Verkehrsordnungswidrigkeiten von Diplomaten: Berlin entgehen hohe Bußgelder
Verkehrsordnungswidrigkeiten von Diplomaten können nicht geahndet werden. Dadurch entgehen den Behörde jährlich viele Bußgelder.
Keine Strafe bei Verkehrsordnungswidrigkeiten von Diplomaten
Begeht ein Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, so blühen ihm ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und bei groben Regelmissachtungen auch ein Fahrverbot. Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche Diplomaten begehen, werden hingegen nicht verfolgt. Sie genießen Immunität.
Diese fußt auf dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) von 1961. Artikel 31 Absatz 1 definiert diese Regelung:
Der diplomatische Vertreter geniesst Immunität von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaats. […]
Durch diesen Artikel können Verkehrsordnungswidrigkeiten von Diplomaten nicht verfolgt und somit die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nicht vollstreckt werden. Bei über 22.000 Fällen im Jahr, entgehen der Hauptstadt somit regelmäßig Bußgelder im fünfstelligen Bereich.
Radfahrer in Berlin nach Kollision mit Diplomatenfahrzeug gestorben
In Berlin sorgt derzeit eine Verkehrsordnungswidrigkeit eines Diplomaten für große Diskussionen. Ein saudischer Diplomat stand Dienstagabend im absoluten Halteverbot und öffnete, ohne auf den Verkehr zu achten, die Fahrertür.
Ein vorbeifahrender 55-jähriger Radler konnte nicht mehr ausweichen, stürzte und erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Durch diesen Vorfall werden Stimmen laut, die eine Änderung der Gesetze fordern, denn: Auch in strafrechtlichen Belangen genießen Diplomaten Immunität. Ausnahmen gelten meist bei schwerwiegenden Verbrechen (wie Mord).
Es besteht ebenso die Pflicht, die Gesetze des Gastlandes zu achten. Das Auswärtige Amt kann die saudische Botschaft per Verbalnote darauf hinweisen. Dem Amt stehen allerdings noch weitere Möglichkeiten gemäß Gesandtschaftsrecht zu. Dies sind beispielsweise:
- Antrag auf Aufhebung der Immunität
- Aufforderung zur Abberufung des Diplomaten
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