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Neuwagengarantie: Wie lange wird die Garantie bei Neuwagen gewährt?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wenn der Hersteller Mängel ausbessern muss

Muss in der EU für Neuwagen eine Garantie gewährt werden?
Muss in der EU für Neuwagen eine Garantie gewährt werden?

Die Anschaffung eines Neuwagens stellt meiste eine große Investition dar, der nicht selten ein langer Prozess des Sparens vorausgeht. Da ist es nur verständlich, dass das neue Gefährt möglichst über Jahre gute Dienste leisten soll.

Doch es kann vorkommen, dass beim Autokauf das Pech zuschlägt und das Fahrzeug schon nach wenigen Wochen oder Monaten gravierende Mängel aufweist. Häufig ist von Fehlproduktionen oder sogenannten „Montags-Autos“ die Rede.

Doch haben Sie als Käufer eigentlich Anspruch auf eine Neuwagengarantie, sodass der Hersteller für die Mängel aufkommen muss? Gilt die Neuwagengarantie für Bremsen und Co.? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Neuwagengarantie

Muss der Hersteller eine Neuwagengarantie anbieten?

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Autohersteller, eine Neuwagengarantie anzubieten. Dennoch entscheiden sich viele Anbieter dafür, eine solche Leistung beim Neuwagenverkauf zu integrieren.

Wie lange läuft die Garantie für Neuwagen?

Das wird im Rahmen der Garantiebedingungen festgelegt. Hierzulande ist es üblich, eine Neuwagengarantie über zwei Jahre laufen zu lassen. In den USA wird regelmäßig auch eine Garantie über vier Jahre angeboten. Wie lange die jeweiligen Händler eine Garantie für den Neuwagen gewähren, lesen Sie hier.

Welche Leistungen umfasst die für Neuwagen angebotene Garantie?

In aller Regel umfasst die Neuwagengarantie Lack- und Durchrostungsschäden. Der genaue Umfang wird in den Garantiebedingungen definiert. Diese können je nach Hersteller variieren. Es kann sich also lohnen, im Vorfeld die entsprechenden Angebote zu vergleichen.

Den richtigen Neuwagen finden

Welche Leistungen umfasst eine Neuwagengarantie?
Welche Leistungen umfasst eine Neuwagengarantie?

Wie bereits erwähnt, stellt ein Neuwagen eine große Investition dar, die gut überlegt sein muss. Um das perfekte Auto zu finden, sollten Sie sich erst einmal darüber klar werden, welche Anforderungen der Wagen erfüllen sollte.

Sind diese definiert, muss natürlich auch der preisliche Rahmen abgesteckt werden. Danach können Sie entsprechende Modelle suchen und Termine für Probefahrten vereinbaren. So können Sie testen, ob das Fahrzeug auch im Alltag Ihren Anforderungen gerecht wird.

Haben Sie dann mehrere Modelle mit etwa gleichen Leistungen in einem ähnlichen Preissegment, sollten Sie auch eine mögliche Neuwagengarantie bei Ihrer Entscheidung, ein Auto zu kaufen, berücksichtigen. Dabei sollten Sie sowohl die Laufzeit als auch die integrierten Leistungen in Ihre Entscheidung miteinbeziehen.

Wichtig: Um einen Neuwagen zu finanzieren, können Sie auf unterschiedliche Modelle zurückgreifen. So ist es in aller Regel möglich, eine Ratenzahlung für das neue Gefährt zu vereinbaren. Nicht selten wird dabei zunächst eine höhere Anzahlung fällig.

Ist eine Neuwagengarantie in Deutschland Pflicht?

Grundsätzlich ist in Deutschland kein Hersteller dazu verpflichtet, eine Neuwagengarantie zu gewähren. In den ersten beiden Jahren nach dem Kauf eines neuen Kfz gilt hingegen die sogenannte Sachmängelhaftung.

Der Verkäufer ist durch diese zwei Jahre lang verpflichtet, für Schäden, die schon bei der Übergabe des Neuwagens bestanden haben, zu haften. Die Neuwagengarantie kommt hingegen auch bei Mängeln auf, die erst im Laufe der Zeit auftreten.

Allerdings gilt dies nur, wenn Sie das Fahrzeug den Herstellerangaben entsprechend regelmäßig gewartet haben, es also als „scheckheftgepflegt“ gilt. Es ist dabei nicht vorgeschrieben, dass sämtliche Inspektionen und Reparaturen bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen, Sie können auch eine freie Werkstatt aufsuchen.

Die Neuwagengarantie greift hingegen nicht bei Verschleißerscheinungen, wie beispielsweise abgenutzten Bremsbelägen.

Wichtig: Bei der Neuwagengarantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers. Dieser kann dementsprechend die Garantiebedingungen festlegen und definieren, welche Leistungen in dieser inbegriffen sind. In aller Regel handelt es sich um Zusatzleistungen, welche die gesetzlich vorgegebene Sachmängelhaftung ergänzen. Nicht selten sind in der zusätzlichen Vereinbarung zwischen Hersteller und Käufer auch Durchrostungs- und Lackgarantien enthalten.

Neuwagengarantie: Wie lange gilt sie?

Gilt bei der Neuwagengarantie eine Werkstattbindung?
Gilt bei der Neuwagengarantie eine Werkstattbindung?

Ein wesentlicher Faktor, wenn Sie sich mit der Neuwagengarantie beschäftigen, ist natürlich deren Laufzeit. Da es keine gesetzlichen Regelungen diesbezüglich gibt, kann sie vom Hersteller selbst festgelegt werden.

Zudem können die Anbieter selbst bestimmen, welche Teile im jeweiligen Garantiezeitraum inbegriffen sind. Nachfolgend haben wir Ihnen die Laufzeit der Neuwagengarantie einiger großer Autohersteller zusammengetragen:

  • 2 Jahre: Audi, Citroen, Fiat, Ford, Jeep, Mercedes, Opel, Peugeot, Porsche, Renault, Seat, Skoda, Smart, VW und Volvo.
  • 3 Jahre: Dacia, Honda, Hyundai (je nach Modell auch fünf Jahre möglich), Jaguar, Land-Rover, Nissan, Suzuki und Toyota.
  • 5 oder mehr Jahre (ggf. mit Einschränkungen einzelner Bauteile): KIA, Mitsubishi und Subaru.

Gut zu wissen: Nicht selten ist die Dauer der Neuwagengarantie an eine Kilometerbegrenzung gebunden. Fahren Sie also unverhältnismäßig viel mit dem Kfz, kann dies dazu führen, dass die Garantieleistungen nicht die vollen zwei Jahre über Bestand haben. Auf die Sachmängelhaftung hat der Kilometerstand hingegen in aller Regel keine Auswirkungen.

Welche Schäden müssen im Rahmen der Gewährleistung übernommen werden?

Wie bereits beschrieben gibt es neben einer möglichen Neuwagengarantie auch die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung. Der Verkäufer ist zwei Jahre lang verpflichtet, für Mängel zu haften, die schon bei der Übergabe des Neuwagens bestanden haben.

Stellen Sie also einen entsprechenden Mangel fest, sollten Sie sich direkt an den Verkäufer wenden. Dieser ist dann verpflichtet, den Mangel entsprechend zu beheben. Sie haben dabei einen Anspruch auf die Verwendung von Neu bzw. Original-Ersatzteilen.

Doch was passiert, wenn es nicht möglich ist, den Mangel zu beseitigen, oder das Fahrzeug immer wieder Mängel aufweist? In diesem Fall hat der Käufer in aller Regel einen Anspruch auf ein neues Fahrzeug.

Doch wann können Sie eigentlich den Kaufpreis mindern oder gar vom Kaufvertrag zurücktreten? Dies ist in aller Regel möglich, wenn eine dieser drei Möglichkeiten gegeben ist:

  • Die Nachbesserung bringt nicht den gewünschten Erfolg, derselbe Fehler tritt immer wieder auf
  • Der Verkäufer nimmt die Nachbesserungen nicht in der vereinbarten Frist vor
  • Der Verkäufer weigert sich, die Nachbessrung in die Wege zu leiten

Die Sachmängelhaftung endet nach zwei Jahren. Allerdings sind einige Verkäufer so kulant, auch über diesen Zeitraum hinaus Mängel zu beseitigen. Es kann sich also im Zweifelsfall lohnen, einfach einmal nachzufragen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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