Der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko: Welche Versicherung ist die richtige?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 23. Juli 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

FAQ: Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko

Was deckt die Teilkasko nicht ab?

Schäden durch selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus und mutwillige Beschädigung durch Dritte.

Warum lohnt sich die Vollkasko irgendwann nicht mehr?

Weil die Prämien im Vergleich zum Fahrzeugwert oft zu hoch ausfallen, lohnt sich eine Vollkasko vor allem bei Neuwagen. Nach etwa 5 Jahren empfiehlt sich oft der Wechsel zur Teilkasko. Hier finden Sie eine Übersicht.

Wie groß ist der Preisunterschied?

Je nach Fahrzeugmodell und Schadenfreiheitsklasse können Vollkaskobeiträge doppelt so hoch sein wie bei Teilkasko. Weiter unten finden weitere Informationen zur Preisgestaltung.

Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?

Der Kosten-Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko: Je nach Fahrzeugtyp und Selbstbeteiligung kann die Vollkasko deutlich teurer sein.
Der Kosten-Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko: Je nach Fahrzeugtyp und Selbstbeteiligung kann die Vollkasko deutlich teurer sein.

Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Motorrad – bei der Wahl der passenden Kfz-Versicherung stehen Kfz-Halter regelmäßig vor der Entscheidung zwischen Vollkasko und Teilkasko.

In diesem Ratgeber erklären wir die Unterschiede, zeigen, wann sich welche Variante lohnt und geben praktische Tipps zur Entscheidung.

Sowohl Teil- als auch Vollkasko gehören zur freiwilligen Fahrzeugversicherung und bauen auf der gesetzlichen Haftpflichtversicherung auf, die bei Schäden an Dritten einspringt. Die Kasko deckt hingegen Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

Im Folgenden finden Sie den Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko als Tabelle:

MerkmalTeilkaskoVollkasko
Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
Vandalismus
Selbst verursachte Unfälle
Schäden durch Dritte (z. B. bei Fahrerflucht)

Wann lohnt sich Teilkasko und wann Vollkasko?

Teilkasko lohnt sich, wenn das Fahrzeug älter als fünf Jahre oder der Fahrzeugwert aus anderen Gründen gesunken ist. Auch ein allgemein geringes persönliches Risiko kann für Teilkasko sprechen. Vollkasko lohnt sich, wenn das Fahrzeug neu oder neuwertig ist (i. d. R. unter 5 Jahre), es über einen Kredit oder Leasing finanziert wurde und Sie einen Schutz haben möchten, der auch bei Eigenverschulden besteht.

Die Vollkasko übernimmt Schäden am eigenen Auto auch dann, wenn man den Unfall selbst verursacht hat. Das ist besonders relevant bei:

Die Selbstbeteiligung kann hierbei individuell gewählt werden und beeinflusst die Beitragshöhe.

Teilkasko, Vollkasko, Haftpflicht: Der Unterschied

VersicherungAbgedeckte SchädenTypische Zielgruppe
HaftpflichtSchäden an Drittengesetzlich vorgeschrieben für alle
Teilkaskoäußere Einflüsse (z. B. Natur, Diebstahl)ältere Fahrzeuge, kostenbewusste Fahrer
Vollkaskozusätzlich selbst verschuldete Unfälle, VandalismusNeuwagenbesitzer, Leasingkunden

Unterschied Teilkasko Vollkasko: Preis & Selbstbeteiligung

Der Unterschied zwischen Teilkasko/Vollkasko beim Motorrad: Für viele Biker lohnt sich bereits bei Saisonkennzeichen die günstigere Teilkasko.
Der Unterschied zwischen Teilkasko/Vollkasko beim Motorrad: Für viele Biker lohnt sich bereits bei Saisonkennzeichen die günstigere Teilkasko.

Die Kostenunterschiede zwischen Vollkasko und Teilkasko hängen von mehreren Faktoren ab: Fahrzeugtyp und Alter des Fahrzeugs, Regional- und Schadensfreiheitsklasse und der Höhe der Selbstbeteiligung (meist 150 € bei Teilkasko, 300 € bei Vollkasko).

Als Faustregel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der monatliche Beitrag.

Beim Auto ist die Vollkasko vor allem für Neuwagen empfehlenswert. Nach dem ersten Versicherungsjahr sollten die Umstände dann noch einmal geprüft werden. Bei Motorrädern lohnt sich die Teilkasko häufig schon eher, vor allem bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen. Die Teilkasko ist nicht mehr lohnenswert, wenn der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unter 1.000 Euro liegt oder das Fahrzeug ohnehin gegen Vandalismus und Eigenverschulden nicht geschützt sein muss.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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