Fahren bei Nebel: Verkehrsregeln bei eingeschränkter Sicht
Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Sicher bei Nebel unterwegs
Vor allem im Herbst ziehen am Morgen immer wieder die Nebelschwaden über das Land. Dieses Phänomen verwandelt eine ursprünglich trostlose Straße in einen Weg, der uns scheinbar in ein Reich aus Mythen und Sagen entführt.
Allerdings hat dieses Naturschauspiel auch seine Schattenseiten, die vor allem diejenigen spüren, die mit dem Auto im Nebel unterwegs sind. Denn die Schwaden können die Sicht teilweise erheblich einschränken, weshalb für das Fahren bei Nebel ein erhöhtes Unfallrisiko gilt.
Doch wie müssen Sie sich, wenn Sie ein Auto fahren, bei aufziehendem Nebel verhalten? Schreibt der Gesetzgeber für diesen Fall besondere Verkehrsregeln vor? Wie schnell darf man bei Nebel fahren? Und welche Beleuchtung müssen Sie bei schlechten Sichtverhältnissen einschalten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahren bei Nebel
Behindert Nebel die Sicht, ist laut StVO das Abblendlicht einzuschalten.
Können Sie aufgrund des Nebels weniger als 50 m vor sich sehen, gilt ein Tempolimit von 50 km/h.
Eine Übersicht möglicher Tatbestände liefert diese Tabelle.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Fahren bei Nebel
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bei Sichtweite unter 50 m (mit Pkw) | ||||
bis 20 km/h | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
21 km/h - 25 km/h | 115 € | 1 | Hier prüfen ** | |
26 km/h - 30 km/h | 180 € | 1 | Hier prüfen ** | |
31 km/h - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
41 km/h - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
51 km/h - 60 km/h | 560 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
61 km/h - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts bei Sichtweite unter 50 m (mit Pkw) | ||||
bis 20 km/h | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
21 km/h - 25 km/h | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
26 km/h - 30 km/h | 150 € | 1 | Hier prüfen ** | |
31 km/h - 40 km/h | 200 € | 1 | Hier prüfen ** | |
41 km/h - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
51 km/h - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
61 km/h - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bei Sichtweite unter 50 m (mit Lkw und anderen Kfz über 3,5 t zGG) | ||||
bis 15 km/h | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
16 km/h - 20 km/h | 160 € | 1 | Hier prüfen ** | |
21 km/h - 25 km/h | 175 € | 1 | Hier prüfen ** | |
26 km/h - 30 km/h | 235 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
31 km/h - 40 km/h | 340 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
41 km/h - 50 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
51 km/h - 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 60 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts bei Sichtweite unter 50 m (mit Lkw und anderen Kfz über 3,5 t zGG) | ||||
bis 15 km/h | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
16 km/h - 20 km/h | 140 € | 1 | Hier prüfen ** | |
21 km/h - 25 km/h | 150 € | 1 | Hier prüfen ** | |
26 km/h - 30 km/h | 175 € | 1 | Hier prüfen ** | |
31 km/h - 40 km/h | 255 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
41 km/h - 50 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
51 km/h - 60 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Im Übrigen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung bei Sichtweiten unter 50 Metern stellt in jedem Fall einen A-Verstoß dar. Die Begrenzung auf Verstöße ab 21 km/h zu viel greift hier nicht.
Unsere Tipps für das Fahren bei Nebel:
Warum ist Nebel beim Autofahren gefährlich?
Laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes (destatis) ließen sich im Jahr 2018 insgesamt 313 Unfälle mit Personenschaden auf eine Sichtbehinderung durch Nebel zurückführen. Trotz dieser verhältnismäßig kleinen Zahl geht von dieser Witterungsbedingung ein hohes Gefahrenpotenzial aus, da bei der Verkehrsteilnahme normalerweise auf Sicht gefahren wird.
Gleichzeitig ist das Fahren bei Nebel besonders anstrengend für die Augen, weshalb auch die Konzentrationsfähigkeit erheblich leiden kann. Aus diesem Grund raten Experten dazu, dass Autofahrer bei längeren Touren durch Nebelfelder häufiger Pausen einlegen sollten.
Um darüber hinaus das Unfallrisiko zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besondere Verkehrsregeln für das Fahren bei Nebel vor. Worum es sich dabei handelt, klären wir nachfolgend.
Welches Licht ist bei Nebel einzuschalten?
Da Nebel die Sicht einschränkt, gilt es Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sich die Sichtbarkeit erhöhen lässt. Gleichzeitig müssen Fahrzeugführer aber auch sicherstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Aus diesem Grund sind die verschiedenen Beleuchtungsoptionen beim Fahren bei Nebel je nach Situation an- bzw. auszuschalten. In § 17 Abs. 3 Satz 1 StVO heißt es dazu zum Beispiel:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Auf den Einsatz des Fernlichts sollten Autofahrer hingegen verzichten, da dieses vom Nebel reflektiert wird und somit sogar noch zu einer Verschlechterung der Sicht führt. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Sie den Gegenverkehr damit behindern.
Fahren Sie bei Nebel, ist das Tagfahrlicht ebenso ungeeignet. Denn auch wenn dieses tagsüber die Sichtbarkeit erhöhen soll, reicht das Licht gerade bei aufziehenden Nebelschwaden nicht aus. Zudem sind Fahrzeuge – wenn überhaupt – nur vorne mit dem Tagfahrlicht ausgestattet. Bei Nebel wäre das Auto demnach für nachfolgende Verkehrsteilnehmer kaum erkennbar.
Ist die Sicht stark eingeschränkt, können neben dem Abblendlicht noch weitere Beleuchtungseinrichtungen zum Einsatz kommen. Welche Voraussetzungen dabei gelten, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Nebelscheinwerfer: Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen
- Nebelschlussleuchte: Sichtweite beträgt weniger als 50 m
Details zur Beleuchtung bei Nebel erfahren Sie in diesen Ratgebern:
Lichtet sich der Nebel – selbst wenn dies nur zeitweise der Fall ist – sollten Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte unbedingt ausgeschaltet werden.
Wie schnell darf ich bei Nebel fahren?
Autofahrer sind gemäß StVO dazu verpflichtet, die Geschwindigkeit der herrschenden Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Was dies fürs Fahren bei Nebel konkret bedeutet, ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Satz 3 f. StVO:
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Können Autofahrer also aufgrund der schlechten Witterungsverhältnisse auf der Strecke vor sich nur weniger als 50 m einsehen, sind Sie dazu verpflichtet, das Tempo auf maximal 50 km/h zu reduzieren. Allerdings kann es auch bei einer weniger starken Sichtbehinderung sinnvoll sein, die Geschwindigkeit bei Nebel anzupassen.
Für manche Fahrzeugführer ist es schier unvorstellbar, dass der Gesetzgeber selbst bei schlechten Sichtverhältnissen auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h vorschreibt, weshalb sie sich weiterhin die Frage stellen: „Wie schnell darf man bei Nebel auf der Autobahn fahren?“ Tatsächlich gelten auch auf den deutschen Fernverkehrsstraßen die generellen Vorschriften.
Kann ein Blitzer bei Nebel eine verwertbare Geschwindigkeitsmessung durchführen?
Grundsätzlich sind Geschwindigkeitskontrollen auch bei Nebel, Regen oder Dunkelheit zulässig. Ob dabei allerdings verwertbare Ergebnisse herauskommen, hängt vor allem von der verwendeten Messtechnik ab. So treten zum Beispiel bei der Messung mithilfe von Radarwellen bei Nebel nahezu keine Störungen auf. Allerdings kann der Fall eintreten, dass Sie trotz ausgelöstem Blitzer keinen Bußgeldbescheid erhalten. Denn durch das Fahren bei Nebel können unter Umständen die Beweisfotos unbrauchbar sein.