Diesel-Fahrverbot: Wie die Kontrolle ablaufen soll
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ob Dieselverbote eingehalten werden, ist gar nicht so leicht festzustellen
Um die Belastung durch Stickstoffdioxide zu senken, sollen in einigen deutschen Städten Diesel-Fahrverbote eingeführt werden. Schließlich werden die Vorgaben der Europäischen Union (EU) von maximal 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft jährlich in Deutschland bereits seit längerer Zeit überschritten. Aktuell (Stand März 2019) gilt in Hamburg sowie in Stuttgart bereits ein Dieselverbot.
In der Hansestadt sind seit der Einführung bestimmte Straßen für Diesel tabu, in Stuttgart wurden diese sogar aus dem gesamten Stadtgebiet verbannt. So weit, so gut. Was jedoch sowohl die betroffenen Fahrer als auch die zuständigen Polizeibeamten gleichermaßen beschäftigt, ist, wie die Einhaltung vom Diesel-Fahrverbot überhaupt einer Kontrolle unterzogen werden soll.
Worin die eigentliche Schwierigkeit dabei liegt und was auf Kraftfahrer zukommt, die sich nicht an das Verbot halten, erfahren Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Kontrolle beim Diesel-Fahrverbot
Polizeibeamte können die Einhaltung des Diesel-Fahrverbots durch einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil bzw. den Fahrzeugschein überprüfen.
Ob ein Fahrzeug die erforderliche Abgasnorm erfüllt, um in eine Verbotszone fahren zu dürfen, ist bisher weder an einer Plakette oder am Kennzeichen eines Kfz ablesbar.
Vorgesehen ist eine mobile elektronische Kontrolle. Dabei wird das Kennzeichen gescannt und mit der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeglichen.
Diesel-Fahrverbot: Weshalb die Kontrolle so schwierig ist
Es steht außer Frage, dass die Einhaltung vom Diesel-Fahrverbot durch eine Kontrolle überprüft werden muss. Schließlich würden die betroffenen Dieselfahrer ansonsten einfach wie gewohnt die Verbotszonen befahren, wenn klar wäre, dass niemand das Ganze überwacht. Die eigentliche Problematik liegt jedoch in dem Wie.
Schließlich gibt zum jetzigen Zeitpunkt weder die Umweltplakette noch das Kennzeichen des Fahrzeugs Aufschluss über die jeweilige Abgasnorm. Den Beamten bleibt daher aktuell (Stand März 2019) nichts anderes übrig, als die Zulassungsbescheinigung I bzw. den Fahrzeugschein im Zuge einer Verkehrskontrolle in Augenschein zu nehmen, um die Einhaltung vom Diesel-Fahrverbot zu kontrollieren.
Obwohl es reichlich Gegenwind gab, entschied sich der Bundestag am 14. März 2019 für eine diesbezügliche Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Somit wäre beim Diesel-Fahrverbot eine elektronische Kontrolle also erlaubt. Nachdem das Kennzeichen eingescannt wurde, soll ein Abgleich der Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stattfinden, um die jeweilige Schadstoffklasse des Kfz zu erfahren.
Dabei müsse jedoch beachtet werden, dass lediglich mobile Geräte zur Kontrolle vom Diesel-Fahrverbot eingesetzt werden dürften und die entsprechenden Daten nach spätestens zwei Wochen gelöscht werden müssten. Wann die erste Überprüfung dieser Art stattfindet, ist allerdings noch unklar und wird sich wohl in Zukunft zeigen.
Welche Folgen hat das Fahren trotz Diesel-Fahrverbot?
Werden Sie als Kraftfahrer in Hamburg beim Fahren trotz Diesel-Fahrverbot bei einer Kontrolle erwischt, richten sich die Sanktionen danach, mit welcher Art von Kfz Sie in der jeweiligen Fahrverbotszone unterwegs waren. Als Autofahrer müssen Sie sich normalerweise auf ein Verwarnungsgeld von 25 Euro einstellen. Saßen Sie hingegen am Steuer eines Lkw und hielten sich nicht an das Dieselverbot, kommt ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro auf Sie zu.
Ertappten die zuständigen Beamten Sie beim Fahren trotz Diesel-Fahrverbot bei einer Kontrolle in Stuttgart, spielt es keine Rolle, ob Sie einen Pkw oder einen Lkw steuerten. In beiden Fällen droht Ihnen ein Bußgeld von 80 Euro.
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