Kiffen nach bestandener MPU: Mit welchen Konsequenzen müssen Sie rechnen?
Letzte Aktualisierung am: 10. Juni 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Kiffen nach bestandener MPU
Auch wenn Sie eine MPU bestanden haben, sind Sie angehalten, nicht noch einmal durch neue ordnungswidrige oder strafbare Verstöße aufzufallen. Mussten Sie bspw. eine MPU durchlaufen, weil Sie mit hohen THC-Blutwerten über 3,5 ng/ml bekifft am Steuer ertappt wurden, sollte die Polizei Sie nach Bestehen der Untersuchung nicht nochmal damit erwischen. Sonst stellt die Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise in Frage, ob Sie sich tatsächlich bessern wollten oder nur leere Versprechungen gemacht haben. Ein Führerscheinentzug kann eine potenzielle Konsequenz für erneute Verstöße sein.
Nein. Prinzipiell ist das Kiffen außerhalb des Straßenverkehrs nach einer erfolgreich absolvierten MPU zwar nicht immer verboten, kann aber je nach Fall potenziell zu einer erneuten MPU führen, wenn Sie dabei erwischt werden. Abhängig ist das unter anderem vom Schweregrad Ihres ursprünglichen Verstoßes, Ihrem Cannabis-Konsumverhalten und ob Sie in der Zeit Ihrer MPU-Vorbereitung Abstinenznachweise erbringen mussten oder nicht. Mit 3,5 ng/ml THC im Blutserum oder mehr am Straßenverkehr teilzunehmen, zählt hingegen in jedem Fall als Ordnungswidrigkeit. Dieses darf entsprechend z. B. beim zweiten Mal mit 1.000 Euro Bußgeld und drei Monaten Fahrverbot geahndet werden.
Ob nach einer absolvierten MPU, die wegen Kiffen am Steuer oder Autofahren unter Cannabiseinfluss erteilt wurde, weitere Drogentests nötig sind, ist in der Regel fallabhängig. Einen gesetzlich festgelegten Zeitraum gibt es dafür nicht. Die Fahrerlaubnisbehörde kann allerdings mitunter nach einer bestimmten Zeit (z. B. einem Jahr) erneut einen Test anordnen, um zu kontrollieren, ob Sie sich an die Auflagen der MPU halten oder nicht.
Inhaltsverzeichnis:
Video: Wann droht grundsätzlich eine MPU?
Nach einer MPU wieder kiffen: Was kann das für Konsequenzen bedeuten?
Das Kiffen nach bestandener MPU kann grundsätzlich genauso geahndet werden wie davor. Haben Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung abgeschlossen, mussten Sie im Rahmen dieser beweisen, dass Sie Ihr Vergehen bereuen und aktiv daraus gelernt haben. Sie sollten Ihr Cannabis-Konsumverhalten also nicht so beibehalten wie vor der Untersuchung. Die Fahrerlaubnisbehörde unterscheidet hier in folgende Abstufungen des Konsums:
- einmalig
- gelegentlich
- regelmäßig
- Abhängigkeit vom Kiffen
Egal in welche Kategorie Sie fallen bzw. vor der MPU gefallen sind, die Behörde ist nicht mehr oder weniger kulant gegenüber neuen Verstößen. Hier spielt mehr eine Rolle, unter welchen Bedingungen Sie die Untersuchung erfolgreich absolviert haben.
Eine solche Bedingung betrifft z. B. Abstinenznachweise. Mussten Sie in der Zeit vor der Untersuchung Ihre Cannabis-Abstinenz nachweisen und haben sie unter der Voraussetzung bestanden, fortan abstinent zu bleiben, bedeutet jegliches Kiffen nach bestandener MPU einen Verstoß gegen diese Vorlagen. Diesen darf die Behörde dann auch erneut mit einem Führerscheinentzug oder einer neuen MPU ahnden. Ihre Abstinenzzeit beträgt dabei in jedem Fall die maximal zulässigen 12 Monate.
Wichtig: Anders sieht es aus, wenn Sie die MPU nach Ihrem Kiffen am Steuer stattdessen mit kontrolliertem Cannabiskonsum – also ohne die Bedingung einer kompletten Abstinenz – bestehen. In diesem Fall muss auch gelegentliches Kiffen außerhalb des Straßenverkehrs nicht gleich einen erneuten Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Hier spielt es mehr eine Rolle, ob Sie die Polizei wieder beim bekifften Fahren erwischt. Ausnahmen gelten bspw. auch für Menschen, die aus medizinischen Gründen auf Cannabis angewiesen sind und daher nicht auf den Konsum verzichten können.
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