Durch dieses Schild wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wie ist das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben?
Die Frage, ab wann genau eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, sorgt immer wieder für Streitigkeiten vor Gericht. So halten sich wacker die Gerüchte, dass bereits eine Kreuzung oder eine Einmündung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben. Schließlich würde jemand, der mit dem Auto auf die neue Straßen einbiegt, ohne weiteres Schild nichts von dem auf dieser Strecke geltenden Tempolimit wissen.
Ganz so einfach ist das allerdings nicht. Zwar braucht es nicht immer ein separates Schild, um die Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben zu markieren. Dennoch gibt es diesbezüglich Erklärungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Auf diese werden wir zunächst eingehen, bevor wir uns weiteren Regeln zur Geschwindigkeitsbegrenzung und ihrem Ende widmen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann durch ein Verkehrsschild aufgehoben werden. Wie dieses aussieht, erfahren Sie hier.
Das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann auch durch ein Zusatzzeichen angezeigt werden, auf dem angegeben ist, für welche Strecke das Tempolimit besteht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist auch aufgehoben, wenn diese in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen angezeigt wird und die Gefahr nicht mehr besteht.
Wann die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, wird durch ein Ortseingangs- bzw. ein Ortsausgangsschild gekennzeichnet.
Wie regelt die StVO bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung ihre Aufhebung?
Im Anhang der StVO sind vier Anlagen, welche die Verkehrszeichen angeben und erklären, die auf den deutschen Straßen für Sicherheit und Ordnung sorgen sollen. Dabei sind nicht nur die verschiedenen Zeichen aufgeführt, durch welche eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden kann, sondern auch erläutert, wann es dafür kein explizites Schild gibt.
Zum Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung sagt die StVO:
Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.
Für den ersten angesprochenen Punkt bedeutet dies: Ist ein Streckenverbotszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt (rundes Schild mit rotem Rand und schwarzen Ziffern), so ist für diesen Fall darunter auch eine Meter- oder eine Kilometeranzahl angegeben. Nach dieser Streckenangabe endet die Geschwindigkeitsbegrenzung, ohne dass es ein weiteres Verkehrszeichen dafür gibt.
Danach hat jenes Tempolimit Bestand, das zuletzt vor der Kurve angegeben war. Das gleiche gilt übrigens für die Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Baustelle. Die Aufhebung derselben wird in der Regel nicht durch ein separates Zeichen markiert. Stattdessen wird gesunder Menschenverstand vorausgesetzt: Das Ende der Baustelle markiert auch das Ende des Tempolimits.
Hier besteht übrigens auch ein Ortseingangs- bzw. Ortsausgangsschild als Marker für das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. Beginn einer neuen. So gilt, sofern nicht durch ein explizites Zeichen anders angegeben, grundsätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts von 50 km/h für alle Kfz-Typen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts liegt, je nach Kfz, bei 60 km/h, 80 km/h oder 100 km/h.
Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Welches Schild kennzeichnet das Ende eines Tempolimits?
Natürlich gibt es dennoch Verkehrszeichen, die das Ende einer solchen Beschränkung angeben. In der Anlage 4 Abschnitt 7 “Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote” der StVO sind diese Zeichen aufgeführt. Schilder, nach denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, sind die folgenden Zeichen:
- Zeichen 278: Dies ist ein rundes weißes Schild mit schwarzem Rand, grauen Ziffern und fünf quer darüber verlaufenden Balken. Die Ziffern geben jene Beschränkung an, die mit diesem Zeichen endet.
- Zeichen 282: Ein rundes weißes Schild mit schwarzem Rand und ebenfalls fünf Querbalken. Diese Beschilderung markiert das Ende jeglicher Verbote, die auf dieser Strecke zuvor aufgestellt wurden.
Verschiedene Verkehrszeichen die eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufheben, haben wir nachfolgend zusammengestellt:
Unterwegs auf der Autobahn: Wann ist hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben?
Wie in der StVO vorgeschrieben endet gemäß deutschem Verkehrsrecht ein Tempolimit erst dann, wenn es durch eine Beschilderung explizit oder implizit (vorher wurde eine Streckenangabe oder eine Gefahrenstelle angegeben) gekennzeichnet ist. Trotzdem hält sich der Mythos unter Autofahrern, dass eine Einmündung, eine Kreuzung oder eben auch eine Autobahnauffahrt eine vorher aufgestellte Beschränkung beenden würden. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie oben im Artikel bereits etabliert.
Frage:
In einem Nachbarort steht ein Tempolimitschild 70 km/h ohne weiteres Hinweisschild vor einer Bedarfs-Ampelanlage. Danach führt die Straße links und rechts durch freies Feld. Es kommt kein Aufhebungsschild mehr für das Tempolimit 70 km/h. Erst in 3 km Entfernung kommt vor einer weiteren Bedars-Ampelanlage ein erneutes Tempolimitschild 80 km/h. Sind die 70 km/h bis zum erneuten Tempolimitschild 80 km/h gültig?
Ich fahre auf der Autobahn, Begrenzung 120kmh… Das Schild wiederholt sich alle paar KM. Jetzt kommt eine Auffahrt, keine Schilder mehr. Ist die 120kmh damit aufgehoben?
Das bedeutet auch ein Schild “Kraftfahrstraße” hebt ein vorheriges Tempolimit von beispielsweise 70 km/h nicht auf?
Kurze Frage… innerorts steht ein 30iger Schild. Ich fahre 48km/h. Allerdings habe ich da schon ein Hauptstrassenschild passiert. Da darf man doch wieder 50 km/ h fahren. Ist das korrekt? Ich wurde geblitzt und bezweifle nun, dass dies rechtens ist. Der Blitzer stand auf Höhe des Hauptstrassenschildes. Ich danke schon mal für die rechtlich verbindliche Aussage.
Falsch. Das Schild zur Kennzeichnung einer Hauptstrasse hat keine Verbindung zu einem Tempolimit. Es gilt die davor ausgeschilderte Geschwindigkeit, sofern diese nicht durch ein darunter hängendes Zusatzschild (z.b 800m oder 21-6 Uhr) wieder obsolet geworden ist.
Falsch,ist in den Nebenstraßen 50kmh,ist das 30kmh Limit automatisch aufgehoben bzw es gilt rein rechtlich nicht mehr.
Verstehe ich das richtig?
Ich biege auf eine Strasse ein, egel ob Ortschaft Landstrasse Autobahn, und muß raten welche Geschwindigkeit grade gild???
Denn woher soll ich wissen ob zuvor irgendeine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht wenn nach der Auffahrt, Kreuzung keines steht?
Angenommen, auf der Autobahn gibt es eine Begrenzung auf 120 km/h. Einige Kilometer später erscheint ein Schild mit ebenfalls 120, allerdings mit der Zusatzbeschilderung „Mo.–Fr., 6–22 h“. Wenn man die Strecke außerhalb der durch die Zusatzbeschilderung angegebenen Zeit befährt, gilt die Begrenzung auf 120 km/h noch oder ist sie durch das neue Schild aufgehoben?
Moin Liebe Fotojunkies :-)
Folgende Situation…. gedankliche Fahrt für Euch:
Innerorts, zweispurig 60 beschildert, ich fahre stadtauswärts Richtung Autobahn die Neuländer Straße in Hamburg-Harburg mit 72 auf der linken Spur. Seitenstraße geht rechts ab, ich fahre weiter, dann kommt wieder ein 60 Schild ca. 50m hinter der Seitenstraße (Großmoorbogen). Mir fällt auf, Butterbrotdose vergessen…. Mist, ganze Strecke zurück nach Hause…. ca. 100m nach dem letzten 60 Schild kommt ein sehr sehr großer Kreisverkehr. Ich also dem Kreisverkehr gefolgt und setze unvermindert meine Geschwindigkeit dann entgegengesetzt zur ursprünglichen Fahrtrichtung fort, und fahre somit wieder stadteinwärts. Jetzt – BLITZ – !!!! Dann Bußgeldbescheid und daraus geht zulässige Geschwindigkeit 50km/H hervor. Verstoß 22km/h. Ich fahre die ganze Strecke nochmals ab, filme alles auch zur Dokumentation und merke, das weder eine Änderungsbeschilderung, Ortsausgangs- oder Eingangsschild kommt, noch eine Aufhebung oder ähnliches. Ich dachte wie auch alle anderen denen ich das Video gezeigt habe, das dort 60 ist. Jetzt ist guter Rat teuer. Was meint Ihr…………
Das verlassen eines Kreisverkehrs ist rechtlich ein Abbiegen. Vorherige Streckengebote/Streckenverbote gelten dann erstmal nicht weiter. Innerorts gilt also erstmal wieder 50km/h. Erst ab einem neuen Verkehrszeichen (egal ob 30 oder 60) gilt dann wieder die beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung.
Hallo, ich bin mir etwas unsicher bezüglich folgender Situation. (Kurzform unten)
Ich war auf der Autobahn (A2 – Sachsen Anhalt) unterwegs, welche auf 80 km/h begrenzt war.
Anschließend wurde auf einer Anzeigetafel das VZ – 278 – “80 km/h” angezeigt.
Auf dieser Autobahn waren auch Blitzer positioniert.
Meine Befürchtung oder Frage ist, welche Geschwindigkeit nach dem Verkehrszeichen erlaubt ist oder wäre.
Es wurde danach keine Begrenzung erteilt, gilt dann “unbegrenzt”?
Ich weiß über die Richtgeschwindigkeit bescheid, meine Frage ist nur ob ich mir nun Gedanken machen muss.
Kurzform:
Autobahn begrenzt auf 80 km/h – VZ 278 (Graue 80 – durchgestrichen – auf weißem Schild ((Anzeigetafel)) )
Keine Begrenzung weder Schild noch Anzeigetafel
–> Welche Geschwindigkeit darf gefahren werden? <–
War mit ca. 170-180 km/h unterwegs als ich den Blitzer erblickte (kein Blitz zu sehen gewesen)
Hallo,
folgende zwei Szenarien, die mir täglich begegnen, beschäftigen mich:
1. Bundesstraße mit baulich getrennten Fahrtrichtungsspuren und durch Schild angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h wird an Stelle x zur Autobahn, angezeigt durch das Autobahnschild (Schild 330.1). Es gibt danach kein weiteres Schild hinsichtlich Geschwindigkeitsbegrenzung oder Aufhebung derselben. M.E. gilt ab Autobahnbeginn damit Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Alle bisher genutzten Navis zeigten und zeigen hier weiterhin 100 an. Gibt es eine Regel, die das begründet?
2. Bundesstraße ohne baulich getrennte Fahrtrichtungsspuren und durch Schild angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h bleibt nach einer Ampelkreuzung weiterhin eine Bundesstraße, jedoch steht dort das Schild “Kraftfahrstraße” und kein weiterer Hinweis auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder Aufhebung. Gilt hier, wie im Navi angezeigt, weiterhin Tempo 70 oder ist, wie von mir durch das Verkehrsschild “Kraftfahrstraße” interpretiert, 100 freigegeben?
Besten Dank für eure Einschätzungen!
Situation: ich fahre mit dem LKW auf einer Bundesstraße die auf zwei Spuren aufgeteilt ist pro Fahrtrichtung. In der Mitte ist eine Leitplanke. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird von 70 auf 100 aufgehoben. 200m später steht ein Schild für LKW zwischen 22-6 Uhr 70km/h (Lärmschutz). 6:27 Tempomat auf Punkt 80 km/h und trotzdem geblitzt. Aber warum?
Du darfst nur 60 fahren. 80, wenn zusätzlich zur baulichen Trennung der Richtungsfahrbahnen das Kraftfahrstraße-Schild kommt.
Da hier im Text nicht´s von einer Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Autobahnänlichen Bauweise steht, gilt hier für KFZ über 7,5 to natürlich 60 und nicht 80 Km/h. Die von Ihnen angesprochene Baulichetrennung ohne VZ 331 Kraftfahrstraße.
Hallo allerseits,
Ich habe folgende Frage: Ich fahre auf einer Straße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h und sehe in etwa 200m Entfernung ein Schild “Zulässige Höchstgeschwindigkeit” 80 km/h. Darf ich bereits so beschleunigen, dass ich ab dem 80-Schild auch tatsächlich 80 km/h fahre, oder darf ich erst ab dem 80-Schild auf 80 km/h beschleunigen?
Hallo Joachim P.,
man darf erst auf Höhe des Verkehrsschildes beschleunigen, da vor dem Schild noch die vorherige Geschwindigkeit von 50km/h gilt wäre eine Beschleunigung vor dem Schild über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Überschreitung dessen und könnte entsprechend auch geandet werden. Selbiges gilt z. B. beim verlassen eines Ortes, da darf man auch erst beschleunigen, wenn man das Ortsendeschild erreicht hat.
innerorts gilt eine Geschwindigkeits-Begrenzung von 30 kmh, wird diese durch das Ortsende-Schild 311 aufgehoben, oder muß zusätzlich eine Ende 30 kmh aufgestellt sein?
Situation: Ortsausgangsschild (Vmax. 100 km/h), wegen einer entfernten Kurve dann ein 70er Schild (Vmax. 70 km/h), grünes Schild mit Ortsnamen, 50er Schild (Vmax. 50 km/h), 30er Schild (Vmax. 30 km/h), Hauptstraßenschild, weil eine Querstraße hinter diesem Schild kommt. Alles spielt sich außerorts ab.
Derjenige, der aus der Querstraße kommt, die hinter dem Hauptstraßenschild liegt, fährt auf die Landstraße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung (Vmax. 100 km/h), weil er das 30er Schild nicht sehen kann.
Meine Frage: Hebt das Hauptstraßenschild die Geschwindigkeitsbegrenzung auf?
Wie sieht das aus, wenn ich aus einer 30er Zone Innerorts in eine 50er Zone außerorts fahre (50er schild nach dem Ortsausgangsschild) und ca 300m später folgt das unbegrenzt Schild mit der Aufhebung der 50er Zone. Dann gilt doch Tempo 100 oder?
Hey,
ich wurde geblitzt,weil ich dachte das das 30’iger Schild aufgehoben wurde.
Ich hatte immer gedacht,das wenn eine 30’iger Zone beginnt und später auf der entgegen kommende Straßenseite auch die gleiche Zone beginnt,ist sie für mich aufgehoben,obwohl bei mir dann kein Schild mehr kommt.
Hoffe ich habe es irgendwie verständlich ausgedrückt.
Ortseingangsschild-> normal 50 -> dann kommt das Schild mit 30 und dann nix mehr -> bing und ich wurde geblitzt
von der anderen Seite kommend
Ortseingangsschild -> normal 50 -> Blitzer -> 30’iger Schild -> Ortsausgangsschild
deswegen dachte ich das die 30 mit dem Schild auf der anderen Seite aufgehoben wurde
Gruß
Hallo zusammen,
hätte mal eine Frage: wenn ein 30 km/h Schild + Baustelle aufgestellt wurde, aber es seit fast 2 Wochen keine Baustelle dort ist,
muss man sich daran immer halten, obwohl es offensichtlich ist, dass das Schild vergessen wurde?
Vielen Dank.
bin auf der landstraße und es ist 70km/h per schild vorgegeben. 100m später folgt ein vorfahrtszeichen Schild an einer kreuzung und gleich danach werde ich geblitzt, ist hier die 70km/h nun nicht mehr gültig? wie ist es geregelt außerorts?
Hallo Konax,
Grundsätzlich dürfen wir keine Rechtsberatung geben. “Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.”
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Was gilt außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer Autobahn-ähnlichen Bundesstraße mit zwei Streifen pro Richtung und einer Trennplanke bzw nur einer durchgezogenen Linie, die die Fahrtrichtungen trennt, die kein Tempolimit ausgeschildert haben? Wenn ich aus einer seitlichen Kurve drauf fahre, darf ich einfach losdüsen?
Oder: Was, wenn 200m vor der Einfahrt für Fahrer auf der Straße ein 100km/h Schild steht, das ich beim Auffahren aus meiner Perspektive nie zu sehen bekomme?
Ich habe das hier dazu gefunden, aber langsam weiß ich nicht mehr was gilt.
autoirrtum.de/tempolimit-zweispurige-bundesstrassen/
Der Artikel verweist auf die StVO:
gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html
Landstraße ausserorts darf man 100 kmh fahren, dass ist mir klar. Wenn aber ein Schild mit 70 kmh aufgestellt ist, gelten dann die 70 kmh oder nur bei Nässe? Oder darf man auch dann 100 kmh fahren?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Kann man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben bei folgender Situation?:
Landstraße zunächst Geschwindigkeitsbegrenzungsschild auf 70 km/h – kurz danach Aufhebungsschild (also 100 km/h zulässig) – dann leerer Pfosten – plötzlich bald danach ein Schild mit 50 km/h. Zwischen dem Aufhebungsschild unf 50-er Schild sind wenige 100 m (300-400 vielleicht). Für einen Ortsunkundigen ist so ein Sachverhalt regelrecht eine Falle, weil man eine Vollbremsung hinlegen muss.
Hebt eine am Boden aufgzeichnete Geschwindigkeitsbegrenzung das vorherige Schild auf
Liebe Redaktion,
aktuelle Situation:
Außerorts Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h wegen Baustelle.
Dann das Ortseingangsschild ca. 20m dahinter.
Dort beginnt aber auch erst die eigentliche Baustelle.
Wer ist “stärker”?
Der Orsteingang, also direkt wieder 50km/h, oder die Beschränkung auf 30km/h vorher bis die Baustelle zuende ist?
Gibt es generell irgend welche Regelungen, die sich widersprechende Schilder stärker oder schwächer machen, wenn diese nahe beieinander stehen?
Vielen Dank!
LG
Hallo zusammen,
könnt ihr mich Bitte aufklären, wie es jetzt mit nach jeder Kreuzung und Einmündung ist?
Also stimmt das nicht, dass nach Kreuzungen oder Einmündungen die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist? Weil ich generell, wenn ich vor einer Kreuzung oder Einmündung eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h hatte, danach wo kein Schild mehr ist, wieder 50 km/h fahre, wie man es so gelernt hat.
VG aus Berlin
Hallo liebe Mitleser.
Ich habe auch mal eine Frage, die mir in dem Zusammenhang auf der Seele brennt.
Folgender Sachverhalt: Autobahnkreuz, hier generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h. Kurz nach der Autobahnauffahrt, ausserhalb der Autobahn, eine Baustelle. Hier wurde die Geschwindigkeit auf 80 reduziert wegen Baustellenausfahrt. Soweit alles verständlich. An einem Sommerabend, gegen 20 Uhr bin ich diese Strecke gefahren. Die Baustelle komplett einsehbar, kein Fahrzeug oder Bauarbeiter auf der Baustelle. Dadurch, das ich auf die Baustelle gesehen habe, habe ich die Geschwindigkeitsreduzierung nicht beachtet. Geblitzt wurde ich dann mit 103 km/h. Jetzt meine Frage: Hätte das Schild, das die Geschwindigkeit wegen der Baustelle reduziert (80km/h), nicht aufgehoben werden müssen, sowie die Gefahr nicht mehr besteht?
Ich habe mal einen konkreten Fall: Bei uns ist eine Kreisstraße für Asphaltierungsarbeiten gespert. Die Straße müßte aber, um in südliche Richtung zu gelangen, gequert werden. Es sind ausschließlich Absperrbarken und Hinweissschilder aufgestellt, das Anlieger bis zur Baustelle in die, an die Kreisstraße grenzenden Straßen einfahren dürfen. Es gibt keinerlei Umleitungsschilder. Die Baustelle endet auf einer Seite an einer Kreuzung zu einer Bundesstraße. Diese Bundesstraße soll wohl auch als Umleitung genutzt werden, wie gesagt: keinerlei Umleitungsschilder. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt in Richtung Süden ca. 50m vor der Kreuzung zur Baustelle. Nun sind aber, in Richtung Süden, weitere Schilder aufgestellt worden, über sage und schreibe 5km. Diese Schilder sind offensichtlich der Baustelle zuzuordnen. Nun gibt es aber in diesem Bereich von 5km diverse Einfahrten und Kreuzungen hinter denen kein Schild steht. Allerdings steht nach diesen 5km ein Schild, welches diese Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt. Es kann doch nicht sein, das 1tens solche eine Beschränkung, die defacto keinen Sinn hat, über so eine Strecke richtig sein kann und 2tens jeder, der aus diesen Einfahrten und Kreuzungen auf die Bundesstraße abbiegen unter Generalverdacht gestellt wird. Ich habe in der Fahrschule gelernt, ist aber auch schon 40 Jahre her, daß ALLE Beschränkung durch drei Faktoren aufgehoben sind. 1. durch ein entsprechendes Schild, 2. durch eine Kreuzung bzw. Einmündung, 3. wenn der Grund für die Behinderung offensichtlich vorbei ist. Hat sich da was geändert?
Gruß
Guten Tag, eine spannende Sachlage. Bei uns steht die Kombination grünes Ortsschild mit 50 km/H (in einer unübersichtlichen Kurve). Das ist ja kein Gefahrenzeichen. Wie lange gilt dann das Limit? Gilt es auch nach Ende des grünen Ortsbereichs (nur Ortsschild auf der anderen Straßenseite)?
Muß es aufgehoben werden?
Bin mal gespannt was da als Antwort kommt.
Lieben Gruß und danke für die Infos.
Hallo, ich würde mal gerne wissen, ob es richtig ist, dass nach einem Kreisverkehr die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist?
Hallo Lukas,
gemäß eines Urteils des OLG München (Az.: 24 U 252/09) hebt ein Kreisverkehr außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Und innerhalb geschlossener Ortschaften nicht oder wie?
Am 5.3 vor der Regeländerun bin ich innerorts 52 kmh auf einer 30ger zone gefahren sprich 22kmh zu viel mit welchen urteil muss ich rechnen
Es gab nur ein Autobahnschild am Eingang zum Bus, es dauert etwa 50 cm. ist es unbegrenzt
Hallo,
Ist es richtig, dass wenn ein 30er Schild innerorts (Ort AA) mit einem Warnhinweis für Schule von 07:00 – 17:00 Uhr steht und der Ort AA endet mit dem Ortseingangsschild des Ortes BB, dass hier dann 50 km/h erlaubt sind?
Gruß