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Scheinwerfer lackieren: Erlischt die Betriebserlaubnis?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Dürfen Sie Scheinwerfer oder Rückleuchten schwarz lackieren?

Scheinwerfer schleifen und lackieren: Ist das legal?
Scheinwerfer schleifen und lackieren: Ist das legal?

Beim Tuning bleibt eigentlich kaum ein Fahrzeugteil unberührt. Ob am Fahrgestell, der Karosserie, den Rädern: Überall sind rein technisch Änderungen möglich. So verwundert es kaum, dass auch die Scheinwerfer von Tunern aus aller Welt Objekt der Individualisierungslust werden.

Doch nicht immer muss es der Einbau von Xenon-Scheinwerfern sein, um den besonderen Look zu kreieren. Auch der Griff zum Farbtopf kann buntes Licht auf die Straße zaubern. Andersfarbige Leuchtmittel als vorgeschrieben sind nicht zulässig. Da liegt der Gedanke nicht fern, die durchsichtigen Abdeckungen der Scheinwerfer entsprechend zu lackieren.

Aber: Ist es überhaupt erlaubt, die Scheinwerfer zu lackieren? Mit diesem Gedanken wollen wir uns im folgenden Tuning-Ratgeber befassen.

FAQ: Scheinwerfer lackieren

Darf ich meine Scheinwerfer mit Klarlack lackieren?

Nein. Die Farbe des Lacks ist unerheblich. Lackieren Sie die Scheinwerfer, erlischt die Bauartgenehmigung.

Kann der TÜV mir eine Ausnahmegenehmigung erteilen?

Unter Umständen stimmt der TÜV der Lackierung mit Klarlack zu, wenn diese die Funktion der Scheinwerfer oder der Rückleuchten verbessert.

Welche Farben sind bei Scheinwerfern erlaubt?

Welche Farben die Beleuchtungseinrichtungen haben dürfen, schreibt die StVZO vor. Nach vorne ist weißes, nach hinten rotes und zur Seite gelbes Licht erlaubt. Eine Ausnahme stellen die Rückfahrscheinwerfer dar.

Scheinwerfer lackieren: Erlaubt oder illegal?

Die Abdeckungen von Scheinwerfern sind bei den meisten Fahrzeugen fest verbaut. Verschleiß durch Steinschlag, Regen und andere Umwelteinflüsse können die Kunststoffe matt machen oder zerkratzen. Das hat mitunter auch Einfluss auf die Streuung des Lichts. Doch dann gleich einen neuen Scheinwerfer einsetzen? Ist das wirklich nötig?

Scheinwerfer oder Reflektor lackieren? Das ist in aller Regel nicht zulässig.
Scheinwerfer oder Reflektor lackieren? Das ist in aller Regel nicht zulässig.

Im Internet finden sich zahlreiche Angebote und Hinweise, die darauf hindeuten, dass es durchaus zulässig sei, die abgewetzten Scheinwerfer neu zu lackieren – mit Klarlack versteht sich. So sollen teure Ausgaben für neue Scheinwerfer verhindert werden.

Grundsätzlich gilt allerdings: Jede Veränderung an den Scheinwerfern und anderen mit E-Nummern versehenen Kfz-Bauteilen führt automatisch zum Erlöschen der Bauartgenehmigung – zunächst des Bauteils und mit ihm auch des gesamten Fahrzeugs. Auch dann, wenn Sie Ihre Scheinwerfer mit Klarlack lackieren.

Es ist dabei unerheblich, ob Sie die Scheinwerfer schwarz lackieren, von innen oder außen mit Klarlack versehen, auch um sie vor neuen Schäden zu bewahren: Die eingebauten Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verändert werden, in welcher Form auch immer, sonst verlieren sie die Zulassung.

Eine Ausnahme kann dann gegeben sein, wenn Sie Schein- und/oder Rückleuchten mit Klarlack lackieren, um deren Funktion zu verbessern. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Veränderungen beim TÜV vorgeführt und abgesegnet werden. Es ist also stets angeraten, vor jeder Veränderung Rücksprache mit den Experten zu halten, inwiefern die Abnahme wahrscheinlich ist.

Farbige Lacke sind in keinem Fall erlaubt! Die zulässigen Leuchtenfarben sind in § 49a StVZO fest definiert: Danach dürfen die Beleuchtungseinrichtungen nach vorne nur weißes, nach hinten nur rotes (Ausnahme Rückfahrscheinwerfer) und zur Seite nur gelbes Licht abstrahlen. Alle anderen Farben sind damit tabu! Sie dürfen also auch keinen vorderen Scheinwerfer gelb oder rot lackieren.

Auch die Scheinwerfer innen zu lackieren, ist nicht erlaubt!

Ob die Lackschicht nun innen oder außen auf der Scheinwerferabdeckung aufgetragen ist, spielt keine Rolle bei der Bewertung der Zulässigkeit. Gerade bei Xenon-Scheinwerfern ist Vorsicht geboten: Die Kunstoffabdeckung ist innen besonders beschichtet, um der Leuchtkraft der Xenon-Leuchten standzuhalten und eine optimale Streuung zu ermöglichen.

Eine zusätzliche Lackschicht kann nicht nur die Beschichtung und damit die Funktion der Scheinwerfer einschränken, sondern durch die Hitzeentwicklung können zudem Lösungsmitteldämpfe entstehen. Im Zweifel kann eine Verpuffung die gesamten Scheinwerfer zerstören.

Bußgeldtabelle zum Scheinwerfer-Lackieren

Tatbe­standBuß­geldPunk­te
Fahrzeug geführt mit nicht zugelassenen Beleuchtungs­einrichtungen20 €
Fahrzeug geführt ohne gültige Betriebs­erlaubnis50 €
... mit Gefährdung der Verkehrs­sicherheit90 €1

Bußgeldrechner zur Beluchtung an Fahrzeugen

Scheinwerferblenden lackieren erlaubt?

Anders hingegen sieht es etwa aus, wenn Sie die Scheinwerferblenden lackieren wollen, nicht aber die Abdeckung selbst. Sofern die Funktionsfähigkeit der Scheinwerfer durch die Lackierung nicht eingeschränkt und die Abdeckung selbst nicht betroffen ist, sind derartige Veränderungen durchaus zulässig.

Fragen Sie aber auch hier in jedem Fall vor jeder Veränderung bei Fachleuten nach, ob die Bauartgenehmigung tatsächlich nicht gefährdet ist. Im Idealfall sollten Sie die Scheinwerfer auch lackieren lassen, anstatt selbst mit einer Spraydose an die Bauteile zu gehen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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25 Kommentare

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  1. Javier
    Am 1. August 2023 um 1:01

    Hallo, ich würde gerne wissen, ob PPF (transparent pain protection film) über den Scheinwerfern erlaubt ist

  2. Pingo
    Am 24. Februar 2021 um 18:32

    a) Heutige Scheinwerfer besitzen eine Abschlussscheibe aus Kunststoff, kein Glas und Kunststoffe sind nicht alterungsbeständig.

    b) Klarglasscheibe ist mit dem Gehäuse in der Regel verklebt und ist somit als eine Einheit zu anzusehen.
    Entsprechend bezieht sich die Typgenehmigung auf den gesamten Scheinwerfer. Wenn damit was ist hilft leider nur der Neukauf.

    c) JEDE Veränderung innen oder außen am Scheinwerfer – Folieren, Lackieren (AUCH KEIN KLARLACK – nein keine Prüforganisation gibt dafür ihren Segen – Falschbehauptung!!!), auch polieren führt zum Verlust der Bauartgenehmigung. Man bedenke den Aufbau der Klarglasscheibe -> Kunststoff – Haftvermittler – UV-Schutzlack – Haftvermittler – Witterungsschutzlack. Wer diese Lackschichten mit schleifen, polieren und ähnliches beschädigt hat nur noch kurzen Spaß mit dem Scheinwerfer. Glück kann man haben, dass derartig manipulierte Scheinwerfer dem Prüfer nicht auffallen. Und beim polieren der Abschlussscheiben hat noch nie jemand die Materialstärke 100% gleich dick behalten. Mit dem Auge nicht unbedingt zu sehen aber das heutige digitale Lichteinstellgerät zeigt jede Abweichung.

    d) Klarglasscheinwerfer erzeugen durch das Projektionssystem im Inneren z.B. die Hell-/Dunkelgrenze. D.h. das Leuchtmittel, die Glühlampe hat ihren Leuchtfaden im Brennpunkt des Parabolspiegelsystems. Austauschen gegen diese Kasper-LED-Grütze führt dazu, dass die Lichterzeugung nicht mehr im Brennpunkt erfolgt. Führt zur Blendung und damit zur Gefährdung.

    e) E-Prüfzeichen – Vorsicht!!! Ex Ry z X steht für welches Land das Bauteil geprüft hat, Y steht für die Regel nach der geprüft wurde und Z ist eine Gutachtennummer – ein Scheinwerfer mit E13 R10 xxxx hat zwar ein E-Prüfzeichen ist aber nicht als Scheinwerfer geprüft worden. Er müsste nach R8 für Frontscheinwerfer geprüft worden sein. R10 ist die Prüfung für “Elektromagnetische Verträglichkeit”.

    Der Touning-Markt hat für mehr oder weniger alle Modelle geprüfte und funktionale Systeme in ihrem Programm. Lasst doch bitte die Finger von diesem Billig-Fussel-Touning wie Lackieren, Folieren usw.

  3. Alex
    Am 9. Oktober 2020 um 16:13

    Hallo, ich habe Gelesen dass, das lackieren des Innenleben im Scheinwerfer verboten ist.
    Wie schaut es mit dem folieren des Innenlebens im Scheinwerfer aus ?
    Ist das erlaubt ?

  4. Atil C.
    Am 6. August 2020 um 17:00

    Hallo zusammen, ich habe vor meinen Honda Prelude mit Blinkern aus Klar glas vorne, schwarz lasierten Blinkern rechts/links und schwarz lasierten Rückleuchten auszustatten. Ist dies mittlerweile erlaubt oder brauche ich dafür auch eine extra Abnahme?

  5. M.L.
    Am 19. Juni 2019 um 11:13

    Das mag ja alles in allem richtig sein, doch gibt es auch hjier erhebliche ausnahmen!
    Natürlich muss man bedenken das man nicht jedes fahrzeug kennt.
    BMW zum beispiel, für einen e46 kann man die scheinwerferscheiben ausklipsen und ersetzen mit original teilen.
    daher ist ein generelles “umbauen” der scheinwerfer bei diesem beispiel nicht verboten! da es ein original ersatzteil gibt.
    man muss also nicht immer den kompletten scheinwerfer tauschen

  6. H. Umbug
    Am 14. April 2019 um 10:49

    Wenn ich an einem Sommertag mit 210 km/h über die Autobahn fahre und der Wind, Staub bzw. Sand aus der Sahara enthält, sozusagen meine Scheinwerfer Sandstrahlt, muss ich dann jedesmal die Scheinwerfer tauschen ?

    Sandstrahlen wäre dann ja in diesem Fall eine Änderung an dem Bauteil, meiner Meinung nach sogar noch viel stärker als eine Politur.

    Dürfte ich danach das Auto überhaupt noch bewegen, da ein erlischen der Betriebserlaubnis vorliegt.

    Wenn ich das Auto, das natürlich dreckig ist nach dieser Autobahn fahrt, danach waschen lasse in einer zugelassenen Waschanlage und als Schutz für den Lack ein Programm mit Heißwachs wähle, wäre das ja eigentlich eine mehrfache Änderungen an dem Bauteil.
    1. Waschen mit Hochdruck
    2. Waschen mit Büsten
    3. Aufbringen von Wachs

    D.h. nach heutiger Rechtslage habe ich das Bauteil mehrfach verändert und die Betriebserlaubnis des Bauteils würde erlischen und dadurch bedingt auch die Betriebserlaubnis des Kfz.
    Wie kann ich als Laie, jetzt diese Veränderung am Scheinwerfer feststellen, da sie ja auf mikroskopischer Ebene stattfinden und mit bloßem Auge nicht erkennbar sind ?
    Wenn ich jetzt neue Scheinwerfer kaufe, und die Scheinwerfer schon eine Abweichung haben, zu dem getesteten Bauteil das die Betriebserlaubnis erhielt, wie kann ich diese erkennen?
    Sind Scheinwerfer somit ein Verschleißteil?
    Da der Umweltschutz immer bedeutender wird, muss dann der Hersteller nicht verpflichtet werden das Scheinwerferglas, austauschbar zu designen?
    Denn das Glas macht vielleicht 10% des gesamten Bauteils aus, die restlichen 90% sind ja noch voll funktionsfähig und entsprechen der genehmigten Spezifikation.
    Auch der monetäre Faktor ist nicht zu vernachlässigen, denn z.b. 1 neuer Xenonscheinwerfer kostet ca. 800€ ( mit zweifelhafter Betriebserlaubnis, da keinerlei Toleranz im Gesetz eingeräumt wird) ,
    Ein neues Scheinwerferglas in Gegensatz dazu 8€.

    Bitte klären sie mich auf.
    Mit freundlichen Grüßen

  7. oguzhan
    Am 6. März 2019 um 22:50

    Meine scheinwerfer sind innen grau. Es gibt auch welche die sind innen schwarz. Die grauen so wie die schwarzen scheinwerfer sind original. Dürfte ich meine grauen scheinwerfer genau wie die schwarzen schwarz machen? bzw lackieren innen. Sie würden am ende genau so aussehen wie die schwarzen originalen scheinwerfer

  8. Marco M.
    Am 15. Dezember 2018 um 13:33

    Hallo, bei meinem Alfa Giulietta würde ich gerne meine Rückscheinwerfer dunkelrot bzw. Schwarz von einem Profi lassieren lassen. Also eine Lasur keine Lackierung. Ist das erlaubt?
    Danke
    Gruß

  9. Fatih
    Am 1. Oktober 2018 um 20:17

    Habe an meinen peugeot 206:
    Abblendlicht h7 led umgetauscht und Nebelscheinwerfer h1 led umgetauscht und alles eingestellt
    Darf ich das?

  10. Alex
    Am 30. September 2018 um 22:44

    Wenn ich in der Waschanlage das Auto waschen lasse und anschliessend wird von Automat eine Wachschicht aufgetragen gleicht das auch eine Veränderung am Wagen. Muss ich damit rechnen dass nach so einer Wäsche die Betriebserlaubnis erlischt? Darf ich so weiterfahren? Wenn nicht was kann ich dagegen tun? Muss das Auto entsorgt werden da der Lack glänzt, die Scheinwerfer strahlen falsch, die Windschutzscheibe reflektiert auch und wo möglich die Gummimischung von den Reifen ist vielleicht dadurch auch chemisch verändert?

  11. Lennard E.
    Am 29. April 2018 um 22:52

    Hallo ich habe da mal ne Frage.
    Darf ich meine Front und Heckscheinwerfer mit schwarzer Tönungsfolie überziehen und wenn ja wie viel Prozent Licht Durchlässigkeit muss die Folie haben

    Mfg Lennard

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:20

      Hallo Lennard,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, verlieren die Beleuchtungsienrichtungen ihre Zulassung, wenn diese verändert werden. Eine Veränderung ist in der Regel nicht erlaubt oder muss speziell abgenommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Fachwerkstatt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Rene
    Am 25. Januar 2018 um 10:10

    Hallo,
    darf ich im front Scheinwerfer die Reflektoren schwarz lackieren? Dadurch würde sich an der Farbe des Lichts nichts verändern.

    Gruß Rene

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 11:04

      Hallo Rene,

      in der Regel ist ein Lackieren der Scheinwerfer grundsätzlich untersagt.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

      • Ingo K.
        Am 26. Februar 2018 um 0:38

        Heute wurde mir bei Stahlgruber berichtet es sei wieder erlaubt, Scheinwerfer mit Klarlack zu lackieren. Werde mich nun darüber noch mal schlau machen.

  13. R.A
    Am 2. Dezember 2017 um 18:35

    Hallo

    Ist es erlaubt die vergilbte UV Schicht aussen abzuschleifen,den Scheinwerfer zu polieren und mit einer Versiegelung zu schützen?
    (Kein Klarlack)

    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 13:11

      Hallo R.A.,

      nein. Wenn Sie die Scheinwerfer in irgendeiner Form verändern, erlischt die Betriebserlaubnis.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  14. Marco
    Am 28. November 2017 um 22:43

    Guten Tag Meine frage ist darf ich mir Led arbeitsscheinwerfer an mein auto bauen die keine e nummer oder gutachten habe ich gebrauche sie nur auf unserem bauernhof wen wir auf privat wegen zu den feldern fahren um da was zu machen da hilft das normale licht nicht mehr da braucht man schon helleres licht?Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 11:24

      Hallo Marco,

      in der Regel müssen Teile, die verbaut werden, über eine E-Nummer verfügen und entsprechend geprüft sein. Nähere Informationen erhalten Sie in einer Fachwerkstatt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Oliver Z.
    Am 29. Oktober 2017 um 1:31

    Hallo, ich würde gern bei meinen Bi-Xenon Scheinwerfern das Innenleben schwarz färben, also nichts am Streuglas/Frontglas oder den eigentlichen Lichtquellen ändern, sondern nur das umgebende, verchromte Material lackieren. Ist das zulässig? Zählt das als “Scheinwerferblende”?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 11:11

      Hallo Oliver Z.,

      nein, das ist es nicht. Scheinwerfer müssen nach vorne immer weißes Licht ausstrahlen. Insofern dürfen Sie auch das umgebende Material nicht lackieren.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

      • Andreas
        Am 13. Februar 2018 um 23:11

        Ich habe LED Scheinwerfer verbaut (C Klasse W205). Es gibt Bereiche in meinen Scheinwerfer, die augenscheinlich nicht zur Reflektion dienen, da sie sich nicht im Lichtkegel befinden. Dürfte ich diese Bereiche schwarz oder farbig lackieren? Falls ja, müsste ich diese Änderungen dann dem TÜV vorführen?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 12. März 2018 um 16:26

          Hallo Andreas,

          fragen Sie am besten direkt bei der Prüfstelle nach.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Julian
    Am 20. August 2017 um 16:07

    Guten Tag ,
    Darf ich meine Scheinwerfer mit einer weißen Durchsichtigen Folie versehen ?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 9:11

      Hallo Julian,

      jede Veränderung an den Scheinwerfern und anderen mit E-Nummern versehenen Kfz-Bauteilen führt automatisch zum Erlöschen der Bauartgenehmigung. Ob in Ihrem Fall trotzdem eine Folierung erlaubt ist, sollten Sie bei einer Fachwerkstatt erfragen. Des Weiteren wird häufig verlangt, dass die Veränderungen beim TÜV vorgeführt und abgesegnet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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