Nachtfahrt mit dem Motorrad: Was ist zu beachten?
Letzte Aktualisierung am: 13. Juni 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Motorrad-Nachtfahrt
Im Rahmen der Fahrschulausbildung für den Motorradführerschein (Klasse A1, A2 oder A) sind Fahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung vorgeschrieben. Diese müssen mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen erfolgen.
Gemäß Anlage 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 2012 (FahrschAusbO 2012) sind drei Nachtfahr-Einheiten zu je 45 Minuten vorgeschrieben. Es ist nicht unüblich, dass diese Einheiten „am Stück” absolviert werden: Statt dreimal jeweils 45 Minuten in der Nacht zu fahren, absolviert der Fahrschüler also eine lange Motorrad-Nachtfahrt von insgesamt 135 Minuten. Wird eine der „Motorrad-Klassen” A1 oder A2 auf eine höhere Klasse erweitert, kann unter Umständen eine einzige Nachtfahrt von 45 Minuten ausreichen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wichtig ist vor allem, sich auf die schlechteren Sichtverhältnisse einzustellen. Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit so, dass Sie immer innerhalb des Lichtkegels Ihres Scheinwerfers bremsen können. Außerdem sollten Sie für andere Fahrzeugführer gut sichtbar sein, indem Sie z. B. Reflektoren an Ihrer Motorradjacke oder Ihrem Helm tragen.
Video: Alles Wichtige zum Motorradführerschein
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachtfahrt mit dem Motorrad ist für den Führerschein Pflicht
Wollen Sie einen Führerschein der Klasse A1, A2 oder A erwerben – also einen sogenannten „Motorradführerschein” –, müssen Sie zunächst die Fahrschule besuchen und eine Reihe von theoretischen Stunden und praktischen Fahrstunden absolvieren. Unter anderem ist hier auch eine Nachtfahrt mit dem Motorrad vorgeschrieben. Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich dabei um eine obligatorische Fahrstunde in der Dunkelheit oder in der Dämmerung. Damit soll sichergestellt werden, dass der Fahrschüler mit den besonderen Schwierigkeiten und Gefahren, die das Fahren bei Nacht mit sich bringt, vertraut gemacht wird.
Gemäß Anlage 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 2012 (FahrschAusbO 2012) muss die Nachtfahrt mindestens zur Hälfte auf einer Autobahn, Bundesstraße oder Landstraße erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Unterrichtseinheit zusätzlich zu den anderen vorgeschriebenen Sonderfahrten abzuhalten ist. Sie können sich also nicht ein und dieselbe Fahrstunde gleichzeitig als Nachtfahrt und als Autobahn- oder Überlandfahrt anrechnen lassen.
Es gibt keine feste Uhrzeit, ab wann die Nachtfahrt absolviert werden muss. Wichtig ist allein, dass es dämmert oder die Sonne bereits komplett untergegangen ist. Im Winter kann die Nachtfahrt mit dem Motorrad somit in der Regel bereits am späten Nachmittag erfolgen, während Fahrschüler im Sommer oft erst nach 21 Uhr damit beginnen können.
Die Länge der Motorrad-Nachtfahrt
In Anlage 4 FahrschAusbO 2012 wird auch festgelegt, wie lange die Nachtfahrt mit dem Motorrad mindestens dauern muss. Genau genommen ist nicht nur eine einzige Ausbildungsfahrt bei Dunkelheit vorgeschrieben, sondern drei. Jede dieser drei Nachtfahrten muss außerdem mindestens 45 Minuten dauern. In der Praxis verhält es sich allerdings meist so, dass der Fahrschüler diese drei Unterrichtseinheiten direkt hintereinander absolviert, sodass er eine einzige lange Motorrad-Nachtfahrt von wenigstens 135 Minuten durchführt.
Es spielt hier wohlgemerkt keine Rolle, ob Sie die Ausbildung für die Klasse A1, A2 oder A absolvieren. Bei allen dreien gilt die Vorschrift: Mindestens 3 Nachtfahrten à 45 Minuten sind zu absolvieren. Das Gleiche trifft übrigens auch zu, wenn Sie den „Pkw-Führerschein”, also die Klasse B, erwerben.
Haben Sie bereits eine Motorrad-Klasse erworben und wollen diese nun auf eine höhere Klasse erweitern, reicht unter Umständen auch eine einzige Nachtfahrt mit dem Motorrad von 45 Minuten aus. Dazu muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie wollen Ihre Klasse A1 auf A erweitern (und „überspringen” gewissermaßen A2).
- Sie wollen Ihre Klasse A1 auf A2 erweitern und sind seit mindestens 2 Jahren in Besitz von A1.
- Sie wollen Ihre Klasse A2 auf A erweitern und sind seit mindestens 2 Jahren in Besitz von A2.