Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße: Diese Sanktionen drohen

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 15. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße gemäß § 36 KCanG

VerstoßBußgeld­bescheid fürBuß­geld­rahmen
Besitz von 26-30g Cannabis außerhalb der WohnungPersonen ab 14 Jahrenbis zu 30.000 Euro
Besitz von mehr als 50g und bis zu 60g CannabisPersonen ab 14 Jahren bis zu 30.000 Euro
Besitz von Cannabis im militärischen BereichPersonen ab 14 Jahren bis zu 30.000 Euro
Anbau von Cannabis im militärischen BereichPersonen ab 14 Jahrenbis zu 30.000 Euro
Einfuhr von Cannabis­samen aus Nicht-EU-Ländern zu Geschäfts­zweckenPersonen ab 14 Jahrenbis zu 30.000 Euro
Cannabis­konsum vor Minder­jährigenPersonen ab 14 Jahrenbis zu 30.000 Euro
Cannabis­konsum in der Nähe von Schulen, Kinder­gärten, Spiel­plätzen, Jugend­einrich­tungen und öffent­lichen Sport­stätten (100 Meter Luftlinie)Personen ab 14 Jahrenbis zu 30.000 Euro
Cannabis­konsum in Fußgänger­zonen zwischen 7 und 20 UhrPersonen ab 14 Jahrenbis zu 30.000 Euro
Cannabis­konsum in militärischen BereichenPersonen ab 14 Jahrenbis zu 30.000 Euro
Unerlaubtes Werben o. Sponsern für Cannabis und/oder Anbau­vereinePersonen ab 14 Jahrenbis zu 30.000 Euro
Nicht ordnungs­gemäße Lagerung o. Aufbe­wahrung von Cannabis in der WohnungPersonen ab 14 Jahrenbis zu 30.000 Euro
Nicht ordnungs­gemäße Lagerung o. Aufbe­wahrung von Cannabis in Anbau­vereinenAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Verstoß gegen die Mitteilungs­pflichten der Anbau­vereineAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Verstoß gegen eine Auflage der Aufsichts­behördeAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Mitglied­schaft in mehr als einem Anbau­vereinPersonen ab 14 Jahrenbis zu 30.000 Euro
Aufnahme eines Mitglieds ohne vorherige Selbst­auskunftAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Verstoß gegen die Aufbe­wahrungs­pflicht der Selbst­auskunftAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Geringfügig Beschäftigte mit dem Anbau von Cannabis betrauen, wenn diese nicht Mitglieder des Anbau­vereins sindAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro pro Beschäftigten
Sonstige Beschäftigte oder Nicht­mitglieder mit dem Anbau oder der Weiter­gabe von Cannabis betrauenAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro pro Beschäftigten
Behalten von illegal angebautem/nicht ordnungs­gemäßem Cannabis Anbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Fehlende Alters­kontrolle von MitgliedernAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Fehlende Mitglied­schafts­kontrolleAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Versand und Lieferung von CannabisAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Fehlende Kontrolle des WohnsitzesAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Weitergabe von mehr als fünf Cannabis­samen und -stecklingen pro Monat Anbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Weitergabe von mehr als sieben Cannabis­samen pro MonatAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Weitergabe von mehr als fünf Cannabis­stecklingen pro MonatAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Versand und Lieferung von Cannabis­stecklingenAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Weitergabe von gestrecktem CannabisAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Weitergabe von Tabak, Nikotin oder Lebens­mittelnAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungs­material in nicht-neutralen VerpackungenAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Aushändigen eines unwahren Informations­zettelsAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Aushändigen eines unvoll­ständigen Informations­zettelsAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Weglassen des Informations­zettels bei der Weitergabe von CannabisAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Nachträgliches Aushändigen des Informations­zettels Anbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Fehlende, unwahre, unvoll­ständige oder verspätete Angaben auf dem Informations­zettel bei Weitergabe von Vermehrungs­materialAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Verstoß gegen die Aufklärungs­pflichten bei der Weitergabe von CannabisAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Fehlende Sicherheits­vorkehrungen auf dem VereinsgeländeAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Lagerung o. Aufbe­wahrung von Cannabis oder Vermehrungs­material außerhalb des Vereins­geländesAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Fehlende o. nicht rechtzeitige Anzeige eines Transports von mehr als 25g Cannabis bei der zuständigen Aufsichts­behördeAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Minder­jährigen Zutritt zum Vereins­gelände zu verschaffenAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Werbende Beschil­derung des Anbau­vereinsAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Fehlender Schutz von Anbau­flächen und Gewächs­häusern vor EinsichtAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Fehlende Anzeige bei Verdacht auf Verlust oder unerlaubter Weitergabe von CannabisAnbau­vereinebis zu 30.000 Euro
Verstoß gegen Mitwirkungs- und Duldungs­pflichten bei Überwachungs­maßnahmenAnbau­vereini­gungen,
ihre vertretungs­berechtigten
Personen, ihre
entgeltlich
Beschäftigten und
ihre Mitglieder
bis zu 30.000 Euro
Auskunfts­verweigerung gegenüber der zuständigen Aufsichts­behördeAnbau­vereini­gungen,
ihre vertretungs­berechtigten
Personen, ihre
entgeltlich
Beschäftigten und
ihre Mitglieder
bis zu 30.000 Euro

FAQ: Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße

Wann droht für den Besitz von Cannabis ein Bußgeld?

Überschreiten Sie die Besitzmengen gemäß § 3 Konsumcannabisgesetz (KCanG) (über 25 Gramm in der Öffentlichkeit bzw. über 50 Gramm zuhause) oder Konsumieren Sie die Droge in einer Verbotszone, so müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Wie hoch ist das Bußgeld für Cannabis-Verstöße in Bayern?

Für Verstöße gegen die Regelungen zum Besitz und Konsum von Cannabis kann das Bußgeld in Bayern zwischen 50 und 30.000 Euro betragen.

Gilt noch der Bußgeldkatalog für Cannabis im Straßenverkehr?

Ja! Das Fahren unter Einfluss der Droge stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn beim Fahrer mehr als 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum festgestellt werden. Es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote bis zu drei Monaten.

Wann zieht der Besitz von Cannabis Bußgelder nach sich?

Wann droht für den Konsum von Cannabis ein Bußgeld?
Wann droht für den Konsum von Cannabis ein Bußgeld?

Seit April 2024 regelt das Konsumcannabisgesetz den legalen Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene in Deutschland. Trotz der Legalisierung drohen jedoch in bestimmten Situationen weiterhin Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Ein Bußgeld für den Besitz von Cannabis droht beispielsweise in folgenden Fällen:

Überschreitung der gesetzlichen Besitzgrenzen

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird, wenn Sie die im Gesetz festgelegten Besitzgrenzen für den Eigenbedarf geringfügig überschreiten (über 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit bzw. über 50 Gramm in den eigenen vier Wänden).

Verstoß gegen Konsumverbote

Auch wenn der Besitz legal ist, ist der Konsum nicht überall erlaubt. Ein Bußgeld droht, wenn Sie Cannabis konsumieren:

  • In der Sichtweite von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Sportstätten (innerhalb eines Abstands von 100 Metern Luftlinie).
  • In Fußgängerzonen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr.
  • In unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen.

Zu viele Pflanzen angebaut

Wer mehr als drei, aber weniger als sechs weibliche Cannabispflanzen für den Eigenanbau besitzt, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Der Anbau von bis zu drei Pflanzen ist für Erwachsene legal.

Ein einheitlicher Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße existiert nicht

Jedes Bundesland hat einen eigenen Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße.
Jedes Bundesland hat einen eigenen Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße.

Die Bußgelder für Verstöße gegen das KCanG werden in Deutschland nicht nach einem einheitlichen Bußgeldkatalog sanktioniert. Viel mehr haben die Bundesländer selbst Verordnungen erlassen und die jeweiligen Geldbußen festgelegt. Nachfolgend finden Sie die bis dato veröffentlichten Bußgeldkataloge von Baden-Württemberg bis Thüringen:

Droht noch ein Bußgeld bei Cannabis am Steuer?

Trotz der Cannabis-Legalisierung in vielen Bereichen gilt noch immer ein THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr. Dieser liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum. Wer mit höheren Werten erwischt wird, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:

VerstoßBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Kraftfahrzeug geführt mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum
... beim 1. Mal50021 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1.00023 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1.50023 Monate3 MHier prüfen **
Trotz Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gefahren
... beim 1. Mal1.00021 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1.50023 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal2.00023 Monate3 MHier prüfen **
In der Probezeit oder unter 21 Jahren nach dem Konsum von Cannabis ein Kfz geführt2501Hier prüfen **

Wichtig: Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahranfänger unter 21 Jahren dürfen sich nach dem Konsum von Cannabis nicht hinter das Steuer setzen. Analog zur Promillegrenze gilt für diese Verkehrsteilnehmer ein Grenzwert von 0.

Weiterführende Ratgeber:

Kiffen und Autofahren? Definitiv keine gute Idee.

Mit welcher Strafe müssen Kraftfahrer rechnen, die bekifft Auto fahren? Ob ein bestimmter Grenzwert existiert, ab dem Cannabis am Steuer geahndet wird, welche Kritikpunkte es bei den Themen Kiffen und Autofahren gibt und wann Konsumenten sich in der Regel wieder ohne Risiko hinters Steuer setzen können, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Cannabis kann dank hoher THC-Nachweisbarkeit mehrere Wochen ermittelt werden.

Cannabis bzw, dessen Hauptwirkstoff THC hinterlässt über lange Zeit Spuren im menschlichen Körper. Im Rahmen von Drogentests kann Marihuana im Urin oder im Blut nachgewiesen und der Betreffende des Konsums überführt werden. Wie die Nachweiszeiten in den verschiedenen Körperflüssigkeiten sind, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Alkohol am Steuer, in egal welchem Fahrzeug, ist verboten

Wer mit Alkohol oder Drogen intus fährt, begeht eine Straftat, die je nach Schwere mit einem Führerscheinentzug geahndet wird. Dabei unterteilt der Bußgeldkatalog in den ersten, zweiten und dritten Verstoß. Welche Folgen möglich sind, verrät dieser Ratgeber. » Weiterlesen...

Was halten Sie von einer Cannabis-Legalisierung?

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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