Tick tack, die Frist läuft: Klage gegen VW ist nur noch bis Ende des Jahres möglich
Die Frist, um Klage gegen VW einzulegen, läuft in einigen Monaten ab.
2,5 Millionen deutsche Bürger sind vom VW-Abgasskandal betroffen. Während der Konzern in Amerika umfangreiche Schadensersatzleistungen an Betroffene zahlte, muss in Deutschland jeder einzelne selbst gegen das Unternehmen vorgehen, um Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können. Die Krux: Bis Ende 2017 müssen Sie dafür juristische Schritte einleiten, sonst sind die Ansprüche verjährt!
Kulanz endet dieses Jahr: Bis Ende 2017 lässt VW Klagen zu
Seit September 2015 beschäftigt der Abgas-Skandal VW-Kunden. Betroffene Autokäufer haben einen recht weitreichenden Anspruch auf Gewährleistung:
- Kaufpreisminderung
- Wertminderung geltend machen
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Umrüstung
Doch der Konzern gab bekannt, dass er die Frist zur Einreichung juristischer Schritte aufgrund der Abgasmanipulation nicht verlängern wird: Bis Ende des Jahres müssen Betroffene aktiv werden, sonst gelten ihre Ansprüche als verjährt. Bis zum 31.12.2017 verzichtet VW offiziell auf die Geltendmachung von Verjährungsfristen.
Schuss ins Blaue vor Gericht oder geforderte Umrüstung umsetzen?
Schwierig ist für viele Betroffene die Vorstellung, Klage einzulegen, ohne zu wissen, wie es ausgehen wird. Eine Alternative bietet der Konzern Käufern abgasreicher Diesel mit einigem Druck an: Durch die Umrüstung bzw. die Einspielung einer neuen Software sollen die schmutzigen Autos die gesetzlichen Anforderungen nun auf ehrlichem Wege erfüllen.
Doch die Umrüstung geht nicht immer glatt vonstatten, wie folgendes Video zeigt:
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