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Führerschein ohne Fahrschule: Ist das legal machbar?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Kann ich den Führerschein auch ohne Prüfung bekommen?

Ist ein Führerschein ohne Fahrschule auf legalem Weg möglich?
Ist ein Führerschein ohne Fahrschule auf legalem Weg möglich?

Eine Ausbildung in der Fahrschule ist meist mit Kosten im vierstelligen Bereich verbunden. Fehlt das nötige Geld um die Führerscheinausbildung zu finanzieren, wird nach Alternativen gesucht.

Ein beliebtes Mittel ist es, sich einen Führerschein im europäischen Ausland zu kaufen. Der Preis liegt dabei deutlich unter dem, was Sie für eine umfangreiche Fahrschulausbildung ausgeben müssten.

FAQ: Führerschein ohne Fahrschule

Kann ich einen Führerschein ohne Besuch der Fahrschule bekommen?

Nein, auf legalem Wege können Sie keine Fahrerlaubnis erlangen, ohne eine Fahrschule zu besuchen.

Was droht, wenn ich ohne Führerschein fahre?

Dabei handelt es sich um die Straftat “Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Für diese kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.

Seit Einführung des EU-Führerscheins 1999 ist dieser, selbst wenn er im Ausland ausgestellt wird, auch in Deutschland gültig. Um einen Führerschein ohne Fahrschule kaufen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Sie müssen mindestens sechs Monate ohne Unterbrechungen innerhalb eines Kalenderjahres einen festen Wohnsitz in dem EU-Staat aufweisen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt werden soll.
  • Das Mindestalter zum Erwerb einer Fahrerlaubnis muss erreicht sein.
  • Eine mögliche Sperrfrist für den Führerschein in Deutschland darf nicht aktiv sein.

Sind diese Kriterien erfüllt, hat der Führerschein auch in Deutschland Gültigkeit. Allerdings funktioniert diese Methode nur, wenn Sie beispielsweise eine MPU zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis umgehen wollen.

Haben Sie vorher nie eine Fahrerlaubnis besessen, gibt es auf legalem Weg keine Möglichkeit den Führerschein ohne Fahrschule in Deutschland anerkennen zu lassen.

Führerschein ohne Fahrschule – Konsequenzen

Dubiose Händler bieten online Führerscheine zum Kauf an. Davon ist dringend abzuraten. Es handelt sich meist um Fälschungen, die in Deutschland nicht von den Behörden akzeptiert werden. Fahren Sie trotz fehlenden legalen Führerscheins ein Fahrzeug, erfüllen Sie den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Das kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt dazu:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, […].”

Um also nicht auf dubiose Angebote reinzufallen oder sich strafbar zu machen, sollten Sie eine Fahrschule besuchen. Dort werden Ihnen wichtige Regeln für das Führen eines Kfz im Straßenverkehr vermittelt. Haben Sie nicht allzu viel Zeit, dann ist vielleicht ein Intensivkurs in Form einer Ferienfahrschule eine gute Option.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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89 Kommentare

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  1. Gino
    Am 24. Juli 2018 um 11:40

    Moin moin. Habe damals bei der Bundeswehr ein Motorrad Führerschein machen dürfen . Dn ich aber nie umschreiben liess .
    Was kann ich da nun machen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 16:08

      Hallo Gino,

      bitte wenden Sie sich an die Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Miguel
    Am 12. Juli 2018 um 16:03

    Ich habe einen kolumbianischen Führerschein und möchte diesen nun in einen Deutschen umschreiben lassen. Dazu muss ich die theoretische und praktische Prüfung machen, welches keine Fahrschulausbildung bedarf. Die theoretische Prüfung kann ich ohne Fahrschule machen.
    Ich habe ein angemeldetes Auto und darf noch offiziell bis 23.11.18 in Deutschland fahren. Warum sollte ich für die praktische Prüfung eine Fahrschule benötigen, wenn ich doch noch offiziell fahren darf. Warum kann ich mich nicht wie für die theoretische Prüfung innerhalb dieses Zeitraums beim TÜV/Dekra für die praktische Prüfung nach bestandener Theorie anmelden? Gibt es dazu wirklich eine rechtliche Grundlage?
    Wenn ich nicht mehr offiziell fahren darf ist es für mich einleuchtend, dass mich eine Fahrschule zur praktischen Prüfung vorstellen muss, aber nicht wenn ich noch offiziell fahren darf.

    Danke für Eure Hilfe!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 10:08

      Hallo Miguel,
      eine entsprechende Regelung ergibt sich aus der Fahrerlaubnis-Verordnung.#

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Marcel D.
    Am 10. Juni 2018 um 19:52

    Schönen Guten Tag,

    mein Name ist Marcel. Ich habe im letzten Jahr (Sommer 2017) versucht meinen A1 Mottorad Führerschein zu machen. Meine Fahrlehrer haben mich mit sehr gut beim Fahren und bei Prüfungen eingestuft. ich habe jede Frage auf der [Angabe von der Redaktion entfernt] Website mindestens 10 mal individuell beantwortet und knapp 50 Vorprüfungen (von denen ich 45 bestanden habe und 5 nicht bestanden habe) gemacht. Ich habe im Sommer 2017 die Theoretische Prüfung 5 mal gemacht, in welcher ich jedes mal knapp durchgefallen bin. Ich war ebenso in einem Fahrschulinternat, wo man 1 Woche lang von morgens bis Abends nur Fragen beantwortet hat. Dies hat auch nichts gebracht. Ich persönlich denke, dass es die Angst vor der Prüfung ist und nicht das Lernen. Daher meine Frage; 1) Kann ich online oder im Ausland irgendwelche theoretische Prüfungen machen, welche dann auch Anerkannt wird oder 2) kann ich online mir eine Bescheinigung der Bestehung kaufen?

    Ich werde Ende Juni 17, und bin mir sicher, dass ich die praktische Prüfung sofort bestehe. Doch die theoretische klappt bei mir nie!

    Ich würde mich über eine schnelle Reaktion sehr freuen und ich hoffe, dass Sie mir irgendwie weiterhelfen können.

    Viele Grüße,
    Marcel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 8:32

      Hallo Marcel,
      in der Regel ist ein solches Vorgehen nicht zulässig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Jürgen
    Am 10. Juni 2018 um 3:51

    Ich habe 1996 den Führerschein verloren wegen Alkohol am Steuer muss ich eine MPU machen oder keine ich den Führerschein auf Neu oder Wiedererteilugung in holen Den der Alkoholgrenze war beim über 2 Promille

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 8:15

      Hallo Jürgen,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die zustände Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. targo
    Am 18. Mai 2018 um 21:38

    hey,
    ich habe die möglichkeit den führerschein im ausland sehr günstig zu machen.
    und zwar einen kroatischen. nachdem ich hier gelesen habe das der dann garnicht gilt bin ich nun etwas iritiert.
    kroatien gehört doch zur eu und wenn ich dort ganz rechtskonform eine prüfung ablege warum sollte mir dann das fahren in europa nicht gestattet sein?

    vielen dank für die informative seite

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:30

      Hallo Targo,

      Sie müssen mindestens sechs Monate ohne Unterbrechungen innerhalb eines Kalenderjahres einen festen Wohnsitz in dem EU-Staat aufweisen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt werden soll.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Aura
    Am 7. Mai 2018 um 15:57

    TENGO Examen de permiso de conducir aprovado de España tengo nacionälidad española se puede hacer Examen practico en Alemania Para Sacar carnet de conducir

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:07

      Hello Aura,

      the spanish driving licence is valid in the whole EU.

      The Team of bussgeldkatalog.org

  7. Michael
    Am 15. März 2018 um 20:31

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe letztes Jahr einen Führerschein gemacht und die Theoretische Prüfung einmal mit 94% geschafft und den zweiten Teil mit 100% bestanden die Fahrschule und Prüfer haben mir den Führerschein versprochen das ich den wenn ich ihn bei ihnen mache auch bekommen werde muss auch dazu sagen daß ich schon 3 mal bei der Praktischen Prüfung ganz knapp durchgefallen bin weil ich angeblich zu schnell oder unsicher fahren würde was auch nicht stimmt fahre manchmal 1km/h schneller als eigentlich vorgegeben und beim ab biegen schaue ich entweder zu viel oder zu wenig weil der eine meint ich sollte öfter schauen und der eine weniger und habe schon viele Fahrstunden genommen waren nicht billig und jetzt habe ich einfach genug weil Sie meinen Vertrauen Missbrauchen, wollte jetzt Mal Schwarzfahren weil ich genauso Recht auf ein Plastikkarte habe wie jeder andere mit welche Straffen habe ich denn zu rechnen kann man auch die Fahrschule dafür bezahlen lassen? LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 11:43

      Hallo Michael,

      zunächst einmal: eine hundertprozentige Garantie, dass Sie den Führerschein bestehen, kann Ihnen keine Fahrschule geben, spielen hier doch zu viele Faktoren eine Rolle. Sie dürfen nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis auf deutschen Straßen fahren. Ein allgemeines Recht auf einen Führerschein haben Sie nicht. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. Diese wird gemäß § 21 StVG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Meißner
    Am 25. Januar 2018 um 0:27

    Ich habe letztes Jahr meine Theorieprüfung im April bestanden und hatte bis vor 14 Tagen auch noch eine Fahrlehrerrin die aber kaum Zeit hat um mich Tage in der Woche auszubilden,im November waren es Tage im Dezember auch nur 2 Tage,ich habe Ihr mitgeteilt das mir das zu wenig ist ,ich habe die Sonderfahrten alle gemacht,meine Pflichtstunden alle gefahren ich kann nur keine Fahrschule finden die mit mir die Prüfung fährt.Was raten Sir mir???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 10:25

      Hallo Meißner,

      eins vorweg: Es ist uns untersagt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Das bedeutet, wir dürfen Ihnen weder zu Schritten raten noch davon abraten. Wir können Sie leider nur darauf hinweisen, andere Fahrschulen zu kontaktieren.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  9. Daniel
    Am 13. Januar 2018 um 11:05

    Sehr geehrte Redaktion von „bussgeldkatalog.org“,

    ich habe meinen A2-Führerschein mit dem 22. Lebensjahr erhalten und müsste nun für den A-Führerschein, weitere 2 Jahre warten, um diesen absolvieren zu können. Diesbezüglich hätte ich die Frage, ob eine ausländische Fahrerlaubnis des großen Motorradführerscheines, hier in Deutschland nun eine Gültigkeit besäße, spezifisch gesehen im Hinblick meiner Situation? Falls meine Annahme auf Gültigkeit korrekt wäre, erläutern Sie mir bitte die Vorraussetzungen hierfür. Danke im Vorraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 15:09

      Hallo Daniel,

      das kommt auf die ausstellende Nation an. EU-Führerscheine sind auch in der gesamten EU gültig. Für andere Führerscheine erkundigen Sie sich ggf. direkt bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Gaby M.
    Am 8. Oktober 2017 um 11:07

    Hallo, habe meinen Führerschein vor 16 Jahren wegen Alkh. 1.68 Promille verloren. Jetzt muß ich ein Ärztliches Gutachten machen. Darin steht das ich eine Abstinenz von einem Jahr nachweisen muß. Bin seit 1.5 Jahren in Behandlung wegen meiner Leber, reicht das aus? Mußte dort alle 3Monate Blut abgeben. Im übrigen bin ich seit 2005 im Metha Programm, wenn ich das angebe, muß ich dann mit weiteren Komplikationen rechnen? Habe Bedenken das ich das Ärztliche Gutachten nicht bestehe und das Geld einfach weg ist, denn das muß ich ja selbst bezahlen. Liebe Grüße Gaby

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 10:46

      Hallo Gaby,

      hierzu können wir leider keine pauschalen Angaben machen. Welche Nachweise nötig sind, wird von der zuständigen Behörde festgelegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Antonio
    Am 4. Oktober 2017 um 13:11

    Hallo, hatte ein FS ca.1988 gemacht(auf “Bewährung”, da 1968 geboren) und habe es aufgrund von zu schnellem Fahren abgenommen bekommen( ich konnte damals nicht das Geld für die “Straf-Unterrichtsfahrstunde” aufbringen).-Jetzt bin ich in einem Methadon Programm,
    möchte den FS neu machen (habe keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr mit Drogen o.ä. jemals gehabt)- muss ich um mein Führerschein neu zu machen ein MPU machen? Habe ich eine Mitteilungspflicht über die Substitution(gegenüber der Fahrschule od. Straßenverkehrsamt)? Schließlich weiß es ja da keiner. (Kann es sein dass die davon wissen?) Ich kenne jemand, der auch nie negativ in Erscheinung getreten ist, aber Substituiert wird und nichts darüber gesagt hat, somit ohne MPU sein FS erworben hat..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 10:29

      Hallo Antonio,

      während der Substitution Auto zu fahren wird unseres Kenntnisstandes nach nur in Ausnahmefällen genehmigt. Inwiefern die Behörde darüber Auskunft erhalten kann, ist uns nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. angjeli
    Am 26. September 2017 um 19:06

    ich habe ein eu führerschein für 700€ im inzernet gefunden kan ich den hir kaufen oder ist alles ein betrug ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 11:03

      Hallo Angjeli,

      einen Führerschein einfach zu kaufen, ohne die erforderlichen Prüfungen abzulegen, ist verboten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Angelo
    Am 25. September 2017 um 0:06

    Ich wohne in Deutschland bin hier geboren aber bin auch schon immer in italien angemeldet hab auch noch Dokumente die bis April 2018 gültig sind.hab noch nie führschein gehabt.werde bald Papa und brauch dringend einen Führerschein.

  14. Josef
    Am 30. August 2017 um 19:32

    Hallo ich wollte fragen ob ich die Mazedonische Führerschein umschreiben kann in Deutschland ohne Theorie Prüfung ich wohne in Deutschland seit 5 Jahren und ich habe einen festen Wohnsitz

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 10:50

      Hallo Josef,

      für Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Ländern, die nicht in der Staatenliste der Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 FeV aufgeführt sind gilt, dass die deutsche Fahrerlaubnis nur aufgrund einer vollständigen theoretischen und praktischen Prüfung erteilt wird. Verzichtet wird jedoch auf eine Fahrschulausbildung nach der deutschen Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Beachten Sie außerdem: Ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein mazedonischer Führerschein grundsätzlich für die Dauer von sechs Monaten. Danach wird der Führerschein nicht mehr anerkannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. John
    Am 14. August 2017 um 21:59

    Hallo, in Euren Bericht ganz oben steht:
    “Ein beliebtes Mittel ist es, sich einen Führerschein im europäischen Ausland zu kaufen.”
    Den FS “kaufen”?? Soviel ich weiß, muss man auch im EU-Ausland eine Prüfung absolvieren und kann den FS nicht einfach kaufen.

    • jo
      Am 9. Februar 2022 um 17:07

      Ja je weiter man von einer Außengrenze weg wohnt desto mehr wird man zu MPU gezwungen sein.
      Denn sonst kann man ja Wohnsitz verlegen und hinter der Grenze EU neu machen und nach nem Jahr Umschreiben lassen , der Tatsächliche Lebensmittelpunkt sollte aber auch beweißbar in der Wohnsitzregion gelegen haben (Vereinsmitgliedschaften etc.)
      sonst machen die Deutschen rum weil die ihre 8000 nicht mit der MP>U erpressen konnten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 11:21

      Hallo John,

      natürlich muss eine Prüfung abgelegt werden. Umgangssprachlich wird dieser Vorgang jedoch auch “Führerschein kaufen” genannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Langnäse
    Am 11. August 2017 um 14:24

    Hallo
    Meine Fahrerlaubnis würde entzogen und die sperrfrist ist für 8 Monate. Ich muss den Führerschein neu machen, das weiß ich aber Gold das nur für das Auto oder für alle anderen Klassen (Motorrad) auch oder sind die dann automatisch wieder mit da?

    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2017 um 16:32

      Hallo Langnäse,

      in der Regel muss nach dem Fahrerlaubnisentzug die Fahrerlaubnisprüfung nicht erneut absolviert werden, es sei denn die Fahrerlaubnisbehörde ist der Annahme, dass Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen. Sollte des der Fall sein, empfehlen wir Ihnen bei der Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen, ob Sie die Prüfung für alle Klassen nachweisen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Dogan
    Am 28. Juli 2017 um 9:32

    Also erstmal Hallo !
    1988 fuhr ich zu schnell auf 30 er strasse wurde geblizt und mir wurde der Fahrschein entzogen , eigentlich für 1 Monat , aber da ich 2 Jahre in jva verbrachte verfiel alles . Musste es neu machen , brauchte es aber nicht bis jetzt , zuletzt bin ich 2002 gefahren und wurde auch direkt angehalten zu schnell fahren. Jetzt will ich richtig machen und mein Führerschein haben , nach 10 plus 5 Jahren verfällt alles wie ich lesen konnte . Gestern ging ich strassenverkehrsamt Dortmund um zu fragen ob ich mpu machen muss , oder nicht ! Die verlangten von mir 130 € um ein ja oder nein zu sagen , in Türkei macht man es unterm Tisch hier ist es überm Tisch dabei wird nicht der Finger sonder der Arm mitgenommen . Auf flensburg strassenverkehrsamt habe ich gelesen , ich bräuchte die Behörde zu fragen um ein Antwort zu bekommen , ohne das ich was zahlen muss . Bin gestern auf Taube Ohren gestoßen , auch nächst höhere stelle wollte Geld für ein Antwort. In was für ein Land leben wir , habe ich verschlafen oder was ist los hier . Kenne jemanden der Alkohol Problem hatte , der brauchte nicht mal mpu oder sonst was nach genau 5 Jahren habe er auf einmal sein Führerschein zugesendet bekommen . Jeder hat sich gewundert , denn er hatte Antrag gestellt und daraufhin musste er mpu , ärztliche Bescheinigung dann neu machen , aber jetzt hat er es in der Hand ohne irgend etwas zu machen , dabei ist er immer noch Trinker. Ich verstehe die Gesetze nicht mehr . Ist auch egal meine frage , wie bekomme ich raus ob ich mpu machen muss oder nicht , an wen muss ich mich da wenden , ohne das ich gleich mich in Fahrschulen anmelden muss? Kann mir irgend jemand helfen der auch Ahnung hat ohne blöde Kommentare bitte . Danke an alle die mir behilflich sind , Führerschein Entzug 1989 in Jahr 2002 fahren ohne Führerschein das ist alles an Eintrag in Register.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:35

      Hallo Dogan,

      dass eine Behörde für eine solche Auskunft eine Gebühr verlangt, haben wir bislang noch nicht gehört. Unter Umständen kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jo
        Am 9. Februar 2022 um 17:02

        Doch die Fahrerlaubnissbehörden in Südhesen wopllten bei gleicher Fragestellung von mir auch Geld haben.
        Bearbeitungsgebühr für Auskunft .
        Und Dogan ja Deutschland hat mehr Korruption als die Türkei oder Russland. Hier nennt man das obwohl es in Erpresserischer Absicht so eingefädelt wurde einfach nur nicht so.

  18. Robert
    Am 23. Juli 2017 um 20:14

    Ich habe vor 13 Jahren bei der Bundeswehr die Führerscheinklassen C und E zu meinem vorhandenen Führerschein der Klasse B erworben. Damals wollte ich die Erweiterungen nicht auf meinen zivilen Führerschein umschreiben lassen, heute bereue ich, dass ich es nicht gemacht habe.
    Ist die Übertragung nach so langer Zeit immer noch möglich?

    Gruß,
    Robert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 10:31

      Hallo Robert,

      nach einer derart langen Zeitspanne ist die abgelegte Prüfung mit großer Wahrscheinlichkeit verjährt. Wenn Sie Genaueres dazu in Erfahrungen bringen wollen, wenden Sie sich an Ihre örtliche Führerscheinstelle bzw. an denjenigen, der Ihnen die Prüfung abgenommen hat, und erbitten Sie eine Bescheinigung.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  19. Gabi
    Am 20. Juni 2017 um 21:14

    Ich besitze einen Auto-Führerschein von 1986. Ich darf fahren Klasse 3, 4, 5.
    Ich würde gerne einen großen Roller (250-300ccm) fahren, da dieser schon vorhanden ist. Motorrad an sich mit Schalten und Walten usw. interessiert mich nicht. Bremsen und Gasgeben ist meine Welt.
    Frage: Kann ich Fahrstunden auf meinem Roller absolvieren und darauf auch die Prüfung machen? Mir macht es nichts aus, wenn die Fahrerlaubnis auf Automatik-Roller beschränkt ist. Gibt es eine Lösung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 9:49

      Hallo Gabi,

      sie können die Fahrstunden auch auf dem eigenen Fahrzeug absolvieren. Diesbezüglich sollten Sie aber mit der Fahrschule sprechen, ob diese damit einverstanden ist.Ggf. benötigen Sie auch eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Maike
    Am 11. Mai 2017 um 20:30

    Hallo ,ich bin schon zwei mal durch gefallen durch die Praktische Prüfung auf grund von Prüfungs Angst Gibt es noch andere Möglichkeiten um den Führerschein zu erwerben Fahren kann ich aber durch die extreme Prüfungs angst ist es auch schnell wieder vorbei und es Frustet einen einfach nur und teuer…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 9:21

      Hallo Maike,

      leider müssen Sie, um in Deutschland eine Fahrerlaubnis zu erlangen, entsprechende Prüfungen ablegen. Es gibt allerdings Fahrschulen, welche sich auf ängstliche Fahrer spezialisiert haben: https://www.bussgeldkatalog.org/fahrschule-fuer-angsthasen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Tony
    Am 14. April 2017 um 17:54

    Sehr geehrte Damen und heeren
    Besitze keinen Führerschein bin im substitutions Programm Methadon und muss zur MPU
    Jetz meine Frage würde ich im EU Ausland den Führerschein machen und damit in Deutschland fahren und aufgehalten werden .was würde passieren würde ich ein Fahrverbot für Deutschland erhalten passiert überhaupt etwas sehr sehr undurchsichtig das ganze

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 9:32

      Hallo Tony,

      damit der ausländische Führerschein in Deutschland anerkannt wird, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen müssen Sie die im Ausland gültigen Prüfungsleistungen ordnungsgemäß erbracht haben. Zum anderen muss die in Deutschland bestehende Sperrfrist für den Führerschein bei der Erteilung des EU-Führerscheins im Ausland bereits abgelaufen sein. Außerdem müssen Sie Ihren Wohnsitz für mindestens 185 Tage im jeweiligen Land gehabt haben. Ist dies nicht der Fall, wird der Führerschein nicht anerkannt und Sie dürfen nicht in Deutschland fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Paolo
    Am 18. März 2017 um 23:57

    Hallo,
    Ich bin bis vor einer Woche noch mit dem Führerschein fürs begleitete Fahren (B17) gefahren. Dieses Dokument ist jetzt leider nicht mehr gültig und ich habe den Normalen Führerschein erst beantragt. Beim KVR wurde mir gesagt dass es wohl noch einen Monat dauern wird bis ich ihn bekomme. Mit was für Konsequenzen hab ich zu rechnen falls ich in der Zwischenzeit autofahre? Also ohne überhaupt ein Gültiges Fahrschein-Dokument zu besitzen??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 10:27

      Hallo Paolo,

      die Prüfbescheinigung für den Führerschein ab dem 17. Lebensjahr behält bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag seine Gültigkeit. Danach ist sie abgelaufen und muss spätestens an diesem Zeitpunkt gewechselt werden, wenn der Fahranfänger mit einem Auto fahren möchte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Angelo
    Am 19. Februar 2017 um 13:07

    Hallo, ich hab ein tunesische Führerschein und ich wohne hier in deu seit 7 Jahren, ich hab ein Brief von der Polizei bekommen wegen ein Verdacht fahren ohne Fahrerlaubnis. Was soll ich jetzt machen! Ich hab ein Anwalt und er meinte zu mir ich soll mit Geld Strafe rechnen!
    Meine Frage: werd ich ein sperre bekommen lebenslang?
    Danke im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 11:02

      Hallo Angelo,

      ob Ihnen eine Sperre auferlegt wird, wird in der Regel vom Gericht entschieden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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