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Diesel-Fahrverbot in Frankfurt am Main: Ab wann ist es gültig?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Aktuell (noch) kein Dieselverbot in Frankfurt

Diesel-Fahrverbot in Frankfurt: Welche Zone soll betroffen sein?
Diesel-Fahrverbot in Frankfurt: Welche Zone soll betroffen sein?

Seit dem Abgasskandal ist das Thema „Diesel“ nie mehr aus den Medien oder der öffentlichen Diskussion verschwunden. Die Luft ist verschmutzt und Dieselfahrzeuge wurden schnell als Sündenböcke ausgemacht.

Um den europäischen Vorgaben zur maximalen Stickstoffdioxidbelastung gerecht zu werden, darf ein Wert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr nicht überschritten werden. Da diese Grenzwerte vielerorts überschritten werden, soll nun ein Diesel-Fahrverbot in den jeweiligen Städten her.

In Frankfurt am Main ist dieses seit 2018 beschlossene Sache, zu einer Einführung kam es aber bis dato noch nicht. Besteht noch Hoffnung für Diesel-Fahrer, dass in Frankfurt das Diesel-Verbot umgangen werden kann? Unser Ratgeber klärt Sie darüber auf.

FAQ: Diesel-Fahrverbot in Frankfurt

Gibt es ein Verbot für Dieselautos in Frankfurt?

Bisher gilt in Frankfurt noch kein Verbot für Dieselautos ab der Euro-Norm 4 (Stand: Januar 2023). Dieselfahrzeuge der Euronormen 1 bis 3 dürfen jedoch nicht Umweltzone befahren. Es können allerdings Verbote angeordnet werden, wenn die Schadstoffwerte den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft übersteigen.

Auf welche Fahrzeuge würde sich das Diesel-Fahrverbot in Frankfurt beziehen?

Diesel, die über die Abgasnormen Euro 1-5 verfügen, sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2 dürften nicht mehr fahren, sollte es zu einem Diesel-Fahrverbot in Frankfurt kommen.

Welche Straßen wären vom Dieselverbot in Frankfurt betroffen?

Geplant war es, Dieselfahrzeuge aus der derzeitigen Umweltzone, also der Fläche innerhalb des Autobahnrings um die Stadt herum, zu verbannen. Seit dem Urteil des Hessischen VGH sind jedoch streckenbezogene Alternativen möglich.

Verwaltungsgericht Wiesbaden beschließt Diesel-Fahrverbot in Frankfurt

Am 5. September 2018 beschloss das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass ein Diesel-Fahrverbot in Frankfurt notwendig sei, um den Luftreinhalteplan der Stadt einzuhalten. In der Mainmetropole wurden Messwerte von bis zu 47 Mikrogramm Stickstoffdioxid gemessen, was die EU-Vorgabe deutlich überschreitet.

Das Urteil umfasst ebenfalls die Fahrzeuge, gegen welche das Diesel-Fahrverbot in Frankfurt verhängt werden soll. Dies betrifft Dieselfahrzeuge der Schadstoffnormen Euro 1-4 sowie Benziner der Schadstoffnormen Euro 1-2.

Diese Maßnahmen sollten zum 1. Februar 2019 umgesetzt werden. Dazu kam es aber längere Zeit nicht, da das Land Hessen gegen die Entscheidung aus Wiesbaden in Berufung ging. Diese wurde am 18. Dezember 2018 durch den Verwaltungsgerichtshof Kassel zugelassen. So lange das Verfahren lief, konnte in Frankfurt ein Fahrverbot für Diesel (noch) nicht eingeführt werden.

Gut zu wissen: Das Urteil aus Wiesbaden sah zudem vor, dass ab 1. September 2019 ein Diesel-Fahrverbot in Frankfurt auch für Fahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 5 gelten sollte.

Eilantrag abgelehnt: Fahrverbot für Diesel in Frankfurt noch nicht eingeführt

Diesel-Fahrverbot in Frankfurt: Ob es Ausnahmen für Anwohner und Behinderte geben wird, ist noch nicht bekannt.
Diesel-Fahrverbot in Frankfurt: Ob es Ausnahmen für Anwohner und Behinderte geben wird, ist noch nicht bekannt.

Durch die Berufung des Landes Hessen wurde die Einführung von einem Diesel-Fahrverbot in Frankfurt zunächst aufgeschoben. Das gefiel der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gar nicht, sodass diese vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einen Eilantrag auf Einführung der Fahrverbote zum Februar stellte.

Die DUH scheiterte allerdings mit diesem Vorhaben, da der Eilantrag durch die hessischen Richter abgewiesen wurde. Zur Urteilsbegründung gaben die Richter zu Protokoll, Fahrverbote kämen

unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur dann als Ultima Ratio (letztes Mittel) in Betracht, wenn sie unabdingbar notwendig sind, um den Grenzwert im vorgegebenen Zeitrahmen zu erreichen[.]

Quelle: hessenschau.de

Wichtig: Die Entscheidung darüber, ob Diesel-Fahrverbote in Frankfurt eingeführt werden müssen, fiel somit im Hauptverfahren vor dem VGH.

Wieso will die Deutsche Umwelthilfe ein Diesel-Verbot in Frankfurt?

Nicht nur im Zusammenhang mit dem für Frankfurt angedachten Dieselverbot taucht die Deutsche Umwelthilfe immer wieder auf. Doch was hat es mit dieser Organisation eigentlich auf sich? Es handelt sich dabei um eine deutsche Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, welche es sich unter anderem zum Ziel gesetzt hat, gegen die Umweltverschmutzung durch Dieselfahrzeuge vorzugehen.

Da es sich um einen klageberechtigten Verbraucherschutzverband handelt, tritt die DUH auch immer häufiger als Kläger vor Gericht auf und hat somit schon einige Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten durchgesetzt bzw. mit auf den Weg gebracht.

Selbst beschreibt die Deutsche Umwelthilfe ihre Arbeit wie folgt:

Seit über 40 Jahren setzt sich die Deutsche Umwelthilfe e.V. für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ein. Wie keine andere Organisation in Deutschland verbindet sie dabei Umwelt- und Verbraucherschutz. Die Deutsche Umwelthilfe wurde 1975 gegründet. Sie ist politisch unabhängig, gemeinnützig anerkannt, klageberechtigt und engagiert sich vor allem auf nationaler und europäischer Ebene.

Quelle: duh.de

Urteil des Hessischen VGH zum Dieselfahrverbot

Am 10. Dezember 2019 entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel, dass ein flächendeckendes Diesel-Fahrverbot in Frankfurt unverhältnismäßig sei (Az.: 9 A 2691/18). Vielmehr müsste die Einführung streckenbezogener Fahrverbote in Erwägung gezogen werden, wenn dort die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten würden.

Nun sind die Regeln des neuen Luftreinhalteplans, welcher Ende 2020 in Kraft trat, zu beachten. Alle drei Monate wird überprüft, ob der Grenzwert in Höhe 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft in der Nähe der aufgebauten Messstationen in den vergangenen zwölf Monaten überschritten wurde. Ist dies der Fall, kommt es um den Bereich um die Station ab dem übernächsten Quartal zu Fahrverboten. Bislang wurden jedoch noch keine Überschreitungen festgestellt (Stand Mai 2021).

Wie könnte in Frankfurt das Diesel-Verbot umgesetzt werden?

Diesel-Fahrverbot in Frankfurt: Die Schadstoffklasse Euro 5 soll auch inbegriffen sein.
Diesel-Fahrverbot in Frankfurt: Die Schadstoffklasse Euro 5 soll auch inbegriffen sein.

So lange das Verfahren über ein Diesel-Fahrverbot in Frankfurt noch in der Schwebe hing, gibt es auch noch keine konkreten Pläne, wie dieses umgesetzt werden kann. Allerdings ließen sich schon erste Hinweise auf eine mögliche Umsetzung finden.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte bei der Urteilsverkündung den Vorschlag unterbreitet, das Diesel-Fahrverbot in Frankfurt für das Gebiet der schon vorhandenen Umweltzone auszusprechen. Das Land Hessen hatte hingegen angegeben, nur fünf Straßen in der Innenstadt mit dem Verbot belegen zu wollen.

Mit dem neuen Luftreinhalteplan soll es aber nun zu Fahrverboten um die betreffenden Messstationen kommen, wenn dort der erlaubte Grenzwert überschritten wird.

Auch zu möglichen Ausnahmeregelungen gibt es noch keine konkreten Vorgaben. Für Handwerker und Anwohner könnten allerdings Sonderregelungen, zumindest für eine Übergangszeit, geschaffen werden.

Wie eine Kontrolle vom Diesel-Fahrverbot in Frankfurt durch Polizei und Ordnungsamt aussehen könnte, steht bis dato ebenfalls noch nicht fest. Ebenso ist die Höhe möglicher Bußgelder bei einer Missachtung der Dieselfahrverbote nicht festgelegt.

Hilft das Bundes-Immissionsschutzgesetz in Frankfurt ein Diesel-Fahrverbot zu umgehen?

Einen Hoffnungsschimmer für alle Gegner vom Diesel-Fahrverbot in Frankfurt sollte eine Gesetzesänderung darstellen, welche noch im März in Kraft treten sollte. Es ging um die Einführung von Paragraph 40 Absatz 1a in das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dieser sollte klarstellen, dass

[…]Verkehrsbeschränkungen und -verbote in Gebieten, in denen bei Stickstoffdioxid der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht überschritten wird, in der Regel nicht erforderlich sind.

Die angedachte Gesetzesänderung wurde am 13.2.2019 von der EU-Kommission genehmigt, sodass einer Anhebung des Richtwerts nichts mehr im Wege stand. Dieser Wert wurde in Frankfurt unterschritten. Die Gesetzesänderung hätte somit direkte Auswirkungen auf mögliche Fahrverbote haben können.

Zu der Gesetzesänderung, welche Auswirkungen auf das Diesel-Fahrverbot in Frankfurt hätte haben können, kam es jedoch nicht. Vielmehr ist entscheidend, was der für die Stadt geltende Luftreinhalteplan vorsieht:

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde beschränkt oder verbietet den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit ein Luftreinhalteplan oder ein Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen nach § 47 Absatz 1 oder 2 dies vorsehen. Die Straßenverkehrsbehörde kann im Einvernehmen mit der für den Immissionsschutz zuständigen Behörde Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen des Kraftfahrzeugverkehrs zulassen, wenn unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern.

§ 40 Abs. 1 BImSchG
Für ein Diesel-Fahrverbot in Frankfurt bedeutet das: Es kommt zu Verboten, wenn der Grenzwert in Höhe von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter überschritten wird. Bislang war dies jedoch noch nicht der Fall (Stand Mai 2021).

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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