linien auf dem Schild), müssen die abknickende Vorfahrt gewähren. Auch dies wird durch ein Schild an der Kreuzung verdeutlicht.

Abknickende Vorfahrt: Auto folgt dem Verlauf der Hauptstraße und hat Vorfahrt.
Abknickende Vorfahrt: Auto folgt dem Verlauf der Hauptstraße und hat Vorfahrt.
Abknickende Vorfahrt: Auto befindet sich auf der Nebenstraße, will geradeaus auf die Hauptstraße fahren und muss Vorfahrt gewähren.
Abknickende Vorfahrt: Auto befindet sich auf der Nebenstraße, will geradeaus auf die Hauptstraße fahren und muss Vorfahrt gewähren.
 

Abknickende Vorfahrt – der Vorfahrtsstraße folgen

Wenn Sie eine abbiegende Vorfahrtstraße weiterfahren, ist Blinken Pflicht. So zeigen Sie den anderen Verkehrsteilnehmer an, dass Sie diese Straße weiterhin befahren möchten. Wird für eine abbiegende Hauptstraße das Blinken vergessen, kann dies zu schweren Unfällen führen.

Auch wenn eine abknickende Vorfahrt besteht, sind Fußgänger beispielsweise an einem Zebrastreifen berechtigt, die Straße vor Ihnen zu überqueren.

Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

Verlassen Sie die Vorfahrtsstraße, zum Beispiel, indem Sie rechts abbiegen, müssen Sie dies ebenfalls durch den Blinker anzeigen. Es handelt sich dabei um einen normalen Abbiegevorgang, mit dem Sie die abknickende Vorfahrt verlassen.

Nicht Blinken, wenn abknickende Vorfahrt besteht, müssen Sie, wenn Sie die Straße geradeaus verlassen.

Blinken bei abknickender Vorfahrt – eine Grafik zur Erklärung

In unserer Grafik für eine abbiegende Vorfahrt wird deutlich, dass der Blinker betätigt werden muss, wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen möchten.

Abknickende Vorfahrt: Wann Sie blinken müssen, sehen Sie in dieser Grafik.
Abknickende Vorfahrt: Wann Sie blinken müssen, sehen Sie in dieser Grafik.

Abgeknickte Vorfahrtsstraße missachtet: Strafen laut Bußgeldkatalog

Abknickende Vorfahrt missachtet? Bußgelder und ein Punkt in Flensburg sind die mögliche Folge.
Abknickende Vorfahrt missachtet? Bußgelder und ein Punkt in Flensburg sind die mögliche Folge.

Wer das Verkehrszeichen „Abknickende Vorfahrt“ missachtet, muss mit Sanktionen laut Bußgeldkatalog rechnen. Neben einem Bußgeld, sind auch Punkte in Flensburg möglich. Die Vergehen im Überblick:

  • Vorfahrt nicht beachtet: 25 Euro Bußgeld
  • … mit Gefährdung: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • … mit Sachbeschädigung: 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg

Kommt es durch eine Missachtung der Vorfahrt zusätzlich zu einem Unfall mit Personenschaden, ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung zu prüfen. Der entstandene Schaden wird durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgerechnet.

Wenn Sie während der praktischen Fahrprüfung an einer abknickenden Vorfahrt das Blinken vergessen oder den Blinker falsch einsetzen, so gilt diese als nicht bestanden. Auch in der Theorieprüfung können Sie Fragen zu dieser Vorfahrtsregelung erwarten.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (178 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Abknickende Vorfahrt: Wer darf zuerst fahren? Wer muss blinken?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

65 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Alfons S.
    Am 24. August 2018 um 21:22

    Ich befahre mit dem PKW eine abknickende Vorfahrtsstrasse nach links. Im Knick überquert ein Fußgänger die Fahrbahn. Hat der Fußgänger Vorrang?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 14:43

      Hallo Alfons S.,

      in der Regel besteht auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße auch Vorfahrt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Simon H.
    Am 13. April 2018 um 9:02

    Kurze Frage:
    Wenn die abknickende Vorfahrtsstrasse nur durch Makierungen auf der Fahrbahn jedoch nicht durch die entsprechenden Schilder (die weißen mit dem Strassenverlauf) geregelt ist( Vorfahrt achten Schilder sind da)- muss dann geblinkt werden wenn man der markierten Straße folgt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 11:21

      Hallo Simon,

      eine abknickende Vorfahrtsstraße wird stets mit dem entsprechenden Schild gekennzeichnet. Sind andere Schilder angebracht, müssen diese berücksichtigt werden. Handelt es sich um keine “echte” abknickende Vorfahrt, sollte davon auszugehen sein, dass beim Verlassen der Vorfahrtsstraße geblinkt werden muss. Für eine abschließende Beurteilung müsste jedoch die Situation vor Ort begutachtet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. AstO
    Am 7. März 2018 um 21:56

    Wer hat Vorfahrt?
    Situation: abknickende Vorfahrt nach rechts. Ich befahre diese, will sie aber verlassen und nach links abbiegen. Im Gegenverkehr steht mir an der Kreuzung ein Fahrzeug gegenüber und will geradeaus fahren (er befindet sich also nicht auf der Vorfahrtsgraße).

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 12:35

      Hallo AstO,

      gemäß § 8 StVO hat an Kreuzungen Vorfahrt, wer von rechts kommt, außer bei abweichender beschilderter Vorfahrtregelung. Bei Anwendung auf Ihr Szenario sieht es so aus, dass Sie dann anscheinend Vorfahrt hätten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Rainer W.
    Am 3. März 2018 um 18:20

    Darf ich im Bereich der abknickenden/abbiegenden Vorfahrtstrasse parken ,wenn nein welchen Abstand zur Abknickung muß
    ich einhalten.
    Ist eventull das Verkehrsschild die Grenze zum Parken und Halten.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2018 um 12:12

      Hallo Rainer,

      grundsätzlich ist das Halten und Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen sowie in scharfen Kurven verboten. Des Weiteren dürfen Sie im Fünf-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen nicht parken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. michael
    Am 15. Januar 2018 um 14:44

    Liebe Redaktion,
    wie sieht das mit dem blinken aus, bei folgender Situation: die Vorfahrt biegt rechts ab und ich will geradeaus. In dem Moment verlasse ich ja die Vorfahrtsstraße, bin wartepflichtig dem gegenüber, der aus der Gegenrichtung der Vorfahrt folgt. Mein Hintermann denkt am Ende, der hat nur vergessen, rechts zu blinken … ich bleib stehen und der fährt mir hinten drauf?

    Vieln Dank Michael

    • Sebastian
      Am 27. Januar 2023 um 13:07

      Die vielen Fragen zum Blinken sind teils lustig. Ich wiederhole gerne da einen Satz von meinem Fahrlehrer beim Bund: Es gibt keinen Geradeaus-Blinker ;)

      Allerdings würde ich beim Verlassen der Vorfahrtstrasse in einem bzw. ab einem Winkel von ca. 45° schon blinken ;)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 14:42

      Hallo Michael,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist ein Blinken nicht notwendig, wenn Sie geradeaus die Vorfahrtsstraße verlassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Pauli
    Am 20. Juni 2017 um 9:55

    Hallo, … und wenn es sich bei der oben geschilderten Situation statt eine Radfahres um einen Fußgänger handelt? Muss auch dann das rote Fahrzeug ebenfalls halten? Gruß, Pauli

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 11:20

      Hallo Paul,

      das Szenario erscheint dann doch etwas unwahrscheinlich, denn Fußgänger dürfen nicht einfach die Fahrbahn betreten. Dies ist nur beim Überqueren gestattet. Ansonsten müssen sie auf den entsprechenden Bürgersteigen bleiben. Überqueren Fußgänger die Straße müssen sie Fußgängerampeln bzw. Zebrastreifen nutzen. Dort haben sie Vorrang. Ohne solche Verkehrseinrichtungen müssen Fußgänger dem PKW-Verkehr Vorrang einräumen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Matti
        Am 28. Dezember 2017 um 18:38

        Hallo Redaktion,
        tut mir leid, Sie korrigieren zu müssen, aber die Auskunft an Pauli ist nicht nur falsch, sondern kann für Fußgänger LEBENSGEFÄHRLICH sein, wenn sich Autofahrer daran halten!
        “Überqueren Fußgänger die Straße müssen sie Fußgängerampeln bzw. Zebrastreifen nutzen.” gilt nur, falls in unmittelbarer Nähe vorhanden; ansonsten dürfen Fußgänger natürlich – gerade an Kreuzungen – die Straße überqueren, es bleibt Ihnen ja gar nichts anderes übrig, wenn sie geradeaus müssen.
        Und wenn sich der Fußgänger in der gleichen oder entgegengesetzten Richtung bewegt wie das rote Fahrzeug, hat er immer Vorrang!
        Das übrigens Führerschein-Prüfungsfrage und in § 9 und § 42 StVO eindeutig geregelt.

        Schöne Grüße

        • bussgeldkatalog.org
          Am 15. Januar 2018 um 13:02

          Hallo Matti,

          danke für den Hinweis. Beachten Sie bitte, dass wir lediglich bestehende Gesetze zitieren – wie der Einzelfall vor Ort aussieht, das gilt es immer zu prüfen. Grundsätzlich sind Fußgänger nun einmal dazu angehalten, Fahrbahnen nur in bestimmten bereichen zu überqueren. Genauso müssen Autofahrer besondere Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger nehmen.

          Das Team von bussgeldkatalog.org

  7. Till
    Am 29. März 2017 um 11:43

    Liebe Redaktion,

    bitte schreibt doch immer die Rechtsquelle – also hier den § der StVO – hinzu, wenn ihr Regeln doziert. Das nennt sich wissenchaftlich arbeiten ;-)! Und spart langes Suchen.

    Vielen Dank!
    Till

  8. Paul
    Am 3. Januar 2017 um 2:29

    Folgende Kreuzungssituation:
    Vorfahrtsituation wie auf obiger Grafik: Abknickende Vorfahrt nach links, Abzweig nach rechts entfällt, da es sich um eine T-Kreuzung handelt.
    Rechts des roten PKW befindet sich kein Fuß-und Radweg, da dort wegen Straßenbahnschienen kein Platz ist. Fuß- und Radweg sind auf der linken Seite, wobei Radfahrer dort in beide Richtungen fahren dürfen bzw. müssen.
    Nun meine Frage: Muss der nach links abbiegende rote PKW Radfahrern, die auf dem Radweg in GLEICHER Fahrtrichtung unterwegs sind, dennoch Vorfahrt gewähren? Meiner Meinung nach ja! Falls nicht, warum nicht?
    Das Dumme an dieser existierenden Kreuzung (in Cottbus) ist, dass für ortsfremde oder nicht-radfahrende Autofahrer nicht unbedingt ersichtlich ist, dass der Radweg in beide Richtungen befahren werden kann/muss, und somit Radler in der gleichen Richtung schnell mal übersehen werden können, grade im Winter. Ich als Radfahrer habe dort schon zwei brenzlige Situationen erlebt, und würde daher nie meine Vorfahrt erzwingen, möchte aber wissen, ob ich im Recht bin, falls mal was sein sollte… Es geht auch nur um die beschriebene Fahrtrichtung ds Radfahrers; dass ein von oben kommender warten muss ist klar! Also bitte meine Frage nicht “überbeantworten”! ;-)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2017 um 10:23

      Hallo Paul,

      wenn an dieser Kreuzung keine spezielle Fahrradampel ist, welche etwas anderes regelt, gilt der Radweg als eigenständige Spur. Entsprechend hätte die linke Spur Vorrang. Pkw müssten also die Fahrradfahrer durchlassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Paul
        Am 16. Januar 2017 um 1:48

        Nein, keinerlei Ampeln, nur die Vorfahrtbeschilderung. Also ist es so, wie ichs mir schon dachte. Ich werde mal das örtliche Straßenverkehrsamt bemühen, dass die dort was machen sollten, und nicht erst wenn mal was passiert.
        Vielen Dank :-)

        • Patrick L.
          Am 28. September 2017 um 18:39

          In meiner Heimatstadt ist es so, dass nur zwei der etlichen sogenannten “Fahradwege” trotz anderslautender Beschilderung überhaupt Radwege nach StVO sind, d. h. auf allen (!) anderen Strecken müssen Fahrradfahrer auf der Straße fahren (Kinder ausgenommen). Also meine Frage an den OP: sind das tatsächlich Radwege nach StVO? Falls nicht wäre dann doch die Frage hinfällig, da sich die Radler in den Straßenverkehr einordnen müssten.

  9. Marco E.
    Am 28. Oktober 2016 um 14:37

    [Link von der Redaktion entfernt]

    Wir versuchen hier gerade hersuszufinden, wer hier Vorfahrt hat !?!

    MfG Marco E.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Oktober 2016 um 10:42

      Hallo Marco,
      da scheint etwas schiefgelaufen zu sein. Es war uns nicht möglich, den Link zu öffnen, weshalb wir Ihn aus Ihrem Kommentar entfernt haben. Sie haben jedoch die Möglichkeit, uns die Situation konkret zu beschreiben. In diesem Fall helfen wir Ihnen dann gerne weiter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.