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Bei der MPU durchgefallen? Das sollten Sie nun unternehmen!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie läuft die MPU ab?

Die MPU nicht bestanden? Wir erklären, was nun zu tun ist.
Die MPU nicht bestanden? Wir erklären, was nun zu tun ist.

Im Jahr 2014 mussten rund 90.000 Verkehrsteilnehmer eine MPU absolvieren und ein Gutachten anfertigen lassen. Die meisten von ihnen mussten wegen Alkohol am Steuer vorsprechen. An zweiter Stelle folgen die Drogendelikte. Die Durchfallquote bei einer MPU lag im Jahr 2014 bei 35 % – ein drittel aller Betroffenen erhält also eine negative Beurteilung.

Wer sich im Straßenverkehr fehlerhaft verhält, beispielsweise betrunken Auto fährt, der muss an einer MPU teilnehmen. Die Untersuchung ist dabei in mehrere Teilbereiche gegliedert, so gibt es eine schriftliche Befragung, einen Leistungstest, eine medizinische wie psychologische Untersuchung.

Besonders gefürchtet ist dabei die psychologische Untersuchung, denn wie der Name schon sagt, führen Betroffene ein Gespräch mit einem Psychologen. Dieser möchte durch seine geschickten Fragen herausfinden, ob der Betroffene sein Verhalten überdacht und geändert hat.

Wir erklären in diesem Ratgeber, wie vorzugehen ist, wenn die MPU negativ ausfällt und ob diese wiederholt werden kann. Darüber hinaus gehen wir darauf ein, wie Ihnen Ihr Gutachten, welches Sie auch erhalten, wenn Sie bei der MPU durchgefallen sind, bei Ihrer Vorbereitung helfen kann.

FAQ: Bei der MPU durchgefallen

Was sollte ich auf keinen Fall tun, nachdem ich bei der MPU durchgefallen bin?

Haben Sie die MPU nicht bestanden, sollten Sie die zuständige Behörde keinesfalls davon in Kenntnis setzen. Schließlich beweist das negative Gutachten, dass Ihnen zumindest aktuell die benötigte Fahreignung fehlt.

Wann kann ich die MPU wiederholen?

Es existiert keine Frist, die Sie abwarten müssen, bevor Sie die MPU erneut antreten können. Sie sollten jedoch nichts überstürzen, sondern sich erst zu diesem Schritt entschließen, wenn Sie auch wirklich bereit sind, damit das Ganze doch nicht mit einem positiven Gutachten endet.

Kann ich meinen Führerschein auch irgendwie zurückbekommen, ohne die MPU zu wiederholen, nachdem ich durchgefallen bin?

Ja. Dazu müssen Sie jedoch 15 Jahre warten. Nach Ablauf dieser Zeit gilt der Verstoß, der zum Führerscheinentzug und somit auch zur MPU führte, als verjährt und Sie bekommen Ihren Führerschein auch ohne MPU wieder zurück.

Negatives MPU-Gutachten? Handeln Sie schnell!

Haben Betroffene eine MPU nicht bestanden, sind also durchgefallen, sollte das Gutachten auf keinen Fall bei der Führerscheinstelle abgegeben werden, auch wenn die Führerscheinstelle dies eventuell verlangen wird.

Achten Sie darauf, dass Sie beim MPU-Anbieter keine Zusage hinterlassen, das MPU-Gutachten gleich an die Führerscheinstelle weiterzuleiten.

Bei der MPU durchgefallen: Was nun? Lesen Sie das Gutachten!

Eine negative MPU ist in erster Linie aufwühlend und ärgerlich, denn nicht nur Geld, sondern auch viele Nerven sind in den ersten Versuch geflossen. Sind Betroffene durch die MPU durchgefallen, so sollten diese das negative Gutachten, welches zugestellt wird, aufmerksam lesen.

In diesem wird erklärt, weshalb das MPU-Gutachten negativ ist. Es werden Empfehlungen und Handlungsanweisungen ausgesprochen, welche der Betroffene beachten sollte. Versuchen Sie diese umzusetzen und die MPU-Vorbereitung zu verbessern – immerhin wissen Sie jetzt, was auf Sie zukommt.

Bei der MPU durchgefallen: Wann kann ich wiederholen?

Fallen Betroffenen der MPU-Durchfallquote zum Opfer und erhalten einen negativen Beschluss, verbleibt der Führerschein erst einmal bei den Behörden. Grundsätzlich ist dann wichtig zu wissen: Es ist möglich, eine MPU zu wiederholen.

Ist die MPU nicht bestanden, gibt es keine Sperrfrist oder ähnliches. Dennoch sollten Betroffene nicht gleich wieder vorstellig werden, sondern sich einige Zeit nehmen, um sich auf die zweite MPU vorzubereiten.

Ist die MPU nicht bestanden, gibt es keine Wartezeit, die einzuhalten ist.
Ist die MPU nicht bestanden, gibt es keine Wartezeit, die einzuhalten ist.

Wer durch eine MPU durchgefallen ist, muss keine Sperrfrist beachten. Betroffene können es also jederzeit wieder versuchen. Eine MPU-Nachschulung gibt es in diesem Sinne nicht, Sie durchlaufen den gleichen Prozess, wie bei Ihrer ersten MPU. Sich allerdings sofort wieder zur MPU anzumelden, ist nicht zu empfehlen. Der Betroffene sollte sich keinen Zeitdruck machen und lieber angemessen üben. Bedenken Sie auch, dass jede weitere MPU mit hohen Kosten verbunden ist.

Gibt es den Führerschein zurück, auch ohne MPU?

Den Führerschein trotz negativer MPU zu erhalten, ist eine heikle Angelegenheit und nicht immer legal. Da der EU-Führerschein anerkannt wird, kommen Betroffene auf die Idee, im Ausland einen solche Fahrerlaubnis zu erlangen und damit die MPU umgehen zu können.

Dies ist allerdings illegal, sofern der Verkehrssünder in Deutschland noch der Sperrfrist unterliegt. Sie machen sich dann der Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig. Der illegale Führerschein wird dann entzogen und die Aufforderung zur MPU gilt weiterhin.

Die Führerscheinstelle legt keine Frist fest, in der ein positives Ergebnis vorliegen muss, lassen Sie sich also lieber Zeit, bevor Sie vor lauter Stress bei der MPU durchfallen. Gleiches gilt, wenn bereits ein negatives Gutachten vorliegt, auch hier sollten Sie sich einige Zeit für die optimale Vorbereitung einräumen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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48 Kommentare

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  1. dolphin
    Am 23. April 2017 um 20:07

    Hallo habe die erste mpu nicht bestanden, habe beide kopien,die Führerscheinstelle schreibt mir jetzt das die begutachtungsstelle die unterlagen zu rücken gesendet,haben sie geben mir bis zum 12.05.2017zeit das Gutachten zu übersenden,was mach ich jetzt,kann ich um eine Verlängerung bitten ohne eine Angabe zu machen.Danke für antworten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 8:36

      Hallo,

      wir dürfen keine Rechtsberatung leisten. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. tony
    Am 16. Januar 2017 um 14:57

    Guten Tag ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Wie lasse ich meine Führerscheinakte bereinigen und nach welcher Zeit ist dies möglich und wie mache ich eine Akteneinsicht und worauf muss ich achten?

    Ich habe 8/2001 mit 1.12 mein Fs abgeben müssen und 12 Monate Fahrverbot.
    2002 antarg auf neuerteilung , Mpu Negativ antrag zurückgezogen und nicht abgegeben. 2003 wieder antrag und wieder negativ , wieder zurück gezogen , glaube leider hatte diesen dann aber abgegeben. Habe nun faer auszug , befinde mich in überliegefrist Tilgung war 9/2016. Kann ich nun Antrag stellen trotz überliegefrist oder nicht. Darf die darf die Zulassung das abgegebene Gutachten verwenden aus 2003 , hatte antrag ja zurückgezogen ? Müsste doch aus der Akte gelöscht werden oder nach 10 Jahren? Hoffe sie helfen mir .
    Gruß

    • Andrew
      Am 4. Dezember 2017 um 23:56

      Warum MPU bei 1,12?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 10:21

      Hallo Tony,

      die Akteneinsicht können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Nach 15 Jahren sollte Ihre Akte allerdings “sauber” sein. Auch wenn die Tilgungsfrist eigentlich nur 10 Jahre beträgt, ist es ratsam, insgesamt die 15 Jahre abzuwarten, bevor ein neuer Antrag gestellt wird. Im Zweifel sollten Sie zu einem Anwalt gehen. Dieser kann Sie in Ihrem individuellen Fall zum Vorgehen detaliert beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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