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Verkehrsunfallanzeige – Die Meldung über einen Unfallhergang

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was beim Verkehrsunfall zur Anzeige gebracht werden sollte

Besteht der Verdacht einer Straftat, sollte eine Verkehrsunfallanzeige bei der Polizei erstattet werden.
Besteht der Verdacht einer Straftat, sollte eine Verkehrsunfallanzeige bei der Polizei erstattet werden.

Ein Unfall im Straßenverkehr ist zumeist ein großer Schock für die Beteiligten. Zudem zieht er in der Regel auch ein gewisses Maß an Stress nach sich.

Immerhin muss eine Menge geklärt werden, wie beispielsweise die Frage nach Ansprüchen auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld.

Nicht immer, aber häufig, bieten Unfälle im Straßenverkehr auch Anlass für eine Verkehrsunfallanzeige. Dabei stellen sich verschiedene Fragen: Wer kann alles eine Verkehrsunfallanzeige erstatten und wann ist eine Anzeige vonnöten bzw. sinnvoll? Und welche Straftatbestände kommen in diesem Kontext häufig in Betracht?

Die Antworten erhalten Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Verkehrsunfallanzeige

Welche Delikte können nach einem Verkehrsunfall zur Anzeige gebracht werden?

Neben der Unfallflucht und einer unterlassenen Hilfeleistung (bei unfallbedingten Personenschäden) können u. a. folgende Straftaten zur Anzeige gebracht werden: Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.

Wer kann eine Verkehrsunfallanzeige erstatten?

Neben den Unfallbeteiligten (z. B. durch den Unfall Geschädigte) können auch Unfallzeugen Straftaten zur Anzeige bringen.

Welchen Sinn hat einen Verkehrsunfallanzeige?

Straftäter können so ermittelt und ggf. Verantwortung gezogen werden. Für den Geschädigten ist die Anzeige hilfreich, um ggf. den Unfallverursacher zu ermitteln und ihn wegen Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.

Was sollte beim Autounfall zur Anzeige gebracht werden?

Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Straftatbestände, die im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht stehen. Die Rede ist von sogenannten Straßenverkehrsdelikten.

Liegt der Verdacht derartiger Delikte nahe, sollte eine Verkehrsunfallanzeige erstattet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anzeige von einer am Unfall beteiligten Person oder von einem Dritten (zum Beispiel von einem Unfallzeugen) erstattet wird.

Anders als einen Strafantrag, kann die Verkehrsunfallanzeige von jedermann erstattet werden. Bei einem Strafantrag ist hingegen derjenige antragsberechtigt, der zu Schaden gekommen ist.

Anzeige wegen Fahrerflucht

Anlass zur Erstattung einer Verkehrsunfallanzeige kann zum einen gegeben sein, wenn der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Raum steht. Gesetzlich normiert ist dieser in § 142 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB). In der Umgangssprache wird hierbei häufig auch von „Unfallflucht“ oder „Fahrerflucht“ gesprochen.

Dabei verlässt ein Unfallbeteiligter den Unfallort, bevor er

  • zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  • eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen.
Eine Verkehrsunfallanzeige kann jedermann erstatten.
Eine Verkehrsunfallanzeige kann jedermann erstatten.

Eine Verkehrsunfallanzeige sollte bei Verdacht auf die Verwirklichung dieses Deliktes unbedingt erstattet werden. Der Strafrahmen der Norm liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Um ein Kavaliersdelikt handelt es sich mithin also keineswegs.

Bei einer entsprechenden Verkehrsunfallanzeige erlangt die ermittelnde Behörde (Polizei und Staatsanwaltschaft) Kenntnis vom Sachverhalt und kann entsprechende Ermittlungen in Gang setzen.

Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung

Ein weiterer Straftatbestand, der häufig im Zusammenhang mit Unfällen im Straßenverkehr steht, ist der der fahrlässigen Körperverletzung. Dieses Delikt findet seine gesetzliche Verankerung in § 229 StGB. Der Strafrahmen liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.

Besteht der Verdacht, dass sich ein am Unfall Beteiligter wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar gemacht hat, sollte in jedem Fall auch hier eine Verkehrsunfallanzeige bei der Polizei erstattet werden.

Verkehrsunfallanzeige wegen sonstiger Delikte

Weitere Delikte, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind unter anderem die folgenden:

  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

Sofern eines dieser Delikte in Erwägung gezogen wird, sollte auch hier eine entsprechende Verkehrsunfallanzeige erstattet werden.

Warum ist eine Verkehrsunfallanzeige wichtig?

Der Verdacht auf die Begehung einer Straftat sollte stets zur Anzeige gebracht werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Polizei und Staatsanwaltschaften auch gegen potentielle Täter ermittelt.

Erhärtet sich der Verdacht einer Straftat, wird ferner ein gerichtliches Verfahren eingeleitet und der Täter bei Feststellung der Schuld bestraft. Eine gerichtliche Verurteilung hat für viele Straftäter eine Art „Denkzettel-Funktion“. Eine Verkehrsunfallanzeige führt somit im besten Fall dazu, dass ein Verkehrssünder sein Verhalten für die Zukunft bessert.

Sollte gegen Sie Anzeige erstattet worden sein bzw. ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht laufen, können Sie die Hilfe von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Insbesondere ein Rechtsanwalt für das Verkehrsrecht oder Strafrecht ist hier die richtige Adresse.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Verkehrsunfallanzeige – Die Meldung über einen Unfallhergang
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1 Kommentar

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  1. Alfons
    Am 16. Juni 2020 um 5:48

    Habe ich mit 0,66 Promille Unfall gebaut, jetzt folgt eine Strafanzeige.
    Die Frau ist aber auf der Falschen Seite bzw. auf meiner gefahren darauf hin habe ich sie erwischt.
    Bekomm ich trotzdem eine Strafanzeige?

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