Führerschein ohne Fahrschule: Ist das legal machbar?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Kann ich den Führerschein auch ohne Prüfung bekommen?

Ist ein Führerschein ohne Fahrschule auf legalem Weg möglich?
Ist ein Führerschein ohne Fahrschule auf legalem Weg möglich?

Eine Ausbildung in der Fahrschule ist meist mit Kosten im vierstelligen Bereich verbunden. Fehlt das nötige Geld um die Führerscheinausbildung zu finanzieren, wird nach Alternativen gesucht.

Ein beliebtes Mittel ist es, sich einen Führerschein im europäischen Ausland zu kaufen. Der Preis liegt dabei deutlich unter dem, was Sie für eine umfangreiche Fahrschulausbildung ausgeben müssten.

FAQ: Führerschein ohne Fahrschule

Kann ich einen Führerschein ohne Besuch der Fahrschule bekommen?

Nein, auf legalem Wege können Sie keine Fahrerlaubnis erlangen, ohne eine Fahrschule zu besuchen.

Was droht, wenn ich ohne Führerschein fahre?

Dabei handelt es sich um die Straftat “Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Für diese kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.

Seit Einführung des EU-Führerscheins 1999 ist dieser, selbst wenn er im Ausland ausgestellt wird, auch in Deutschland gültig. Um einen Führerschein ohne Fahrschule kaufen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Sie müssen mindestens sechs Monate ohne Unterbrechungen innerhalb eines Kalenderjahres einen festen Wohnsitz in dem EU-Staat aufweisen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt werden soll.
  • Das Mindestalter zum Erwerb einer Fahrerlaubnis muss erreicht sein.
  • Eine mögliche Sperrfrist für den Führerschein in Deutschland darf nicht aktiv sein.

Sind diese Kriterien erfüllt, hat der Führerschein auch in Deutschland Gültigkeit. Allerdings funktioniert diese Methode nur, wenn Sie beispielsweise eine MPU zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis umgehen wollen.

Haben Sie vorher nie eine Fahrerlaubnis besessen, gibt es auf legalem Weg keine Möglichkeit den Führerschein ohne Fahrschule in Deutschland anerkennen zu lassen.

Führerschein ohne Fahrschule – Konsequenzen

Dubiose Händler bieten online Führerscheine zum Kauf an. Davon ist dringend abzuraten. Es handelt sich meist um Fälschungen, die in Deutschland nicht von den Behörden akzeptiert werden. Fahren Sie trotz fehlenden legalen Führerscheins ein Fahrzeug, erfüllen Sie den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Das kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt dazu:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, […].”

Um also nicht auf dubiose Angebote reinzufallen oder sich strafbar zu machen, sollten Sie eine Fahrschule besuchen. Dort werden Ihnen wichtige Regeln für das Führen eines Kfz im Straßenverkehr vermittelt. Haben Sie nicht allzu viel Zeit, dann ist vielleicht ein Intensivkurs in Form einer Ferienfahrschule eine gute Option.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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90 Kommentare

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  1. Tony
    Am 14. April 2017 um 17:54

    Sehr geehrte Damen und heeren
    Besitze keinen Führerschein bin im substitutions Programm Methadon und muss zur MPU
    Jetz meine Frage würde ich im EU Ausland den Führerschein machen und damit in Deutschland fahren und aufgehalten werden .was würde passieren würde ich ein Fahrverbot für Deutschland erhalten passiert überhaupt etwas sehr sehr undurchsichtig das ganze

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 9:32

      Hallo Tony,

      damit der ausländische Führerschein in Deutschland anerkannt wird, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen müssen Sie die im Ausland gültigen Prüfungsleistungen ordnungsgemäß erbracht haben. Zum anderen muss die in Deutschland bestehende Sperrfrist für den Führerschein bei der Erteilung des EU-Führerscheins im Ausland bereits abgelaufen sein. Außerdem müssen Sie Ihren Wohnsitz für mindestens 185 Tage im jeweiligen Land gehabt haben. Ist dies nicht der Fall, wird der Führerschein nicht anerkannt und Sie dürfen nicht in Deutschland fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Paolo
    Am 18. März 2017 um 23:57

    Hallo,
    Ich bin bis vor einer Woche noch mit dem Führerschein fürs begleitete Fahren (B17) gefahren. Dieses Dokument ist jetzt leider nicht mehr gültig und ich habe den Normalen Führerschein erst beantragt. Beim KVR wurde mir gesagt dass es wohl noch einen Monat dauern wird bis ich ihn bekomme. Mit was für Konsequenzen hab ich zu rechnen falls ich in der Zwischenzeit autofahre? Also ohne überhaupt ein Gültiges Fahrschein-Dokument zu besitzen??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 10:27

      Hallo Paolo,

      die Prüfbescheinigung für den Führerschein ab dem 17. Lebensjahr behält bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag seine Gültigkeit. Danach ist sie abgelaufen und muss spätestens an diesem Zeitpunkt gewechselt werden, wenn der Fahranfänger mit einem Auto fahren möchte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Angelo
    Am 19. Februar 2017 um 13:07

    Hallo, ich hab ein tunesische Führerschein und ich wohne hier in deu seit 7 Jahren, ich hab ein Brief von der Polizei bekommen wegen ein Verdacht fahren ohne Fahrerlaubnis. Was soll ich jetzt machen! Ich hab ein Anwalt und er meinte zu mir ich soll mit Geld Strafe rechnen!
    Meine Frage: werd ich ein sperre bekommen lebenslang?
    Danke im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 11:02

      Hallo Angelo,

      ob Ihnen eine Sperre auferlegt wird, wird in der Regel vom Gericht entschieden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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