Benötigt eine selbstfahrende Arbeitsmaschine einen Fahrtenschreiber?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie lautet die Definition laut FZV?

Auch ein Gabelstapler gilt normalerweise als selbstfahrende Arbeitsmaschine. Ein Fahrtenschreiber ist nicht vonnöten.
Auch ein Gabelstapler gilt normalerweise als selbstfahrende Arbeitsmaschine. Ein Fahrtenschreiber ist nicht vonnöten.

Besonders in Bereichen wie der Landwirtschaft oder Straßenreinigung sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen immer wieder anzutreffen. Ihre Eigenschaften sind in § 2 Absatz 17 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) genannt. Demnach sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind […].

Laut dieser Definition fallen zum Beispiel Kehr- oder Erntemaschinen, Abschleppwagen oder Mähdrescher in die Rubrik dieser Fahrzeugart. Da Arbeitsmaschinen größtenteils gewerblich genutzt werden, kommt bei vielen Fahrern öfter die Frage auf, ob eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ebenfalls einen Fahrtenschreiber benötigt. Diese Frage wollen wir im folgenden Ratgeber klären.

FAQ: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und der Fahrtenschreiber

Was ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine?

Hierbei handelt es sich laut FZV um Kfz, die zur Verrichtung einer bestimmten Arbeit dienen. Diese dienen nicht dem Personen- oder Gütertransport. Als Beispiel lassen sich Kehrmaschinen oder Mähdrescher anführen.

Müssen selbstfahrende Arbeitsmaschinen über einen Fahrtenschreiber verfügen?

Nein, ein digitaler Tachograph oder ein analoger Fahrtschreiber sind bei diesen Kfz nicht vorgeschrieben.

Darf ich selbstfahrende Arbeitsmaschinen ohne Fahrerkarte nutzen?

Ja, da eine Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten nicht notwendig ist, brauchen Sie auch keine Fahrerkarte.

Selbstfahrende Arbeitsmaschine: Versicherung, Steuern Fahrerlaubnis & Co

Alle selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sind zulassungsfrei. Dementsprechend muss zunächst einmal keine Kraftfahrzeugsteuer für die Fahrzeuge bezahlt werden. Liegt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h vor, ist auch kein Kennzeichen vonnöten, lediglich eine Betriebserlaubnis für das Gefährt. Ist die selbstfahrende Arbeitsmaschine schneller als 20 km/h, so ist ein grünes Kennzeichen zu beantragen.

Für alle Fahrzeuge, die bauartbedingt schneller als 20 km/h fahren können, gilt außerdem eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Wollen Sie eine selbstfahrende Arbeitsmaschine führen, so müssen Sie darauf achten, welche Geschwindigkeit das Fahrzeug erreichen kann. Es gelten folgende Voraussetzungen und jeweilige Führerscheinklassen:

Bau­art­be­ding­te Höchst­ge­schwin­dig­keitzu­läs­si­ge Ge­samt­mas­seFüh­rer­schein­klas­se
6 km/hfahr­er­laub­nis­frei
25 km/hL
40 km/hT
> 40 km/hbis 3,5 tB
> 40 km/hbis 7,5 tC1
> 40 km/h> 7,5 tC

Ist ein Fahrtenschreiber als Kontrollgerät Pflicht?

Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine benötigt keinen Fahrtenschreiber. Das ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, die besagt, dass folgende Fahrzeuge von der Fahrtenschreiberpflicht ausgeschlossen sind:

Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, und die nur in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt […].

Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine, die keinen Fahrtenschreiber benötigt, kann auch eine Erntemaschine sein.
Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine, die keinen Fahrtenschreiber benötigt, kann auch eine Erntemaschine sein.

Entsprechend fallen selbstfahrende Arbeitsmaschinen unter diese Definition und demnach aus der Pflicht heraus, ein Kontrollgerät zu besitzen. Fahren Sie also eine selbstfahrende Arbeitsmaschine, muss ein Fahrtenschreiber nicht genutzt werden.

Ein weiterer Grund hierfür ist, dass selbstfahrende Arbeitsmaschinen weder zur Personen- noch zur Güterbeförderung eingesetzt werden, sondern lediglich zur Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit.

Aus diesem Grund ist ein Kontrollgerät bei diesen Fahrzeugen nicht nötig. Dies ist auch in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt.

§ 1 Absatz 2 Satz 5 FPersV besagt, dass Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen keine Lenk- und Ruhezeiten protokollieren müssen, wenn sie mit den Maschinen unterwegs sind.

Da selbstfahrende Arbeitsmaschinen – auch ohne Fahrtenschreiber – gewerblich genutzt werden, Fahrer in diesem Fall aber nicht der Fahrpersonalverordnung unterliegen, gelten die normalen Arbeitszeiten für Arbeitnehmer nach dem Arbeitszeitgesetz. Entsprechend müssen sich Fahrer mit ihren Fahrzeugen an die dort genannten Höchstarbeitszeiten halten, wenn sie im Straßenverkehr unterwegs sind.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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22 Kommentare

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  1. Kurti
    Am 31. Januar 2023 um 19:15

    Ich bin Rentner früher LKW 40 tonner gefahren. Führerschein C,C1 aber die 95 ist im März 2021 abgelaufen.
    Darf ich einen Baggger über 7,5 Tonnen im öffentlichen Straßenverkehr fahren?

    • Manfred
      Am 14. Juli 2023 um 21:49

      Ja, sofern du nicht gewerblich unterwegs bis

  2. Thomas T
    Am 17. Oktober 2022 um 22:41

    Hallo,
    Ich möchte mir ein älteres Kommunalfahrzeug kaufen mit Schneeschild für den Winter auf eigenem Boden und zum Holz machen im Sommer. Ich habe den Führerschein B bis 3500kg und hätte einen
    Kramer Tremo gekauft, der nicht mehr als 3500kg hat. Es ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Darf ich den auf öffentlicher Straße fahren? Er fährt 40 km/h und ich habe keinen T. Er wiegt aber nicht mehr als 3500kg. Danke!

  3. Marc H
    Am 13. Januar 2022 um 12:04

    Guten Tag,ich möchte eine Straßen-, Baustellen und groß Flächenreinigung gründen brauche ich für eine 18 t Kehrmaschine eine EU lizenz Transport es handelt sich ja nicht um einen um einen Güter Transport
    Vielen Dank
    Gruß
    Marc H

  4. Frank S
    Am 30. Oktober 2021 um 12:13

    Hallo ich fahre einen 40 t sattelaufliger der Aufliegen ist meine Selbstfahrende Arbeitsmaschine muss ich in meiner Zugmaschine eine fahrerkarte einlegen.

    • Manfred
      Am 14. Juli 2023 um 22:09

      ?? Wofür braucht man bei einer “selbstfahrenen” Arbeitsmaschine eine Zugmaschine?

      • Franco B
        Am 11. April 2024 um 20:13

        Hallo Zusammen,
        natürlich braucht man auch für eine Arbeitsmaschine auch ein Zugfahrzeug (wenn sie z.B. kein eigener Antrieb vorhanden ist). Wir haben ein Eichfahrzeug ( Trailer ) was nur für die Kalibrierung von Meßanlagen dient, brauchen aber auch dafür, um die Maschine an einem anderen Ort zu bewegen eine Sattelzugmaschine. Wie sieht es aber dann aus ?

  5. Sven
    Am 31. Mai 2021 um 23:29

    Hallo, wir haben 2 Kehrmaschinen. Eine Schmidt Swingo 250 zGG 3,5t 50 km/h und eine Schmidt Swingo 200+ zGG 4,5t 50 km/h. Welchen Führerschein braucht man?

  6. Toni
    Am 4. März 2021 um 13:47

    Hallo, wir haben in unserem Betrieb einen Abschleppwagen ( Autotransporter ) mit 3,5t Gesamtgewicht.
    Wir möchten an unseren Abschleppwagen noch einen Anhänger hängen und den zusätzlich für unseren Autotransport benutzen.
    Der Anhänger hat ein Gesamtgewicht von 3t.
    Gesamtgewicht des Zuges 6.5t.
    Muss der Fahrtenschreiber benutzt werden??
    Danke.

  7. Lars J.
    Am 23. November 2020 um 17:59

    Hallo,
    ich besitze einen Unimog mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 75 km/h und einem zulGg von 6000 kg.
    Der Unimog ist als Zugmaschine versichert und angemeldet. Nun besitzt dieses Fahrzeug vom Hersteller eine:” Bescheinigung über Ausnahmegenehmigung und Auflagen für die … (Typ und Fahrgestellnummer)”. Dieser Schein sagt nun aus “Bei Verwendung von schweren Anbaugeräten dürfen bei einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h betragen: zulGg 7000kg, Achslasten… Das Fahrzeug ist in diesem Fall mit Geschwindigkeitsschilder mit der Anschrift 25 km zu kennzeichnen.”
    Nun ist meine Frage, ob unter Verwendung schwerer Anbaugeräte bei Kennzeichnung mit einer 25km Tafel das Fahrzeug mit dem Führerschein Kl. L gefahren werden darf? Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt zwar höher als 25 km/h was ja bedeuten würde dass ein Fühereschein mindestens kl. C1 nötig wäre, aber da ja nur noch maximal 25 km/h gefahren werden darf spielt die mögliche Höchstgeschwindigkeit doch nun keine Rolle mehr.

    Vielen Dank für die Hilfe!
    Zu solchen Sondergenehmigungen und deren Auswirkungen auf die nötige Fahrerlaubnisklasse habe ich bisher keine eindeutige Antwort finden können.

  8. Nicole
    Am 27. August 2020 um 10:52

    Hallo, wie sieht es mit dem Fahrtennachweis bei eimem Kanalreinigungsfahrzeug bzw. Fäkalienfahrzeug, welches über 7,5 t schwer ist, aus?

  9. Dominik
    Am 21. April 2020 um 9:14

    Hallo
    Wir haben bei uns im Betrieb eine Kehrmaschine auf Lkw 7,5 t um diese zu bewegen zu ist der Lkw Führerschein ja Pflicht ! Wie sieht’s mit den Modulen aus Bzw Kennziffer 95?? Viele Grüsse und danke im vorraus

  10. Kai
    Am 16. April 2020 um 12:49

    Hallo, wir haben einen Saugbagger, nach Dekra Gutachten zugelassen als Selbstfarende Arbeitsmaschine mit einem zGg von 32.000Kg, also deutlich höher als die erwähnten 7.499Kg. Da es sich hierbei um ein Reguläres LKW-Chasis mit festmontiertem Sonderaufbau handelt, ist ab Werk ein digitales Kontrollgerät verbaut. Muss diese nun auch genutzt werden oder nicht? (Laut Dekra Gutachten ist das fahren auf öffentlichen Strassen nur in Leerzustand gestattet, also definitiv keine Beförderung) Danke Gruß Kai

  11. Günter T.
    Am 18. Februar 2020 um 20:00

    Guten Tag
    Mal eine Frage: Ist ein Abfallsammelfahrzeug (Müllwagen) ein Seitenlader eine selbstfahrende Arbeitsmaschiene?
    Und wo steht das Geschrieben.

    Danke für Ihre Antworten.

  12. Kobade
    Am 18. Februar 2020 um 18:58

    Ich bin im Strassenbau tätig und bin des öfteren mit einer Bitumeneinbaumaschine bzw Hftgrundspritzmaschine unterwegs. Da es eine Arbeitsmaschine ist, unterliege ich dem Arbeitsschutzgesetz und darf eine tägliche Arbeitszeit von 10 Std nicht überschreiten. Wie sieht das aus wenn ich die Maschine mit zwei Mann besetze? Kann ich die dann 20 Std. einsetzen wenn die zwei Mann sich aus bzw abwechseln? Manchmal wird es echt eng als ein Mann Besetzung.

    Vielen Dank

  13. Henry R.
    Am 3. Februar 2020 um 13:43

    Hallo,
    bei unserer selbstfahrenden LKW – Kehrmaschine fahren wir ohne gesteckte Fahrerkarte. In Zukunft wollen wir Straßenkehricht nicht nur beim Kunden lassen, sondern auf Wunsch des Kunden direkt zur Deponie fahren. Muss nun für den Abfalltransport von dem Einsatztort bis zur Deponie die Fahrerkarte gesteckt werden?
    Vielen Dank!

  14. Klaus
    Am 19. März 2019 um 22:10

    Immer wieder kommt folgendeFrage bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf:
    Fernsehübertragungsfahrzeug, 18t, grünes Kennzeichen Europaweit im Einsatz. Muss eine Fahrerkarte genutzt werden, wie sehen die Arbeitszeiten aus, wie wird in anderen EU Ländern damit umgegangen?
    Bisher konnte mir niemand eine verbindliche Antwort geben.
    Würde mich freuen hier eine zu bekommen, Danke

  15. Tobias
    Am 10. November 2018 um 17:39

    Hallo,

    Wir haben einen Lkw über 7,5t der als selbstfahrende Arbeitsmaschine (grünes Kennzeichen) angemeldet ist und auch mal weiter als 100km Umkreis fährt.
    Zwei Fragen hätte ich.
    Erste: Muss ich die Lenk- und Ruhezeiten einhalten, bzw. Aufzeichnen?
    Zweite: Darf ich einen Anhänger mit Baumaterial oder Maschinen (Stahlplatten oder Gabelstapler) mitführten?

    Vielen Dank

  16. Justin
    Am 9. November 2018 um 2:24

    Hallo, darf man eine Lkw-Kehrmaschine (selbstfahrende Arbeitsmaschine Strassenreiniger DA88) die auf 40 km/h gedrosselt ist und über 7,5 tonnen wiegt gewerblich im Straßenbau mit T-Führerschein fahren z.B bei Fräsarbeiten

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 11:47

      Hallo Justin,

      mit dem Führerschein der Klasse T dürfen Sie Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Lars
    Am 15. Juli 2018 um 18:03

    Muss man bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine mit digitalen Fahrtenschreiber die Karte stecken oder nicht? Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 14:59

      Hallo Lars,

      in der Regel sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen von der Fahrtenschreiberpflicht ausgenommen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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