Mit Epilepsie Autofahren – Laut Gesetz erlaubt oder verboten?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Autofahren und Epilepsie: Passt das zusammen?

Dürfen Sie mit Epilepsie Autofahren? Ja, wenn Sie die BAST-Leitlinien einhalten.
Dürfen Sie mit Epilepsie Autofahren? Ja, wenn Sie die BAST-Leitlinien einhalten.

Nicht alle Menschen haben das Glück, unversehrt zu sein und sich bester Gesundheit zu erfreuen. Liegt eine bestimmte Krankheit, müssen häufig Medikamente eingenommen werden, welche die Symptome lindern und zu einem größeren Wohlbefinden des Patienten beitragen sollen.

Wer sich Arzneimittel verabreicht, sollte jedoch dringend auf den Beipackzettel schauen, um in Erfahrung zu bringen, ob die Fahrtauglichkeit hierdurch beeinträchtigt wird.

Und wie sieht es bei chronischen Krankheiten wie der Epilepsie aus? Dürfen Epileptiker Autofahren oder ist das Risiko, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gefährden zu groß?

FAQ: Autofahren mit Epilepsie

Darf ich mit Epilepsie Auto fahren?

Ob Sie mit Epilepsie ein Fahrzeug führen dürfen, hängt davon ab, wie lange der letzte Anfall zurückliegt und wie ein Arzt Ihre Fahrtauglichkeit einschätzt.

Darf ich bei Epilepsie meine Fahrerlaubnis behalten?

Die Fahrerlaubnis wird bei der Diagnose von Epilepsie nicht automatisch entzogen. Einmal im Jahr muss eine neurologische Untersuchung von einem Arzt durchgeführt werden. Ist der letzte Anfall schon länger her, muss die Untersuchung nicht mehr jährlich stattfinden.

Welche Fahrzeuge darf ich mit Epilepsie führen?

Sie dürfen Kfz bis 3,5 t und Motorräder (Gruppe 1) und Lkw und Busse ab 3,5 t zur Beförderung von Personen und Gütern (Gruppe 2) unter bestimmten Voraussetzungen führen.

Was ist Epilepsie und wieso ist ein epileptischer Anfall beim Autofahren so gefährlich?

Wer ein Kraftfahrzeug führt, übernimmt eine Menge Verantwortung, sind doch große Konzentration und in Gefahrensituationen auch ein schnelles Reaktionsvermögen gefragt, um Sach- und Personenschäden zu vermeiden. Im Straßenverkehr ist jeder Autofahrer extrem gefordert.

Schwierig kann es werden, wenn eine chronische Krankheit wie Epilepsie vorliegt. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar eintretende Anfälle, Krämpfe und sogar Bewusstseinsstörungen auftreten, die den Betroffenen die Kontrolle über den eigenen Körper verlieren lassen.

Genau das macht das Führen eines motorisierten Fahrzeuges so bedrohlich, wird das Auto bei solchen Anfällen doch meist nicht mehr vom Fahrer kontrolliert.

Epilepsie und Autofahren: Wer entscheidet darüber, ob die Fahrtauglichkeit gegeben ist?

Liegt eine epileptische Erkrankung vor, sollten Sie daher ganz genau auf Ihren Körper achten.

Unterstützung erhalten Epilepsie-Patienten von ihrem Arzt. Er muss sie über ihre Anfallsfreiheit bzw. ihre Tauglichkeit, ein Fahrzeug zu führen, informieren. Seine Entscheidung gründet er auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung herausgegeben vom Bundesamt für Straßenwesen (BAST-Leitlinien). Es hält fest:

Wer epileptische Anfälle erleidet, ist nicht in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, solange ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven besteht.“ (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115, S. 28)

Ob eine Kraftfahreignung erteilt wird, ist unter anderem davon abhängig, welche Beeinträchtigungen auf körperlicher und psychischer Ebene vorliegen. Dies ist vor Erteilung der Fahreignung abzuklären.

Haben Sie einen Anfall erlitten oder wurde bei Ihnen Epilepsie diagnostiziert, müssen Sie einmal im Jahr zum Arzt und sich neurologisch untersuchen lassen, um Ihre Fahrerlaubnis zu behalten. Ist seit dem letzten Vorfall schon einige Zeit vergangen, muss diese Untersuchung nicht mehr jährlich erfolgen. Es können größere Pausen dazwischen eingelegt werden.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen zwei Gruppen:

  • Gruppe 1: Kfz bis 3,5 t und Motorräder (Führerscheine der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T)
  • Gruppe 2: LKW ab 3,5 t, die zur Beförderung von Personen oder ggf. auch Gefahrgut eingesetzt werden (Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E)
Epileptiker der Gruppe 2 müssen ohne epileptische Behandlung fünf Jahre anfallsfrei sein.
Epileptiker der Gruppe 2 müssen ohne epileptische Behandlung fünf Jahre anfallsfrei sein.

Autofahren bei Epilepsie ist der Gruppe 1 erlaubt, wenn …

  • Sie einen ersten Anfall hatten, für den Sie keine Schuld tragen und im nächsten halben Jahr keinen erneuten Krampf oder ähnliches erleiden,
  • Sie im Laufe von drei Monaten ab einem Anfall, den Sie mitverursacht haben, etwa auf Grund von Medikamenten oder Schlafmangel, keinen solchen nochmal bekommen,
  • Sie ein Jahr lang gar keine Anfälle erleiden , nachdem dies mehrmals geschah. Daraufhin ist Autofahren nach einem epileptischen Anfall gestattet.

Wer andere Personen befördert, muss sich strengere Regeln gefallen lassen. Autofahren mit Epilepsie unter diesen Umständen ist für Gruppe 2 erlaubt, wenn …

  • Sie keine Antiepileptika einnehmen
  • Sie einen ersten Anfall hatten, für den Sie keine Schuld tragen und in den nächsten zwei Jahren keinen erneuten Krampf oder ähnliches erleiden,
  • Sie im Laufe von sechs Monaten ab einem Anfall, den Sie mitverursacht haben, etwa auf Grund von Medikamenten oder Schlafmangel, keinen solchen nochmal bekommen,
  • Sie fünf Jahre lang ohne Medikamente anfallsfrei leben

Fahranfänger, die gerade in der Fahrschule ausgebildet werden, müssen bei der Beantragung des Führerscheins angeben, dass sie Epileptiker sind. Nachgewiesen werden muss dies durch eine ärztliche Bescheinigung. Ob Sie mit Epilepsie Autofahren dürfen, wird unter Umständen in einem weiteren in Auftrag gegebenen ärztlichen Gutachten geklärt.

Mit welchen Ahndungen müssen Sie rechnen, wenn Sie ohne Erlaubnis Autofahren trotz Epilepsie?

Darf man mit Epilepsie Autofahren? Ja, wenn die Bestimmungen eingehalten werden. Setzen Sie sich über die Regeln hinweg und folgen dem ärztlich erteilten Fahrverbot nicht, müssen Sie mit Ahndungen rechnen, verletzen Sie doch das Verkehrsrecht.

Gelangt Ihr Arzt an diese Information, kann er Ihr Fehlverhalten bei der Straßenverkehrsbehörde melden. Infolgedessen müssen Sie damit rechnen, Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren, da Ihnen die Eignung, verantwortungsvoll ein Kraftfahrzeug zu führen, abgesprochen wird.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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79 Kommentare

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  1. Lohmüller
    Am 20. August 2017 um 9:58

    Hat mir etwas Klarheit verschafft

  2. Günter W.
    Am 19. August 2017 um 13:27

    ich bin 84 Jahre alt, geistig u. körperlich fit, kein “Opatyp”, treibe regelmäßig 2X in der Woche seit fünfzehn Jahren organisiert Gesundheitssport, NR- NT, laufe seit Jahren alleine die bekannten Jakobswege in Europa mehrere hundert Km am Stück, bin seit Jahren Gasthörer an der UNI, lerne Fremdsprachen, kann mich in 4 Fremdsprachen verständigen, fahre seit 59 sehr gerne mit dem Auto – also, ich fühle mich rundrum wohl, was mir auch Familie, Freunde u. Bekannte bestätigen.
    Vor 5 Jahren hatte ich e i n e n altersepileptischen Anfall, mein Neurologe stellte mich medikamentös gut ein, fuhr danach ein Jahr nicht mit dem Auto und hatte seit dem keinen Anfall mehr. Aber, vielleicht einmal im Jahr, einen sogenannten. “Sekundenaussetzer”, so stellen es meine Angehörigen fest. Ich bestreite das natürlich-
    Ich gehe regelmäßig zu meinem Arzt, der mich auch gründlich untersucht, auch mit Gehirnstrommessungen und anderen typischen Untersuchungsmethoden.
    Nun stehe ich ständig unter Druck meiner Familienangehörigen und das zehrt an meinem Selbstvertrauen und “beschädigt” mich sehr. ” Du kannst in deinem Alter nicht mehr Autofahren, könntest zu Schaden kommen und auch noch andere Menschen gefährden… “, so ungefähr hört sich das an. Sicher gut gemeint, macht mich aber nicht besser, sondern führt zu Unsicherheiten in meinem Leben-
    Ich unternehme keine großen Fahrten mehr, sondern nur ab und wann mal im Umfeld, immer dann, wenn ich Lust und Laune verspüre oder um etwas Einzukaufen.
    “Weiterfahren oder Nichtfahren” das ist hier die Frage? Verantwortungsvoll werde ich bestimmt in den nächsten Jahren wieder zurückgeben, versprochen. Wie soll ich mich j e t z t verhalten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 13:06

      Hallo Günter,

      in Ihrem Fall empfiehlt es sich, eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Fahrtüchtigkeit vornehmen zu lassen. Entsprechende Tests werden beispielsweise vom TÜV durchgeführt – die Ergebnisse werden dabei in der Regel nicht an die Behörden weitergeleitet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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