Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße: Diese Sanktionen drohen
Letzte Aktualisierung am: 15. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße gemäß § 36 KCanG
Verstoß | Bußgeldbescheid für | Bußgeldrahmen |
---|---|---|
Besitz von 26-30g Cannabis außerhalb der Wohnung | Personen ab 14 Jahren | bis zu 30.000 Euro |
Besitz von mehr als 50g und bis zu 60g Cannabis | Personen ab 14 Jahren | bis zu 30.000 Euro |
Besitz von Cannabis im militärischen Bereich | Personen ab 14 Jahren | bis zu 30.000 Euro |
Anbau von Cannabis im militärischen Bereich | Personen ab 14 Jahren | bis zu 30.000 Euro |
Einfuhr von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern zu Geschäftszwecken | Personen ab 14 Jahren | bis zu 30.000 Euro |
Cannabiskonsum vor Minderjährigen | Personen ab 14 Jahren | bis zu 30.000 Euro |
Cannabiskonsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten (100 Meter Luftlinie) | Personen ab 14 Jahren | bis zu 30.000 Euro |
Cannabiskonsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr | Personen ab 14 Jahren | bis zu 30.000 Euro |
Cannabiskonsum in militärischen Bereichen | Personen ab 14 Jahren | bis zu 30.000 Euro |
Unerlaubtes Werben o. Sponsern für Cannabis und/oder Anbauvereine | Personen ab 14 Jahren | bis zu 30.000 Euro |
Nicht ordnungsgemäße Lagerung o. Aufbewahrung von Cannabis in der Wohnung | Personen ab 14 Jahren | bis zu 30.000 Euro |
Nicht ordnungsgemäße Lagerung o. Aufbewahrung von Cannabis in Anbauvereinen | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Verstoß gegen die Mitteilungspflichten der Anbauvereine | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Verstoß gegen eine Auflage der Aufsichtsbehörde | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Mitgliedschaft in mehr als einem Anbauverein | Personen ab 14 Jahren | bis zu 30.000 Euro |
Aufnahme eines Mitglieds ohne vorherige Selbstauskunft | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht der Selbstauskunft | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Geringfügig Beschäftigte mit dem Anbau von Cannabis betrauen, wenn diese nicht Mitglieder des Anbauvereins sind | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro pro Beschäftigten |
Sonstige Beschäftigte oder Nichtmitglieder mit dem Anbau oder der Weitergabe von Cannabis betrauen | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro pro Beschäftigten |
Behalten von illegal angebautem/nicht ordnungsgemäßem Cannabis | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Fehlende Alterskontrolle von Mitgliedern | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Fehlende Mitgliedschaftskontrolle | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Versand und Lieferung von Cannabis | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Fehlende Kontrolle des Wohnsitzes | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Weitergabe von mehr als fünf Cannabissamen und -stecklingen pro Monat | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Weitergabe von mehr als sieben Cannabissamen pro Monat | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Weitergabe von mehr als fünf Cannabisstecklingen pro Monat | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Versand und Lieferung von Cannabisstecklingen | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Weitergabe von gestrecktem Cannabis | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Weitergabe von Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial in nicht-neutralen Verpackungen | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Aushändigen eines unwahren Informationszettels | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Aushändigen eines unvollständigen Informationszettels | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Weglassen des Informationszettels bei der Weitergabe von Cannabis | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Nachträgliches Aushändigen des Informationszettels | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Fehlende, unwahre, unvollständige oder verspätete Angaben auf dem Informationszettel bei Weitergabe von Vermehrungsmaterial | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Verstoß gegen die Aufklärungspflichten bei der Weitergabe von Cannabis | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Fehlende Sicherheitsvorkehrungen auf dem Vereinsgelände | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Lagerung o. Aufbewahrung von Cannabis oder Vermehrungsmaterial außerhalb des Vereinsgeländes | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Fehlende o. nicht rechtzeitige Anzeige eines Transports von mehr als 25g Cannabis bei der zuständigen Aufsichtsbehörde | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Minderjährigen Zutritt zum Vereinsgelände zu verschaffen | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Werbende Beschilderung des Anbauvereins | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Fehlender Schutz von Anbauflächen und Gewächshäusern vor Einsicht | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Fehlende Anzeige bei Verdacht auf Verlust oder unerlaubter Weitergabe von Cannabis | Anbauvereine | bis zu 30.000 Euro |
Verstoß gegen Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei Überwachungsmaßnahmen | Anbauvereinigungen, ihre vertretungsberechtigten Personen, ihre entgeltlich Beschäftigten und ihre Mitglieder | bis zu 30.000 Euro |
Auskunftsverweigerung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde | Anbauvereinigungen, ihre vertretungsberechtigten Personen, ihre entgeltlich Beschäftigten und ihre Mitglieder | bis zu 30.000 Euro |
FAQ: Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße
Überschreiten Sie die Besitzmengen gemäß § 3 Konsumcannabisgesetz (KCanG) (über 25 Gramm in der Öffentlichkeit bzw. über 50 Gramm zuhause) oder Konsumieren Sie die Droge in einer Verbotszone, so müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Für Verstöße gegen die Regelungen zum Besitz und Konsum von Cannabis kann das Bußgeld in Bayern zwischen 50 und 30.000 Euro betragen.
Ja! Das Fahren unter Einfluss der Droge stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn beim Fahrer mehr als 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum festgestellt werden. Es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote bis zu drei Monaten.
Inhaltsverzeichnis:
Wann zieht der Besitz von Cannabis Bußgelder nach sich?
Seit April 2024 regelt das Konsumcannabisgesetz den legalen Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene in Deutschland. Trotz der Legalisierung drohen jedoch in bestimmten Situationen weiterhin Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Ein Bußgeld für den Besitz von Cannabis droht beispielsweise in folgenden Fällen:
Überschreitung der gesetzlichen Besitzgrenzen
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird, wenn Sie die im Gesetz festgelegten Besitzgrenzen für den Eigenbedarf geringfügig überschreiten (über 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit bzw. über 50 Gramm in den eigenen vier Wänden).
Verstoß gegen Konsumverbote
Auch wenn der Besitz legal ist, ist der Konsum nicht überall erlaubt. Ein Bußgeld droht, wenn Sie Cannabis konsumieren:
- In der Sichtweite von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Sportstätten (innerhalb eines Abstands von 100 Metern Luftlinie).
- In Fußgängerzonen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr.
- In unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen.
Zu viele Pflanzen angebaut
Wer mehr als drei, aber weniger als sechs weibliche Cannabispflanzen für den Eigenanbau besitzt, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Der Anbau von bis zu drei Pflanzen ist für Erwachsene legal.
Ein einheitlicher Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße existiert nicht
Die Bußgelder für Verstöße gegen das KCanG werden in Deutschland nicht nach einem einheitlichen Bußgeldkatalog sanktioniert. Viel mehr haben die Bundesländer selbst Verordnungen erlassen und die jeweiligen Geldbußen festgelegt. Nachfolgend finden Sie die bis dato veröffentlichten Bußgeldkataloge von Baden-Württemberg bis Thüringen:
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg (noch nicht veröffentlicht)
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Bayern
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Berlin
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Brandenburg
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Bremen (noch nicht veröffentlicht)
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Hamburg
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Hessen
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Mecklenburg-Vorpommern
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Niedersachsen
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Rheinland-Pfalz
- Cannabis-Bußgeldkatalog für das Saarland
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Sachsen
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Sachsen-Anhalt
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Schleswig-Holstein (noch nicht veröffentlicht)
- Cannabis-Bußgeldkatalog für Thüringen (noch nicht veröffentlicht)
Droht noch ein Bußgeld bei Cannabis am Steuer?
Trotz der Cannabis-Legalisierung in vielen Bereichen gilt noch immer ein THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr. Dieser liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum. Wer mit höheren Werten erwischt wird, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Kraftfahrzeug geführt mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum | ||||
... beim 1. Mal | 500 | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1.000 | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 1.500 | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Trotz Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gefahren | ||||
... beim 1. Mal | 1.000 | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1.500 | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 2.000 | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
In der Probezeit oder unter 21 Jahren nach dem Konsum von Cannabis ein Kfz geführt | 250 | 1 | Hier prüfen ** |
Wichtig: Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahranfänger unter 21 Jahren dürfen sich nach dem Konsum von Cannabis nicht hinter das Steuer setzen. Analog zur Promillegrenze gilt für diese Verkehrsteilnehmer ein Grenzwert von 0.
Weiterführende Ratgeber:
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Wer mit Alkohol oder Drogen intus fährt, begeht eine Straftat, die je nach Schwere mit einem Führerscheinentzug geahndet wird. Dabei unterteilt der Bußgeldkatalog in den ersten, zweiten und dritten Verstoß. Welche Folgen möglich sind, verrät dieser Ratgeber. » Weiterlesen...