Lkw-Abstandskontrolle per Drohne: Polizei Brandenburg nutzt Vogelperspektive
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 7. Juli 2022

Gestern früh war es soweit: Die neue Polizei-Drohne “DJI Matrice M300” hob erstmals ab, um auf der Autobahn 2 in Brandenburg Abstandssünder unter den Lkw-Fahrern auszumachen. Durch die Liveübertragung aus etwa 100 m Höhe hatte der Drohnenpilot einen guten Überblick über das Verkehrsgeschehen, konnte schnell ausmachen, ob Lkw zu dicht auffuhren. Kollegen zogen die betroffenen Lkw-Fahrer anschließend raus. Interessant dabei: Schon seit einigen Jahren nutzt die Polizei Brandenburg immer wieder für die Lkw-Abstandskontrolle eine Drohne, u. a. auch auf der Bundesautobahn 12. Hintergrund für die Abstandsmessungen ist, dass die meisten Unfalltoten und Schwerverletzten auf brandenburgischen Autobahnen zu dicht auffahrende Lkw-Fahrer sind.
Wie funktioniert die Lkw-Abstandskontrolle mit einer Drohne?
Die für die Abstandsmessung eingesetzte Polizei-Drohne steigt etwa 70 bis 100 m auf. Der die Drohne steuernde Polizist kann live auf einem Bildschirm das Verkehrsgeschehen verfolgen. Entdeckt er einen Lastwagenfahrer, der offensichtlich zu dicht auffährt, kann von diesem Vorgang ein Video erstellt werden, das im späteren Bußgeldverfahren als Beweismittel dient.
Weitere Polizisten richten auf einem nahegelegenen Parkplatz eine Kontrollstelle ein. Eine Streife kann den betreffenden Brummifahrer dann entsprechend rausziehen. Er wird anschließend direkt vor Ort mit dem Tatvorwurf konfrontiert, über die Konsequenzen aufgeklärt und kann ggf. das bei der Lkw-Abstandskontrolle von der Drohne erstellte Beweisvideo einsehen. Im Zuge des danach eröffneten Bußgeldverfahrens erhält der Fahrer später den entsprechenden Bußgeldbescheid.
Zusätzlich kann die Polizei bei der Kontrolle die Fahrerkarte auslesen oder die Tachoscheiben prüfen. Auf diesem Wege ist es ihr möglich, gegebenenfalls weitere begangene Verstöße des Fahrers aufzudecken, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Lkw oder Zuwiderhandlungen bei den Lenk- und Ruhezeiten. Unter Umständen können also noch weitere Bußgelder auf die Fahrer zukommen.
Die Leiterin der Verkehrspolizei Brandenburg, Erste Polizeihauptkommissarin Peggy Wölk, zog nach dem gestrigen Einsatz der Polizeidrohne positive Bilanz:
Wieder einmal mehr hat sich deutlich gezeigt, dass die Polizeidrohne ein geeignetes Kontrollhilfsmittel ist, solch gefährliche Fahrweisen zu dokumentieren. Ein unmittelbarer Vorhalt des Abstandsverstoßes mit Screenshot der Drohne am späteren Kontrollort sorgt dann bei den Betroffenen für einen gewissen Überraschungseffekt.”
Im Video: So läuft die Abstandskontrolle per Polizei-Drohne ab
Einen kleinen Einblick in die Arbeit der Polizei Brandenburg bei den Kontrollen geben die folgenden Aufnahmen aus der Kabel-1-Sendung “Achtung Kontrolle”:
Bußgeldkatalog: Abstandsunterschreitung mit einem Lkw oder Bus (bei über 50 km/h)
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|
Sie unterschreiten bei einer gefahrenen Geschwindigkeit über 50 km/h mit dem Lkw, der mehr als 3,5 t zGM aufweist, den vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 Metern | 80 € | 1 | Hier prüfen ** |
Sie fahren schneller als 50 km/h und unterschreiten dabei den Mindestabstand von 50 Metern mit einem Kraftomnibus mit Fahrgästen oder einem Fahrzeug, das der Kennzeichnungspflicht unterliegt und mehr als 3,5 t zGM wiegt | 120 € | 1 | Hier prüfen ** |
Abstandsmessung per Drohne auch bald bei Pkw & Co?

Bei Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h müssen Fahrer von Kfz über 3,5 t zulässige Gesamtmasse sowie Kraftomnibussen auf Autobahnen mindestens 50 m zum Vorausfahrenden einhalten. Das soll zum einen anderen Verkehrsteilnehmern das Einscheren ermöglichen, zum anderen aber auch Auffahrunfälle verhindern, denn: Die schweren Kraftfahrzeuge haben einen längeren Anhalteweg als Pkw.
Da die Abstände auf der Autobahn bei Lastwagen also starr vorgegeben sind, lassen sich Verstöße gegen diese auch leichter aus der Vogelperspektive erfassen. Bei Auto, Motorrad & Co müsste zeitgleich auch eine Geschwindigkeitsmessung erfolgen, da hier je nach gefahrener Geschwindigkeit unterschiedliche Sanktionen im Tatbestandskatalog vorgesehen sind. Da die Drohnen selbst jedoch (derzeit) nicht selbst die Geschwindigkeit messen können, bleiben auch vorerst Lkw Ziel der Abstandskontrolle per Drohne.