Cannabis-Patient: Ist Autofahren erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 10. Dezember 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
FAQ: Cannabis-Patient und Autofahren – was gilt?
Für Cannabis-Patienten gilt beim Autofahren kein spezifischer Grenzwert. Grundsätzlich können Sie den THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter überschreiten, ohne dass dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Solange die Medikation Ihre Fahrtüchtigkeit nicht einschränkt, dürfen Sie als Cannabis-Patient Auto fahren. Dennoch gibt es wichtige Punkte zu beachten. Mehr dazu lesen Sie in diesem Abschnitt.
Auch wenn Sie medizinisches Cannabis auf Rezept einnehmen und Auto fahren, können zur MPU aufgefordert werden. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mehr dazu hier.
Inhaltsverzeichnis:
Autofahren als Cannabis-Patient

Seit der Cannabis-Legalisierung 2024 gilt im Straßenverkehr ein neuer gesetzlich festgelegter THC-Grenzwert. Dieser liegt nun bei 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum gemäß § 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Autofahrer, die diesen Wert überschreiten, begehen eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder im schlimmsten Fall sogar ihren Führerschein. Auch Geld- oder Haftstrafen sind im Einzelfall möglich.
Eine Ausnahme von diesem Tatbestand bestimmt allerdings das sogenannte Medikamentenprivileg in § 24a Absatz 4 StVG. Demnach dürfen Personen, die Cannabis als Medizin verschrieben einnehmen, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen – auch dann, wenn ihr THC-Wert beim Autofahren über 3,5 Nanogramm pro Milliliter liegt. In diesem Fall begründet die Grenzwertüberschreitung keine Ordnungswidrigkeit.
Das bedeutet allerdings nicht, dass man berauscht mit dem Auto fahren darf. Zeigt der Betroffene ein auffälliges Fahrverhalten oder kommt es zu einem Unfall, greift das Medikamentenprivileg nicht mehr und die Beamten können eine Strafe verhängen.
Der Mischkonsum von Alkohol und Drogen führt bei Cannabis-Patienten ebenfalls zu besonders schweren Strafen – selbst bei geringen Mengen. Auch das Cannabis-Gesetz in Deutschland ändert nichts an diesen strengen rechtlichen Konsequenzen.
Wann darf man als Cannabis-Patient Autofahren?

Cannabis-Patienten dürfen laut der Bundesregierung am Straßenverkehr teilnehmen, solange sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind – sie müssen das Fahrzeug sicher führen können.
Voraussetzung ist eine gültige ärztliche Verordnung sowie deren ordnungsgemäße Einhaltung. Außerdem dürfen keine akuten Nebenwirkungen bestehen und der gesundheitliche Zustand des Patienten muss stabil sein.
Als Cannabis-Patient im Straßenverkehr sollten Sie daher Folgendes beachten:
- Ärztliche Verschreibung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie über eine gültige ärztliche Verordnung für medizinisches Cannabis verfügen.
- Stabile Dosierung einhalten: Fahren Sie nicht, wenn Ihre Dosierung noch angepasst werden muss oder Nebenwirkungen auftreten.
- Fahrtauglichkeit beurteilen lassen: Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt schriftlich bestätigen, dass Ihre Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist.
- Medikamentenausweis mitführen: Tragen Sie Ihre ärztliche Verordnung und einen Medikationsausweis immer mit, falls Sie in eine Kontrolle geraten.
- Rechtliche Regelungen beachten: Informieren Sie sich über die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf Cannabis und Autofahren, um Verstöße und Strafen zu vermeiden.
Sobald Ausfallerscheinungen oder Fahrunsicherheiten auftreten – etwa durch verzögerte Reaktion oder das Fahren in Schlangenlinien – ist das Fahren verboten.
Cannabis-Patient in der Probezeit: Was gilt?

Grundsätzlich gilt in der zweijährigen Probezeit und für junge Fahrer unter 21 Jahren ein absolutes Cannabisverbot.
Doch für Cannabis-Patienten gilt diese Regelung nicht. Entscheidend ist auch hier, dass Sie die ärztliche Bescheinigung zur Cannabisverordnung und die Bescheinigung zur Fahrtüchtigkeit trotz des regelmäßigen Cannabiskonsums haben.
Solange Sie diese Unterlagen bei einer möglichen Kontrolle vorlegen können und das Cannabis nicht missbräuchlich einnehmen, drohen keine Strafen.
Cannabis-Patient gerät in Polizeikontrolle
Um Probleme wie Bußgelder oder Fahrverbote bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, sollten Sie stets folgende Unterlagen mitführen:
- Ärztliche Bescheinigung zur Cannabisverordnung
- Ärztliche Bescheinigung zur Fahrtüchtigkeit trotz des regelmäßigen Cannabiskonsums
Haben Sie die erforderlichen Unterlagen mal vergessen, setzt die Fahrerlaubnisbehörde für deren Vorlage meist eine Frist von etwa zwei Wochen. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, können weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen folgen – etwa in Form einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Anordnung einer MPU trotz Cannabis-Rezept

Die Fahrerlaubnisbehörde darf eine MPU bei Personen, die medizinisches Cannabis konsumieren und Auto fahren, nicht pauschal anordnen. Gemäß § 13a Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Zunächst muss die Behörde ein ärztliches Gutachten anfordern. Erst wenn dieses Auffälligkeiten zeigt, darf eine MPU angeordnet werden. Solche Auffälligkeiten können unter anderem sein:
- Anzeichen für Cannabismissbrauch
- Wiederholte Verstöße im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss
Darüber hinaus ist eine MPU auch dann gerechtfertigt, wenn:
- die festgestellte Wirkstoffkonzentration im Blut auf einen verordnungswidrigen Konsum hindeutet
- bei einer Kontrolle erhebliche Mengen Cannabis gefunden wurden, die über die verschriebene Menge hinausgehen
- das Trennungsgebot – das heißt, keine klare zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahren – nicht eingehalten wurde
Als Cannabis-Patient sollten Sie laut der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) mindestens 24 Stunden nach dem Konsum warten, bevor Sie sich ans Steuer setzen.
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