Unfall mit Winterreifen im Sommer – Was droht Ihnen?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mit Winterreifen im Sommer ist ein Unfall schnell geschehen. Ursächlich ist der längere Bremsweg.
Mit Winterreifen im Sommer ist ein Unfall schnell geschehen. Ursächlich ist der längere Bremsweg.

Müssen Sie Ihre Reifen jahreszeitbedingt zwingend anpassen?

Die richtige Bereifung ist nicht nur für das Fahrgefühl entscheidend, sondern auch aus Gründen der Sicherheit essentiell. Im Sommer herrschen mit Sonne und hohen Temperaturen schließlich ganz andere Witterungsbedingungen als in der nasskalten Jahreszeit, in der bisweilen Schnee fällt und das Fahren zur Rutschpartie werden kann.

Deshalb gibt es Winter- und Sommerreifen, die rechtzeitig gewechselt werden sollten, um sicher unterwegs zu sein. Doch was passiert, wenn Sie mit Ihrem Auto einen Unfall verursachen und es sind im Sommer noch die Winterreifen montiert?

Werden Sie hierfür in Deutschland besonders belangt? Gibt es eine Pflicht, in bestimmten Monaten nur mit der einen oder anderen Reifenart zu fahren? Wir erläutern es im nachfolgenden Artikel.

FAQ: Mit Winterreifen im Sommer einen Unfall verursacht

Gibt es eine Sommerreifenpflicht?

Nein, Winterreifen dürfen zwar im Sommer benutzt werde, ratsam ist das jedoch nicht.

Warum sind Winterreifen im Sommer nicht empfehlenswert?

Die Eigenschaften eines Winterreifens sind auf die kalte Jahreszeit abgestimmt. Im Sommer reagieren die Reifen ganz anders: Bei höheren Temperaturen verformt sich das Material und wird instabil. Es verändert das Fahrverhalten – vor allem in Kurven – und kann dadurch zum Unfallrisiko werden. Außerdem ist der Bremsweg mit Winterreifen im Sommer deutlich länger.

Haftet der Fahrer bei einem Unfall, wenn er im Sommer mit Winterreifen fährt?

Ihm kann zumindest ein Mitverschulden zur Last gelegt werden, mit der Folge, dass die Versicherung sich weigert, (vollständig) zu zahlen.

Warum es Sommer- und Winterreifen gibt

Oberste Prioritäten im Straßenverkehr sind die gegenseitige Rücksichtnahme und, dass niemand gefährdet oder verletzt wird. Das Fahrverhalten eines Fahrzeuges wird maßgeblich von den montierten Reifen bestimmt, da sie die Verbindung von der Karosserie zur Straße darstellen. Von ihnen hängt unter anderem ab, wie lang der Bremsweg ausfällt.

Sommer- und Winterreifen unterscheiden sich ganz maßgeblich in der Zusammensetzung der Gummimischung. Ein Unfall im Sommer mit Winterreifen ist schnell geschehen, weil diese sehr weich sind und das Profil schneller abgefahren wird.

Schon aus finanziellen und sicherheitsrelevanten Aspekten ist es daher ratsam, die Bereifung saisonabhängig anzupassen. Doch gibt es hierzu auch eine gesetzliche Pflicht? Kfz-Fahrer sind in Deutschland nicht gesetzlich dazu verpflichtet, im Sommer Sommerreifen aufzuziehen, um gut voranzukommen.

Haften Sie bei einem Unfall mit Winterreifen im Sommer?

Es wird jedoch empfohlen, folgende Regel zu berücksichtigen: Von Oktober bis Ostern fahren Sie mit speziellen, an die kalte Jahreszeit angepassten Reifen besser.

Beim Unfall mit Winterreifen im Sommer kann die Versicherung sagen: Wir zahlen nicht.
Beim Unfall mit Winterreifen im Sommer kann die Versicherung sagen: Wir zahlen nicht.

Wer schlichtweg vergisst, die Bereifung den Temperaturen anzupassen, kann sich schnell in einen Unfall mit Winterreifen im Sommer verwickelt sehen, denn: Winterreifen verformen sich aufgrund ihrer Zusammensetzung sehr viel schneller.

Diese geringere Formstabilität führt unter anderem dazu, dass sich im Laufe der Zeit mehr Material vom Pneu löst und das Profil abreibt, sodass die Mindestprofiltiefe schnell nicht mehr vorliegt. Kommt es noch zusätzlich zu einem kleinen Regenschauer, gerät ein solches Fahrzeug schnell ins Schlingern und wird damit unkontrollierbar. Ein Zusammenstoß kann unter diesen Umständen häufig nicht vermieden werden.

Bauen Sie mit Winterreifen im Sommer einen Unfall, gefährden Sie so mitunter nicht nur Ihr eigenes Leben und das Ihrer Mitfahrer, sondern auch das von Fußgängern, Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.

Darüber hinaus müssen Sie sich auch mit Ihrer Versicherung herumschlagen, denn diese kann sich aufgrund der nicht an den Tag gelegten notwendigen Vorsicht beim Reifenwechsel weigern zu zahlen. Schließlich kann Ihnen gegebenenfalls grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden und sich die Versicherung deshalb aus der Übernahme der Kosten herauswinden.

Grund hierfür ist der längere Bremsweg. Treten Sie auf die Bremse, kommen Sie mit Winterreifen im Sommer erst später zum absoluten Stillstand als mit den passenden Sommerreifen.

Um sich den halbjährlichen Stress mit dem Reifenwechsel zu ersparen, haben Sie die Möglichkeit, sich Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen zu montieren. Diese sind das ganze Jahr über sicher und für die verschiedensten Wetterbedingungen geeignet. Zudem brauchen Sie nicht zwei Garnituren, was Geld sparen kann.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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40 Kommentare

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  1. mottek
    Am 25. Juli 2018 um 9:05

    wenn ich die ganze Diskussion verfolge zu dem aufgerufenen Thema, dann besteht keine klare Aussage.
    Es wäre jetzt doch an Bussgeldkatalog.org Versicherungen zu dem Umgang mit dem Thema zu befragen.

    Sonst ist das auch wieder so ein “Ratgeber” …. !

  2. Polpeter
    Am 18. Mai 2018 um 16:27

    Okay, es gibt kein Gesetz, das das Fahren mit Winterreifen im Sommer verbietet, es gibt keine Gerichtsurteil, gibt es denn irgendeinen Beleg, dass Versicherungen dann auf grobe Fahrlässigkeit plädieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:13

      Hallo Polpeter,

      Ihre Versicherung z (und nicht ein Gericht) entscheidet zunächst, wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • anonym
        Am 21. Juni 2018 um 12:36

        Das Zauberwort ist aber das “zunächst”, wenn keinerlei Pflicht dazu besteht, kann eine Versicherung das gerne versuchen, wird am Ende aber nie damit durchkommen. Auch wenn es unüblich ist, die eigene Versicherung zu verklagen, besteht diese Möglichkeit nunmal.
        Zudem wurde auf die Frage nicht geantwortet. Gibt es einen Beleg, dass Versicherungen auf grobe Fahrlässigkeit plädieren oder wird hier nur die Möglichkeit eben jener in den Raum geworfen?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 23. Juli 2018 um 15:06

          Hallo ananym,

          in der Regel haben Versicherungen ein Interesse daran, bei Fahrlässigkeit nicht zu zahlen und werden entsprechende Möglichkeiten ausschöpfen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Cris
    Am 25. April 2018 um 17:39

    Interessanter Beitrag. Gibt es auch konkrete Vergleichszahlen, z.B. um wie viel stärker die Abkürzung, um wie viel länger der Bremsweh ist? Ansonsten kann ich mir unter den gemachten Aussagen relativ wenig vorstellen.
    FG,
    Cris

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 10:57

      Hallo Cris,

      aus Reifentests von Autoclubs geht hervor, dass der Bremsweg mit Winterreifen im Sommer sich bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h um mehr als 20 Meter verdoppelt kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Nex
    Am 14. April 2018 um 16:41

    So viel Text, letztendlich aber keine Antwort auf die selbstgestellte Frage, ob man zwingend sommerreifen in Sommer fahren muss. Ständig nur „sollte“. Echt mieser Artikel.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 10:20

      Hallo Nex,

      es gibt keine gesetzliche Regelung zum Fahren mit Winterreifen im Sommer – aus diesem Grund lassen sich keine pauschalen Antworten geben und wir können uns lediglich auf Ratschläge beschränken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Ralph
    Am 26. März 2018 um 7:49

    Gibt es ein (oder mehrere) Gerichtsurteil/e, wo ein Fahrer wegen Fahrens mit Winterreifen im Sommer zu einer Geldbuße verurteilt wurde? Falls nein, kann sich meines Erachtens auch keine Versicherung aus Ihrer Haftung herauswinden. Gibt es hierfür reale Beispiele?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 11:21

      Hallo Ralph,

      Urteile dieser Art sind uns nicht bekannt, schließlich gibt es kein Winterreifenverbot für den Sommer. Versicherungen berufen sich in solchen Fällen in der Regel auf grobe Fahrlässigkeit. Sie verweisen unter anderem darauf, dass der Bremsweg durch eine unangmessene Bereifung sehr lang wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Phil
        Am 28. Februar 2024 um 15:23

        oh mann ihr habt wenig Ahnung selbst im Winter ist das fahren mit sommerreifen nicht zwangsläufig grob fahrlässig und hier ist das ganze gesetzlich verboten. Die Versicherung wird umöglich damit davonkommen auf grobe Fahrlässigkeit zu pochen bei Winterrreifen im Sommer. Das würde der Anwaltspraktikant locker hinbekommen.

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