Verwirrung um die StVO-Novelle: Welches Bußgeld droht mir jetzt?
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 14. Juli 2020
Und zurück auf Anfang – dies ist der Tenor, der aktuell in den Verkehrsministerien der Bundesländer vorherrscht. Aufgrund zunehmender Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Gültigkeit der StVO-Novelle setzen die meisten Länder diese vorerst wieder außer Kraft. Aber was heißt das jetzt für die Autofahrer? Welches Bußgeld oder andere Sanktionen werden nun für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsverstöße und Co. verhängt?
Neue Bußgelder werden zurückgenommen, aber neue Verkehrsregeln bleiben
Tatsächlich wurde mit der sogenannten StVO-Novelle, die am 28. April 2020 in Kraft trat, nicht nur die Straßenverkehrs-Ordnung geändert. Auch andere Gesetzestexte waren betroffen, wie zum Beispiel die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). In dieser wird festgelegt, welche Sanktionen für Verstöße im Straßenverkehr anfallen, also welches Bußgeld Sie zahlen müssen, ob Punkte in Flensburg drohen und auch, ob Sie ein Fahrverbot auferlegt bekommen.
Durch die StVO-Novelle wurden für viele Verstöße die Bußgelder verschärft. Außerdem sollte für Raser schneller ein Fahrverbot verhängt werden. Doch diese Änderungen der BKatV sind vermutlich aufgrund eines Formfehlers nichtig, weshalb sich die meisten Bundesländer dazu entschieden haben, diesen Teil der StVO-Novelle vorerst außer Kraft zu setzen. Es gelten also bis auf Weiteres wieder die alten Bußgelder.
Die Neuerungen der eigentlichen StVO hingegen bleiben bestehen. Die neuen Verkehrsregeln, die mit der StVO-Novelle eingeführt wurden, sind also nach wie vor gültig. Dies betrifft insbesondere den Mindestabstand, den Fahrzeugführer beim Überholen von Fahrrädern beachten müssen (1,50 m innerorts und 2 m außerorts).
Höheres Bußgeld bereits bezahlt: Ist ein Einspruch möglich?
Für alle Verstöße, die vor dem 28. April 2020 begangen wurden, galten ohnehin noch die alten Sanktionen, selbst wenn der Bußgeldbescheid erst nach Inkrafttreten der StVO-Novelle bei Ihnen im Briefkasten landete.
Haben Sie sich allerdings ab dem 28. April etwas zu Schulden kommen lassen und ist der Bußgeldbescheid inzwischen bei Ihnen eingetroffen, kommt es darauf an, ob dieser bereits rechtskräftig ist. Die Rechtskraft tritt in dem Moment ein, wenn die zweiwöchige Widerspruchsfrist abgelaufen ist oder Sie die Sanktionen akzeptieren.
Haben Sie also nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt oder das höhere Bußgeld bereits bezahlt, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie haben keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen. Dies gilt auch, wenn Sie von dem strengeren Fahrverbot der StVO-Novelle betroffen sind und den Führerschein bereits abgegeben haben.
Diese Bußgelder gelten jetzt
Sie wollen wissen, welches Bußgeld Sie nun zahlen müssen? Da helfen Ihnen die folgenden Grafiken weiter, in denen wir alle alten und neuen Sanktionen gegenübergestellt haben:
Erhöhung der Bußgelder für Vorfahrts- oder Abbiegeverstöße
Bußgelder für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer
Durchfahrtsverbot in der neuen StVO
Neue Bußgelder für Umweltverstöße mit dem Pkw
Höhere Bußgelder beim Missachten der Rettungsgasse
Erhöhung der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Neue StVO: Alle Änderungen für falsches Halten oder Parken
Allgemeine Sorgfaltspflichten missachtet
Ich halte für nicht gute Idee, dass die Bußgelder so erhöht werden. Das hat größe Beeinflussung auf Bürger. Nur wegen einer kleinen Fehler muss man so viel Geld bezahlen.
Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung außer- und innerorts fehlt eine Angabe ?!
Zu Beginn steht jeweils : Bei Überschreitung bis 10 km/h 20 bzw. 30 € . . . . . Schön, aber a b wann ? Ab 51,52,53 oder 55 km/h ???
Ärgerlich und unverständlich ist die Tatsache, dass die Tempomaten fast alle nicht in der Lage sind, 30 km/h konstant zu halten ?!!
( 40 km/h ? . . . ja, das geht ! )
Hallo Rüdiger,
die Bußgelder bis 10 km/h Überschreitung gelten bereits ab 1 km/h zu viel. Bitte beachten Sie, dass die Angaben sich auf die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung nach Toleranzabzug beziehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Liebes Redaktionsteam,
ich Frage mich, wie es dazu kommt, dass wieder der alte Bußgeldkatalog gilt.
Wieso genügt hierfür eine einfache Weisung des Bundesverkehrsministers an die Länder?
Sind die alten Regelungen nicht vielmehr mit der wirksamen Verkündung des neuen Bußgeldkataloges außer Kraft getreten, sodass diese erneut hätten verkündet werden müssen, da sie nun quasi einen Neuerlass darstellen?
Freundliche Grüße
Fritz