Ich wurde geblitzt – wie teuer kann das werden?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 28. Dezember 2020
Ich wurde geblitzt – wie teuer wird das? Der Rechner verrät es Ihnen!
Einmal kurz nicht aufgepasst und schon leuchtet die Radarfalle
Es ist nicht verwunderlich, dass Autofahrer Radarfallen nicht sonderlich mögen. Schließlich überführen diese Verkehrssünder, die sich kleine und große Fehltritte auf der Straße erlauben. Mitunter sind die Anlagen derart getarnt oder versteckt, dass ein plötzliches Aufleuchten Fahrern einen gehörigen Schreck einjagt.
Bevor nun der Bußgeldbescheid ankommt, möchten viele natürlich wissen, womit ungefähr zu rechnen ist. Also: Wird ein Fahrer geblitzt, wie teuer kann das Ganze dann werden? Und wonach richten sich die Sanktionen?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Geblitzt – Wie teuer wird’s?
Wie teuer es wird, wenn Sie geblitzt werden, hängt davon ab, an welchem Ort Sie das Tempo übertreten haben. Dabei wird zwischen innerorts und außerhalb geschlossener Ortschaften entschieden.
Wollen Sie den Bußgeldbescheid nicht abwarten, können Sie in der entsprechenden Bußgeldtabelle herausfinden, wie hoch die zu erwartenden Geldbuße sein wird.
Ab einem Bußgeld von 60 € kommen i. d. R. 28,50 € Gebühren und Auslagen hinzu. Diese müssen Sie zusätzlich zum Bußgeld bezahlen.
Weshalb wurden Sie abgelichtet?
Sie waren schneller als erlaubt unterwegs
Erster Fall: Zu schnell fahren und geblitzt werden. Wie teuer das für Sie wird, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Wo Sie unterwegs waren und wie hoch die gefahrene Geschwindigkeit konkret war.
Grundsätzlich werden Geschwindigkeitsübertretungen innerorts strenger sanktioniert als außerorts. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass in Ortschaften natürlich ein größeres Unfallpotential besteht – nicht nur aufgrund von Menschen, sondern auch wegen im Regelfall engerer Straßenführung.
Beachten Sie: Bei der Sanktionierung von Geschwindigkeitsüberschreitungen wird in der Regel nicht der exakte Tachowert verwendet, mit dem sie geblitzt worden sind. Wie teuer das Ganze wird, steht erst nach Abzug des sogenannten Toleranzwertes fest. Hier gilt üblicherweise: Waren sie mit einer Geschwindigkeit von weniger als 100 km/h unterwegs, dann werden 3 km/h abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden hingegen 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit in Abzug gebracht.
Weiterhin gilt für frischgebackene Fahrer: Eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 km/h wird innerhalb der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Das bedeutet, dass neben den üblichen Ahndungen zudem eine Probezeitverlängerung und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden.
Viele nehmen an, die Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn stelle eine besondere Situation dar. Tatsächlich wird diese jedoch in der Regel genauso bewertet wie andere Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts auch.
Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 10 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 30 € | eher nicht | ||
… 21 - 25 km/h | 70 € | 1 | ||
… 26 - 30 km/h | 80 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | |
… 31 - 40 km/h | 120 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | |
… 41 - 50 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat1 M | |
… 51 - 60 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | |
… 61 - 70 km/h | 440 € | 2 | 2 Monate2 M | |
über 70 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate3 M | |
Die (aktuell nicht angewandte) StVO-Novelle sieht andere Geschwindigkeitsbußgelder vor. Hier können Sie die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße außerorts gemäß der StVO-Novelle nachlesen. | ||||
*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
... bis 10 km/h | 15 € | eher nicht | ||
... 11 - 15 km/h | 25 € | eher nicht | ||
... 16 - 20 km/h | 35 € | |||
... 21 - 25 km/h | 80 € | 1 | ||
... 26 - 30 km/h | 100 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | |
... 31 - 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat1 M | |
... 41 - 50 km/h | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | |
... 51 - 60 km/h | 280 € | 2 | 2 Monate2 M | |
... 61 - 70 km/h | 480 € | 2 | 3 Monate3 M | |
über 70 km/h | 680 € | 2 | 3 Monate3 M | |
Die (aktuell nicht angewandte) StVO-Novelle sieht andere Geschwindigkeitsbußgelder vor. Hier können Sie die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße innerorts gemäß der StVO-Novelle nachlesen. | ||||
*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Sie sind über eine rote Ampel gefahren
Zweiter Fall: Sie wurden bei Rot geblitzt. Wie teuer das werden kann, richtet sich danach, wie lange die Ampel schon auf Rot stand. Unter einer Sekunde wird von einem einfachen Rotlichtverstoß gesprochen; hier wird normalerweise ein Bußgeld von 90 Euro plus Auflagen und Gebühren verhängt. Zudem wird ein Punkt auf dem Flensburger Punktekonto verbucht.
Anders sieht es aus, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war. Dann handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Hierfür werden im Mindesten 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot fällig!
Bußgelder für einen Rotlichtverstoß
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Ampel bei "Rot" überfahren | 90 € | 1 | ||
... andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | |
... Sachschaden verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | |
Ampel bei "Rot" überfahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich1 M & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich | |
... andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich1 M & je nach Tatbegehung Geldstrafe, entzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich | |
... Sachschaden verursacht | 360 € | 2 | 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich1 M & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich | |
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abgebogen, ohne vorher zu halten | 70 € | 1 | ||
... Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert | 100 € | 1 | ||
... andere gefährdet | 100 € | 1 | ||
... Sachschaden verursacht | 120 € | 1 |
Ab 60 Euro kommen noch Gebühren und Auslagen hinzu!
Geblitzt ist nicht gleich geblitzt. Wie teuer es letzten Endes für Sie wird, hängt auch davon ab, ob die übliche Geldbuße über oder unter 60 Euro liegt.
Bei Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten wird nämlich bei einem Wert von unter 60 Euro von Verwarngeld gesprochen. Hier werden, neben dem Verwarngeld, im Normalfall keine weiteren Kosten aufgeschlagen.
Anders bei Werten ab 60 Euro: Ab dieser Grenze ist von Bußgeld die Rede. In solch einem Fall wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, bei welchen neben dem jeweilige Bußgeld noch bestimmte Gebühren und Auslagen hinzukommen. Hierzu zählen zum Beispiel Zustellungskosten, Ermittlungskosten und andere Beträge.
Wurden Sie geblitzt, hängt das „Wie teuer wird es?“ auch davon ab, ob Ihr Patzer eine Gefährdung hervorgerufen hat oder gar einen Schaden hinterließ. In beiden Fällen erhöhen sich die üblichen Sanktionen nämlich. Kommt es im Zuge dessen zusätzlich zu einem Unfall, dann ist es gut möglich, dass der Versicherer zudem Zahlungen verweigert.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Verfasse einen neuen Kommentar