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TraffiStar S350: Welche Einspruchschancen bietet der Blitzer?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

FAQ: TraffiStar S 350

Geblitzt vom TraffiStar S350: Lohnt ein Einspruch?

Im Einzelfall kann ein Einspruch definitiv sinnvoll sein, denn die Messgenauigkeit des TraffiStar S 350 wurde mittlerweile von mehreren Gerichten in Zweifel gezogen. Mehr zu den Entwicklungen in der Vergangenheit erfahren Sie in den News an dieser Stelle.

TraffiStar S350: Wie funktioniert der Laser-Blitzer?

Das Lasergeschwindigkeitsmessgerät wirft einen Laserteppich auf den zu messenden Straßenabschnitt. So kann der TraffiStar die Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge berechnen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung löst anschließenden ein Blitzer aus, der das gemessene Fahrzeug aufzeichnet. Näheres zur Funktionsweise lesen Sie hier.

Vom TraffiStar S350 geblitzt: Welche Sanktionen drohen?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann mit Bußgeldern zwischen 20 und 800 Euro geahndet werden. Punkte drohen in der Regel ab 21 km/h zu viel. Ein Fahrverbot ist regulär ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts zu schnell zu erwarten. Einen genauen Überblick zu den möglichen Sanktionen geben diese Tabellen.

Vom TraffiStar S350 ertappt? Diese Sanktionen können auf Sie zukommen

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsmessung: Wie funktioniert der Laser-Blitzer TraffiStar S350?

Vom TraffiStar S35 geblitzt worden? Was kann das für Sie bedeuten?
Vom TraffiStar S35 geblitzt worden? Was kann das für Sie bedeuten?

Das Gerät ist vielfältig einsetzbar: Der Traffistar kann stationär, mobil etwa in einem Fahrzeug oder gar als Semistation in einem Anhänger verbaut werden. Der Blitzer gehört damit zu einem Allround-Talent, das bei der Geschwindigkeitsmessung zum Einsatz kommen kann.

Der TraffiStar S350 – ob Anhänger-Semistation, mobil oder stationär im Einsatz – arbeitet dabei über Lasertechnologie. Das Gerät wirft einen Laserteppich auf den zu messenden Fahrbahnabschnitt, kann dabei mehrere Spuren erfassen und sogar Fahrzeugklassen wie Pkw und Lkw durch Berechnungen auseinanderhalten. Das ist insofern von Bedeutung, als für Lkw- und Pkw-Fahrer unterschiedliche Sanktionen nach einem Geschwindigkeitsverstoß zukommen.

Über den von den Fahrzeugen zurückgeworfenen Laser kann das Gerät über die Messstrecke hinweg die gefahrene Geschwindigkeit berechnen. Erfasst das Gerät eine Geschwindigkeitsüberschreitung, löst der TraffiStar S350 einen gekoppelten Blitzer aus, der ein entsprechendes Beweisbild vom betroffenen Fahrzeug schießt.

TraffiStar S350: Einsicht ins Messprotokoll beantragen

Wurden Sie vom TraffiStar S350 von Jenoptik geblitzt und haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung, können Sie einen Anwalt mit der Prüfung der Aktenlage beauftragen. Dieser kann umfassende Einsicht in die Akte zu Ihrem Bußgeldverfahren nehmen und so etwa auch bei der Messung mit dem TraffiStar S350 mögliche Messfehler ausmachen. 

Lange wurde bemängelt, dass die Nachprüfbarkeit der Messwerte beim Einsatz vom TraffiStar S350 durch fehlende Herausgabe erforderlicher Daten erschwert werde. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 12. November 2020 ist nun jedoch die Herausgabe von Rohmessdaten mittlerweile vereinfacht worden. Gerade beim TraffiStar S350 sind diese erforderlich, um die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Messreihe im Zweifel prüfen zu können. Durch die verbesserte Nachvollziehbarkeit lassen sich so im Einzelfall leichter Angriffspunkte entdecken, die einen erfolgversprechenden Einspruch gegen die TraffiStar-S350-Messung begründen können.

Ob sich in Ihrem Fall gegen die Geschwindigkeitsmessung mit dem TraffiStar-S350-Laser ein Einspruch lohnen kann, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen und die möglichen Erfolgsaussichten einschätzen. Er kann Sie im anschließenden Einspruchsverfahren rechtlich vertreten.

TraffiStar S350 – News & Urteile: Laser auf dem Prüfstand

In vergangenen Urteilen und rechtlichen Auseinandersetzungen hat sich gezeigt, dass Messungen mit der TraffiStar S350 durchaus problematisch sind. In vielen deutschen Städten sind die Laser daher aktuell auch wieder außer Betrieb, denn: Die Messungen mit dem Blitzer TraffiStar S350 sind aktuell eher als mangelhaft einzustufen.

Allerdings ist das Messgerät TraffiStar S350 auch weiterhin vom PTB zugelassen. Es kommt bei der Geschwindigkeitsmessung zum Einsatz und soll Temposündern auf die Spur kommen. Aber: Ein Einspruch gegen die Messwerte vom TraffiStar S350 kann sich im Einzelfall durchaus lohnen, denn es gibt Probleme bei den Rohmessdaten des Geschwindigkeitsmessgerätes.

Probleme beim TraffiStar-S350-Messprotokoll: Blitzlicht-Gewitter in getroffenen Urteilen

TraffiStar S350: Verfassungsgerichtshof im Saarland erklärt Messungen für nicht verwertbar (News vom 09.07.2019)

Traffistar s350 unverwertbar: Im Saarland fällte der Verfassungsgerichtshof nun ein weitreichendes Urteil.
Traffistar s350 unverwertbar: Im Saarland fällte der Verfassungsgerichtshof nun ein weitreichendes Urteil.

Um eine Geschwindigkeitsmessung vorzunehmen, steht den deutschen Ordnungshütern eine Vielzahl an technischen Geräten zur Auswahl. Doch kein Blitzer, der sich auf dem Markt befindet, ist über jeden Zweifel erhaben. So kommt es immer wieder vor, dass ein Gerät Anlass gibt, dessen Messergebnisse in Frage zu stellen. Zuletzt auch beim weit verbreiteten TraffiStar S350: Im Saarland hat der Verfassungsgerichtshof nun beschlossen, dass die Messungen dieses Blitzers in einem Streitfall nicht verwertet werden dürfen – aus Gründen der Fairness.

Das Problem des TraffiStar S350: unzureichende Datenspeicherung

Gibt ein Gericht einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid statt, dann liegt das häufig daran, dass Zweifel bestehen, ob der Blitzer wirklich die korrekte Geschwindigkeit gemessen hat, weil er z. B. falsch bedient wurde oder nicht geeicht war.

Beim TraffiStar 350 besteht das Problem jedoch nicht unbedingt darin, dass dieser nicht richtig messen würde. Stattdessen stand die Frage im Raum, ob die gemessenen Werte tatsächlich verwertet werden dürften, um eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu ahnden. Denn anders als viele andere Blitzer-Modelle speichert der TraffiStar S350 nicht alle Messdaten ab – genau diese wären aber notwendig, um nachzuvollziehen, ob die Messung korrekt ablief.

Ein Betroffener, der von dem Gerät geblitzt wird und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhebt, hat damit keine Möglichkeit, die Messung sachverständig überprüfen zu lassen. Und dies wiederum verletze „das Grundrecht auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung“, urteilte der Verfassungsgerichtshof zum TraffiStar S350 im Saarland.

Ist ein Gericht – im Rahmen von Massenverfahren – befugt, sich auf standardisierte Beweiserhebungen zu stützen, ohne sie anlasslos hinterfragen zu müssen, so muss zu einer wirksamen Verteidigung gehören, etwaige Anlässe, sie in Zweifel zu ziehen, recherchieren zu dürfen, sich also der Berechtigung der Beweiskraft der dem Gericht vorliegenden Umstände zu vergewissern. (Az. Lv 7/17, Quelle: https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de)

Rechtsstreit dauerte drei Jahre lang
Nach einer Messung durch einen TraffiStar s350 legte im Saarland ein Mann Beschwerde gegen den Bußgeldbescheid ein.
Nach einer Messung durch einen TraffiStar s350 legte im Saarland ein Mann Beschwerde gegen den Bußgeldbescheid ein.

Der Autofahrer, der das Beschwerdeverfahren beim Saarländischen Verfassungsgerichtshof geführt hatte, war bereits im Juni 2016 mit gemessenen 27 km/h zu viel auf dem Tacho innerhalb einer geschlossenen Ortschaft vom TraffiStar S350 geblitzt worden. Er erhielt einen Bußgeldbescheid über eine Geldbuße von 100 Euro. Der Anwalt des Betroffenen beantragte die Herausgabe der Messdaten des Blitzers, doch die waren nicht mehr vollständig vorhanden. Die Daten, die noch übrig waren, reichten nicht aus, eine „unabhängige Geschwindigkeitskontrolle“ auch nur „annäherungsweise möglich“ zu machen, so ein Sachverständiger.

Damit begann ein langwieriges Verfahren für den Autofahrer, der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegte:

  • Im März 2017 kam es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Saarbrücken. Dieses lehnte den Antrag des Beschwerdeführers ab, ein Sachverständigengutachten zur Anerkennung des Messverfahrens einzuholen.
  • Der Betroffene stellte einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde, welcher jedoch am 26. Juni 2017 vom Saarländischen Oberlandesgericht abgelehnt wurde. Als Begründung wurde angeführt, dass der TraffiStar S350 sowohl im Saarland als auch bundesweit zur Geschwindigkeitsmessung von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen wäre.
  • Gegen diesen Beschluss erhob der Betroffene wiederum eine Anhörungsrüge, welche jedoch am 27. Juli 2017 ebenfalls vom Saarländischen Oberlandesgericht verworfen wurde.
  • Schließlich kam es zum Verfassungsbeschwerdeverfahren am Saarländischen Verfassungsgerichtshof. Die mündliche Verhandlung fand am 9. Mai 2019, das Urteil wurde am 5. Juli verkündet.

Mit seiner Entscheidung widersprach der Saarländische Verfassungsgerichtshof den beiden vorigen Instanzen. Die Entscheidung zum TraffiStar S350 im Saarland könnte sich damit als zukunftsweisend für ähnliche Verfahren in ganz Deutschland erweisen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Muster

Muster eines Einspruches gegen den Bußgeldbescheid zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF & Word-Dokument
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

Blitzer TraffiStar S 350: Messungen sind laut Urteil unverwertbar (Update vom 15.05.2018)

TraffiStar S 350: Messungen sind wegen unzureichender Datenspeicherung unverwertbar.
TraffiStar S 350: Messungen sind wegen unzureichender Datenspeicherung unverwertbar.

Blitzer sind auf deutschen Straßen die am häufigsten gebrauchten Geräte zur Geschwindigkeitsmessung. In der Vergangenheit wurden allerdings einige Geräte wie auch der TraffiStar S 350 kritisch gesehen. Messungen sind unverwertbar, weile eine lückenhafte Dokumentation der Verkehrsdelikte vorliegt oder sich Messfehler beim Blitzvorgang einschleichen. Am Arbeitsgericht Heidelberg kam es jetzt zu mehreren Freisprüchen aufgrund unzureichender Messergebnisse. Vor welchem Hintergrund geurteilt wurde und warum genau der TraffiStar S 350 Messungen produziert, die unverwertbar sein sollen, erfahren Sie hier.

Hintergrund: AG Heidelberg erklärt Messergebnisse für unverwertbar

Der Hauptkritikpunkt an den Geschwindigkeitsmessungen, die durch den Blitzer TraffiStar S 350 vorgenommen wurden, ist das vom Gerät weder rohes Datenmaterial noch Zusatzdaten zur jeweilig gemessenen Geschwindigkeit gespeichert werden. Für eine nachträgliche Überprfüfung stehen folglich keine Datensätze zur Verfügung.

Laut Richtern am AG Heidelberg sei es nicht nachvollziehbar, warum eine Datenlöschung durchgeführt wird. Denn während beim TraffiStar S 350 die Messungen unverwertbar sind, weil Datenmaterial fehlt, würden andere Gerätehersteller, wie zum Beispiel, die des PoliScan Speed BLitzers, Messdaten zur späteren Analyse verfügbar machen. In einem Urteil kam es deshalb zum Freispruch (AZ 17 OWi 540 Js 21713/17).

Dem Betroffenen wurde zur Last gelegt, auf einer Straße in Fahrtrichtung Heidelberg, die auf 50 km/h beschränkte zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h überschritten zu haben. Das Messgerät erlaubt allerdings laut Richtern in der verwendeten Softwareversion, im Gegensatz zum Vorgängermodell, keine Prüfung auf Plausibilität der erhobenen Messdaten.Rohmessdaten würden entweder gar nicht mehr aufgezeichnetoder, falls doch, hätten Gutachter keinen Zugriff mehr. Daher entschied das AG Heidelberg entgegen der Meinung einiger anderer Gerichte, dass beim TraffiStar S 350 die Messungen unverwertbar sind. Denn eine nachträgliche Prüfung der zur Tatzeit gefahrenen Geschwindigkeit entfalle.

Wie funktioniert der TraffiStar S 350 im Detail?
TraffiStar S 350: Die Messungen sind wegen fehlender Aufzeichnung von Laserimpulsen, die Fahrzeuge erfassen, unverwertbar.
TraffiStar S 350: Die Messungen sind wegen fehlender Aufzeichnung von Laserimpulsen, die Fahrzeuge erfassen, unverwertbar.

Laut Hersteller Jenoptik kann der TraffiStar S 350 mehrere Fahrzeuge und Fahrbahnen gleichzeitig überwachen. Umgesetzt werde das Verfahren mit Hilfe von Lasertechnologie der neusten Generation. Durch eine Plug-and-Play Funktion könne die komplette Messeinheit flexibel genau an den Unfallschwerpunkten eingesetzt werden, wo eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen werden soll. Einziger Wehrmutstropfen des Systems: Laufzeiten und Winkelangaben der Laserimpulse des Blitzers, die die Fahrzeuge im Messbereich erfassen, werden nicht gespeichert.

Der Blitzer hat laut Herstellerangaben folgende Vorzüge:

  • Das Gerät kann sowohl mobil unter Verwendung eines Stativs errichtet werden, als auch in einem stationären Gehäuse.
  • Ferner sei die Radaranlage in der Lage, zwischen verschiedenen Fahrzeugklassen zu unterscheiden.
  • Verkehrssünder könnten somit auf verschiedenen Wegen ausfindig gemacht und bei Bedarf mit Sanktionen wie beispielsweise einem Bußgeld bestraft werden.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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