Private Wachdienste verteilen Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz
News von Sandra, letzte Aktualisierung am: 26. Juni 2019
Liegt die Parkscheibe nicht hinter der Windschutzscheibe, können private Wachdienste Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz verteilen.
Fehlende öffentliche Parkplätze: Autofahrern bleibt nur der Supermarktparkplatz
In Großstädten sind Parkplätze besonders rar gesät. In vielen Wohngegenden können Besucher ihr Fahrzeug oftmals gar nicht erst abstellen, da für das Parken ein Bewohnerparkausweis erforderlich ist. Ist auch sonst kein öffentlicher Parkplatz oder ein Parkhaus in der Nähe muss ein Privatparkplatz herhalten.
Autofahrer parken daher immer häufiger auf Supermarktparkplätzen. Dadurch befürchten viele Supermärkte Umsatzeinbußen durch ausbleibende Kundschaft. Stehen weniger Parkplätze zur Verfügung, könnte für den Kunden der Eindruck entstehen, dass der Laden überfüllt sei. Kunden, die mit dem Auto kommen, fahren dadurch lieber zu einem Supermarkt mit einem leeren Parkplatz.
Dies musste der Fotograf auf einem Berliner Parkplatz des Discounters Aldi nachmittags um 16 Uhr erfahren. Mit seinem Wohnmobil fuhr er auf den Supermarktparkplatz und kaufte beim Discounter für rund 150 Euro ein. Anschließend holte er noch etwas aus seinem Büro in der Nähe. Als er zu seinem Wohnmobil zurück kam, sah er bereits das Knöllchen an der Windschutzscheibe kleben. Satte 30 Euro soll er zahlen, weil er vergaß, eine Parkscheibe auf das Armaturenbrett zu legen.
Damit lag das Verwarngeld durch die privaten Wachdienste höher als der Bußgeldkatalog für falsches Parken und Halten veranschlagt. Folgende Sanktionen werden im öffentlichen Straßenverkehr fürs Falschparken fällig:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFahrverbot |
---|---|---|---|
An einem der folgenden Orte geparkt: Unübersichtliche Straßenstellen, scharfen Kurve, auf Fußgängerüberwegen, 5 m vor/10 m nach Lichtzeichen, im Halteverbot | 15 € | ||
... mit Behinderung | 25 € | ||
... über eine Stunde | 25 € | ||
... über eine Stunde mit Behinderung | 35 € | ||
Auf Geh- oder Radweg geparkt | 20 € | ||
... mit Behinderung | 30 € | ||
... über eine Stunde | 30 € | ||
... über eine Stunde mit Behinderung | 35 € | ||
An engen Stellen so geparkt, dass Rettungsfahrzeuge behindert wurden | 60 € | 1 | |
Vor oder in Feuerwehrzufahrt geparkt | 35 € | ||
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 65 € | 1 | |
Auf Sperrflächen geparkt | 25 € | ||
... mit Behinderung | 25 € | ||
... über 15 Minuten | 30 € | ||
... über 15 Minuten mit Behinderung | 35 € | ||
in zweiter Reihe geparkt | 20 € | ||
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen | 10 € | ||
... mit Behinderung | 15 € | ||
... über 3 Stunden | 20 € | ||
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | ||
An einem der folgenden Orte geparkt: 5 m vor einer Kreuzung/Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln | 10 € | ||
...mit Behinderung | 15 € | ||
... über 3 Stunden | 20 € | ||
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | ||
Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um ... | |||
... bis zu 30 Minuten | 10 € | ||
... bis zu 1 Stunde | 15 € | ||
... bis zu 2 Stunden | 20 € | ||
... bis zu 3 Stunden | 25 € | ||
... über 3 Stunden | 30 € | ||
Auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 35 € | ||
Nicht platzsparend geparkt | 10 € | ||
Parklücke einem Berechtigten weggenommen | 10 € | ||
Fußgängebereichen oder anderen Verbotszonen (PKW) geparkt | 30 € | ||
... mit Behinderung | 35 € | ||
... über 3 Stunden | 35 € | ||
Abfahrtsweg eines anderen Kfz zugeparkt | 20 € | ||
Unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt | 25 € | ||
In einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem Anhänger über 2 t geparkt | 30 € | ||
Länger als zwei Wochen Anhänger ohne Zugfahrzeug geparkt | 20 € | ||
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 25 € | ||
... mit Behinderung | 35 € | ||
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 |
Auf dem Privatparkplatz ist die Polizei nicht zuständig
Private Wachdienste verteilen Knöllchen auf dem Parkplatz vom Supermarkt
Grundsätzlich kümmern sich Polizei und Ordnungsamt nicht darum, Knöllchen an Falschparker auf dem Supermarktparkplatz zu verteilen. Das liegt daran, dass es sich dabei um einen Privatparkplatz handelt und nicht um den öffentlichen Straßenverkehr.
Dementsprechend können private Wachdienste, die Knöllchen verteilen, auch höhere Sanktionen für das Falschparken verlangen. Verwarngelder von 30 Euro sind daher keine Seltenheit. Versäumt der Parksünder die Frist zur Begleichung der Geldsanktion, drohen zudem Mahngebühren.
Übrigens: Parkten Sie länger als nur wenige Minuten oder Stunden auf dem Supermarktparkplatz müssen Sie nicht nur mit einem Knöllchen rechnen. Der Supermarkt kann Ihr Auto vom Privatparkplatz sogar abschleppen lassen. Dies entschied bereits 2012 der Bundesgerichtshof in einem Urteil [AZ: V ZR 30/11].
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