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Umrissleuchten: Wann sind sie Pflicht?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Umrissleuchten

Was ist eine Umrissleuchte und worin besteht der Unterschied zur Begrenzungsleuchte?

Umrissleuchten dienen dazu, die Breite eines Fahrzeugs oder Anhängers kenntlich zu machen, damit vor allem überbreite Fahrzeuge wie Lkw oder Busse im Dunkeln frühzeitig erkannt werden. Umrissleuchten werden jeweils an den Seiten des Fahrzeugs angebracht und strahlen sowohl nach vorne (weißes Licht) als auch nach hinten (rotes Licht). Begrenzungsleuchten hingegen strahlen ausschließlich nach vorn und dürfen nur weißes Licht aussenden.

Wann sind Umrissleuchten am Fahrzeug vorgeschrieben?

Gemäß § 51b Abs. 3 StVZO sind Umrissleuchten an allen Fahrzeugen und Anhängern vorgeschrieben, die eine Breite von 2,10 m überschreiten (welche Ausnahmen von dieser Regel gelten, erfahren Sie hier). Bei einer Breite über 1,80 m bis 2,10 m sind Umrissleuchten zwar nicht vorgeschrieben, aber trotzdem zulässig. Fahrzeuge und Anhänger, die hingegen nicht breiter als 1,80 m sind, dürfen keine Umrissleuchten haben.

Was droht mir, wenn ich gegen eine Vorschrift bezüglich der Umrissleuchten verstoße?

Gemäß Bußgeldkatalog wird für diesen Verstoß ein Verwarngeld von 15 Euro verhängt.

Lohnt sich eine Umrissleuchte mit LED?

Umrissleuchten mit LED-Technik haben tatsächlich einige Vorteile, da sie sehr leuchtstark sind und eine hohe Lebensdauer haben. Obendrein sind LED-Umrissleuchten in der Regel auch preislich recht günstig.

Die Umrissleuchte in der StVZO

Umrissleuchten sind für Fahrzeuge mit einer Breite über 2,10 m vorgeschrieben.
Umrissleuchten sind für Fahrzeuge mit einer Breite über 2,10 m vorgeschrieben.

Wenn es darum geht, welche Beleuchtungseinrichtungen an einem Fahrzeug vorgeschrieben sind, finden sich die meisten relevanten Vorschriften in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Auch die sogenannten Umrissleuchten werden hier behandelt. Dabei handelt es sich um Leuchten, die die Breite eines Fahrzeugs anzeigen. Das ist besonders bei sehr breiten Fahrzeugen wie Bussen oder Lkws wichtig, oder bei sehr breiten Anhängern. Dank der Umrissleuchten kann gewährleistet werden, dass andere Fahrzeuge auch bei schlechten Lichtverhältnissen einen ausreichenden Seitenabstand zu dem breiten Fahrzeug einhalten, wenn sie es überholen oder im Gegenverkehr daran vorbeifahren. Die Umrissleuchten stellen damit eine Ergänzung zu den Begrenzungs- und Schlussleuchten dar, die eine ähnliche Funktion erfüllen.

Umrissleuchten werden jeweils an den Seitenwänden des Fahrzeugs bzw. des Anhängers montiert. Es gibt Umrissleuchten, die nach vorne strahlen, und solche, die nach hinten strahlen. Erstere dürfen ausschließlich weißes Licht nutzen, während für Letztere rotes Licht vorgeschrieben ist. Es ist aber auch erlaubt, diese beiden Umrissleuchten in einer einzigen Leuchte zusammenzufassen und zu verbauen. Das ist dann also eine Umrissleuchte, die sowohl rot als auch weiß leuchtet. Hier müssen Sie bei der Montage beachten, dass die Lichtfarben in die richtige Richtung (weiß nach vorne, rot nach hinten) zeigen.

Welche Fahrzeuge benötigen Umrissleuchten?

Gemäß § 51b Abs. 2 StVZO sind Umrissleuchten an allen Fahrzeugen Vorschrift, die breiter als 2,10 m sind. Aus diesem Grund brauchen die Pkws in der Regel keine Umrissleuchten. Bei einem Bus, einem Lkw oder einem Wohnmobil sieht das jedoch häufig anders aus. Doch nicht nur breite Kraftfahrzeuge brauchen unter Umständen eine Umrissleuchte. Auch für Anhänger, die breiter als 2,10 m sind, gilt diese Pflicht. Das kann zum Beispiel ein Wohnwagen oder auch ein Pferdetransporter sein.

Für Fahrzeuge bzw. Anhänger, die höchstens 2,10 m breit sind, sind Umrissleuchten nicht Pflicht. Ihre Benutzung ist aber trotzdem zulässig, sofern das entsprechende Fahrzeug bzw. der entsprechende Anhänger mehr als 1,80 m breit ist. Beträgt die Breite hingegen maximal 1,80 m, dürfen Sie keine Umrissleuchten an Ihrem Fahrzeug bzw. Anhänger anbringen.

Gemäß § 51b Abs. 4 gilt außerdem eine Ausnahmeregelung für folgende Fahrzeuge und Anhänger:

  • land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger
  • Anbaugeräte und Anhängegeräte hinter land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen

Für diese Fahrzeuge bzw. Anhänger ist es nicht erforderlich, Umrissleuchten an den Seiten zu montieren, selbst wenn sie breiter als 2,10 m sind.

Umrissleuchten richtig montieren: Das müssen Sie beachten!

Wollen Sie eine Umrissleuchte montieren, müssen Sie bestimmte Vorschriften einhalten.
Wollen Sie eine Umrissleuchte montieren, müssen Sie bestimmte Vorschriften einhalten.

Wollen Sie an Ihrem Fahrzeug oder Ihrem Anhänger Umrissleuchten anbauen, darf das nicht irgendwie geschehen. Stattdessen müssen Sie hier besondere Vorschriften einhalten. Diese finden sich in der „Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2016/1723]”, kurz „ECE 48”.

Laut dieser sind beim Anbau von Umrissleuchten folgende Regeln zu beachten:

  • Die Leuchten müssen jeweils so nah wie möglich an den äußersten Punkten der Fahrzeugbreite montiert sein.
  • Zu Schlussleuchten und Begrenzungsleuchten muss ein Abstand von mindestens 20 cm bestehen.
  • Die weiße Umrissleuchte muss nach vorne strahlen, die rote nach hinten. Sind rote und weiße Strahler gemeinsam in einer Leuchte zusammengefasst, muss sie so angebracht werden, dass die verschiedenen Lichtfarben in die richtige Richtung zeigen.
  • Vordere Umrissleuchten an Fahrzeugen müssen mindestens so hoch installiert sein, dass die obere Kante der Leuchtfläche nicht tiefer ist als die obere Kante der durchsichtigen Fläche der Windschutzscheibe.
  • Für vordere Umrissleuchten an Anhängern sowie für alle hinteren Umrissleuchten gilt hingegen, dass sie so hoch wie möglich zu montieren sind.
  • Grundsätzlich sind nur zwei Umrissleuchten – eine vordere weiße und eine hintere rote – pro Fahrzeugseite vorgeschrieben. Sie dürfen aber zwei zusätzliche Umrissleuchten auf jeder Fahrzeugseite anbringen, wenn Sie das möchten. Diese müssen im größtmöglichen Höhenabstand zu den vorgeschriebenen Leuchten montiert werden.
  • Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die Umrissleuchten nur gleichzeitig mit den Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und Kennzeichenleuchten ein- und ausgeschaltet werden können.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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1 Kommentar

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  1. Peter B
    Am 5. Oktober 2023 um 16:37

    Ich bin ein wenig verunsichert. Möchte für meinen Hymer B 694 aus 1991 endlich das H-Kennzeichen bekommen.

    Länge des Fahrzeugs 8,24 Meter, Breite 2,22 Meter.

    An diesem Fahrzeug sich NACHTRÄGLICH so genannte Umrissleuchten montiert worden. Gab/gibt es eine Pflicht zur Ausstattung, wenn man Originalfahrzeug im Auslieferungszustand keine montiert waren?

    Ich konnte, da einige der “alten” defekt waren, vier neue “alte” (gleiche Bauart und Aussehen) besorgen, würde aber lieber demontieren als montieren. Gehen zu schnell kaputt!

    Wie gesagt nur eine Frage, da Unsicherheit.

    Für Ihre Mühe, meinen Dank im Voraus#

    MfG
    Peter B

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