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MPU-Verjährung – die Kosten für den „Idiotentest“ umgehen

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 3. Februar 2023

MPU-Verjährung in Deutschland möglich?

Eine MPU-Verjährung ist im eigentlichen Sinne des Wortes nicht möglich.
Eine MPU-Verjährung ist im eigentlichen Sinne des Wortes nicht möglich.

Wer mit Alkohol oder Drogen am Steuer ertappt wird, muss mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Beim umgangssprachlich genannten „Idiotentest“ soll sichergestellt werden, dass die betreffende Person verkehrstauglich ist. Dadurch soll eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden. Der Test besteht aus vier Teilen:

  • Die Fragebögen
  • Die Leistungstests
  • Medizinische Untersuchung
  • Psychologisches Gespräch

FAQ: Verjährung der MPU

Kommt es bei der MPU irgendwann zur Verjährung?

Die Untersuchung an sich verjährt nicht. Vielmehr geschieht dies mit der Zuwiderhandlung, auf die der Führerscheinentzug und damit auch die MPU folgten. Dies geschieht jedoch erst nach 15 Jahren.

Erhalte ich meinen Führerschein also nach 15 Jahren zurück, ohne eine MPU absolviert zu haben?

Ja. Sie sollten es während dieser Zeitspanne jedoch tunlichst vermeiden, erneut gegen geltendes Verkehrsrecht zu verstoßen, da es ansonsten zur Unterbrechung der Frist kommt.

Gibt es noch etwas, was ich beachten sollte, wenn ich meinen Führerschein ohne MPU zurückbekommen möchte?

Die zuständige Führerscheinstelle kann nach dieser langen Zeitspanne zwar keine MPU mehr von Ihnen verlangen, dafür aber, dass Sie sich einer erneuten Führerscheinprüfung unterziehen. Auf diese Weise möchte sie sichergehen, dass Sie noch immer über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

Kostenfaktor MPU

Eine MPU ist allerdings mit hohen Kosten verbunden. Neben den Gebühren für die Untersuchungen und Drogentests muss in der Regel ein Vorbereitungskurs besucht werden.

Dieser soll ein Bestehen garantieren. Wer durch die MPU fällt, muss die Gebühren erneut entrichten. Kann bei der MPU eine Verjährung eintreten? Die Antwort erhalten Sie im Folgenden.

Nehmen Sie sich vor dubiosen Anbietern für Vorbereitungskurse in Acht. Da keine Akkreditierungspflicht besteht, kann theoretisch jedermann einen solchen Kurs anbieten. Seröse Angebote stammen in der Regel von Diplom-Psychologen mit verkehrspsychologischer Ausbildung.

Wann verjährt eine MPU?

Zuerst muss klargestellt werden: Eine MPU verjährt im eigentlichen Sinne des Wortes nicht. Daher existiert auch keine offizielle Verjährungsfrist einer MPU. Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde können nämlich nicht verjähren. Dennoch kann eine Verjährung der MPU eintreten: Leisten sich Betroffene im Straßenverkehr fünf Jhare lang keine schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, startet im sechsten Jahr eine Art MPU-Verjährung.

Diese dauert zehn Jahre. Ist diese Frist abgelaufen, kann der Führerschein neu beantragt werden, da der Eintrag in der Akte nach 15 Jahren gelöscht wird und somit nicht mehr verwendet werden kann. Um die Fahrerlaubnis zurück zu erhalten, ist ein erneuter Besuch der Fahrschule vonnöten.

Das schließt sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrprüfung ein. Des Weiteren müssen die Sonderfahrten erneut absolviert werden. Auch die Pflichtstunden für den Theorieunterricht müssen nachgewiesen werden.

Wann verjährt die MPU?

Eine gesetzliche MPU-Verjährungsfrist existiert nicht. Allerdings wird nach 15 Jahren der Eintrag aus der Akte gelöscht. Danach kann der Führerschein neu beantragt werden.

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156 Kommentare

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  1. Nick sagt:

    Ich habe eine frage und zwar ein bekannter von mir hat 2004 den Führerschein verloren mit mpu Auflage.
    Jetzt hat der vor drei jahren einen auf den Deckel bekommen wegen Körperverletzung. Hat das was mit der mpu Verjährungsfrist zu tun?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Nick,

      in der Regel sollten nur dann Auswirkungen zu befürchten sein, wenn es während der Zeit zu weiteren Verkehrsvergehen kommt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Daniel sagt:

    Hallo,

    vllt kann mir jemand aus eigener Erfahrung oder aus seinem näheren Umfeld was auf meine frage antworten.

    Und zwar hat mein schwager seom eu Führerschein schon seit knapl 2 jahren, er wurde aufh schon öfters aufgehalten und das war alles kein problem, er muss hier in deutschland mpu machen auf grund von Gewalt/Aggressionen hatte aber vorher auch noch keinen Führerschein.

    Soweit so gut.

    Hatte auch noch nie einen Führerschein. Naja Jetzt möchte ich ihn auch dort machen wo er war weil ich hier auch eine mpu machen muss und davor 1jahr lang drogen/alkohol screening. Ich hatte damals ne verurteilung wegen Körperverletzung wo ich unter Alkoholeinfluss stand, das war vor 5jahren und wegen Handeltreiben mit btmg, war vor 2 jahren, bei mir wurde aber nie ein drogentest oder sonstiges gemacht aber die Führerscheinstelle nimmt genau die Vorfälle her und sagt deswegen muss ich mpu und screenig machen. was ist wenn ich den Führerschein jetzt habe, wird der mir wenn es blöd kommt bei einer kontrolle abgenommen, melden die das der Führerscheinstelle, muss ich dann die mpu nachholen oder wie ist das. Ich hab gehört nur wenn man einen schein hatte, ihn verloren hat und eine mpu machen muss ist der eu Führerschein nicht gültig aber hatte man keinen spielt es keine rolle und er gilt hier in Deutschland.
    Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Daniel,

      der Erwerb eines Führerscheins im EU-Ausland ist nur dann zulässig, wenn Sie dort einen festen Wohnsitz nachweisen können und keine Sperrfrist besteht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Rudi S. sagt:

    Hallo,
    mir wurde am 25.08.2003 nach einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen mit einer Sperrfrist von 6 Monaten. Da ich in Berlin wohnte und ein Auto nicht brauchte, habe ich auf Neuerteilung (und kostenpflichtige MPU) bisher verzichtet. Jetzt bin ich auf’s Land gezogen und benötige ein Fahrzeug. Da ja fast 15 Jahre vergangen sind, kann ich doch die Neuerteilung ohne die MPU beantragen. Zu welchem Zeitpunkt genau wäre das möglich? Ich möchte nicht durch verfrühte Beantragung in eine Falle laufen.
    Herzlichen Dank
    Rudi

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Rudi,

      das kommt auf den Einzelfall an. Wenn Sie nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen möchten, wann der Vermerk gelöscht wird, können Sie sich auch an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Hansen sagt:

    Guten Abend
    ich habe im dezember 2004 meinen führerschein nach negativem gutachten abgeben müssen. habe danach zwei weitere versuche unternommen , diesen zurück zu bekommen. allerdings ohne erfolg. wann kann ich einen erneuten versuch unternehmen , ohne zur mpu zu müssen.und muß ich für jede fs-klasse die beiden prüfungen wiederholen?
    danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Hansen,

      eine MPU ist dann nicht mehr notwendig, wenn die entsprechende Anordnung bereits aus den Akten getilgt wurde. Die Tilgungsfrist kann im Einzelfall variieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Marcel sagt:

    Hallo … Ich habe vor etwa 9 Jahren eine MPU wegen alkohol am Steuer machen müssen und erfolgreich bestanden. Jetzt wurde ich mit 0,7 Promille angehalten. Habe ich neben einer Geldstrafe und einem Punkt noch weitere Sangtionen zu erwarten?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marcel,

      aufgrund Ihrer Vergangenheit ist es eventuell möglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde weitere Maßnahmen in Betracht zieht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Schimanski sagt:

    Hallo,

    ich bin im Sommer 2016 mit einem wert von 2,2 Promille von der Polizei angehalten worden. Strafe etc habe ich im Dezember 2016 bezahlt (ink. Punkt in Flensburg) nun ist ja schon einige Zeit vergangen und ich habe bis heute nichts von der Führerscheinstelle gehört bzgl einer MPU, kann ich noch mit was rechnen?

    vg und vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Schimanski,

      ab 1,6 Promille ist eine MPU in der Regel obligatorisch. Vermutlich wird die Behörde Sie spätestens beim Antrag auf Wiedererteilung darauf hinweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Marion C. sagt:

    Ich habe mit 1985 meinen Führerschein gemacht und durfte Fahrzeuge bis 7,5t führen . Ein paar Jahre später habe ich eine Führerscheinsperre bekommen . Danach habe ich aus finanziellen Gründen mich nicht mehr drum gekümmert ihn zurück zu bekommen . Das ganze ist jetzt 24 Jahre her . Mittlerweile wohne ich in den Niederlanden und habe seit drei Jahren wieder den Führerschein weil ich ihn hier neu gemacht habe . Nun würde ich gerne , wie ich ja früher auch durfte , ein Fahrzeug ( Wohnmobil ) bis 7,5 t fahren wollen . Nur leider steht jetzt in meinem Führerschein bis 3,5 t . Besteht eine Möglichkeit das ändern zu lassen ohne extra die Klasse C machen zu müssen ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marion,

      da es sich anscheinend um einen niederländischen Führerschein handelt, müssten Sie sich an die dortigen Behörden wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Rake sagt:

    Hallo,

    ich wurde im Jahr 2000 Verurteilt wegen fahren ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinfluss und 1 Jahr vorher wegen einem Drogendelikt. Im Jahr 2006 hab ich mich für den Führerschein angemeldet und bekam Post vom Straßenverkehrsamt wo ich aufgefordert wurde eine MPU zu machen. Die ich aber aus finanziellen Gründen nicht machen konnte.
    Wie sieht das heute aus? Kann ich mich mitlerweile wieder für einen Führerschein anmelden ohne die MPU machen zu müssen? Oder läuft die “Verjährungsfrist” der MPU wieder neue 15 Jahre ab 2006 an als ich zur MPU aufgefordert wurde diese zu machen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Rake,

      der exakte Zeitpunkt, ab dem eine MPU-Anordnung nicht mehr besteht, muss im Einzelfall bestimmt werden. Am besten erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Verkehrsrecht, wie es in Ihrem Fall aussieht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Mike sagt:

    mir wurde am 1 Mai 2005 der Führerschein entzogen wegen verstoss gegen das Btm Gesetz verstossen! Zwar wollte ich die Mpu Gleich machen und bin auch deswegen gleich zur führerscheinstelle gegangen um alles not wenige in die gäng zu bringen.
    seit dem sind fast 13 Jahre vergangen und jetzt würde ich gerne wissen wie es weiter gehen soll? Ist es besser noch mal 2 jahre zu warten bis die 15 voll sind oder wäre es besser gleich einen Antrag auf Wiedererteilung des Führerschein stellen!?

    • Holger R. sagt:

      Ich täte an deiner Stelle warten bis die 15 Jahre rum sind.Sch….auf die 24 Monate,13Jahre hast du doch schon gepackt!Bei mir wars auch so.Bevor ich so einem Psychfritzen irgendwas aus meinem Leben erzähle,habe ich gewartet die 15 Jahre.Nur habe ich
      jetzt eine neue MPU an der Backe,weil ich meinem Fahrlehrer die Nase gebrochen habe,nachdem Er mich mehrmals versucht hat zu bescheißen zwecks Fahrstunden.:-)Geil Storry!Oder?Also warte lieber.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mike,

      wir dürfen Sie diesbezüglich nicht beraten. Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Entscheidung brauchen, können Sie sich jedoch an einen Anwalt wenden, der Sie professionell beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Ronny sagt:

    Hallo
    Ich habe 2007 mein Führerschein wegen Alc. Über 2 Promille abgeben müssen
    Sperre bis März 2009
    Seit 2010 habe ich ein Schweizer Führerschein und mir nie was zu Schulden kommen lassen. Jetzt ziehe ich zurück nach Deutschland. Bekomme ich auf der Führerscheinstelle ein Deutschen Führerschein ohne Auflagen.
    Bei Polizeikontrollen in Deutschland hatte ich auch nie Probleme.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  11. Chris sagt:

    Hallo. Wie ich gelesen habe erfolgt eine Löschung der Akte nach 15 Jahren.
    Ein Beispiel: Der Führerschein ist wegen Alkohol weg. Man beantragt ihn neu und muss eine Mpu machen. Diese wird absolviert und natürlich durchgefallen. Bei der Mpu Stelle wurde angekreuzt das das ergebnis nicht der Behörde übermittelt wird sondern zu einem nach Hause. Aufgrund dessen wurde der Antrag bei der Behörde schriftlich zurückgezogen. Wie zählen denn jetzt die 15Jahre. Seit Führerschein Entzug oder fangen die mit dem Antrag auf Neuerteilung mit Auflage der Mpu von vorne an?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Chris,

      die 15-Jahres-Frist würde in diesem Fall vermutlich ab dem Entzug des Führerscheins gelten. Schließlich wurde die entsprechende Behörde ja nicht informiert. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, sollten Sie sich noch einmal an die betroffenen Stellen wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Zoran sagt:

    Hallo meine Frage wäre ich habe 2006 den führerschein abgeben müssen meine Tschechischen EU Führerschein wurde angehalten und den Tag davor habe ich 2 joinst geraucht und musste Blut abgeben seit dem hab ich einmal versucht die Mpu zu machen aber ohne Erfolg danach hab ich es gelassen mit Führerschein! Und bin bis 2016 nicht mehr aufgefallen da bin ich schwarzgefahren mit dem Auto und hatte ne Geldstrafe wo ich letzten Monat komplett bezahlt habe und jetzt möchte ich wissen wie ich vorgehen kann um den Führerschein zu machen oder zu beantragen was würde mir vielleicht aufgelegt

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Zoran,

      erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde, welche Bedingungen in Ihrem Fall zu erfüllen sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Melissa sagt:

    Hallo wurde mit 16 Jahren 2x erwischt fahren ohne fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr 2008. Heute bin ich 26 und würde gerne einen Führerschein machen. Muss ich die mpu noch machen ?

  14. Rami sagt:

    Hallo! Vor ca 5 Jahren wurde von mein Sohn Führerschein in Deutschland wegen btm entzogen und müsste mpu machen, ein Jahr später Zug er nach Frankreich und machte da eine neue Führerschein, jetzt nach ca 3 jahre Lebenszeit in Frankreich, möchte er wieder nach Deutschland ziehen, was passiert mit sein Fahrerlaubnis, kann er mit sein französische Führerschein in Deutschland fahren wenn nein wie soll er vorgehen.
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Rami,

      in der Regel muss der ausländische EU-Führerschein anerkannt werden, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist und sich der Wohnsitz im Ausland befindet (min. 185 Tage im Jahr). Wenn ein Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird, muss mindestens nach sechs Monaten der Führerschein umgeschrieben werden – dann könnte die Behörde wieder die MPU verlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Daniel sagt:

        Das ist Blödsinn und absolut falsch.EU-Führerscheine müssen nicht umgeschrieben werden.Das ist Fakt und unantastbar.Da er einen Wohnsitz in France 3 Jahre hatte.Er kann solange mit dem Führerschein in Deutschland fahren wie er gültig ist.Vor Ablauf der Gültigkeit kann er den Führerschein ohne Probleme umschreiben.Ebenfalls fakt.Durch die Erteilung des französischen Führerscheins hat er seine Fahrtauglichkeit bewiesen.Mit dem Wohnsitzeintrag in Frankreich ebenfalls.Rami lass dir keinen Scheiss erzählen.Deutschland muss die FE anerkennen.

        • bussgeldkatalog.org sagt:

          Hallo Daniel,

          sobald der feste Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird, muss der ausländische EU-Führerschein mit einer Frist von sechs Monaten umgeschrieben werden. Es ging in dem Ausgangskommentar ja gerade darum, dass ein Wohnsitzwechsel nach Deutschland erfolgen soll.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • Alexander sagt:

            der EU-Führerschein ist in DE bis dessen Ablauf gültig! Somit muss er auch nicht umgeschrieben werden.
            Der Führerschein außerhalb der ERW muss nach 6 Monaten umgeschrieben werden.
            PS: wenn der EU-Führerschein nur 6 Monate in DE gültig wäre dann hätte es keinen Sinn sich einen EU-Führerschein zu machen.
            für einen EU-Führerschein braucht man einen Zweitwohnsitz in einem EU-Land, der Wohnsitz in DE darf bestehen bleiben.

          • Thobi sagt:

            Nein muss nicht umgeschrieben werden nur Ausländische Führerscheine aus nicht Eu-Ländern. Auch wenn du nen festen Wohnsitz hast muss nichts umgeschrieben werden.

          • Thobi sagt:

            Nein stimmt nicht auch bei festen Wohnsitz in Deutschland muss dann nicht umgeschrieben werde lediglich muss nur nachgewiesen werden dass er 6 Monate im Ausland einen Wohnsitz hatte (Wohnung versteht sich) dann bleibt er gültig . Klar musst du eine mpu machen wenn du ihn umschreiben lässt aber das ist nicht pflichtig. Höre nicht darauf man Kann mit einem Eu-Führerschein hier in Deutschland fahren ohne ihn beim festen Wohnsitz umzuschreiben.

  15. wilhelm w. sagt:

    2013 führerscheinentzug wegen Alkohol am steuer 1,6 prom. was kann ich tun bin drauf angewiesen finaziell keine MPU MÖGLICH wer kann helfen ???würde Fahrprüfung wiederholen VIELEN DANK

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Wilhelm,

      wurde eine MPU angeordnet, müssen Autofahrer diese bestehen, um ihren Führerschein zurückzuerhalten. Einzige Alternative wäre es, 15 Jahre zu warten und sich dabei nichts im Straßenverkehr zu Schulden kommen zu lassen, weil dann der Eintrag aus der Akte gelöscht wird.

      Bei der Finanzierung der MPU kann Ihnen unter Umständen ein Versicherungsträger oder ein Kreditinstitut weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Simon sagt:

    Hallo

    Ich hatte nie einen deutschen Führerschein , wurde jedoch 2009 in Deutschland mit 2 Promille auf dem dem Fahrrad erwischt. Ich bin wieder neu nach Deutschland gezogen und muss meinen Schweizer Führerschein umschreiben lassen. Kann ich nach dem umschreiben eventuell eine mpu bekommen?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Simon,

      das können wir nicht mit Sicherheit voraussagen. Bei Problemen kann Ihnen jedoch ein Anwalt für Arbeitsrecht beratend zur Seite stehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. FB sagt:

    Hallo, ich wurde 10/1999 ohne Führerschein mit Promille angehalten und 01/2000 verurteilt.
    Im November 2006 begann ich den Führerschein und bekam mitgeteilt, das ich die MPU vorher ablegen soll.
    Anfang dieses Jahr holte ich mir beim Kraftfahrt-Bundesamt Auskunft ein.
    Ich habe Zwei Eintragungen. Die 1. von 01/2000, die 2. von 2006.
    Nun meine Frage, warum ist das Tilgungsdatum vom 2. Eintrag 2021 und nicht 2015?
    Ich habe mir von 2000, 5 Jahre nichts zu schulden kommen lassen (im übrigen bis heute nicht).
    Die” Verjährung” hat dementsprechend 2005 angefangen und 10 Jahre später gelöscht werden müssen.
    Ich sehe nicht ein das alles von vorn gerechnet wird…

    Was kann ich tun…, vielleicht beantragen das das gelöscht wird?

    Danke für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo FB,

      ohne eine Durchsicht der Unterlagen lässt sich schwer eine Einschätzung treffen. Es kann aber durchaus vorkommen, dass es bis zu 15 Jahre dauert, bis keine MPU mehr abgelegt werden muss. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat zu bitten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. George sagt:

    Hallo habe im Auto geschlafen mit 1,69 prom in zweiter Reihe Polizei und Feuerwehr sagen aus das ich gefahren bin muss jetzt mpu machen laut Führerschein stelle ist das rechtlich

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo George,

      bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich von diesem beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Sevki sagt:

    Hallo meine Frage wäre ich bin 35 Jahre und hab noch nie ein Führerschein besessen. Leider habe ich aber 2 btmg Einträge in der Akte. Einmal 2003 und 2011. Jetzt möchte ich gerne ein Führerschein beantragen bzw. machen. Die Frage, wird die Führerscheinstelle mich anschreiben und mit der mpu drohen oder wie läuft das jetzt bei mir, wenn ich mich bei der Fahrschule anmelde.??? Mfg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sevki,
      grundsätzlich kann die Führerscheinstelle in einem solchen Fall eine MPU fordern. Ob dies bei Ihnen allerdings der Fall ist, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich daher direkt an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Alexander H. sagt:

    Hallo ich habe 2003 mein Führerschein verloren wegen Cannabis am Steuer. Habe gleich danach eine MPU gemacht. Wo ich durchgefallen. Bin. Wegen sychologen. Danach habe ich keine MPU mehr gemacht. Aus kosten Gründen. Ich habe gelesen das es eine Verjährungsfrist gibt. 15 Jahre. Das der Eintrag denn gelöscht wird. Kann ich denn ein neu Antrag stellen. Und dadurch denn Führerschein wieder bekommen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Alexander,

      in der Regel können Sie nach 15 Jahren den Führerschein erneut beantragen, ohne eine MPU absolvieren zu müssen. Ein Anwalt kann die Unterlagen sichten und das genaue Datum herausfinden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. C.D. sagt:

    Vor ca. 20 Jahre F.Sch.- weg wegen Alk. % ca 1.5. Wenn ich neu beantragen will ist MPU noch zwingend? Seither Keine Vorkommnisse mit oder bei der Polizei. Muss der FS neu gemacht werden? Oder bekomme ich selbigen auf Antrag wieder?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo C.D.,

      in der Regel sollte keine MPU mehr verlangt werden können, allerdings wird die Behörde aller Wahrscheinlichkeit nach erneute Prüfungen verlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Chris sagt:

    Hallo !

    Ich bin wegen einer Verkettung mehrerer Verkehrsdelikte (rote Ampel, mehrfach falsches Parken / Geschwindigkeitsübertretungen , Handy am Steuer — jedoch KEIN Alkohol/Rauschmittel) neben dem entzogenen Führerschein auch “MPU pflichtig” geworden.

    Ich habe bereits einige Sitzungen bei der Vorbereitung mir leisten können, werde aber wohl mangels Geld nicht konsequent diese Kurse weiter besuchen können, sondern vermutlich erst in ein paar Wochen bis Monaten, sobald ich wieder Geld dafür haben werde.

    Besteht hier die Gefahr, dass meine bisher gemachten kostspieligen Mühen für die vorbereitenden Schulungen wieder aberkannt würden , weil zu viel Zeit zwischen den Kursen lag ?

    Danke für eine Info !
    Freundl.Gruss

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Chris,

      das können wir nicht mit Sicherheit sagen, da die Beurteilung von Stelle zu Stelle unterschiedlich ausfallen kann. Setzen Sie sich am besten noch einmal mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde auseinander und erfragen Sie, ab wann die Kurse noch anerkannt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Volkan sagt:

    Hallo liebes Team
    In meinem Fall ist es etwas kompliziert,
    Bin 37 Jahre alt, war noch nie im Besitz eines Führerscheins, mit 20 Jahren (2001) war ich Ca. 1 Jahr inhaftiert wegen Verstoßes gegen btm Gesetzes, als eigenkonsument wurde ich bei der jugendschöffegericht verurteilt. Habe anschließend im Jahre 2003 versucht meinen Führerschein zu machen und wurde zu Mpu Prüfung geschickt, da ich es allerdings ohne Vorbereitung gemacht habe bin ich durchgefallen, obwohl mein Urin und Blut sauber war. Nun habe ich seit 17 Jahren nichts mehr mit sowas am Hut und bin seitdem ein berufstätiger, normaler Mitbürger.
    Meine Frage ist jetzt, würde bei mir eine mpu Pflicht verjähren?
    Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für ihre Mühe und freue mich schon auf ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüßen

    • Holger R. sagt:

      Auf keinen Fall mußt du eine MPU machen!!!!15 Jahre ist die höchste Verjährungsdauer die es gibt!!!Dui kannst loslegen mit dem Führerschein!!!Bei mir war es das Gleiche!!!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Volkan,

      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Führerscheinstelle. Wird Ihnen erneut eine MPU angeordnet, muss diese in der Regel von Ihnen absolviert werden.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  24. Dennis sagt:

    Hallo Leute,

    Ich musste eine mpu vor 9 Jahren und eine andere vor 7 Jahren machen wegen zu schnellem fahren über 37 km/h..
    Beide positiv bestanden beim ersten Mal ohne vorbereitung..
    Nun wurde ich heute auf der Autobahn mit 30 km/h geblitzt.
    Habe ich mit was zu rechnen außer der normalen 80 Euro und 1 Punkt ??

    Vielen lieben Dank !!

  25. David sagt:

    Servus…ich habe mein Schein dursch btmg 2002 verloren u habe ihn 2015 wieder neu beantragten wollen da hieß es mpu und habe noch ein sklinig von 6monaten gemacht wo auch oke war…aber da die kosten zu hoch waren habe ich die mpu nicht mehr gemacht…!!!so gestern neuer Versuch war bei der Führerscheinstelle u wollte wissen ob die mpu noch aktuell ist….da ja schon 16jahre rum sind!!!diese Dame konnte es mir nicht sagen sie hat nur zu mir gesagt das ich denn Führerschein komplett neu machen muss!!! Was ja 2015 nicht der Fall war hätte nur eine Prüfung machen müssen☝️……So meine Frage kann das sein ob eine mpu noch aktuell ist??????🤔LG

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo David,

      zur Beurteilung ist Akteneinsicht vonnöten. Am besten kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen. In der Regel wird die Führerscheinstelle jedoch erneute theoretische und praktische Fahrprüfungen verlangen, selbst wenn keine MPU mehr angeordnet würde, da der Fahrerlaubnisentzug derart lange zurückliegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Markus sagt:

    Ich wurde am 6.10.2004 mit Alkohol am Steuer (1.6 Promille) angehalten und am 11.11.2004 habe ich den dementsprechenden Strafbefehl erhalten. Nun die Frage : Ab welchem Datum gilt die 15 Jahresfrist und wie viele Monate vorher kann ich den Führerschein neu beantragen? Vielen Dank für Ihre Antwort

  27. Torsten sagt:

    Hallo,
    mir wurde 2012 der Führerschein wegen fahren unter BTM entzogen. Ich habe bis jetzt noch keine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt und meines Wissens nach auch noch keine Anordnung zur MPU bekommen. Daher jetzt meine Frage, reicht es nun aus 10 Jahre zu warten bis die Einträge gelöscht werden, oder sollte ich lieber doch die 15 abwarten? Kann man eigentlich auch irgenwo in Erfahrung bringen, ob die Einträge bereits gelöscht wurden, oder nicht, ohne das es irgendwelche Folgen bzgl der Verjährungsfrist hat? Vielen Dank schon mal im voraus und freundliche Grüße Torsten.

  28. Christian sagt:

    Hallo ich habe auch noch kein Führerschein besessen. Meine Frage ist ich habe Einträge wegen 14 x ED in schweren Fällen aus PKW und mir wurde eine MPU angekündigt, Wann ist die verjährt oder bleibt die für immer???

  29. Oliver sagt:

    Werden Einträge nach 15 Jahren automatisch gelöscht, oder muss man die Löschung beantragen!?!?

  30. Julia sagt:

    Hallo

    Wenn ich also vor 15 jahren meinen Führerschein wegen btm abgeben musste und mpu Auflagen bekommen hab muss ich das nach den 15 jahren nicht mehr machen bzw mache einfach den Führerschein ohne Einschränkungen neu? Verstehe ich das richtig?

  31. Michael sagt:

    Hallo Karsten . Wollte Mal Wiesen was da Rausgekommen ist wegen dem Führerschein..weil ich hatte das selbe bekommen..das Urteil..nun wollte ich meinen Führerschein machen..

  32. Mucky sagt:

    Gibt es ein Unterschied bei der Verjährung von Delikten? Zbs. zwischen Gerichtsurteilen mit dem Eintrag ins Führungszeugnis und knappen (aber wiederholten) Verstoßen wie 3 x mit 0,6 Promille erwischt zu werden.

  33. shorty85 sagt:

    INFO:
    War vor kurzen auf der Führerscheinstelle und Dekra. Mir wurde von beiden mitgeteilt, dass
    Bei JEDER ANMELDUNG für eine MPU, die 15 Jahre, neu beginnen, nicht erst am Tag der MPU sondern sobald man die erste Gebühr auf der Führerscheinstelle Zahlen muss, war irgendwas mit 130€. !?
    Zumindest halt bevor ich den Termin für die MPU habe. Also egal warum ich dann den Termin nicht wahrnehmen kann.
    Die 15 Jahre beginnen NEU !!!

  34. Momo30 sagt:

    Frage: ich sah’s 2009 7 Monate in Haft wegen btm 2010 wollt ich den Führerschein zum ersten Mal machen kurz vor der Prüfung hieß es ich muss zur mpu was ich auch gleich tat ! Alles super geklappt vor Ort negativ getestet ( bestanden). Nach 2 Wochen Wartens auf das Ergebnis,kam der Hammer nicht bestanden mit der Begründung das ich vorab der mpu keinerlei Test gemacht hatte müsste ich die mpu nochmals machen ! Wie sollte ich jetzt weiterverfahren kann mir bitte jemand einen Tipp geben

  35. Julius sagt:

    2011 bin ich unter Einfluß von Drogen gefahren und erwischt worden: Bußgeld und Androhung von Führerscheinentzug, MPU.
    Bußgeld bezahlt, MPU gemacht und durchgefallen, trotz 1 Jahr sauberer Urin. Die Aufforderung zur Wiederholung der MPU ist nicht gekommen, Führerschein habe ich noch, da keine Aufforderung zur Abgabe kam. Inzwischen bin ich auch schon wieder von Polizei im Verkehr kontrolliert worden – keine Beanstandung. Wenn ich jetzt einen Personenebeförderungsschein machen wollte – was kann passieren? Ist alles verjährt?

  36. Oliver B. sagt:

    Habe 2003 meinen Führerschein abgeben müssen 1,34Promille kann ich neu Anfangen oder sollte ich noch warten

  37. Eleks K. sagt:

    Habe vor 15 Jahren den deutschen Führerschein verloren bin dann in die Slowakei habe ihn dort gemacht und gelebt habe dann keine Probleme gehabt bin dann gefahren in Deutschland und habe ihn wegen btm wieder verloren bin dann noch mal beim schwarz fahren erwischt worden und das wieder Alkohol und Drogen habe dann vor den 15 Jahren die Wieder Erteilung beantragt aber nichts gemacht keine MPU garnichts bekomme ich jetzt nach 15 Jahren mein Führerschein zurück oder muss ich auch die Prüfung neu machen ?? Danke schon mal 👍

  38. Thorsten sagt:

    Habe mein Führerschein 2002 abgegeben und eine mpu angeordnet bekommen. Ist das ganze nun verjährt und ich kann einfach in die Fahrschule gehen und mein Führerschein neu machen?

    Mfg Thorsten

  39. Thomas B. sagt:

    Guten Tag,
    Mir wurde 1997 der FS in Deutschland entzogen.Habe mich damals nicht um eine Wiedererteilung gekümmert.Jetzt bin ich seit 2002 in der Schweiz und habe den schweizer FS.Was passiert wenn ich in Deutschland angehalten werde?

  40. Basti sagt:

    Hi,

    hätte vor 13 Jahren wegen Cannabis eine Nachsschulung (1,0ng/ml) machen müssen. Brauchte FS aber nicht wirklich. War nun vor ca. 2 Jahren bei der Führerscheinstelle und wollte meinen Führerschein wieder haben und die Nachschulung machen. Darauf hieß es sie hätten die Daten nicht und müssen diese aus dem Zentralarchiv anfordern. Daraufhin hat man mich dann den FS Antrag bezahlen lassen (90€) und mich zum Sehtest geschickt. Habe zeithnah alles abgegeben. Erstmal hat es fast 1 Jahr und 20 Nachfragen gebraucht bevor meine FSstelle eine Aussage getroffen hat. Dann haben Sie gesagt da ich 2012 eine Verhandlung hatte wegen Btm (Räuchermischungen online bestellt, was nichts mit FS oder KFZ zu tun hatte) hätten Sie entschieden mich keine Nachschulung machen zu lassen sondern eine MPU anzuordnen wenn ich meinen FS wieder haben will. Wieder ein Jahr später sollte ich noch einmal 260€ zahlen weil ich mich angeblich nicht wieder gemeldet habe. Bezahlt habe ich nicht und ich habe auch nichts weiter davon gehört.

    Nun stellen sich mir die Fragen:
    -Ist das Vorgehen der FSstelle überhaupt rechtens?
    -Würde es etwas bringen einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten?
    -Verjähren meine Einträge dennoch in 2 Jahren?

    Ich weis Sie geben keine verbindlichen Einschätzungen. Ich möchte lediglich Ihre Meinung dazu um in etwa abzusehen wie Ich weiter verfahren kann.

    Herzlichen Dank!

  41. Kenny sagt:

    Hallo,
    ich habe mein Führerschein 2014 wegen Alkohol abgeben und muss MPU machen.
    Ich warte bis es Verjährt. Könnte ich es früher zurück erlangen da ich seit einigen Monaten in Norwegen lebe und nicht mehr zurück komme.
    Was kann ich machen um an mein Führerschein zu kommen.

  42. Detlef sagt:

    Hallo mir wurde der Führerschein am 4,08,2012 entzogen nun habe ich die letzte MPU in 2016 gemacht ab wann beginnt jetzt die Verjährung

  43. Sven J. sagt:

    Hallo sehr geehrtes Team von bussgeldkatalog.org,
    ich habe noch nie einen Führerschein besessen, allerdings bekam ich im Jahr 2001 einen BTM-Eintrag, dieser ist nicht im Führungszeugnis vermerkt und auch im Fahreignungsregister habe ich keine Eintragung.
    Kann ich wegen des BTM-Vorfalls dennoch zur MPU gebeten werden?
    Vielen Dank schon mal vorab.

  44. Santiago sagt:

    Laut der Aussage der Stadt DD ist es von Stadt zu Stadt unterschiedlich mit der Verjährung in DD sind es nur 8 Jahre und danach wird dir der Führerschein wieder ausgehändigt. Man hat seine Strafe quasi abgesessen!

  45. Jens sagt:

    Mir Wurde 1997 wegen Alkohol am steuer der Führerschein entzogen(1 Jahr Entzug und bevor ich Ihn wieder bekomme MPU auf erlegt) Ich habe seit 09/2009 den Spanischen EU Führerschein Neu gemacht
    Wenn ich im kommenden Jahr also 2020 nit Auto nach D reise fahre ich rechtens? da ja die 15 Jahr frist abgelaufen ist (dann fast 23 Jahre)
    Liege ich da richtig? Danke Für Antwort

  46. Silvio sagt:

    Halllo…

    mir wurde 2001 wegen drogen am steuer der führerschein entzogen. 2006 antrag aufweidererteil gestellt. die mpu habe ich nicht bestanden und nicht abgegeben. also wurde antrag abgelehnt. nun geht es mir um diese 5+10 jahre “verjährungsfrist” beginnen diese 2002, oder beginnen diese 2006 noch einmal von vorne?

    hatte irgendwann mal bei der fühererscheinstelle angerufen und wollte wissen was stand der dinge ist. die sagte mir, entweder 2016 oder 2021 könnte ich den führerschein wieder bekommen. was mir nicht wirklich weiter hilf. natürlich will jetzt nicht wieder einen antrag stellen und das ganze fängt wieder von vorne an.

    hoffe sie können mir ein wenig weiterhelfen und bedanke mich im voraus.

  47. Jürgen sagt:

    Erlischt nach 15 Jahren warten die mpufrist komplett automatisch oder muss das erst beantragt werden

  48. Hobias sagt:

    Moinsen!
    Ich wurde 2009 unter Einfluss von THC mit der Mofa angehalten. Hatte damals keinen Führerschein sonder nur die Mofa Prüfbescheinigung. Es sind jetzt fast 10 Jahre vergangen und ich würde gerne jetzt mit 28 meinen Führerschein machen. Erwartet mich eine MPU?

  49. Ahmet D. sagt:

    Hallo, habe meinen Führerschein Januar 2008 abgegeben wegen BTM.
    Seit dem war ich nicht auffällig.
    Damals habe ich i.wo gelesen, das nach 10 Jahren verjährt ist, jetzt lese ich hier 15 Jahre, hat sich das geändert oder habe ich damals falsche Informationen eingeholt?
    Ich habe es jetzt dringend notwendig meinen Führerschein wieder zurück bekommen, da ich seit kurzem Vater geworden bin und ich viel auf Geschäftsreisen bin, verliere ich sehr viel kostbare Zeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
    Gibt es da vielleicht Ausnahmen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ahmet,

      der Eintrag zur Anordnung einer MPU wird nach 15 Jahren aus Ihrer Akte gelöscht. Erst dann können Sie den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, ohne eine MPU absolvieren zu müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Sebastian sagt:

        Wenn allerdings eine gerichtsakte vorliegt bleibt dies vermerkt, meine Akten bei der Führerscheinstelle sind gelöscht (es ist über 17 Jahre her) aber es gibt einen Verweis auf die gerichtsakte. Die Stelle mir auch mitgeteilt, dass sie die Gerichtsakte anfordern wird, sollte ich eine neuausstellung beantragen. Gerichtsakte werden 30 Jahre aufgehoben. Ich gehe davon aus eine mpu machen zu müssen… Nach über 17 Jahren :(

        • Andreas sagt:

          Das mit der Gerichtsakte kann so nicht ganz stimmen. Eine Straftat wird im Bundeszentralregister eingetragen, kommen keine neuen Straftaten hinzu, wird auch dieses Register spätestens nach 15+1 Jahren nach Rechtskraft des Urteils gelöscht, im einfachen Führungszeugnis noch eher. Aber aufgepasst, die Tilgungsfristen können anlaufgehemmt sein, zum Beispiel im Bewährungsfall usw. Dann muss man die Zeit der Bewährung zur Frist hinzu rechnen. Bei einem Antrag auf eine Führerschein Neuerteilung wird auch immer das Führungszeugnis mit der Belegart 0 im Behördengang angefordert. Beim Bundeszentralregister werden nämlich erst alle Einträge gelöscht, wenn keine neuen Einträge bis zur Tilgungsreife hinzukommen. Die alten Einträge werden erst dann gelöscht, wenn auch die neueste Straftat die Tilgungsreife erlangt hat. Hier liegt eventuell der Hase im Pfeffer, dass auch alte Straftaten im Straßenverkehr nach langer Zeit noch Bedeutung haben können, selbst dann, wenn sie in der Führerscheinakte nicht mehr vorhanden sind. Wenn 15+1 Jahre keine Straftaten im Bundeszentralregister hinzukommen, ist das Register nach 16 Jahren sauber. Nach 15 Jahren gilt bereits das Verwertungsverbot auch im Falle einer MPU gilt dieses.
          Davon unabhängig wird eine Straftat im Straßenverkehr natürlich auch in der Führerscheinakte Einzug halten und wird auch da nach einer bestimmten Frist aus der Akte entnommen oder gelöscht. Daher kann selbst bei einer bereinigten Führerscheinakte und in verkehrsrechtlichen Registern diese Straftat gelöscht sein, das Bundeszentralregister kann so eine Straftat aber trotzdem noch belegen, wenn man sich im Laufe der Jahre neue Straftaten leistet, die eine Tilgung immer wieder für alte Straftaten hemmen und mitziehen, bis auch irgendwann die letzte Straftat tilgungsreif ist.

  50. Tony sagt:

    Hallo, meine 15 Jahre sind soeben verjährt und ich würde gerne meine Fahrerlsubnis zurückerhalten. Nun zu meinem Problem ich lebe seit mehr als 3 Jahren in der UK. Ich habe das schon zentrale Bundesregister kontaktiert, jedoch konnte man mir da nicht weiterhelfen. Ich bin ratlos und weiß nicht, wie ich ohne aus England extra anreisen zu müssen, meinen Führerschein zurückerhalten kann. Hat jemand eine Idee für mich?

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