Radarstrafen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wenn Sie in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz geblitzt werden

Vom Blitzer erwischt: Welche Radarstrafen könnten folgen?
Vom Blitzer erwischt: Welche Radarstrafen könnten folgen?

Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss sich an die Verkehrsregeln halten – so viel sollte jedem klar sein. Das Verkehrsrecht setzt sich aus zahlreichen Gesetzen zusammen, welche das gemeinsame Teilnehmen am öffentlichen Straßenverkehr so sicher und fair wie möglich gestalten soll. Wer dabei ertappt wird – zumeist durch einen Blitzer – muss mitunter mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Diese werden umgangssprachlich auch als „Radarstrafen” bezeichnet.

Dabei ist auf eine kleine Besonderheit hinzuweisen: Bei den gewöhnlichen” Sanktionen handelt es sich in der Regel nicht um „Strafen”, wie ein Jurist das Wort bezeichnen würde. Eine Strafe wird für eine Straftat ausgesprochen, Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog folgen auf eine Ordnungswidrigkeit. Welche Sanktionen auf Sie zukommen können, wenn Sie bspw. mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren, die rote Ampel ignorierten oder sich über das Parkverbot hinwegsetzten, lesen Sie im Folgenden.

Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland

FAQ: Radarstrafen

Was sind Radarstrafen?

Als Radarstrafen werden Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog bezeichnet, welche wegen der Messung eines Blitzers angeordnet werden können.

Welche Radarstrafen gibt es?

Aufgrund der Messung einer Radarfalle können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Kann ich gegen Radarstrafen vorgehen?

Sie haben binnen 14 Tagen nach Erhalt die Möglichkeit, schriftlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Der Bußgeldkatalog gilt in Deutschland

Auch deutsche Radarstrafen werden in Ös­ter­reich durchgesetzt: Die Zustellung erfolgt auf­grund eines Vertrages zwischen den Ländern.
Auch deutsche Radarstrafen werden in Ös­ter­reich durchgesetzt: Die Zustellung erfolgt auf­grund eines Vertrages zwischen den Ländern.

Wer in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, wird gemäß Bußgeldkatalog geahndet. Dieser sieht zuallererst eine Geldbuße in unterschiedlicher Höhe vor – je nach Schwere des Verstoßes – sowie Nebenfolgen wie ein Fahrverbot bzw. Punkte in Flensburg. Der Katalog ist dabei in der gesamten Bundesrepublik gültig und muss im Normalfall von sämtlichen Bußgeldbehörden bei der Festlegung der Radarstrafen herangezogen werden.

  • Ein Fahrverbot zeichnet sich dadurch aus, dass Sie bis zu drei Monate Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung geben müssen, diesen aber nach dem Ablauf dieser Zeitspanne bedingungslos wieder ausgehändigt werden. Per Gerichtsurteil kann auch ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verhängt werden, dies geschieht vor allem bei einer Verkehrsstraftat oder wenn Sie bereits etliche Voreintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten haben.
  • Punkte in Flensburg gehören zu jenen Radarstrafen, die zunächst keine unmittelbaren Folgen für den Verkehrssünder bedeuten. Diese können sich aber ansammeln – für einen schwerwiegenden Verstoß können Sie bis zu drei Punkte auf einmal bekommen. Sobald Sie acht Punkte auf Ihrem Flensburger Konto haben, müssen Sie Ihren Führerschein abgeben. Hierbei handelt es sich nicht um ein Fahrverbot, sondern um einen Führerscheinentzug.
  • Um beim Führerscheinentzug Ihre Fahrerlaubnis nach Ablauf der zuvor festgelegten Sperrfrist zurückerlangen zu können, müssen Sie Bedingungen erfüllen, welche die Führerscheinstelle verlangt, wie etwa die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Deutsche Verkehrssanktionen für Ausländer

Wurde ein Ausländer in Deutschland geblitzt, muss er nur bedingt mit rechtlichen Folgen rechnen. Es kommt darauf an, ob Deutschland mit seinem Herkunftsland einen Vollstreckungspakt hat. Einen solchen gibt es bspw. mit den Ländern der EU. Damit gelten Radarstrafen aus Deutschland bspw. für Österreicher, Franzosen, Italiener usw. ebenso.

In der Regel muss dafür allerdings eine Bagatellgrenze von 70 Euro eingehalten werden (inkl. Verwaltungskosten von circa 25 Euro), andernfalls wird die Tat in ein anderes EU-Land nicht verfolgt. Zwischen Österreich und Deutschland gibt es jedoch hinsichtlich der Radarstrafen noch ein besonderes Abkommen: Es können bereits Geldbußen ab 25 Euro ins Ausland verfolgt werden.

Geblitzt in der Schweiz: Welche Radarstrafen drohen?

Die Schweiz ist zwar kein EU-Land, dennoch gibt es auch zwischen Deutschland und der Schweiz speziellen Vertrag, um Radarstrafen über die Landesgrenzen hinweg verfolgen und durchsetzen zu können.

Dabei ist zu beachten: Radarstrafen in der Schweiz sind ungleich höher als solche in Deutschland. Vor allem bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht ein hohes Bußgeld. Dies liegt an dem Verkehrssicherheitsprogramm „Via Secura”, welches hartnäckige Raser im Visier hat und diese streng sanktioniert. Von einem Bußgeld kann dabei nur bei einer Überschreitung bis 15 km/h innerorts und 25 km/h auf der Autobahn die Rede sein. Alles, was darüber liegt, wird mit einer Geldstrafe in unbestimmter Höhe geahndet, welches sich am Grad der Schuld und auch den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters orientiert.

Radarstrafen in Österreich werden anders als in Deutschland gehandhabt

Wie die Radarstrafen in Österreich auf der Autobahn ausfallen, hängt vom jeweiligen Ort ab.
Wie die Radarstrafen in Österreich auf der Autobahn ausfallen, hängt vom jeweiligen Ort ab.

Auch die Verkehrssanktionen bei unseren österreichischen Nachbarn fallen häufig höher aus als hierzulande. So gibt es bspw. Radarstrafen in Österreich in Höhe von mehreren Tausend Euro für eine Geschwindigkeitsüberschreitung.

Gut zu wissen: Hier gibt es keinen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der die Sanktionen bundesweit festlegt. Es ist vielmehr entscheidend, an welchem Ort Sie den Verstoß begangen haben – Radarstrafen in Salzburg, Vorarlberg oder Wien können unterschiedlich ausfallen.

Wichtig ist noch die Unterscheidung zwischen den drei unterschiedlichen Kategorien der Radarstrafen zu kennen:

  1. Organstrafverfügung: Diese Radarstrafen belaufen sich auf bis zu 90 Euro und gleichen sich zu weiten Teilen im ganzen Land. Sie werden in der Regel direkt von der Polizei am Ort des Geschehens ausgesprochen (Bsp.: Verkehrskontrolle).
  2. Anonymverfügung: Die Geldbuße für geringfügige Verstöße kann bis zu 365 Euro betragen, die Tat wird nicht in das Strafregister eingetragen und bleibt damit anonym.
  3. Strafverfügung: Die Tat findet sich als Eintragung im jeweiligen Register wieder, es können bis zu 600 Euro Geldbuße verlangt werden. Gegen solche Radarstrafen können Sie Einspruch einlegen, gegen die anderen nicht.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Mario T
    Am 27. Februar 2021 um 20:10

    Hallo,
    Ich fahre kleinere Transporte auf geringfügiger Basis in ganz Europa für einen Freund. Ich wurde im Juli 2019 Außerorts geblitzt. Meine Firma wurde angeschrieben wegen meiner Adresse da ich das nicht mehr normal bezahlen kann. Und seit dem Habe ich auch einen Brief von der Behörde gewartet. ist aber nie einer eingetroffen. Ich habe auch mehrmals in der Fa. nachgefragt, ist Post gekommen. Leider nein. Jetzt habe ich einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen das ich Zahlen müsse oder es über das Gericht gehen würde. Ich weiß auch das es in Deutschland eine Verjährung gibt. Ich werde auch nicht bezahlen. Ich lebe in Österreich und da gelten auch Österreichische Gesetze welche Besagen, ein Behörden Brief muss an mich, mit Unterschrift bei der Übergabe zugestellt werden.
    Meine Frage, versuchen Rechtsanwälte auf Betrügerische Weise ab zu zocken. Für mich ist das ganze etwas Unverständlich.
    Vielleicht hat jemand einen Tipp wie ich mich verhalten soll. (entfernt von der Redaktion)
    Vielen Dank im Voraus

  2. Mirko
    Am 8. April 2020 um 22:56

    Nabend zusammen,

    wie sieht es rechtlich aus wenn meine Schwägerin in Deutschland mit meinem Auto – deutsches Kennzeichen – geblitzt wurde, sie jedoch in Österreich wohnt und angemeldet ist.

    Ein dt. Fahrer bekäme eventuell – die km/h wissen wir nicht 100% – hier in D ein Fahrverbot von einem Monat.

    Wie wäre das bei ihr?
    Fahrverbot ja für Deutschland, aber Fahren in Österreich wäre weiterhin möglich/erlaubt? Sie pendelt jeden Tag, ca. 80km hin und 80km zurück.

    Danke und bleibt gesund

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