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Was bewirkt die Überliegefrist für den Punktestand in Flensburg?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 3. März 2023

Die Überliegefrist und ihre Bedeutung

Die Überliegefrist hat eine Dauer von einem Jahr
Die Überliegefrist hat eine Dauer von einem Jahr

In Flensburg Punkte zu bekommen, ist wirklich ärgerlich. Eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr und der Autofahrer hat eine Überschreitung der Geschwindigkeit begangen. Schon flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus, der neben einem Bußgeld auch oft einen bis maximal drei Flensburger Punkte mit sich bringt. Nach dem neuen Punktesystem von 2014 sind es nun nur noch 8 Punkte, die ein Fahrer ansammeln muss, bis ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Doch soweit muss es nicht erst kommen. Neben der Möglichkeit, die Punkte in Flensburg durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wieder abzubauen, erfolgt die Löschung von Punkten innerhalb der sogenannten Überliegefrist in Flensburg.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

Wann verjähren die Punkte? Das Video erklärt’s!

Video zur Punkte-Verjährung
Wann verjähren Punkte in Flensburg und welchen Einfluss hat die Überliegefrist?

FAQ: Überliegefrist

Was ist die Überliegefrist?

Die Überliegefrist folgt auf den Punkteverfall nach Ablauf der Tilgungsfrist. Punkte bleiben nach der Tilgung weiterhin gespeichert, bis die Überliegefrist verstrichen ist.

Wie lange dauert die Überliegefrist?

Die Überliegefrist dauert ein Jahr. Nach der Überliegefrist werden die Punkte endgültig gelöscht.

Was ist das Ziel der Überliegefrist?

Sie dienen dazu, rückblickend eine genaue Berechnung der Punkte zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit zu ermöglichen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Die Tilgung der Punkte in Flensburg

Die Überliegefrist lässt den Punktestand in Flensburg schmelzen. Doch zunächst muss die sogenannte Tilgungsfrist abgewartet werden. Die Tilgungsfristen der Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) für Verstöße gegen das Verkehrsrecht sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) reglementiert. Jeder Punkt auf dem Punktekonto besitzt aber seine eigene Tilgungsfrist, also je nachdem, wann er in das Konto eingetragen wurde.

Früher, laut altem Punktesystem, erhielten alle Flensburger Punkte-Eintragungen zusammen eine Verlängerung der zu einer einzigen Tilgungsfrist, wenn ein neuer Punkt dazukam. Dies hat sich im neuen System aber gewandelt, sodass jeder Punkt individuell getilgt wird. Zudem wurden vor der Punktereform Eintragungen nicht gelöscht, wenn während der Tilgungsfrist noch weitere Verstöße begangen wurden. Das ist jetzt anders, da jeder Punkt für sich steht.

Die Tilgungsfristen sehen aktuell 2023 laut § 29 StVG wie folgt aus:

Til­gungs­fristArt des Ver­kehrs­ver­stoß laut Buß­geld­ka­ta­log
2 Ja­hre und 6 Mo­nateBei Punkten wegen verkehrssicherheits­beeinträchtigenden Ordnungs­widrigkeiten (z. B. geringe Geschwindigkeits­überschreitungen, Abstands­verstöße, Überhol­verbot, Handy am Steuer)
5 Ja­hreBei Punkten wegen besonders verkehrssicherheits­beeinträchtigenden Ordnungs­widrigkeiten und Straftaten, die keine Entzieh­ung der Fahrer­laubnis nach sich ziehen (z. B. 0,5 Promille-Grenze nicht einge­halten, Höchstge­schwindigkeit über­schritten, Pkw-Rennen)
10 Ja­hreBei Straftaten, die mit einem Fahrerlaub­nisentzug geahndet werden (z. B. Nöti­gung, Alkohol am Steuer, fahrläs­sige Körper­verletzung oder Tö­tung, Unfall­flucht)
Die endgültige Löschung von Punkten erfolgt erst nach Ablauf der Überliegefrist
Die endgültige Löschung von Punkten erfolgt erst nach Ablauf der Überliegefrist

Nach Ablauf der Punkte mittels der Tilgungsfrist im VZR, die mit dem Rechtskraftdatum beginnen, werden diese aus dem Register getilgt, nicht jedoch gelöscht. Denn direkt im Anschluss beginnt die Überliegefrist mit einer Dauer von einem Jahr. Dass in Flensburg die Punkte keine Löschung nach der Tilgungsfrist erfahren, hat seinen Grund. So sollen innerhalb der Überliegefrist diese Punkte ein weiteres Jahr im Verkehrszentralregister und im Fahreignungsregister gespeichert bleiben, um Missbrauch vorzubeugen.

Was hat die Überliegefrist zum Ziel?

Die Frage ist nun allerdings, ob denn die Punkte laut Flensburger Punktesystem während der Überliegefrist doch noch weiterzählen und gar nicht gelöscht sind?

Ja und nein, die Punkte in Flensburg erhöhen den Punktestand in der Regel nur bis zum Ablauf der Tilgungsfrist. Die Eintragungen der alten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in dem Register für die Überliegefrist von einem Jahr hat jedoch zum Ziel, eine rückblickend genaue Nachberechnung sicherzustellen. Während die Altpunkte in der Zeit der Überliegefrist gespeichert sind, erhöhen sie das Punktekonto jedoch nicht zwingend. Es gibt aber Ausnahmen.

Die Überliegefrist wurde insbesondere deshalb eingeführt, weil Rechtsanwälte mit diversen Verzögerungstaktiken dafür sorgten, dass sich die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides so nach hinten schob, dass die Frist zur Tilgung der alten Punkte ablief und der Verkehrssünder so mit keiner Straferhöhung rechnen musste. Zudem benötigen die Behörden einige Zeit zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, weshalb diese Taktik oft aufging.

Der eigentliche Zweck der Überliegefrist liegt aufgrund dessen darin, dass diese gespeicherten Eintragungen in bestimmten Situationen wieder aufleben. So bestehen mehrere Möglichkeiten, die zu einem Wiederaufleben der Punkte in der Überliegefrist führen. Ob sie das tun, liegt allerdings stets im Ermessen der zuständigen Behörde.

Die Eintragungen, die sich in der Überliegefrist befinden, sind lediglich vom Punktebesitzer und seinem Rechtsanwalt einzusehen. Für Behörden und Ämter hingegen sind diese im Grunde nicht mehr verfügbar, um sie zur Entscheidungsfindung hinzuziehen.

Endgültig werden die Punkte in Flensburg nach der Überliegefrist gelöscht. Die Überliegefrist war Bestandteil des alten Punktesystems und ist im neuen Flensburg-Punktesystem in ihrer Durchführung gleich geblieben.

Beispiel Tilgungsfrist und Überliegefrist

Autofahrer X beging eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die einen Punkt in Flensburg nach sich zog. Der dazugehörige Bußgeldbescheid wurde am 15. Juli 2012 rechtskräftig (14 Tage nach Erhalt). Ab diesem Tag begann die Tilgungsfrist, die in diesem Fall zwei Jahre beträgt. Der Punkt sollte also am 15. Juli 2014 getilgt werden (für Bescheide die nach ab Mai 2014 rechtskrätig wurde, gilt eine Frist von zwei Jahren und sechs Monaten).

Mit dem 15. Juli 2014 begann nun aber die Überliegefrist, in der die Punkte noch ein Jahr gespeichert werden. Diese endet in unserem Beispiel für Autofahrer X am 14. Juli 2015 um 0:00 Uhr. Nun erhält das Kraftfahrtbundesamt die Information darüber, dass Autofahrer X eine weitere Ordnungswidrigkeit begangen hat, die Punkte nach sich ziehen.

Beispiel: Rechtskraft oder Tatzeitpunkt – Wann wird der Punkt in der Überliegefrist wieder wirksam?
Während der Überliegefrist bleiben die Punkte gespeichert, sodass es in besonderen Situationen trotzdem noch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen kann
Während der Überliegefrist bleiben die Punkte gespeichert, sodass es in besonderen Situationen trotzdem noch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen kann

Wichtig zu wissen ist, dass im deutschen Verkehrsrecht das Tattagprinzip gilt und nicht, wann der Bußgeldbescheid seine Rechtskraft erhält. Oft erfolgt ein Rückgriff auf die Punkte in der Überliegefrist, wenn der Fahrer bereits einen hohen Punktestand angesammelt hat und vor der kritischen Acht-Punkte-Marke steht. So könnten folgende Situationen zu einer Hinzuziehung der Überliegefrist-Punkte führen:

  1. Der Verstoß von Autofahrer X wurde vor Ablauf der regulären Tilgungsfrist, also zum Beispiel am 10. Juli 2014 begangen, sodass seine Rechtskraft erst nach Ablauf der Frist, jedoch während der Überliegefrist eintritt. Da aber der Tatzeitpunkt relevant ist, können hier unter Umständen die Punkte in der Überliegefrist wieder aufleben und eine Erhöhung der Strafe bewirken.
  2. Zum anderen können Punkte wieder wirksam werden, wenn ein weiterer Punkt innerhalb der Überliegefrist gesammelt wird. Das kann auch passieren, wenn Autofahrer X den Verkehrsverstoß zum Beispiel am 12. Juli 2015 begeht, sodass dieser auf jeden Fall erst nach Ablauf der Überliegefrist rechtskräftig wird. Hatte Autofahrer X beispielsweise bereits sieben Punkte und einer befindet sich in der Überliegefrist, so hat er also nun sechs plus einen Überliegefrist-Punkt. Dann kann es durchaus sein, dass dieser eine Punkt wieder wirksam wird. Somit wird Autofahrer X höchstwahrscheinlich trotzdem die Fahrerlaubnis entzogen, obwohl sich der eine entscheidende Punkt in der Überliegefrist befindet.

Als Überliegefrist wird also grundsätzlich die Speicherung der durch das Ablaufen der Tilgungsfrist getilgten Flensburger Punkte bezeichnet. Sie dient dem Hinzuziehen dieser in besonderen Fällen. Ist die einjährige Überliegefrist beendet, so erfolgt die endgültige Löschung von Punkten.

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116 Kommentare

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  1. Klawonn sagt:

    Mit der Liegefrist hat sich der Gesetzgeber ein weiteres Instrument seiner Willkür geschaffen.
    Jeder Straftäter wird nachsichtiger behandelt.
    Schade, daß man gegen diesen verfilzten Rechtsstaat machtlos ist. Erinnert an Behördenlobby.

  2. Peter sagt:

    Am 12. 08.2013 der Tatbestand war wieso bekomme ich nicht den Punkt
    nicht gelöscht und ein Tatbestand vom 03.03.2013 nicht geilgt.Oder
    liegt er in der Überliegefrist.

  3. Oliver sagt:

    Hallo,

    Frage.

    Ich habe im Januar 2015 eine Punkteabbau gemacht, der auch mit 1 Punkt abbaue bestätigt wurde. Im März wurden dann zwei Verfahren rechtskräftig. Der Punktabbau wurde dann später wieder zurück genommen, das wurde mir aber nicht mitgeteilt. Das ist nur in einem späteren Auszug von Februar 2016 sichtbar.

    Ist das möglich? Das ist die wichtige Frage :-)

    Zudem wurde 3 Punkte am 21.12.2015 geteilt, (danach in die Überliegefrist) , bei Abfrage der Behörde im Januar sollen aber 8 Punkte bestätigt sein, mir werden mit Datum Februar lediglich 3 Punkte bestätigt.

    Kann die Behörde die Punkte doch vollständig einsehen?

    Viele Grüße
    Oliver

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Oliver,

      die Punkte werden nach Rechtskräftigkeit immer auf den Tattag zurückdatiert. Ab 5 Punkten ist kein Abbau der Punkte mehr möglich. Daher ist es möglich, dass der Punkteabbau unwirksam wurde.

      die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Martin sagt:

    Hallöchen

    Werden nur Punkte und auch Einträge die vor dem 1.5.2014 rechtskräftig waren nach Ablauf der Tilgungsfist und der ein jährigen Überliegefrist gelöscht? Oder bleibt der Eintrag bestehen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Martin,

      Punkte die schon vor der Punktereform bestanden haben, verjähren noch nach dem alten Prinzip. Das heißt: Punkte für Ordnungswidrigkeiten verjähren nach zwei Jahren, Punkte für Straftaten nach fünf Jahren und Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug (beispielsweise nach Alkohol- oder Drogenfahrten) nach zehn Jahren. Diesen Fristen entsprechend werden dann auch die Einträge gelöscht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Eugen sagt:

    Hallo

    wie ist es noch mal mit dem Verfall der alten Punkte, Mai 2014 habe ich ein Brief aus Flensburg bekommen, dass ich 6 Punkte habe nach neuem System, ca. 2 Monate darauf bekam ich ein Punkt für Geschwindigkeitsüberschreitung, im Februar 2016 hatte
    ich einen Verkehrsunfall wodurch noch ein Punkt dazu kommt. Wie ist das mit den alten Punkten, den letzen alten bekam ich September 2013, wann verfällt dieser Punkt? Und kommt jetzt der Schein weg? Was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Eugen,

      nach dem neuen Punktesystem wird jedes Verkehrsvergehen bezüglich der Verjährung einzeln und für sich betrachtet. Der Verfall der Punkte ist abhängig von der Schwere des Verkehrsvergehens. Bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt erfolgt die Verjährung nach 2,5 Jahren und bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten erfolgt die Verjährung nach 5 Jahren. Bei Eintragungen ab 3 punkten erfolgt die Verjährung erst nach zehn Jahren.
      In der regel werden die meisten Punkte nach 2,5 Jahren gelöscht, unabhängig von dem was in der Zwischenzeit passiert ist.

      Über den derzeitigen Stand Ihres Punktekontos könne Sie sich beim Kraftfahrt-Bundesamt informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. ralf s. sagt:

    Ich habe November 2013 den letzten Punkt der alten Reform bekommen.im Juni 2014 1 Punkt für zu schnelles fahren wann wird der Punkt von November 2013 gelöscht oder bleibt er bestehen mag ralf

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ralf,
      im alten Punktesystem verhielt es sich so, dass die Verjährung gestoppt wurde, sobald neue Punkte hinzukamen. Im Zuge der Punktereform im Jahr 2014 wurde diese Regelung abgeschafft. Punkte vor der Reform verfallen jedoch noch nach den alten Tilgungsfristen. Dementsprechend müsste Ihr Punkt in Flensburg nach zwei Jahren gelöscht werden. Bedenken Sie, dass dieser Löschvorgang aufgrund der Überliegefrist noch ein weiteres Jahr im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert bleibt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Ulrich sagt:

    Hallo, wenn das Seminar für den Punkteabbau gemacht wird wird dann ein bestimmter Punkt gelöscht und zwar der aktuellste oder der älteste

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ulrich,

      es verfällt kein bestimmter Punkt, sondern es wird theoretisch ein Punkt abgezogen. Die übrigen Punkte verjähren wie üblich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Ralf sagt:

    Ich habe 2003 den Führerschein wegen Trunkenheit entzogen bekommen.Tilgung nach ihrer Aussage 10 Jahre.
    Wieso steht im Flensregister ,Tilgungsfrist 2018?
    LG Ralf

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ralf,

      die Tilgungsfrist beträgt zehn Jahre. Entscheidend ist allerdings, wann die Tilgungsfrist beginnt zu laufen. Jeder Verwaltungsakt kann den Beginn nach hinten verschieben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Harald sagt:

    Hallo liebes Redaktion Team

    Ich habe einen aktuellen Punktestand von 3 in
    Flensburg.
    HIinzu kommen 2 Punkte die in der ueberliegefrist liegen und im juni 2016 gelöscht werden sollen.
    Nun rechne ich mit einem weiteren Punkt,
    25 km zu schnell innerorts im Mai 2016.
    Werden die Punkte in der ueberliegefrist bei dem
    neuen Vergehen berücksichtigt und wieder aktiviert?
    Ich bin berufskraftfahrer ( Taxi)

    Mit freundlichen grüßen
    Harald

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Harald,

      die Punkte werden nicht reaktiviert. Vielmehr geht es darum, dass Vergehen, die in der Tilgungsfrist erfolgten, ein entsprechendes Strafmaß zugeordnet werden kann. Kämen Sie beispielsweise auf acht Punkte, könnten die Punkte in der Überliegefrist wichtig werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Nadine sagt:

    Guten Morgen!

    Da ich noch nie sowas hatte u etwas ratlos bin, wende ich mich an euch:

    Anfang April wurde ich mich 21 km/h (nach Toleranzabzug und geschl. Ortschaft) mit dem Poliscan Speed geblitzt. 10 Tage später mit erneut mit 5 km/h (nach Toleranzabzug und geschl. Ortschaft). Hierfür habe ich schon das Geld überwiesen. Für den ersten Verstoß kommt immer nur der Fragebogen, ob ich die Person wirklich sei. Dreimal bisher. Meine Frage: muss ich mit noch etwas rechnen außer wie im Katalog steht 80 Euro + 1 Punkt?

    32 Jahre und noch nie wirklich geblitzt und dann sowas :(

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Nadine,

      sofern Sie den Fragebogen zurückschicken, sollte im nächsten Schritt der Bußgeldbescheid folgen. Es können Bearbeitungsgebühren von bis zu 28,50 Euro anfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Mario sagt:

        Hallo,
        ich habe aktuell 4 Punkte, diese werden ende dieses jahres getilgt. Jetzt kommen aber weitere 2 punkte, so das ich bis ende dieses jahres 6 Punkte habe. Ab 30 Dezember 2022 habe ich 2 Punkte in Flensburg, die anderen befinden sich dann in der Überliegefrist.
        Können mir diese Punkte wieder angerechnet werden wenn ich zb Januar 2023 ein weiteres Vergehen mit 2 Punkten begehen würde? Oder wären die Punkte in der Überliegefrist nur von Bedeutung wenn die Ordnungswidrigkeit vor dem 30 Dezember begangen worden wäre?

  11. Fritz sagt:

    Liebes Team
    Am 03.01.2014 habe ich 3 Punkte bekommen.Wie lange gelten diese.?
    Bis 03.01.2016,oder 31.08.2016
    Vielen Dank Fritz

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Fritz,

      die Tilgungsfrist richtet sich nach der Art des Vergehens.

      – 2 Jahre und 6 Monate: Bei Punkten wegen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (z. B. geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Überholverbot, Handy am Steuer)

      – 5 Jahre: Bei Punkten wegen besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen (z. B. 0,5 Promille-Grenze nicht eingehalten, Höchstgeschwindigkeit überschritten, Pkw-Rennen)

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. raimund sagt:

    Guten Tag,
    heute bekam ich eine Postzustellungsurkunde mit dem Hinweis, dass ich 6 Punkte gesammelt habe und man mir – ohne Punkteabzug – ein Fahreignungsseminar empfiehlt.
    Meine Eintragungen gemäß der Anlage.
    08.07.2013 / 10.09.2013 1 Punkt ( Geschwindigkeit außerhalb )
    04.09.2013 / 11.11.2013 2 Punkte ( Abstand BAB )
    20.12.2013 / 07.03.2014 1 Punkt ( kleiner Unfall mit etwa Blechschaden )
    15.07.2015 / 26.08.2015 1 Punkt ( Geschwindigkeit außerhalb )
    30.11.0205 / 04.04.2016 1 Punkt ( Geschwindigkeit außerhalb )

    Es ist noch ein Punkt ( Geschwindigkeit außerhalb ) in der Schwebe, sollte ein Bußgelbescheid kommen, kann ich evtl. durch Einspruch eine Verzögerung bis zur Verhandlung 2017 hinbekommen.

    Frage: Wie viele Punkte habe ich tatsächlich, warum sind die aus 2013 noch nicht gelöscht?

    Danke im Voraus !

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Raimund,

      die Verjährungsfrist von Punkten in Flensburg beträgt bei einem Punk 2,5 Jahre und bei zwei Punkten 5 Jahre. Daher sind Ihre Punkt noch nicht verjährt. Die aufgeführte Anzahl der Punkte wird hier ihre Richtigkeit habe. Dennoch können Sie beim Fahreignungsregister (FAER) den aktuellen Stand erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Ronny S. sagt:

    Hallo liebes Team.

    heute bekamm ich die ”Auskunft aus dem Fahreignungsregister”.
    Ich hatte meinen Führerschein duch Trunkenheit verloren und möchte ihn nun wieder holen. Das Tilgungsdatum war der 15.03.2016.

    Nun meine Frage. Da ja ein Eintrag in der Überliegefrist ( Stempel drauf ) besteht, ist es nun verjährt oder nicht?
    Bzw. bekomme ich ihn ( ind der Führerscheinstelle ) überhaupt wieder oder wie ist das?

    Danke im Vorraus.

    Mfg Ronny

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ronny,
      wenn Sie Ihren Führerschein neu beantragen möchten, hätten Sie in der Regel weder die Tilgungsfrist abwarten müssen, noch die Überliegefrist. Nach Ablauf der Sperrfrist hätten Sie bereits einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen können. Möchten Sie jedoch die MPU umgehen, müssen Sie 15 Jahre abwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Ronny S. sagt:

    Guten Tag.

    Ich hatte am 04.11.2000 einen Unfall unter Alkoholeinfluß mit einer Sperre von 12M. daraus vollgend ein Urteil vom AG 3 Jahre Bewährung. Am 02.09.2004 bin ich dummer weise mit dem Fahrrad unter Alkohol gefahren und am 10.11.02004 eine Geldstraffe in Höhe von 60 Tagess. zu 15 Euro bekommen die zum 04.12.2004 Rechtskraftig war. In meiner Auskuft vom FAER ist überall ein Stempel mit ”Eitragung in der Überliegefrist” drauf.

    Nun Meine Frage.
    Bekomme ich meinen Fs jetzt einfach so wieder (weil verjährt) oder muß ich noch was machen oder noch warten?

  15. Sven M. sagt:

    Halle zusammen,
    mir wurde ein Punkt auf grund fehlender Maßnahmen abgezogen. Die fehlende Maßnahme war, das ich nicht nach 7 Punkten verwarnt wurde. Hätte eigentlich 8 Punkte gehabt, jetzt sind es 7. Habe blöder weise noch einen Verstoß begangen, dessen Punkt noch nicht rechtskräftig ist, der tattag aber vor der Verwarnung war. Dieser würde noch hinzu kommen. Die Frage ist nun, ob dieser nun erst angrechnet wird und dann wieder abgezogen wird, aufgrund fehlender Maßnahmen? Da die Tat wie beschrieben, ja vor der Verwarnung stattgefunden hat.
    Vielen Dank schon mal für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sven,
      wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt sieben Punkte haben anstatt acht, weil ein Punkt abgezogen wurde, sich jedoch einen weiteren Verstoß geleistet haben, der mit einem Punkt bestraft wird, beträgt Ihr Punktestand nun acht Punkte. Dies bedeutet, Sie müssen mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

      Die Radaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Nico sagt:

    Hallo,

    ich habe meinen Führerschein aufgrund von Alkohol und Drogen am Steuer im Jahr 2001 für ein Jahr entzogen bekommen.
    Dann habe ich eine Auflage zur MPU bekommen. In der Auskunft von FAER steht das Tilgungsdatum vom 23.08.2016. und “Eintragung in der Überliegefrist. Muss ich, um die MPU zu umgehen jetzt noch ein Jahr warten, oder kann mir aufgrund der Verjährung (15 Jahre) nichts mehr vorgeworfen werden?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Nico,

      haben Sie sich in diesen 15 Jahren nichts mehr zu Schulden kommen lassen, sollte es möglich sein, den Führerschein ohne MPU neu zu beantragen. Es ist aber möglich, dass die Führerscheinbehörde von Ihnen das erneute Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung fordert – da Ihnen nach so langer Zeit die Fahrpraxis fehlt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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