Kfz-Zulassungsstelle München: Auto-Zulassung in der Landeshauptstadt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Kfz-Zulassungsstelle München

Wie melde ich ein Auto in München an?

Bei der Zulassungsstelle können Sie ein fabrikneues oder ein zwischenzeitlich abgemeldetes, gebrauchtes Auto neu anmelden. Auch für Fahrzeuge, die aus dem Ausland zugeführt wurden, ist das Verkehrsamt München mit seiner Zulassungsstelle zuständig. Die einzelnen Schritte werden auf der Webseite der Zulassungsstelle erklärt. Den Link zur Webseite und die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle München finden Sie hier.

Was kostet es, in München ein Auto zuzulassen?

Das hängt davon ab, ob es sich um einen Neuwagen oder ein gebrauchtes Fahrzeug handelt. Für die Anmeldung eines Neuwagen gibt die Stadt München einen Gebührenrahmen ab 26,90 Euro an.

Welche Unterlagen sind für Kfz-Zulassung in München nötig?

Für die Zulassung eines Neuwagens benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

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Wofür ist die Zulassungsstelle der Stadt München zuständig?

Die Kfz-Zulassungsstelle in München ist Ansprechpartner für verschiedenste Anliegen rund ums Auto.
Die Kfz-Zulassungsstelle in München ist Ansprechpartner für Anliegen rund ums Auto.

Die Kfz-Zulassungsstelle München (Stadt), auch als Kfz-Stelle München bezeichnet, kümmert sich um alle Vorgänge, die mit der An-, Um-, und Abmeldung von Fahrzeugen zusammenhängen. Sie ist grundsätzlich der erste Ansprechpartner bei der Zulassung von Fahrzeugen.

Darüber hinaus bearbeitet sie Angelegenheiten, die sich auf Fahrzeugpapiere und andere Dokumente beziehen. Dazu gehören auch Schwierigkeiten, die bei der Kfz-Steuer oder Kfz-Versicherung auftreten können. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Vergabe aller Formen von Kennzeichen und Plaketten.

Noch einmal kurz zusammengefasst -in München bearbeitet die Zulassungsstelle folgende Anliegen:

  • An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Papiere beantragen und Halterdaten melden/aktualisieren
  • Kennzeichen und Plaketten für Fahrzeuge

Kfz-Zulassungsstelle München: Termin vereinbaren und Öffnungszeiten

Die Kfz-Zulassungsstelle in München hat folgende Öffnungszeiten:

  • Montag: 07.30 – 12.00 Uhr
  • Dienstag: 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
  • Mittwoch: 07.30 – 12.00 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 – 15.00 Uhr
  • Freitag: 07.30 – 12.00 Uhr

Münchner Bürger können für Angelegenheiten zu ihrem Auto in der Kfz-Zulassungsstelle München auch Online einen Termin vereinbaren. Um sich auf der Website der Zulassungsstelle München für einen Termin online anmelden zu können, müssen Sie den Besuchsgrund angeben. Anschließend können Sie den Terminbuchen. Ihnen wird dann eine Wartezone und Wartenummer zugeteilt.

Für die Zulassungsstelle München lautet die Telefonnummer und E-Mail-Adresse wie folgt:

Adresse der Kfz-Zulassungsbehörde München:

Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde 

Eichstätter Str. 2 

80686 München

Telefon: (089) 233-960-90

Fax: (089) 233-360-53

E-Mail: zulassung.kvr@muenchen.de

Webseite: https://stadt.muenchen.de/buergerservice/verkehr-mobilitaet/fahrzeuge.html

Die Bürgerbüros als Alternative zur Zulassungsstelle

Das Straßenverkehrsamt München organisiert die Zulassung von Kfz.
Das Straßenverkehrsamt München organisiert die Zulassung von Kfz.

Für die Zulassungsstelle München in der Eichstätter Str. kann ein Termin auf der oben verlinkten Website vereinbart werden. Nicht immer bedarf es eines Termins vor Ort. So können Sie zum Beispiel ein Wunschkennzeichen direkt online reservieren.

Ein kurzfristiger Online-Termin bei der Zulassungsstelle München ist mitunter schwer zu bekommen. Neben der zentralen Kfz-Zulassungsstelle bieten die angegliederten Bürgerbüros des Kreisverwaltungsreferats ähnliche Services.

Folgende Dienste werden auch von den Bürgerbüros bearbeitet:

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei einem Umzug innerhalb der Stadt München
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Adressanmeldung in München mit eigenem Fahrzeug
  • Wiederzulassung auf denselben Halter, sofern das Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre abgemeldet war und keine technischen Änderungen vorgenommen wurden
  • Fahrzeug außer Betrieb setzen

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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