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VW-Software-Update: Die Auswirkungen im Detail

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

VW-Software-Update: Die Auswirkungen sind nicht immer positiv

Das VW-Software-Update kann negative Auswirkungen nach sich ziehen.
Das VW-Software-Update kann negative Auswirkungen nach sich ziehen.

Ein Software-Update soll die Manipulation, welche der VW-Konzern am Motor EA 189 vornahm, rückgängig machen. Der Abgas-Skandal soll somit durch einige Zeilen Code behoben werden. Lassen betroffene Autobesitzer ihren Wagen nicht nachrüsten, droht ihnen im schlimmsten Fall die Zwangsstillegung ihres Kfz.

Doch hat das VW-Software-Update nur positive Auswirkungen? Welche Folgen zieht die Aufspielung des Updates nach sich?

Folgender Ratgeber beleuchtet im Detail, welche Auswirkungen das Software-Update von VW nach sich zieht.

FAQ: Auswirkungen des VW-Software-Updates

Welchen Zweck erfüllt das VW-Software-Update?

Durch das VW-Software-Update soll die manipulierte Software berichtigen. und dafür sorgen, dass das Kfz auch auf dem Prüfstand wieder die realen Abgaswerte hat.

Bin ich dazu verpflichtet, das VW-Software-Update durchführen zu lassen?

Es kann sein, dass die Betriebserlaubnis Ihres Kfz davon abhängig ist. Es ist daher nicht ratsam, das Update zu verweigern.

Welche negativen Auswirkungen hat das VW-Software-Update?

Autofahrer beklagten sich z. B. über einen erhöhten Verbrauch. Hier ist eine Liste der Beschwerden. Der Konzern bestreitet, dass das Update solche negativen Folgen hat.

Sind VW-Passat-Modelle vom Abgasskandal betroffen?

Die Schummelsoftware betrifft vor allem Kfz mit dem Motortyp EA 189. Dazu gehören der Passat B7 1.6 TDI (Baujahr zw. 2009 und 2014) sowie der Passat B7 2.0 TDI (2011).

Wie funktioniert das VW-Software-Update?

Bei VW-Software-Update werden die Kosten vom Konzern getragen.
Bei VW-Software-Update werden die Kosten vom Konzern getragen.

Um die Emissionswerte von Autos zu verringern, müssen die Abgase „rückgeführt“ werden, also ganz oder teilweise erneut dem Verbrennungsprozess unterzogen werden. Was bedeutet das? Im Verbrennungsraum des Motors werden Diesel und Sauerstoff eingeführt.

Durch die Verbrennung des Kraftstoffs entstehen Abgase – unter anderem Stickoxid. Diese werden nicht sofort in die Umwelt entlassen, sondern teilweise zurück in den Verbrennungsraum geführt.

Dies reduziert den Sauerstoffanteil und führt – vereinfacht gesagt – zu einer Verminderung des Stickoxid-Ausstoßes. Die in den manipulierten Dieselautos eingesetzte Software definierte zwei Modi der Abgasrückführung:

  1. Der „Modus 0“ war für den Straßenbetrieb gedacht. In dieser Einstellung werden die Abgase nur in geringem Maße rückgeführt und somit stark stickoxidlastige Abgase abgeführt.
  2. Der „Modus 1“ ist hingegen für den Prüfstand relevant: Hierbei erhöht sich die Rückführungsrate, sodass weniger Stickoxide ausgestoßen werden.
Was setzte die Umschaltung in Gang? Auf dem Prüfstand wird stets unter bestimmten Bedingungen geprüft. Die Software ist so programmiert, bei diesen Voraussetzungen vom Modus 0 in den Modus 1 zu wechseln. Es ist daher von einer „Umschalt-Software“ die Rede.

Das von VW entwickelte Software-Update verhindert die Umschaltung und zwingt den Wagen gewissermaßen, stets im Modus 1 – dem sauberen Modus – zu fahren.

Braucht Ihr VW-Passat ein Software-Update?

Aus der Passatgruppe haben zwei spezifische Modelle den Motor EA 189 eingebaut, welcher mit einer Schummelsoftware ausgestattet wurde:

  • Passat B7 1.6 TDI – Baujahr zwischen 2009 und 2014
  • Passat B7 2.0 TDI – Baujahr 2011
Laut Volkswagen ensteht beim Passat durch das Software-Update kein höherer Verbrauch.
Laut Volkswagen ensteht beim Passat durch das Software-Update kein höherer Verbrauch.

Die Rückrufe haben in beiden Fällen bereits im Jahr 2015 begonnen. Der Passat B7 1.6 TDI benötigt nicht nur eine Aktualisierung der Software, sondern ebenfalls den Einbau eines neuen Luftmassenmessers.

Beim VW-Passat B7 2.0 TDI reicht das Software-Update laut Angaben des Konzerns aus. Aus diesem Grund müssen sich Passatbesitzer bei der Umrüstung auf folgende Wartezeiten in der Werkstatt einrichten:

  • Motor 2.0 TDI: ½ Stunde
  • Motor 1.6 TDI: 1 Stunde
Nicht nur wegen des Abgas-Skandals muss die Software in Autos mitunter erneuert werden. So erfolgte in der Vergangenheit beispielsweise für den VW-Passat B8 ein Software-Update für das Airbag-Steuergerät.

VW-Software-Update: Das passiert in der Werkstatt mit den Autos der VW-Kunden

Sie sind mit Ihrem VW vom Abgas-Skandal betroffen und möchten an der Rückrufaktion teilnehmen? Diese Maßnahmen werden an Ihrem Fahrzeug in der Werkstatt ergriffen:

  • Motoren 1.2 TDI und 2.0 TDI: Lediglich das Update wird aufgespielt.
  • Motor 1.6 TDI: Das Software-Update wird aufgespielt. Zusätzlich wird ein Luftmassenmesser im Motor eingesetzt.

So muss beispielsweise bei dem Modell VW-Tiguan nur das Software-Update eingespielt werden, da der Wagen stets mit einem 2.0-TDI-Motor ausgestattet. Ein Passat kann hingegen sowohl ein 2.0- als auch ein 1.6-Motor enthalten.

Bei einer reinen Einspielung des Updates müssen Betroffene mit einer Wartezeit von 30 Minuten rechnen – kommt der Einbau des Luftmassenmessers hinzu, verdoppelt sich die Zeit.

Verrußungen, Motorschäden, höherer Verbrauch: Viele Kunden klagen über negative Auswirkungen

Tausende vom Abgas-Skandal betroffene VW-Kunden haben ihren Diesel inzwischen dem Software-Update unterzogen. Manch einer erkannte nach der Nachrüstung sein Fahrzeug nicht wieder. Folgende Auswirkungen wurden mehrfach festgestellt:

VW-Software-Update: Schlimmste Auswirkung kann ein Motorschaden sein.
VW-Software-Update: Schlimmste Auswirkung kann ein Motorschaden sein.
  • Höherer Verbrauch: Bis zu 0,5 bis 1 Liter pro 100 Kilometer mehr sollen die Autos nach dem Update verbrauchen. Dies bestätigte sich ebenfalls in Tests des ADAC.
  • Verrußter AGR-Filter: Das Software-Update verringert den Stickoxid-Ausstoß. Doch zeitgleich erhöht sich durch die Anpassung Experten zufolge der Rußpartikelausstoß. Das führe dazu, dass bestimmte Teile wie der AGR-Filter durch Verrußungen deutlich schneller verschleißen.
  • Geringere Leistung: „Das Auto zieht nicht mehr richtig“ – diese Beobachtung teilen ebenfalls viele VW-Kunden, welche ihr betroffenen Autos haben nachrüsten lassen. Zudem erreichen die Fahrzeuge ihre ehemalige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr.
  • Veränderte Motorgeräusche: Bei einigen Modellen führt die neue Software zu einem anderen Geräuschspektrum des Motors. Andere Verbraucher berichten von klappernden Geräuschen.

VW und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigen keines der genannten Probleme. Dies erklärt sich allerdings auch dadurch, dass das Software-Update nur auf dem Prüfstand unter die Lupe genommen wurde – im normalen Straßenverkehr sind zu diesen Ergebnissen Abweichungen möglich.

Allerdings ist auch unter Experten mitunter umstritten, inwieweit das VW-Software-Update für die Auswirkungen verantwortlich ist: Ein verrußter AGR-Filter sei beispielsweise bei älteren Autos grundsätzlich öfter anzutreffen.

VW-Konzern: Beim Software-Update sind negative Auswirkungen nicht bekannt

Offiziell verspricht der Konzern:

Volkswagen garantiert jedem Kunden, dass an seinem Fahrzeug durch die technischen Maßnahmen keine Verschlechterung hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, Stickoxid-Emissionen, Motorleistung und Drehmoment sowie Fahrzeugakustik eintritt.“

Mitte 2017 kündigte der Konzern zudem an, eine Art freiwillige Sondergarantie für Kunden, welche das Software-Update eingespielt haben, zu gewähren. Schäden, welche durch die neue Software entstehen könnten, sollen auf diesem Weg kostenlos repariert werden. Zeitgleich betont VW jedoch, dass keinerlei solcher Schäden bekannt seien.

Da es sich bei dem Angebot jedoch nicht um eine Garantie im Sinne des Gesetzes handelt sondern um eine freiwillige Maßnahme seitens VW, können Betroffene nur schwer auf eine Prüfung ihres Wagens bestehen.

Das bedeutet: Im Zweifel müssen die Kunden vor Gericht beweisen, dass das VW-Software-Update negative Auswirkungen hatte. Einige Rechtsanwaltskanzleien haben sich bereits auf diesen Fall spezialisiert.

Allerdings räumte der Konzern inzwischen ein, dass in Einzelfällen Probleme aufgetreten seien, welche jedoch behoben werden konnten. Stellt sich heraus, dass das VW-Software-Update öfter negative Auswirkungen hat, drohen dem Automobilhersteller Klagen auf Schadensersatz.

Vorteile des Software-Updates: Positive Auswirkungen

VW-Abgas-Skandal: Das Software-Update hat positive Auswirkungen. Die Schummelsoftware wird abgeschaltet.
VW-Abgas-Skandal: Das Software-Update hat positive Auswirkungen. Die Schummelsoftware wird abgeschaltet.

Das Update hält Experten zufolge sein Hauptversprechen: Die Stickoxid-Werte in den Diesel-Abgasen werden auf den gesetzlich zulässigen Stand reduziert.

Das bedeutet, dass die Aufspielung des Updates notwendig ist, um die Betriebserlaubnis des Autos zu erhalten und keine Probleme bei der nächsten Hauptuntersuchung zu bekommen.

Auf den VW-Abgas-Skandal spezialisierte Anwälte raten jedoch dazu, das Software-Update gewissermaßen nur unter Vorbehalt aufspielen zu lassen, damit weitere Ansprüche gegen den Autokonzern bestehen bleiben.

Im Zweifel empfiehlt es sich für Betroffene, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Viele Kanzleien arbeiten im Vorfeld kostenlos und verlangen im Gegenzug eine Provision, sollten die Schritte gegen VW erfolgreich sein.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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4 Kommentare

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  1. Stefan
    Am 6. Mai 2023 um 18:46

    Hallihallo, ich habe einen Skoda Oktavia 1,6 TDI mit 105 PS. Ich bin gezwungen worden mir das (t)olle Software Update aufspielen zu lassen. Nach ca. 4 Wochen lief das Auto nur noch im Notlauf und gefühlt auf 3 Zylindern. Ein nach Hause kommen (10 KM) war fast unmöglich geworden -dann zur Werkstatt mit dem Resultat das eine Einspritzdüse im Eimer ist…:-(((. Der Verbrauch ist bei sehr sparsamer Fahrweise von 5 auf 6 Liter (also um 20 %) angestiegen…Liebe Behörden, Liebe VW-Gruppe -Bitte werdet euch einig, wer mir nun den Schaden durch den erheblichen Mehrverbrauch erstattet!

  2. Jörg W
    Am 31. Januar 2021 um 18:56

    Ich habe am 30 .01. 2021 vom Kraftfaht-Bundesamt von mein Golf 7 GTD ein scheiben bekommen das ich ein Software Update machen kann ist laut schreiben freiwillig was hat das auf sich . Da mein Golf 4 Jahre alt ist und ich ihn 2019 beim TÜV war und HU und ASU gemacht habe habe ich den TÜV Prüfer gefragt ist alles ihn ordung sagte man mir ja alles okay auch die Abgaswerde sind gut .

  3. Wolfgang G
    Am 27. Januar 2021 um 20:20

    Nach dem ersten Update (Zwangsupdate) musste ich 3 mal den Luftmengenmischer reparieren lassen. Nach dem zweiten Update im Dezember ging nach etwa 200 km die Abgasmischregelung kaputt. Abschleppen am ersten Weihnachtstag um 2 Uhr morgens. Tage ohne Auto und teure Reparatur. Elend ohne Ende.

  4. Jörg W.
    Am 24. August 2020 um 10:28

    Die Auswirkungen des UP-Dates konnte ich bei meinem VW Polo 1,6 TDI 105 PS Highline seit 01/17 verfolgen.
    Das Auto war nach dem UP-Date nicht wieder zu erkennen – es zog selbst im 1.Gang nicht mehr von der Kreuzung weg, weil der aktiv angesteuerte Turbolader sich verhielt wie in einem 911er Turbo aus den 1970er!
    vormals mit knapp über Leerlaufdrehzahl im 4. Gang 50 Km/H fahren ? kein Problem – auch wegziehen wie ein großer V8 – kein Problem
    Nun aber Anfahrturboloch bis 1650 Umdrehungen , dies aber Temperaurabhängig – im Winter Lebensgefählich bei Eis & Schnee , man weis nie wann die Leitschafeln im Turbolader schlagartig ins abgas getunkt werden.
    Das Auto hatte danach ein Verbrauchsspektrum zwischen 5.9 – 8 Liter wenn “freigebrannt” wurde.
    Vormalige Reichweite Winter – Sommer 980 bis 1125KM – nach Update 780 – 930 KM – kein Mehrverbrauch??
    Obwohl der Wagen 98% auf Langstrecke / Autobahn eingesetzt wurde – kaum Kurzstrecke ist er dann verstopft.
    Weil die Wartung ( ich Vertraue den Gangsteren nicht mehr) / Inspektion in einer freinen Werkstatt durchgeführt wurde, wollte VW die Reparatur auf “Garantie” nicht durchführen. Nur durch den Einsatz der freien Werkstatt die bei dem benachbarten die Reparatur verweigernden VW-Händler massiv intervenierte wurde das Auto Instand gesetzt. Dennoch fuhr der Wagen genau so schlecht wie vorher.
    Beschleunigung wie eine Wanderdüne, blos den Schwung an Autobahnsteigungen nicht verlieren , dann wird man zu Hindernis!
    Runterschalten und Motor quälen bringt nichts, man kommt nicht vom Fleck.
    Also bei 2600 Umdrehungen im 5. Gang = 150KM/h laufen lassen, um nicht an Steigungen langsamer zu werden, und blos nicht ausbremsen lassen.
    So fährt man auf der Autobahn noch am besten, aber langsam fahren im Stadverkehr ist ein Balacieren am Turboloch, ein fahren zwischen alles oder nichts! Anfahren an einer Kreuzung , Auto kriecht voran – von rechts ein LKW! Pedal auf dem Bodenblech – Laster kommt näher hupt!
    Endlich mit einem Schlag geht es voran – Gas weg sonst quietschede Reifen ….. Nerv!
    Alsohabe ich mich 2018 einer Sammelklage angeschlossen – wobei es mir wiederstrebte meinen VW -Händler der mir das Auto als Neuwagen 01/2012 verkaufte zu verklagen ( der kann nix dafür!) – und das erzwungene UP-Date habe ich also bei einem anderen VW -Händler machen lassen
    Schon nach den ersten Eskapaden 2017 habe ich im höchsten Dieselhype versucht den Wagen zu verkaufen (verschenken)
    Ich wählte also den großen Schadenersatz, weil der Wagen von Heute auf Morgen 4000,- € weniger wert war.
    Leider bin ich auf das Auto angewiesen – muss min. 25.000Km / Jahr fahren.
    Ergebnis mit dem Stand Heute – 3 Jahre und 90.000Km auf die eine oder andere Weise an das Auto gefesselt – durfte es wegen der Klage und den Regressansprüchen von VW nicht verkaufen – bietet man mir 891,-€ Schadesersatz an!
    Weil das Auto (gezwungener Maßen) 241.000KM runter hat – und die Nutzung abgezogen wird – Das ist ein ungerechter Witz!
    Als wenn Kettensträflinge die “Nutzung ihrer Eisenkugel” am Bein zahlen müßten!
    Eine zweite enteignung und Kapitalvernichtung / Verarschung der Kunden von VW!
    Der Hammer an der Sache mit der Nutzung: Sie bauen ein Haus, und wollten eigenddlich einen großen Kombi haben / die Kugel am Bein loswerden. Nein, dürfen Sie nicht sagen die Anwälte – die sich Zeit lassen , den Termin vor Gericht 2x ausfallen lassen (Corona) und weil Sie sich nicht auf die Arbeit beamen können / Home Office nicht möglich ist, sind Sie wieder der Dumme!

    Fazit: alles nur ein großes Hornberger Schießen! Die Leute für Dumm verkauft, und im Stich gelassen.

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