Wunschkennzeichen für Mülheim an der Ruhr: Das sind die Vorgaben
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Individuelles Kfz-Wunschkennzeichen für Mülheim an der Ruhr

Obwohl Mülheim in Nordrhein-Westfalen unmittelbar an der Ruhr gelegen ist und mit Duisburg und Essen zwei Größen des Ruhrgebiets an die Stadt angrenzen, gehört es zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Etwas mehr als 170.000 Menschen leben in der Rhein-Ruhr-Metropole.
Für Mülheim an der Ruhr gilt das Kennzeichen „MH“, ein anderes Kürzel gibt es nicht. Wer sich mit seinem Kennzeichen individuell abheben möchte, kann dies mit einem Wunschkennzeichen für Mülheim an der Ruhr tun. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zum Vorgang der Reservierung und welche Kosten dabei für Sie entstehen können.
Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wunschkennzeichen in Mülheim an der Ruhr
Bundesweit gibt es bestimmte Vorgaben, die bei einem Wunschkennzeichen beachtet werden müssen. Hierzu zählen die begrenzte Stellenzahl sowie verbotene Buchstabenkombinationen und Umlaute. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ja, Sie können auf dem Portal der Stadt Mühlheim Ihr Wunschkennzeichen online anmelden und reservieren.
Sie können über das Bürgeramt von Mülheim Ihr Wunschkennzeichen reservieren. Das Straßenverkehrsamt ist in Mülheim an der Ruhr Teil des Bürgerservices.
Wunschkennzeichen reservieren in Mülheim an der Ruhr: So geht es!
Wenn Sie für die Stadt Mülheim an der Ruhr ein Wunschkennzeichen reservieren wollen, läuft dies über das Straßenverkehrsamt von Mülheim. Da das Verkehrsamt in Mülheim Teil des Bürgerservices ist, bedeutet das für Sie, dass Sie über das städtische Online-Portal eine Reservierung vornehmen können. Das Bürgeramt von Mülheim wird Ihr Wunschkennzeichen dann reservieren, sobald Sie online einen Antrag dafür eingereicht haben.
Natürlich können Sie auch beim Bürgeramt von Mülheim Ihr Wunschkennzeichen vor Ort reservieren. Der digitale Weg hat aber einige Vorteile: Einerseits ist es bequemer, das Kennzeichen schnell vom Sofa aus zu reservieren. Andererseits können Sie auf diesem Wege gleich überprüfen, ob Ihr Wunschkennzeichen für Mülheim an der Ruhr verfügbar ist. Andernfalls erhalten Sie alternative Vorschläge und können verschiedene Möglichkeiten nacheinander in Ruhe ausprobieren.
Sie können sich mit der Zulassung in Mülheim beim Wunschkennzeichen vergleichsweise lange Zeit lassen. Sobald Sie Ihr Wunschkennzeichen reserviert haben, haben Sie 12 Monate Zeit Ihr Kfz auf das entsprechende Nummernschild zuzulassen, sofern Sie die Reservierungsgebühr sofort bezahlt haben. In vielen anderen Zulassungsstellen beträgt die Frist nur ca. drei Monate.
Ein Wunschkennzeichen zu reservieren kostet in Mülheim an der Ruhr wie auch bundesweit insgesamt 12,80 Euro. 10,20 Euro entfallen hierbei auf die Bearbeitungsgebühr, 2,60 Euro zudem auf die Reservierungsgebühr, die Sie bei einer Online-Reservierung sofort entrichten.
Stadt Mühlheim: Was beim Wunschkennzeichen reservieren zu beachten ist
Was gilt es bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens eigentlich zu beachten? Nicht nur in Mülheim, sondern bundesweit gelten bestimmte Vorgaben, die Sie bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens beachten müssen. In erster Linie ist Ihre verfügbare Zeichenzahl begrenzt.
Insgesamt dürfen auf einem Kfz-Nummernschild bis zu acht Stellen besetzt werden. Eine bis drei entfallen auf das Kürzel der Stadt oder des Landkreises, in dem Sie gemeldet sind.
Für den Fall, dass Sie ein Saisonkennzeichen (04/10 o. Ä.), ein Oldtimer-Kennzeichen (H) oder ein E-Kennzeichen (E) anmelden wollen, entfällt eine weitere Stelle, die Sie an Ihrem Nummernschild frei wählen können.
Dadurch, dass Mülheim mit dem Kürzel „MH“ zwei Buchstaben auf Ihrem Nummernschild einnimmt, bleiben Ihnen noch bis zu sechs Zeichen übrig, die Sie in folgender Kombination einsetzen können:
- 1 Buchstabe und 3 Ziffern
- 1 Buchstabe und 4 Ziffern
- 2 Buchstaben und 2 Ziffern
- 2 Buchstaben und 3 Ziffern
- 2 Buchstaben und 4 Ziffern
Beachten Sie außerdem, dass manche Kombinationen von Buchstaben sowie sämtliche Umlaute (Ä, Ö, Ü) verboten sind. Die verbotenen Buchstabenkombinationen sind: HJ, KZ, NS, SA, SD und SS.
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