Betrunkener Beifahrer: Droht eine Strafe?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Betrunkener Beifahrer: Ist das grundsätzlich strafbar?

Auch ein betrunkener Beifahrer kann eine Strafe erhalten.
Auch ein betrunkener Beifahrer kann eine Strafe erhalten.

Dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat zufolge gehen fast jeder 14. Verkehrstote und Tausende Verletzte pro Jahr auf Alkohol am Steuer zurück.

Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle sind es vor allem junge Männer, die sich trotz Alkoholkonsums ans Steuer setzen und somit andere Verkehrsteilnehmer sowie sich selbst gefährden.

Dass eine Trunkenheitsfahrt Sanktionen mit sich bringt, wissen alle Autofahrer. Im Bußgeldkatalog werden diese klar geregelt. Doch wie verhält es sich, wenn der Beifahrer betrunken und der Fahrer nüchtern ist? Welche Sanktionen können auf ihn zukommen? Ist es besonders schlimm, wenn sich ein betrunkener Beifahrer in der Probezeit befindet? Antworten auf diese Fragen und Vieles mehr finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: Betrunkener Beifahrer

Muss ein betrunkener Beifahrer mit Sanktionen rechnen?

Nein, sofern dieser nicht in aktiv in de Fahrt eingreift, muss ein betrunkener Beifahrer nicht mit Sanktionen rechnen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Dürfen Beifahrer beim BF17 betrunken sein?

Für einen eingetragenen Beifahrer gilt die Promillegrenze von 0,5. Überschreitet er diese, muss der Fahrer mit Sanktionen rechnen, da dieser quasi „ohne“ Begleitperson unterwegs ist.

Wird auch der betrunkene Beifahrer beim BF17 sanktioniert?

Nein. Der Beifahrer kann nicht wegen Alkohol am Steuer oder einer anderen Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden. Greift er dem Fahrer ins Lenkrad und es kommt zu einem Unfall, trägt er allerdings zumindest eine Teilschuld an der Kollision.

Betrunken auf dem Beifahrersitz: Wer haftet für den Beifahrer?

Was passiert, wenn der Beifahrer betrunken ist? Ihr erfahrt es in unserem Video!
Was passiert, wenn der Beifahrer betrunken ist? Ihr erfahrt es in unserem Video!

Hat ein betrunkener Beifahrer strafrechtliche Folgen zu befürchten?

Hat ein betrunkener Beifahrer Folgen zu befürchten?
Hat ein betrunkener Beifahrer Folgen zu befürchten?

Grundsätzlich ist es nicht strafbar, als Beifahrer betrunken zu sein, solange Sie sich nicht aktiv in die Fahrt einmischen und dem Fahrer beispielsweise ins Lenkrad greifen. Wenn der Fahrzeugführer infolgedessen einen Unfall verursacht, können allerdings strafrechtliche Folgen für den Beifahrer drohen.

Im Zweifel muss die Polizei den genauen Unfallhergang rekonstruieren bzw. ermitteln. Kommt dabei heraus, dass der Beifahrer maßgeblich Schuld an der Kollision trägt, so ist davon auszugehen, dass dieser mindestens eine Teilschuld zugesprochen bekommt.

Das kann auch relevant werden, wenn bei der Kollision jemand zu Schaden gekommen ist. Der Betroffene kann dann ggf. zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld gegenüber dem Beifahrer geltend machen.

Ist der Fahrer nüchtern und der Beifahrer betrunken, trägt der Fahrer bei einem Unfall die Alleinschuld. Außerdem ist der Fahrer grundsätzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er nicht durch Mitfahrende behindert oder gestört wird. Es ist deshalb sinnvoll, als Fahrer dafür zu sorgen, dass ein betrunkener Beifahrer auf dem Rücksitz Platz nimmt.

Beifahrer beim BF17 betrunken: Ist der Führerschein weg?

Als betrunkener Beifahrer dürfen Sie nicht als Begleitperson beim Führerschein ab 17 agieren. § 48a Absatz 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt diesbezüglich vor:

Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie

1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,

1a. 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat,

2. unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.

Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

    Begleiten Sie alkoholisiert einen Fahranfänger, der mit 17 Jahren nur in Begleitung fahren darf, zieht das für den Führerscheinneuling schwerwiegende Konsequenzen nach sich. Er ist dann nämlich faktisch ohne Begleitperson gefahren. Dafür drohen:

    • 70 Euro Bußgeld
    • 1 Punkt in Flensburg
    • die Fahrerlaubnis wird wieder entzogen

    Wichtig: Nicht nur betrunkene Beifahrer gelten nicht mehr als Begleitperson. Steht diese unter dem Einfluss von Drogen, kann sie ihre Funktion auch nicht mehr ausüben.

    Bußgeldkatalog Alkohol im Straßenverkehr

    Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
    Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze
    ... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
    ... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
    ... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
    Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **
    Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **

    Über den Autor

    Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
    Dr. Philipp Hammerich

    Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

    Bildnachweise

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    10 Kommentare

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    1. Lüttich
      Am 12. Mai 2022 um 11:30

      Mein Nachbar ist schwer alkoholkrank, er hat jeden Tag seinen Pegel Alkohol,auch wenn er zur Arbeit fährt, mitunter muss er auch Lieferfahrten machen,quer durch Deutschland. Ich frage mich nun,was kann man machen ? Auf gute Zusprache reagiert er nicht.Ich hoffe,es passiert kein Unglück . Was kann man also tun ?

    2. Linus
      Am 16. Februar 2022 um 1:10

      Hallo, nehmen wir an die Fahrerin hat 1,8 Promille gepustet und ich war Mitfahrer der ebenfalls betrunken war + Halter des Fahrzeugs, saß aber auf dem Rücksitz weil vorne wer anders saß. Welche Sanktionen drohen wenn ich von der Trunkenheit wusste.

      Und was würde passieren wenn ich mich versichert habe das sie fähig ist ein Fahrzeug zu führen sie aber gelogen hat ich es aber nicht merken konnte das sie so betrunken ist

    3. Emi
      Am 13. Februar 2022 um 4:58

      Wenn mein Beifahrer betrunken ist und ich nüchtern bin habe ich bei einem Unfall die Alleinschuld. Wie sieht es aus, wenn die Leute mit Promille auf der Rücksitzbank sitzen und auf dem Beifahrer niemand (oder nüchterne)? Gibt es dann bei einem Unfall trotzdem die Alleinschuld?

    4. Tim
      Am 6. Februar 2022 um 20:34

      Hallo
      Wie sieht die Sache denn aus wenn der Fahrer noch in der Probezeit ist und mit 1,4 Ptomille hinter dem Steuer erwischt wird und man als Beifahrer ,welcher selber alkoholisiert ist , nicht feststellen konnte das der Fahrer getrunken hat? Der Beifahrer ist ebenfalls in der Probezeit und hat sagen wir 1,7 Promille.
      Der Beifahrer hat jedoch in keinster Weise in das Geschehen eingegriffen .

      • Peter W
        Am 17. Juni 2022 um 8:35

        Hallo.
        Hoffe meine Anfrage ist kostenlos.
        Ansonsten bitte einstellen:
        Frage: Fahrer ist alkoholisiert. ( über 1,6 o/oo) Beifahrer = Halter auch alkoholisiert.
        Was muss der Beifahrer für eine Strafe erwarten?

    5. Alex
      Am 22. Januar 2022 um 23:59

      Hallo

      Wie sieht das aus wenn meine Frau schon über 20 Jahre den Führerschein und ich noch in der Probezeit als Beifahrer mit fahre. Angenommen 1 Bier und einen kurzen getrunken. Ich selbst bin dann voll und ganz bei mir würde trotzdem nicht selbst fahren ist ja verständlich. Da ich in der Probezeit ja 0.0 haben darf werde ich dann auch als Beifahrer belangt oder ist da alles im grünen Bereich solange ich absolut zurechnungsfähig bin ?

      Grüsse

      • bussgeldkatalog.org
        Am 2. Februar 2022 um 14:21

        Hallo Alex,

        nein, sofern dieser nicht aktiv in de Fahrt eingreift, wird ein betrunkener Beifahrer nicht geahndet.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    6. Rosetta La B
      Am 8. Juli 2021 um 20:51

      Hallo bessofen in auto
      Ohne auto fahren bekommen ich meine fűrenschein weg?

    7. Winter,Ch.
      Am 18. Dezember 2018 um 22:07

      Wenn der Fahrer alkoholisiert ist und der Beifahrer nüchtern, kann dann der Beifahrer seinen Führerschein verlieren?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 11. Januar 2019 um 11:41

        Hallo Winter,Ch.,

        der Beifahrer kann durchaus belangt werden, wenn er zulässt, dass ein alkoholisierter Fahrer ein Fahrzeug bewegt. Dabei kommt es darauf an, wie offensichtlich es war, dass der Fahrer fahruntüchtig ist.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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