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Vandalismus-Versicherung: Wer kommt für den Schaden auf?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Welche Versicherung wird bei Vandalismus aktiv?

Bei Vandalismus muss die Versicherung informiert werden. Der Täter wird von der Polizei ermittelt.
Bei Vandalismus muss die Versicherung informiert werden. Der Täter wird von der Polizei ermittelt.

Mutwillige Zerstörung bzw. Vandalismus sind leider keine Seltenheit. Je nach Region und bei einer Gegend mit einer gesteigerten Kriminalitätsrate, können Einbrüche in der eigenen Wohnung sowie dem Fahrzeug häufiger vorkommen.

Bei den Schäden oder gänzlicher Zerstörung des eigenen Besitzes, stellen sich Versicherungsnehmer daher die Frage, ob die Kosten bei Vandalismus von der Versicherung – beispielsweise am Auto –  übernommen werden.

Ob und welche Zusatzversicherungen empfehlenswert sind, welche Autoversicherung bei Vandalismus greift und worauf generell bei Zerstörungen am eigenen Hab und Gut im Nachhinein geachtet werden muss, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

Zudem erfahren Sie, welche Formen von Vandalismus entscheidend sind, damit eine Teilkaskoversicherung bei Vandalismus greift oder ob es weitere Sonderleistungen gibt, die für das Auto bei Vandalismus und der Versicherung von Bedeutung sind.

FAQ: Vandalismus

Was gilt als Vandalismus?

Unter Vandalismus wird eine vorsätzliche Handlung verstanden, die eine Sachbeschädigung oder Körperverletzung zur Folge hat.

Welche Versicherung kommt bei Vandalismus am Auto auf?

In der Regel zahlt hier nur eine Vollkaskoversicherung.

Wie wird Vandalismus bestraft?

Sachbeschädigung ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft wird.

Vandalismus am Auto: Diese Versicherung ist beim Kfz wichtig

Vandalismus äußert sich durch mutwillige Beschädigung und vorsätzliche Zerstörung eines Täters an einem fremden Besitz. Dabei werden Sachgegenstände anderer Personen immens zerstört.

Bei einer Versicherung ist Vandalismus meist über eine Zusatzleistung abgedeckt.
Bei einer Versicherung ist Vandalismus meist über eine Zusatzleistung abgedeckt.

Die daraus resultierenden Schäden äußern sich, indem ein Fenster bei einem Fahrzeug eingeschlagen wird, Reifen aufgeschlitzt oder Türen aufgebrochen werden. Außerdem ist es häufiger der Fall, dass der im Inneren befindliche Besitz, gestohlen wird.

Diese Vorfälle sind zwar üblicherweise als Vandalismus in der Kfz-Versicherung bekannt, aber meist nicht unbedingt in einer Versicherungspolice versichert.

Die Regulierung erfolgt bei Vandalismus bei einer Versicherung für das Kfz nur unter bestimmter Voraussetzung. Diese tritt dann ein, wenn ein spezieller Zusatz, zu der eigentlichen Autoversicherung, mit abgeschlossen wurde.

Zahlt die Kfz-Teilkasko bei Vandalismus?

Es gibt unterschiedliche Arten von Schäden an einem Fahrzeug oder am anderen Besitz einer Person. Dabei sollte beachtet werden, ob es sich um gravierende Sachbeschädigung handelt oder nur um minimale Schäden. Ein eingeschlagenes Fenster ist ein schwererer Fall, insbesondere aufgrund der Kosten, im Vergleich zu einer abgebrochenen Antenne.

Kleinere Vandalismusschäden übernimmt die Teilkasko daher in Einzelfällen und sofern diese auch im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Denn hier gilt es, die verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu unterscheiden.

Dadurch, dass nicht jeder Anbieter einer Versicherung gleich ist, können durchaus weniger schwerwiegende Schäden von einer Kfz-Versicherung bei Vandalismus von der Teilkasko übernommen werden.

Gut zu wissen: Andere Versicherungsunternehmen schließen dies jedoch komplett aus und beziehen diese Art von Schadensregulierung auch nicht in ihren Vertrag mit ein.

Wie wirkt sich die Vollkasko bei Vandalismus aus?

Grundsätzlich ist es allerdings so, dass bei Vandalismus an einem Auto, nur die Vollkasko die tatsächlichen großen Schäden übernimmt.

Schon gewusst? Meist reicht eine Teilkaskoversicherung bei der mutwilligen und groben Zerstörung nicht aus, da die Kosten hier sehr schnell auf eine hohe Summe ansteigen.
Vandalismus wird durch Teilkaskoversicherung nicht immer abgedeckt. Die Polizei sollte immer gerufen werden.
Vandalismus wird durch Teilkaskoversicherung nicht immer abgedeckt. Die Polizei sollte immer gerufen werden.

Gerade wenn mit Vorsatz eine Scheibe bei einem Fahrzeug eingeschlagen wird, ist dies ärgerlich, da hierfür nur eine Vollkaskoversicherung aufkommt. Glasschäden zählen zu den großen und teuren Sachschäden.

Mutwillige Beschädigung ist sehr ärgerlich und kann leider immer passieren, daher ist es empfehlenswert vorzusorgen. Eine solche Absicherung bei einem Kfz kommt gerade den Fahrern zu Gute, welche ihr Fahrzeug meist zu jeder Tages- und Nachtzeit auf öffentlichen Parkplätzen stehen lassen.

Hier sollte über einen ausreichenden Versicherungsschutz, wie eine Vollkaskoversicherung, nachgedacht werden.

Bei Personen, welche einen Stellplatz in der eigenen Garage haben, kann zwar Vandalismus ebenfalls vorkommen, dennoch ist die Wahrscheinlichkeit nicht so hoch.

Daher sollten Versicherungsnehmer selbst einschätzen, ob eine Teilkaskoversicherung ausreichend ist als Vorsorge oder ob die Vollkasko mit abgeschlossen werden soll.

Die Umstände beim Vandalismus sind entscheidend

Jeder Versicherungsnehmer, der sich vor Vandalismus schützen möchte und aus diesem Grund vorsorgt, indem er entweder für das Kfz eine Vollkasko abschließt oder beim eigenen Haus eine Absicherung durch eine Zusatzversicherung wählt, sollte auf die Tatumstände beim Eintreten des Versicherungsfalls achten.


Der Versicherungsschutz tritt beispielsweise nicht bei einem Fahrzeug oder einem Haus ein, wenn die Türen offen gelassen wurden oder diese generell nicht verschlossen sind, sodass ein einfaches Eindringen von einer fremden Person jederzeit möglich ist. Dies gilt als fahrlässiges Handeln.

Sofern dann Schäden entstehen, werden die Kosten dafür, trotz bestehender Versicherung, nicht übernommen. Eine Vandalismusversicherung ist außerdem von einer Diebstahlversicherung zu unterscheiden. Letztere tritt bei Einbruch in Kraft und dem Verlust von Gegenständen innerhalb des Hauses.

Vandalismus bei einer Kfz-Versicherung wird meist nur durch die Vollkasko reguliert.
Vandalismus bei einer Kfz-Versicherung wird meist nur durch die Vollkasko reguliert.

Zerstörung oder Beschmutzung, zum Beispiel durch Sprayfarbe an Autos oder der Hauswand, gelten als Vandalismus. Graffiti fällt aber häufig nochmal unter einer gesonderten Versicherungsart und muss bei einigen Anbietern zusätzlich als Sonderleistung abgeschlossen werden.

Sind diese schon inklusive der Versicherung für Vandalismus, dann gilt dies meist nur bis zu einer bestimmten Höhe der anfallenden Kosten.

Wie muss ein Versicherungsnehmer nach Vandalismus am eigenen Besitz reagieren?

Sollte eine Person eine gängige Versicherung haben, die alle Schäden bei Vandalismus reguliert und die Kosten übernimmt, muss im Schadensfall schnell reagiert werden.

Sind an dem versicherten Besitz Beschädigungen festgestellt worden, sollte unverzüglich der Versicherungsanbieter darüber informiert werden. Eine Schadensmeldung ist daher Pflicht.

Ob nun die Vollkasko bei einem mutwillig beschädigten Fahrzeug informiert oder die Hausratversicherung bei Vandalismus am Haus benachrichtigt wird, in jedem Fall ist es wichtig, dass detaillierte Informationen über den Vorfall und die genaue Sachbeschädigung angegeben werden.

Eine Liste der zerstörten Gegenstände sollte dabei bei der Versicherung eingereicht werden, damit eine Überprüfung und die Kostenaufstellung leichter geplant werden kann.

Eine Anzeige bei der Polizei ist zudem meist unausweichlich. Ein Anruf bei den Polizeidienststellen wird in der Regel auch von jedem Versicherungsanbieter verlangt, da der Vandalismus festgehalten und möglicherweise nachverfolgt wird, um den Täter zu finden.

Geringer Versicherungsschutz bei verspäteter Schadensmeldung

Wie wichtig eine Anzeige bei der Polizei und die Meldung bei der Versicherung im Falle von Vandalismus ist, kann ein Versicherungsnehmer daraus entnehmen, dass der Versicherungsschutz reduziert wird, wenn diese zu spät erfolgt.

Sollte keine Schadensmeldung vorliegen, passiert es, dass die Versicherungsgesellschaft die Kostenübernahme verweigert.

Da die Regulierung des Schadens nur dann vorgenommen werden kann, wenn genaue Informationen von Seiten des Versicherungsnehmers vorliegen, muss ein Bericht somit möglich schnell eingehen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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