Unfall mit Winterreifen im Sommer – Was droht Ihnen?
Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Müssen Sie Ihre Reifen jahreszeitbedingt zwingend anpassen?
Die richtige Bereifung ist nicht nur für das Fahrgefühl entscheidend, sondern auch aus Gründen der Sicherheit essentiell. Im Sommer herrschen mit Sonne und hohen Temperaturen schließlich ganz andere Witterungsbedingungen als in der nasskalten Jahreszeit, in der bisweilen Schnee fällt und das Fahren zur Rutschpartie werden kann.
Deshalb gibt es Winter- und Sommerreifen, die rechtzeitig gewechselt werden sollten, um sicher unterwegs zu sein. Doch was passiert, wenn Sie mit Ihrem Auto einen Unfall verursachen und es sind im Sommer noch die Winterreifen montiert?
Werden Sie hierfür in Deutschland besonders belangt? Gibt es eine Pflicht, in bestimmten Monaten nur mit der einen oder anderen Reifenart zu fahren? Wir erläutern es im nachfolgenden Artikel.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Mit Winterreifen im Sommer einen Unfall verursacht
Nein, Winterreifen dürfen zwar im Sommer benutzt werde, ratsam ist das jedoch nicht.
Die Eigenschaften eines Winterreifens sind auf die kalte Jahreszeit abgestimmt. Im Sommer reagieren die Reifen ganz anders: Bei höheren Temperaturen verformt sich das Material und wird instabil. Es verändert das Fahrverhalten – vor allem in Kurven – und kann dadurch zum Unfallrisiko werden. Außerdem ist der Bremsweg mit Winterreifen im Sommer deutlich länger.
Ihm kann zumindest ein Mitverschulden zur Last gelegt werden, mit der Folge, dass die Versicherung sich weigert, (vollständig) zu zahlen.
Warum es Sommer- und Winterreifen gibt
Oberste Prioritäten im Straßenverkehr sind die gegenseitige Rücksichtnahme und, dass niemand gefährdet oder verletzt wird. Das Fahrverhalten eines Fahrzeuges wird maßgeblich von den montierten Reifen bestimmt, da sie die Verbindung von der Karosserie zur Straße darstellen. Von ihnen hängt unter anderem ab, wie lang der Bremsweg ausfällt.
Schon aus finanziellen und sicherheitsrelevanten Aspekten ist es daher ratsam, die Bereifung saisonabhängig anzupassen. Doch gibt es hierzu auch eine gesetzliche Pflicht? Kfz-Fahrer sind in Deutschland nicht gesetzlich dazu verpflichtet, im Sommer Sommerreifen aufzuziehen, um gut voranzukommen.
Haften Sie bei einem Unfall mit Winterreifen im Sommer?
Es wird jedoch empfohlen, folgende Regel zu berücksichtigen: Von Oktober bis Ostern fahren Sie mit speziellen, an die kalte Jahreszeit angepassten Reifen besser.
Wer schlichtweg vergisst, die Bereifung den Temperaturen anzupassen, kann sich schnell in einen Unfall mit Winterreifen im Sommer verwickelt sehen, denn: Winterreifen verformen sich aufgrund ihrer Zusammensetzung sehr viel schneller.
Diese geringere Formstabilität führt unter anderem dazu, dass sich im Laufe der Zeit mehr Material vom Pneu löst und das Profil abreibt, sodass die Mindestprofiltiefe schnell nicht mehr vorliegt. Kommt es noch zusätzlich zu einem kleinen Regenschauer, gerät ein solches Fahrzeug schnell ins Schlingern und wird damit unkontrollierbar. Ein Zusammenstoß kann unter diesen Umständen häufig nicht vermieden werden.
Bauen Sie mit Winterreifen im Sommer einen Unfall, gefährden Sie so mitunter nicht nur Ihr eigenes Leben und das Ihrer Mitfahrer, sondern auch das von Fußgängern, Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Darüber hinaus müssen Sie sich auch mit Ihrer Versicherung herumschlagen, denn diese kann sich aufgrund der nicht an den Tag gelegten notwendigen Vorsicht beim Reifenwechsel weigern zu zahlen. Schließlich kann Ihnen gegebenenfalls grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden und sich die Versicherung deshalb aus der Übernahme der Kosten herauswinden.
Grund hierfür ist der längere Bremsweg. Treten Sie auf die Bremse, kommen Sie mit Winterreifen im Sommer erst später zum absoluten Stillstand als mit den passenden Sommerreifen.
wenn ich die ganze Diskussion verfolge zu dem aufgerufenen Thema, dann besteht keine klare Aussage.
Es wäre jetzt doch an Bussgeldkatalog.org Versicherungen zu dem Umgang mit dem Thema zu befragen.
Sonst ist das auch wieder so ein “Ratgeber” …. !
Okay, es gibt kein Gesetz, das das Fahren mit Winterreifen im Sommer verbietet, es gibt keine Gerichtsurteil, gibt es denn irgendeinen Beleg, dass Versicherungen dann auf grobe Fahrlässigkeit plädieren?
Hallo Polpeter,
Ihre Versicherung z (und nicht ein Gericht) entscheidet zunächst, wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Das Zauberwort ist aber das “zunächst”, wenn keinerlei Pflicht dazu besteht, kann eine Versicherung das gerne versuchen, wird am Ende aber nie damit durchkommen. Auch wenn es unüblich ist, die eigene Versicherung zu verklagen, besteht diese Möglichkeit nunmal.
Zudem wurde auf die Frage nicht geantwortet. Gibt es einen Beleg, dass Versicherungen auf grobe Fahrlässigkeit plädieren oder wird hier nur die Möglichkeit eben jener in den Raum geworfen?
Hallo ananym,
in der Regel haben Versicherungen ein Interesse daran, bei Fahrlässigkeit nicht zu zahlen und werden entsprechende Möglichkeiten ausschöpfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Interessanter Beitrag. Gibt es auch konkrete Vergleichszahlen, z.B. um wie viel stärker die Abkürzung, um wie viel länger der Bremsweh ist? Ansonsten kann ich mir unter den gemachten Aussagen relativ wenig vorstellen.
FG,
Cris
Hallo Cris,
aus Reifentests von Autoclubs geht hervor, dass der Bremsweg mit Winterreifen im Sommer sich bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h um mehr als 20 Meter verdoppelt kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
So viel Text, letztendlich aber keine Antwort auf die selbstgestellte Frage, ob man zwingend sommerreifen in Sommer fahren muss. Ständig nur „sollte“. Echt mieser Artikel.
Hallo Nex,
es gibt keine gesetzliche Regelung zum Fahren mit Winterreifen im Sommer – aus diesem Grund lassen sich keine pauschalen Antworten geben und wir können uns lediglich auf Ratschläge beschränken.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Gibt es ein (oder mehrere) Gerichtsurteil/e, wo ein Fahrer wegen Fahrens mit Winterreifen im Sommer zu einer Geldbuße verurteilt wurde? Falls nein, kann sich meines Erachtens auch keine Versicherung aus Ihrer Haftung herauswinden. Gibt es hierfür reale Beispiele?
Hallo Ralph,
Urteile dieser Art sind uns nicht bekannt, schließlich gibt es kein Winterreifenverbot für den Sommer. Versicherungen berufen sich in solchen Fällen in der Regel auf grobe Fahrlässigkeit. Sie verweisen unter anderem darauf, dass der Bremsweg durch eine unangmessene Bereifung sehr lang wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
oh mann ihr habt wenig Ahnung selbst im Winter ist das fahren mit sommerreifen nicht zwangsläufig grob fahrlässig und hier ist das ganze gesetzlich verboten. Die Versicherung wird umöglich damit davonkommen auf grobe Fahrlässigkeit zu pochen bei Winterrreifen im Sommer. Das würde der Anwaltspraktikant locker hinbekommen.