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Ortsschild: Welche Bedeutung hat das Richtzeichen für das Tempolimit?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 21. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Ein Ortsschild markiert den Beginn einer geschlossenen Ortschaft.
Ein Ortsschild markiert den Beginn einer geschlossenen Ortschaft.

Streikt bei längeren Autofahrten das Navigationssystem und liefert auch das Smartphone aufgrund diverser Funklöcher zum aktuellen Standort keine Antwort, ist jede Art von Orientierungshilfe willkommen. Als hilfreich kann sich dabei zum Beispiel ein gelbes Ortsschild erweisen, denn dadurch erfahren Autofahrer zumindest in welchem Ort und auch in welchem Landkreis bzw. welcher Gemeinde sie sich befinden.

Doch welche Bedeutung hat eine solche Ortstafel gemäß StVO? Beschränkt ein Ortseingangsschild automatisch die Geschwindigkeit und hebt ein Ortsausgangsschild mögliche Begrenzungen auf? Und welche Verkehrszeichen geben darüber hinaus noch Auskunft über Ortschaften? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Ortsschild

Was ist ein Ortsschild?

Grundsätzlich suchen Sie diese Bezeichnung Ortsschild in der StVO vergeblich, denn offiziell handelt es sich beim Ortseingangs- und Ortsausgangsschild um Ortstafeln. In Deutschland geben die Richtzeichen den Beginn und das Ende von geschlossenen Ortschaften an. Grafiken dazu finden Sie hier.

Hebt ein Ortseingangsschild gemäß StVO eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf?

Durch das Ortseingangsschild reduziert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, die Geschwindigkeitsbegrenzungen der Außerortsstraße werden dadurch also aufgehoben.

Darf ein Blitzer direkt nach dem Ortseingangsschild stehen?

Verkehrsteilnehmer müssen eigentlich bereits beim Passieren der Ortstafel mit angepasster Geschwindigkeit fahren, allerdings verfügen die Bundesländer über innerdienstliche Richtlinien, die Geschwindigkeitskontrollen üblicherweise erst 150 bis 200 m nach einem Ortseingangsschild vorsehen.

Verkehrszeichen 310 und 311 im Video erklärt

Video zur Ortstafel
Verkehrszeichen 310 und 311: Infos finden Sie hier im Video.

Welche Ortsschilder gibt es?

Welche Bedeutung habe grüne Ortsschilder?
Welche Bedeutung habe grüne Ortsschilder?

Was wir üblicherweise gemeinhin als Ortsschild bezeichnen, ist gemäß StVO eine sogenannte Ortstafel. Die gelben Richtzeichen geben Auskunft darüber, wann eine geschlossene Ortschaft beginnt bzw. endet. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen Vorder- und Rückseite. Die Vorderseite der Ortstafel (Verkehrszeichen 310) ist vermutlich eher unter dem Namen Ortseingangsschild ein Begriff und hinter der Rückseite (Verkehrszeichen 311) verbirgt sich das Ortsausgangsschild. Wie die Geschwindigkeit bzw. die Beschränkung dieser die Ortstafeln beeinflusst wird, klären wir im nächsten Themenabschnitt.

Wer mit dem Auto unterwegs ist, dem begegnen unter Umständen auch grüne Ortsschilder mit gelber Schrift (Verkehrszeichen 385). Hierbei handelt es sich um sogenannte Ortshinweistafeln, die auf eine nicht-geschlossene Ortschaft ankündigen. Ein solches Ortshinweisschild dient ausschließlich der Kennzeichnung von Ortschaften und hat beispielsweise keine direkten Auswirkungen auf Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Darüber hinaus kann ein Ortsschild in Deutschland auch weiß sein. Allerdings handelt es sich bei den in schwarzer Schrift angegebenen Orten nicht um ganze Ortschaften, sondern lediglich um Ortsteile. Beim Verkehrszeichen 313 handelt es sich daher um eine Ortsteiltafel, die ebenfalls vor allem der Orientierung dient.

Nicht unerwähnt sollen auch die braunen Ortschilder bleiben, die sich an Bundesstraßen und Autobahnen finden lassen. Hierbei handelt es sich um Hinweise auf bedeutsame touristische Ziele bzw. Attraktionen.

Eine Übersicht möglicher Verkehrszeichen, die als Ortsschild bezeichnet werden können, haben wir nachfolgend zusammengestellt:

VZ 310: Ortstafel Vorderseite
VZ 310: Ortstafel Vorderseite
VZ 311: Ortstafel Rückseite
VZ 311: Ortstafel Rückseite
VZ 313: Ortsteiltafel
VZ 313: Ortsteiltafel
VZ 385: Ortshinweistafel
VZ 385: Ortshinweistafel
VZ 386.1: Touristischer Hinweis
VZ 386.1: Touristischer Hinweis

Beendet eine Ortstafel eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung?

Ortsausgangsschild passiert: Wie schnell darf ich jetzt fahren?
Ortsausgangsschild passiert: Wie schnell darf ich jetzt fahren?

Passieren Sie ein Ortsschild – unabhängig davon, ob es sich um einen Ortseingang oder Ortsausgang handelt – hat dies Auswirkungen auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Denn der Gesetzgeber schreibt innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Verkehrsteilnehmer ein Tempolimit von 50 km/h vor. Diese generelle Vorgabe gilt allerdings nur, solange kein Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeitsbeschränkung definiert.

Verlassen Sie eine geschlossene Ortschaft und fahren an der Rückseite der Ortstafel vorbei, liegt die zulässige Geschwindigkeit laut StVO bei maximal 100 km/h. Allerdings können auch in diesem Fall gesonderte Verkehrsschilder eine Höchstgeschwindigkeit von 70 oder 80 km/h definieren.

Wichtig! Bereits beim Ortsschild muss die gefahrene Geschwindigkeit eigentlich dem Tempolimit entsprechen. Daher sollten Autofahrer, die sich einem Ortseingangsschild nähern, bereits langsam die Geschwindigkeit reduzieren. Eine abrupte Bremsung ist hingegen zu vermeiden, da diese zu einem Auffahrunfall führen kann. 

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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15 Kommentare

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  1. Carsten K
    Am 17. Januar 2024 um 14:46

    ich habe ein Problem auf einer Straße stehen erst durchfahrstverbotsschild und ein paar Meter weiter ein gelbes Orts Schild dannach wieder Durchfahrt verboten Schild
    Landwirtschaftlicher Verkehr frei
    was gilt denn jetzt
    da ich von Polizei angehalten wurde und 50€ zahlen muss
    befahren eines Feldweges

  2. Roland T
    Am 10. Januar 2024 um 11:03

    Darf jeder das Ortsschild ungestraft umdrehen?

  3. Holger
    Am 2. November 2023 um 18:09

    Bin in eine Radarfalle gefahren -ca. 150 Meter vor dem Ortseingang steht seit neusten ein Schikd mit 50 Km-gemessen wurde ich angeblich
    mit 70 km-nach meiner Meinung hatte ich nicht mehr als 65 kmh. Hat ein Einspruch Sinn und wenn wie begründe ich den ?
    Nach meiner Erfassung ist das Geldmacherei !!!

  4. Sosnowski R
    Am 29. Oktober 2023 um 18:44

    An der linken Straßenseite steht ein Ortsausgangsschild, welches die 50kmh aufhebt, auf der gleichen Höhe auf der rechten Seite steht ein 70 Schild.
    Also steht das 70 Schild weder außerhalb noch innerhalb des Ortes. Für mich als Kraftfahrer nicht eindeutig wahrnehmbar. Und wenn vorweg noch ein größeres Fahrzeug fährt schon mal gar nicht. Muss das 70 Schild nicht deutlich hinter dem Ortsausgang stehen, und gegebenen Falls beidseitig?

  5. Karl
    Am 28. Juli 2023 um 20:00

    Darf man ein 30iger Schild direkt unter dem Ortseingangsschild befestigen, ist dies rechtens? Direkt danach wurde aus einem Auto heraus geblitzt, was gilt dann? Mittlerweile wurde das 30iger Schild wieder abmontiert und einige Meter dahinter separat aufgestellt. Könnte man einen Bußgeldbescheid anfechten, wenn ja mit welcher Begründung?

  6. Robert
    Am 1. Juni 2023 um 15:40

    Hier gibt es seid kurzem immer öfter das Schild ‘Ortslage’! (selbe Design wie das Ortsschild)
    Beim 1. mal dachte ich, der Ort heist so.
    ein Ende Ortslage habe ich bisher nicht gesehen.
    Ist in ‘Ortslage’ Tempo 50 wir in einer ‘Ortschaft’?

    Danke
    Robert

    • J K
      Am 15. Juni 2023 um 8:26

      Dabei handelt es sich um temporäre Ortsschilder. Häufig werden die Ortsschilder entwendet und da die Produktion eines neuen, individuellen Schildes meist länger dauert, behilft man sich damit. Es gelten da aber die ganz normalen Verkehrsregeln.

  7. Philipp P
    Am 22. Juli 2022 um 22:21

    Hallo Jörg, danke für Deinen Kommentar.

    In der Tat gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen so lange, wie sie nicht aufgegoben wurden. Dies kann durch ein anderes Richtzeichen geschehen, wie eine Ortstafelvorder- oder rückseite, oder z.B. eine (andere) Geschwindkeitsbegrenzung. Ist das Schild mit einen Zusatzzeichen versehen (z.B. Bodenwellen) gilt die Begrenzung so lange, wie ein Ortsunkundiger verständigerweise das Schild bzw. den damit verknüpften Rechtsanwendungsbefehl unter Beobachtung aller Gegebenheiten der konkreten Örtlichkeit verstehen durfte. Ein weiteres bekanntes Zusatzzeichen ist die Angabr der Meterzahl, also wie lang das Zeichen gilt. Der Mythos, dass an Einmündungen oder Kreuzungen das Schild aufgehoben sei, hält sich und denkt man üblicherweise. Das ist aber wie dargelegt falsch. Meines Wissens nach gab es mal eine entsprechende Regelung in der Deutschen Demokratischen Republik, bin mir da aber nicht sicher.

    Die Einmündungs- und Kreuzungsregelung gilt allerdings für Haltverbote innerhalb geschlossener Ortschaften. Das Halteverbot beginnt in Höhe des Aufstellpunkts des Verkehrszeichens auf der Straße und gilt weiter bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf derselben Straßenseite bzw. bis durch ein weiteres Zeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung getroffen wird (lfd. Nr. 61 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO).

    Ein Verkehrsschild ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinveefügung nach § 35 Satz 2 VwVfG. Danach ist eine Allgemeinverfügung ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. Diese muss auch bekannt gegeben werden. Es gibt einen Streit darüber, wann dies passiert.

    Eine Ansicht meint, die Bekanntgabe erfolge bei erstmaligen Herannahen, also wenn der Verkehrsteilnehmer sich erstmalig in den Bereich des Zeichens begibt.
    Eine andere Ansicht (darunter die Rechtsprechung) meint,
    die Bekanntgabe geschehe bei Aufstellung des Verkehrsschildes.

    Die Begrenzung trifft den Teilnehmer also auch, wenn er das Schild nicht subjektiv wahrnimmt.

    Ich hoffe, Deine Frage soweit beantwortet zu haben. Wenn Du Fragen hast, einfach schreiben. :-)

    Gruß Philipp

    • Martin
      Am 4. November 2022 um 15:17

      In der DDR war ein Tempolimit nach einer Kreuzung oder Einmündung tatsächlich aufgehoben und musste demzufolge bei Bedarf wiederholt werden, was auch logisch ist. In der Bundesrepublik gilt das Tempolimit weiter, was bedeutet, dass für zwei Verkehrsteilnehmer, die aus verschiedenen Richtungen kommen, auf der gleichen Straße verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Das ist einer der derzeitigen Unzulänglichkeiten in der StVO.
      Eine weiterer Unterschied besteht in der Vorfahrtsregelung: In der DDR galt rechts vor links, “unabhängig davon, ob die Fahrtrichtung beibehalten wird oder nicht.” Die Regelung, dass Linksabbieger dem Gegenverkehr die Vorfahrt zu gewähren haben, was separat geregelt und ausdrücklich dem Rechts-vor-Links-Prinzip untergeordnet. So gab es keine Rechtsunsicherheit, wie es heute der Fall ist. In der Bundesrepublik muss sich in diesem Falle per Handzeichen verständigt werden.
      Was in diesem Zusammenhang bestimmt auch interessant ist, ist, dass es in der DDR normal keine Prozentschuld an Unfällen gab. Heute kann (und wird) jeder eine Teilschuld bekommen und wird dann entsprechend von der Versicherung hochgestuft. So spielen diese halbherzigen Regelungen auch den Versicherungen in die Karten.

  8. Jörg
    Am 18. Juli 2022 um 9:41

    Frage zur Ortstafel (Ortseingang) in einer Kurve vor dem Ortseingang steht das Schild 30, wird dann an der Ortstafel 30 aufgehoben und kann mit 50 weiterfahren wenn das Schild 30 nicht wiederholt wird?

    Andere Frage: ich fahre außerhalb geschlossener Ortschaften, ein 30 Schild steht dort nach 300 Metern kommt eine Strasseneinmündung das Schild 30 wird dahinter nicht wiederholt, ist 30 nun aufgehoben oder nicht?

  9. Ian
    Am 6. Juli 2022 um 15:27

    “Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.”
    Was auch der Grund ist, weshalb außerhalb geschlossener Ortschaften das Vorfahrtstraßenschild hinter der Kreuzung steht, so dass die Verkehrsteilnehmer wissen, dass sie auf einer Vorfahrtstraße sind.

    Zeichen 306

    Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man an einer Vorfahrtstraße ja parken.

  10. H.-H Barthel
    Am 17. April 2022 um 15:12

    Ich würde einmal genr wissen, ob die Ortstafel nur die Geschwindigkeit regelt. Oder hat die Ortstafel auch andere Auswirkungen auf den Verkehr. Ich denke z. B. auf das halten oder Parken am Straßenrand. Wer legt fest wo die Ortstafel z.B. an einer Bundesstraße zu stehen hat.

  11. H.-P Neuß
    Am 26. Mai 2021 um 14:57

    Bei Ortsschild Ende darf ich 100 fahren, nach 30 Meter steht ein 50er Schild, wegen Fußgängerüberweg und Bushaltestelle, wie schnell darf danach fahren? Danke für eine Antwort

    • dit
      Am 18. Juli 2022 um 12:20

      Die Frage beantwortet sich doch von selbst:
      Wenn du es schaffst nach dem Ortsaugangsschild innerhalb weniger Meter auf 100km/h zu beschleunigen und dann Zielgenau vor dem 50er Schild wieder auf 50km/h zu reduzieren ohne abrupt zu bremsen, dann darfst du das tun.
      Ob es sinnvoll ist, musst du selbst entscheiden. Das 100km/h erlaubt sind, heisst ja nicht das du 100km/h fahren MUSST.

  12. Harald
    Am 14. Oktober 2020 um 14:03

    Wo ist die Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge bei innerorts definiert? Auf Ihrer Seite heißt es: “Denn der Gesetzgeber schreibt innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Verkehrsteilnehmer ein Tempolimit von 50 km/h vor. Diese generelle Vorgabe gilt allerdings nur, solange kein Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeitsbeschränkung definiert”
    In der STVO steht doch: (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
    1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge, 50 km/h …
    das bedeutet doch nur, für alle Kraftfahrzeuge, nicht für alle Fahrzeuge. Wo ist dann definiert für alle Fahrzeuge? (Wir diskutieren hier aktuell über Radler).

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