Bußgeldbescheid der Niederlande: Was tun beim Knöllchen aus Holland?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldbescheid aus den Niederlanden: Reiselust vs. Strafzettelfrust

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.
Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.

Neben Käse, Tulpen und Clogs sind Windmühlen eines der bekanntesten Symbole der Niederlande. Rund 1.000 dieser Bauwerke werden in Deutschlands Nachbarland nach wie vor betrieben.

Eine beachtliche Zahl also, die so manchen Touristen ins Staunen versetzt, wenn er auf einem der sich insgesamt über 15.000 Kilometer erstreckenden Radwege das Land erkundet.

Der größte Hafen der Welt in Rotterdam sowie die 1281 Brücken locken jährlich viele Reisende an. Insbesondere aus Deutschland lässt sich die Strecke problemlos mit dem Auto bewältigen, doch sollten hierbei bei holländischen Verkehrsregeln nicht außer Acht gelassen werden.

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann nämlich mit seinen hohen Summen die Urlaubsstimmung im Nu kippen. Was Sie bei einem Bußgeldbescheid aus Holland beachten sollten und welche Verstöße die Behörden aus dem Ausland auf einem solchen Strafzettel aus Holland ahnden können, erfahren Sie hier.

FAQ: Bußgeldbescheid der Niederlande

Muss ich einem Bescheid aus den Niederlanden nachkommen?

Es kann sinnvoll sein, den Bescheid direkt zu bezahlen. Denn müssen die Behörden der Niederland abmahnen, erhöht sich die Geldbuße. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung trotz zweimaliger Mahnung nicht nach, wir der Fall an das Bundesamt für Justiz übergeben.

Wie lange habe ich Zeit, um die Forderungen zu begleichen?

In der Regel muss das Bußgeld für Verstöße in den Niederlanden innerhalb von acht Wochen bezahlt werden.

Kann ein Bescheid aus den Niederlanden in Deutschland vollstreckt werden?

Ab einer Geldsanktion in Höhe von 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz mit der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden beauftragt werden.

Verkehrsverstöße im Nachbarland: Das sollten Sie wissen

Betört von dem Duft der abertausenden Tulpen und inmitten einer beschwingten Erkundungstour der holländischen Lande kann es geschehen, dass ein deutscher Tourist für einen Schnappschuss am Straßenrand einen Parkverstoß begeht.

Wird dieser nach niederländischen Recht geahndet, stellt das in Leeuwarden ansässige Centraal Justitieel Incasso Bureau (CJIB; zu Deutsch: Zentrales Justizinkassobüro) im Auftrag der Justizbehörde einen Bußgeldbescheid der Niederlande aus.

Teilweise können jedoch vereinzelte Gemeinden ebenso andere Inkassobüros mit dieser Aufgabe betrauen.

Eine Verjährung, wie sie in Deutschland üblich ist, gibt es nicht. Das heißt, dass ein Knöllchen auch noch mehrere Monate nach dem Verstoß als böse Überraschung im Briefkasten landen kann.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn ein deutscher Urlauber einen solchen Bußgeldbescheid der Niederlande erhält: Einspruch oder bezahlen.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.

Der Verkehrssünder sollte sich nicht zu lange bitten lassen, den Bußgeldbescheid aus Holland zu bezahlen. Wird der geforderte Betrag zweimal angemahnt, erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent, sodass ein säumiger Verkehrssünder schließlich sogar mehr zahlen muss.

Grundsätzlich sind nur holländische Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckbar. Fahrverbote oder Punkte gelten nur in dem Land, indem die Sanktion erteilt wurde.

Holländische Halterhaftung

Wenn sich der Spross das Familienauto für einen Holland-Trip leiht, sollte er sich besser keine Geschwindigkeitsübertretung leisten. Denn im Zweifel werden dann Vater oder Mutter zur Kasse gebeten. Im Gegensatz zu Deutschland gilt bei einem Bußgeldbescheid der Niederlande nämlich die Halterhaftung. Es werden daher auch nicht die Fahrer, sondern die Kennzeichen der Autos von Radaranlagen auf einem Blitzerfoto festgehalten.

Ein niederländischer Strafzettel gegen einen deutschen Halter muss jedoch stets die Fahrereigenschaft nachweisen können. Ansonsten ist das Knöllchen durch das Bundesamt für Justiz nicht vollstreckbar und der Empfänger kann Einspruch einlegen. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen ein Anwalt weiter.

Wie hoch können Bußgelder in den Niederlanden sein?

Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.
Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.

Insgesamt sind die Bußgelder und Strafen in den Niederlanden recht drastisch, weshalb sich Touristen stets vorab über das geltende Recht informieren sollten. So können Halteverbote mit 100 Euro geahndet werden.

Geschwindigkeitsübertretungen können auf Summen von über 300 Euro ansteigen und auch das Parken auf einem Behindertenparkplatz sowie die Trunkenheit am Steuer ziehen mindestens 310 bzw. 300 Euro eine immense Summen nach sich.

Hat der Fahrzeugführer seinen Fahrzeug- oder Führerschein vergessen, muss er dies mit 45 Euro oder 100 Euro büßen.

Sehen Sie hier eine Übersicht über einige Bußgelder der Niederlande, die sündige Verkehrsteilnehmer außerdem treffen können:

VerstoßBußgeld
beim Abbiegen nicht geblinkt100 Euro
Missachtung der Gurtpflicht150 Euro
Missachtung eines Durchfahrverbotes250 Euro
Handy am Steuer350 Euro (bei Gefährdung bis zu 2.000 Euro)
Gefährdung von Fußgängern am Zebrastreifen410 Euro
Wendevorgang auf der Autobahn410 Euro

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (212 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

179 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Sandra
    Am 5. September 2017 um 12:14

    Hallo, ich habe am 12.04.2017 einen Strafzettel in venlo über 63,- € an meinen Wagen bekommen. HEUTE am 05.09.2017 , also 4, 5 Monate später kam erst der Strafzettel mit der Post zu mir nach Hause. Gibt es da nicht eine Art Verjährung? Ist j ja schon eine recht lange Zeitspanne dazwischen… LG und Danke im voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:00

      Hallo Sandra,

      nicht in den Niederlanden. In Deutschland verjährt der Bußgeldbescheid drei Monate nach Tattag bzw. nach Eingang des Anhörungsbogens oder Zeugenfragebogens, in den Niederlanden gibt es derartige Zeitspannen jedoch nicht. Das Schreiben ist also rechtens.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  2. Deniz Y.
    Am 26. August 2017 um 17:50

    Hallo.

    Mein Sohn wurde während seines Hollandtrips 5 mal geblitzt…. ☹… leider so passiert…. selber Schuld.
    Diese Verkehrswidrigkeit, die in Holland geschehen ist, “bleibt ” die auch in Holland? Oder bekommt unsere Behörde in Flensburg auch Bescheid darüber?
    Da er sich leider sehr viel in letzter Zeit geleistet hat…. und sich nun NIX mehr leisten darf….. würde mich das sehr interessieren. Bevor evtl. unangenehme Post kommt.

    Danke im voraus….
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 11:42

      Hallo Deniz,

      Verkehrsverstöße im Ausland ziehen keine Punkte in Flensburg oder ähnliches nach sich. Ihr Sohn muss jedoch die erhobenen Bußgelder zahlen. Diese liegen in den Niederlanden sehr viel höher als in Deutschland. Ab einer gewissen Grenze können diese auch in Deutschland vollstreckt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Peter
    Am 23. August 2017 um 16:13

    Ich habe am 19.08. (Sa) in Haarlem in einer kleinen Seitenstrasse um 19.00 Uhr geparkt. Die niederländischen Autos vor und hinter mir hatten keinen Parkschein hinter der Autoscheibe. Anwohnerparken gab es nicht. Als ich 2 h später zurück kam, hatte ich einen Strafzettel von 61 EUR + 4,2 EUR. Die niederländischen Autos vor und hinter mir hatten keinen Strafzettel bekomen, ein weiteres deutsches Auto (ca. 5 Autos vor meinem Wagen) hatte auch einen Strafzettel von 65,2 EUR. Am Ende der Strasse stand der Kontrolleur. Ich habe ihn angesprochen und gefragt, wieso er nur an deutsche Autofahrer Strafzettel verteile. Da wurde er ganz kleinlaut und wollte sich rausreden (das stimme nicht und er habe “schon an holländische Autofahrer Strafzettel verteilt”…). Das Bußgeld hat er aber nicht zurück genommen. Da es sich um einen Firmenwagen handelt, ist mein Name nicht bekannt. Außerdem bekomme ich in 4 Wochen ein neues KFZ mit neuem Kennzeichen. Mein Arbeitgeber wird den Bogen ausfüllen mit “Fahrer unbekannt”. Kann der Arbeitgeber nun mit einer Strafe rechnen oder kann ein Fahrtenbuch über die deutsche Polizei auferlegt werden?
    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 11:29

      Hallo Peter,

      im Normalfall sollten die deutschen Behörden kein Fahrtenbuch anordnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Annette
    Am 31. Juli 2017 um 13:39

    Was soll laut NL Busgeldkatalog das Einfahren in einen Kreisverkehr auf einer falschen (inneren) Bahn und ein Wechsel auf die richtige Seite (äußere Bahn bei gestrichelter, nicht durchgezogenener Linie) kosten? Mir wurde eben eine Rechnung von 239 Euro gestellt ohne Bild, Nachweis oder Sonstigem.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 11:20

      Hallo Annette,

      hierzu fehlen uns leider aktuelle Angaben. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass Verkehrsverstöße in den Niederlanden hohe Geldbußen nach sich ziehen. Für das Benutzen des Handys am Steuer werden etwa 230 Euro fällig. Sie können gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Thomas S.
    Am 25. Juli 2017 um 12:02

    Was immer noch nicht klar wird ist, wie die 70 Euro Grenze ermittelt wird. Sanktion und Gebühr ist klar. Aber was ist mit der Erhöhung zählt die auch, oder nur der erste Betrag des Bescheides?

    Aus eigener Erfahrung weiß ich zudem, dass der Einspruch grundsätzlich abgelehnt wird und im weiteren Verlauf nur Argumente gehört werden, wenn Sicherheit in Höhe des Bußgeldes hinterlegt wird.

    Was passiert, wenn man sich darauf nicht einlässt und dann ein Urteil ergeht? Gilt da immer noch die 70 Euro Grenze aus dem ersten Bescheid?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:23

      Hallo Thomas,

      sofern keine Staffelung der Bußgelder per se vorgesehen ist (wie z.B. in Spanien), gilt in der Regel die Höhe des ersten Bescheides als relevant. Legen Sie Einspruch ein, gelten diese Regelungen jedoch nicht mehr, da das Bußgeldverfahren durch ein Gerichtsverfahren abgelöst wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Daniel
    Am 23. Juli 2017 um 11:44

    Hallo!

    Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten.
    Nach Abzug 3 Km/h zu viel und incl. Bearbeitungsgebühr 40,00€. (auferlegte Sanktion 31,00€, Verwaltungsgebühr 9,00€)

    Betrag nach der 1. Erhöhung 55,50€
    Betrag nach der 2. Erhöhung 102,00€.

    Ich finde diese Bußgelder schlichtweg Wucher und überlege aus diesem Grund keine “Touristengeld” mehr nach Holland zu fahren und dem Land für mehr als zwei Jahren fern zu bleiben. Einfach aus Prinzip.
    Ich habe hier von 20,00€ für 1 km/h gelesen…. unglaublich und leider sehr Touri-abschreckend.

    Da Bußgelder erst ab 70,00€ vollstreckbar sind interressiert mich nun, ob da der ursprüngliche Betrag gilt oder ob die Erhöhungen hier auch greifen?
    Mit 102,00€ nach der 2. Erhöhung wäre dies ja dann theoretisch vollstreckbar!

    Oder gilt hier gar “nur” der Betrag der auferlegten Sanktion (31,00€)?

    Danke und beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 12:01

      Hallo Daniel,

      die Bearbeitungsgebühren werden bei der 70-Euro-Grenze ebenfalls berücksichtigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Laura
    Am 22. Juli 2017 um 13:10

    Hallo
    Bei bekannten hat sich in nl mitten auf der Autobahn von ihrem Anhänger der standreifen gelöst welche Strafe kommt auf die zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:50

      Hallo Laura,

      leider liegen uns diesbezüglich keine Informationen vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Michael W.
    Am 21. Juli 2017 um 19:22

    Ich bin kürzlich mit 108 km/h in den Niederlanden geblitzt worden, korrigiert – also unter Abzug der Toleranz – wird mir eine Geschwindikgeitsüberschreitung von 4 km/h (!) zur Last gelegt. Gefordertes Bußgeld: 24 EUR + 9 EUR Verwaltungskosten, ergibt 33 EUR!

    Ich habe die voranstehenden Einträge und Kommentare schon alle gelesen. Auf diesem Wege habe ich auch erfahren, dass Geschwindigkeitsübertretungen in den NL laut Verkehrsordnung erst ab 5 km/h geahndet werden. Mir ist aber bisher nicht ersichtlich geworden, ob sich dies auf den Brutto- oder den Nettowert bezieht, d.h. in meinem Fall auf die gemessenen 108 km/h oder die 104 km/h, die im Bescheid als “korrigierte Geschwindigkeit” bezeichnet werden.

    Im letzteren Fall werde ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und mich dabei auf die niederländische Verkehrsordnung beziehen.

    Für einen Hinweis zur “Bemessungsgrundlage”, die im Bescheid zum Ansatz kommt, wäre ich daher sehr dankbar.

    Vielen Dank im voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:35

      Hallo Michael,

      der niederländische Bußgeldkatalog ahndet seit 2017 ab einer Überschreitung von 4 km/h.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Tanja W.
    Am 21. Juli 2017 um 1:25

    Hallo hätte da mal eine Frage und zwar wir waren mit einem Mietwagen in Zandvoort und haben ein Strafzettel in Höhe von 99€ bekommen für falsch parken…..Wir wollen den auch bezahlen,aber es stehen keine Konto Daten drauf wo wir es hin überweisen können?!
    Was nun?
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:41

      Hallo Tanja,

      wenden Sie sich am besten an die Stelle, die den Bescheid ausgestellt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Frank
    Am 19. Juli 2017 um 21:04

    Hallo,
    waren heute in Lemmer mit dem Auto, als wir nach 2 Std. wiederkamen hatten wir ein Knöllchen über 90€ + 9€ Bearbeitung. Hatten weder Parkscheibe noch Parkschein im Fenster wobei auch kein Parkschein Automat da war. Und von Parkscheibe war auch nichts zu lesen. Was kann ich tun ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:57

      Hallo Frank,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. horst
    Am 12. Juli 2017 um 14:50

    hallo thomas
    ich bin mit der gleichen Geschwindigkeit 112 gemessen korrigiert 108 geblitzt worden ist doch komisch ein schelm der schlechtes dabei denkt
    geblizt ort breukelen a2 rechts vor der abfahrt
    kosten mit gebühr 57 €
    reine abzocke ich werde Holland meiden

  12. Lena
    Am 5. Juli 2017 um 23:28

    Ich habe in Holland auf einem Parkplatz geparkt auf dem nicht ersichtlich war das er kostenpflichtig ist und der Parkautomat war auch superversteckt. Die Parkgebühr wäre unter 5€ gewesen, die ich auch bereitwillig gezahlt hätte. Als ich wieder zum Auto kam hatte ich einen Stafzettel an der Scheibe ca.63€ wird der verfolgt, muss ich das bezahlen oder warte ich ab?
    Ich finde das steht auch garnicht in Relation zu einander, keine 5€ zu 63€! DIE SPINNEN!!!
    Danke schonmal in voraus :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 12:38

      Hallo Lena,

      das Bußgeld kann ich Deutschland (vorausgesetzt es handelt sich um einen öffentlich verfolgten Verstoß) in nicht vollstreckt werden, weil es zu niedrig. Bei Ihrem nächsten Aufenthalt könnte es aber sein, dass bei einer Kontrolle das Bußgeld gezahlt werden muss. Handelt es sich aber um zivilrechtliche Ansprüche, könnte es auch per Inkasso-Unternehmen eingetrieben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Thomas
    Am 19. Juni 2017 um 14:58

    Hallo, hatte in Tilburg unseren Firmenwagen scheinbar auf einem kostenpflichtigen Parkplatz abgestellt, der für mich nicht ersichtlich war … laut Bescheid hätte er 1€ gekostet – die Gemeinde hat eine Gebühr von 61€ erhoben … somit wären 62€ fällig – das fällt doch unter die 70€-Grenze, die in Deutschland vollstreckt wird, oder gibt es einen Unterschied zwischen Polizei und kommunaler Verkehrsüberwachung? Danke für ihre Antwort und viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 13:21

      Hallo Thomas,

      die deutschen Behörden vollstrecken nicht unter 70 Euro. Das bedeutet aber nicht, dass nicht ein Brief von einer Inkasso-Firma kommen kann. Außerdem könnten die Gebühr auch im nächsten Holland-Urlaub vollstreckt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. E.E13
    Am 14. Juni 2017 um 15:11

    Hallo,
    Meine Schwester wurde Ende April mit (korrigiert)184km/h in einer 130er Zone erwischt. Also mit 54km/h zu viel. Sie ist noch in der Probezeit und wurde in Deutschland mehrmals auffällig, mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, falsch geparkt und zwei Unfälle(verschuldet). Sie hat schon 2 Punkte in Flensburg und musste ein Aufbauseminar machen und die Probezeit wurde verlängert.
    Meine Frage: womit müssen wir rechnen ? Wie hoch wird das Bußgeld etwa sein? Und kommt noch was dazu, also außer dem Bußgeld?

    Danke schon mal für ihre Antwort.

    Liebe Grüße :)

    • Andre
      Am 11. Juli 2018 um 18:28

      Vielleicht sollte sich Deine Schwester generell mal angewöhnen, sich an die Verkehrsregeln zu halten, egal ob in Deutschland oder im Ausland!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 9:09

      Hallo,

      wie hoch das Bußgeld in den Niederlanden ausfällt, können Sie der Tabelle auf https://www.bussgeldkatalog.org/niederlande/ entnehmen. Auswirkungen auf die Probezeit wird der in den Niederlanden begangene Verstoß in der Regel nicht haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Richard
    Am 25. Mai 2017 um 1:51

    Guten Tag, am 12.05.17 wurde ich in Holland mit 136 km/h erwischt, zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h nach Abzug der Toleranz 131km/h. Also 1 km. zu schnell, und habe von CJIB 20 Euro Bußgeldbescheid bekommen. Da ich im meinem Alter nicht mehr nach Holland reisen werde, möchte ich gerne wissen was passieren kann wenn ich nicht bezahle. Danke im voraus. MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 9:16

      Hallo Richard,

      auch Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland können in Deutschland vollstreckt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Alex
        Am 26. September 2018 um 14:46

        EU-Ausland ?!?
        …in China könnten auch Reissäcke umfallen! (um im Zusammenhang zu bleiben)

  16. J.Schmidt
    Am 15. Mai 2017 um 13:44

    Hallo,
    ich habe einen Bußgeldbescheid von der CJIB Niederlande bekommen, weil ich am 30.04.2017 in Rotterdam ein Verkehrsdelikt begangen haben soll. Ich hätte die zulässige Geschwindigkeit von 80 km/h mit 15 km/h überschritten, wäre also mit 95km/h nach Abzug der Toleranz gefahren und soll dafür 134,00 € zahlen.Ein Blitzfoto wurde dem Bescheid nicht zugefügt.
    Das Problem bei der Sache ist: Weder ich noch mein Fahrzeug (Motorrad) waren zu dem Zeitpunkt bzw. zu irgendeinem anderen Zeitpunkt jemals in den Niederlanden.
    Wie soll man sich da verhalten?
    Vielen Dank im Voraus für Antworten

    • A. Hinrichs
      Am 23. November 2017 um 19:25

      Hallo J. Schmidt,

      würden Sie mir verraten, was aus der Angelegenheit geworden ist? Ich habe gerade das gleiche Szenario. Herzlichen Dank für eine Antwort!

      • M.Jacobs
        Am 15. November 2018 um 13:54

        Hallo!

        Ich habe heute auch einen Bußgeldbescheid für eine Geschwindigkeitsübertretung in Venlo am 03.11.18 erhalten. Zu der angegebenen Zeit war ich aber definitiv nicht dort. Auch bei mir war kein Blitzfoto beigefügt.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 23. November 2018 um 17:11

          Hallo M.Jacobs,

          wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchten, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 9:04

      Hallo J.,

      Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht würde sich in diesem Fall anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Mutz
    Am 8. Mai 2017 um 17:54

    Hallo. war gestern in Venlo und habe auf einem offiziellen Parkplatz geparkt und Parkschein gezogen.2 €
    Ich kam leider 15 Minuten” zu spät ” _an meinem Auto befandcsich bereits ein Strafzettel mit 63 € 2e+61€ “kosten naheffing. Hammer. muss ich jetzt abwarten bis ich Post aus Holland bekomme.wirddas noch höher? oder muss ich direkt irgendwohin bezahlen ? Bin wieder Zuhause in Deutschland.
    Vestehe kein holländisch aber da drauf steht leider alles (logisch) auf holländisch.
    Was mache ich nun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2017 um 9:29

      Hallo Mutz,

      es empfiehlt sich abzuwarten, bis Sie Post bekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Egon B.
    Am 5. Mai 2017 um 20:23

    Bitte um den NL-Bußgeldkatalog. Bin sehr oft nach Holland gefahren, um unter Anderem dort einzukaufen. Aber das lohnt jetzt nicht mehr. Bei 50er Zone mit 60 geblitzt worden. 79€ Zumal ich mit Tempomat und Blitzwarner gefahren bin, und nichts bemerkt habe. So wird der Einkaufs-Tourismus in Venlo kaputt gemacht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 10:43

      Hallo Egon,

      Sie haben auf dieser Seite eine Übersicht über einige Bußgelder der Niederlande.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Karlos
    Am 2. Mai 2017 um 16:47

    Hallo,
    mein TÜV ist letzten Monat abgelaufen und ich möchte dieses Wochenende nach Holland. Ist es mi irgendwelchen Strafen verbunden oder kann ich ohne bedenken fahren und nach Rückkehr TÜV machen?
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 10:36

      Hallo Karlosm

      in Deutschland gilt ein Monat als geringe Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Der TÜV ist grundsätzlich auch eine deutsche Angelegenheit. Solange Ihr Fahrzeug in Deutschland zugelassen, versichert und verkehrssicher ist, sollte es in den Niederlanden deswegen keine Probleme geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. hellmadi
    Am 26. April 2017 um 12:03

    Habe in Arnheim auf einen nicht abgegrenzten, für mich öffentlichen Parkplatz meinen Wagen abgestellt.
    Keine Parkuhr weit und breit, Parkschild (P) an der Einfahrt ohne irgend einen Zusatzinfo.
    Andere Fahrzeuge hatte auch keine Tickets hinter/ an der Scheibe zu sehen.
    Zögerlich mit Bauchweh bin ich trotzdem in die Stadt.
    Nach 2h wieder am Fahrzeug, Ticket für 90€ + 9€ Gebühr.
    Die Fee hat wohl hinter einem Busch gelauert, das Ticket war keine 5min nach dem Abstellen an der Scheibe. (Zeitangabe)

    Frage:
    Bezahlen??
    Welche Aktionen können die Holländer starten?

    Mich sehen die nicht mehr, versprochen.
    Wünsche mir, das selbe Vorgehen für die durchreisenden mit den gelben Schildern.

    Antworten erbeten.

    • Jumanji
      Am 18. Mai 2017 um 20:33

      Hallo. Und was hast du gemacht wegen des Tickets

      • Stefan A.
        Am 30. August 2017 um 18:54

        Hallo, das würde mich auch interessieren, – genau die gleiche Situation gehabt, nur am 01.08.17 … und heute kam Post. 90,- +9€ Gebühren. …hattest Du bezahlt oder Einspruch eingelegt ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 10:24

      Hallo Hellmadi,

      das müssen Sie entscheiden. Grundsätzlich ist es möglich, dass das Bußgeld auch in Deutschland vollstreckt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Thorsten
    Am 24. April 2017 um 17:34

    Hallo ich habe auch mal eine frage

    Warum müsst ihr alle so wenig bezahlen wenn ihr in Holland geblitzt worden seit?

    Ich habe vor ein paar Tagen zwei Briefe aus Holland bekommen
    Einmal bei angeblich nur erlaubten hundert war ich mit Toleranzabzug 113 km/h unterwegs und muss 106 Euro bezahlen und bei dem zweiten auch angeblich nur hundert erlaubt,ich war mit Toleranzabzug 117 km/h unterwegs und muss 140 Euro bezahlen???
    Alles auf der Autobahn versteht sich und dir Holländer waren auch so schnell unterwegs
    Man sagte mir da ich ja kein holländisch kann,das auf der a2 wo das war tagsüber nur hundert erlaubt ist und die 120 was auf den schildern steht nur nachts gefahren werden darf??

    Was könnte ich da jetzt machen??

    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 10:03

      Hallo Thorsten,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Es empfiehlt sich, einen Anwalt, welcher sich im europäischen Verkehrsrecht auskennt, zu kontaktieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Abdullah
    Am 9. April 2017 um 20:38

    Guten Tag,

    Ich war am Wochenende mit dem Auto meines Freundes unterwegs in den Niderlanden. Dort wurde ich angehalten weil ich in eine Strasse gefahren bin, wo die Durchfahrt verboten war( Was an den etwas anderen Schildern als hier in Deutschland lag). Sie hat Bilder vom Kennzeichen gemacht sowie Bilder von meinem Führerschein. Nun frage ich mich wer dänn jetzt den Brief bekommt, ich als Fahrer oder mein Kollege als Halter?

    Wäre nett wenn ich eine genau antwort auf diese Frage bekommen könnte.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 8:23

      Hallo Abdullah,

      bei einem Bußgeldbescheid in den Niederlanden gilt in der Regel die Halterhaftung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • abdullah
        Am 10. April 2017 um 8:41

        Alles klar vielen dank.

  23. Michael
    Am 1. April 2017 um 10:57

    Hallo Zusammen,

    ich habe einen Bußgeldbescheid wegen der Übertretung der Geschwindigkeit auf der Autobahn aus den Niederlanden bekommen. 107 km/h statt 100 km/h, nach Abzug der Toleranz.
    Die Höhe des Bescheids, inkl. Gebühr, beträgt 50€.
    Muss ich nun widersprechen oder kann ich den Bescheid ignorieren, da er eh unter der 70€-Grenze liegt?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 9:28

      Hallo Michael,

      natürlich haben Sie das Recht dazu, Einspruch einzulegen. Bußgelder unter 70 Euro werden in Deutschland in der Regel nicht vollstreckt. Zahlen Sie das Bußgeld nicht, besteht die Gefahr, dass der Betrag verlangt wird, wenn Sie wieder in die Niederlande einreisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Elachen
    Am 1. Januar 2017 um 12:44

    Wir haben im Jahr 2011 einen Gebührenbescheid für parken im Halteverbot bekommen. Haben Einspruch eingelegt und es kam ein Urteil auf holländisch. Dies konnten wir natürlich nicht lesen und ich habe gebeten mir das Urteil auf deutsch zukommen zu lassen. Danach habe ich nie wieder was gehört. Ist es mittlerweile verjährt? Kann mir in Holland noch was passieren? Waten seitdem nicht mehr da.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2017 um 10:15

      Hallo Elachen,

      in der Regel können Verkehrsverstöße in den Niederlanden bis zu zwei Jahre verfolgt und 32 Monate nach Rechtskraft vollstreckt werden. Da wir keine Rechtsberatung anbieten, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden, der sich mit dem Verkehrsrecht in den Niederlanden auskennt. Dieser kann Sie bezüglich der Verjährung und der Wiedereinreise beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Matus
    Am 1. Dezember 2016 um 21:47

    Hallo, ich habe ein bußgeldbescheid in höhe von 56€ bekommen, (bin 57km/h in 50km/h gefahren) (47€ sanktion + 9€ gebühr)
    das ist unter 70€. Was soll ich jetzt machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 11:41

      Hallo Matus,
      leider ist es uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt zu wenden. Grundsätzlich können Bußgelder erst ab einer Grenze von 70 Euro innerhalb des europäischen Auslandes vollstreckt werden. Wenn Sie sich dazu entschließen, das Bußgeld nicht zu zahlen, müssen Sie jedoch möglicherweise mit Konsequenzen rechnen, wenn Sie wieder einmal in die Niederlande fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar