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Schule schwänzen: Bußgeld für Schulschwänzer

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog: Schule schwänzen

VerstoßBußgeld
... gegen die Schulpflicht
Baden-Württembergbis 1.000 €
Bayernbis 1.000 €
Berlinbis 2.500 €
Brandenburgbis 2.500 €
Bremen*bis 500 € (für Schüler)
bis 1.000 € (für Eltern)
Hamburg*bis 1.000 €
Hessen*bis 1.000 €
Mecklenburg-Vorpommern*bis 2.500 €
Niedersachsenbis 1.000 €
Nordrhein-Westfalenbis 1.000 €
Rheinland-Pfalzbis 1.500 €
Saarland*bis 1.000 €
Sachsenbis 1.250 €
Sachsen-Anhaltbis 1.000 €
Schleswig-Holsteinbis 1.000 €
Thüringenbis 1.500 €
* bei Strafbarkeit aufgrund dauernder oder wiederholter Pflichtverletzungen: Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder Freiheitsstrafe bis 6 Monate

Das Schwänzen der Schule kann teuer werden

Schulschwänzer riskieren ein hohes Bußgeld.
Schulschwänzer riskieren ein hohes Bußgeld.

Die Schule kann mitunter langweilig werden. Nur die wenigsten Schüler sind an allen Fächern interessiert. Treten dann auch noch Probleme, beispielsweise mit Klassenkameraden auf, kommt einigen Schülern die Idee, einfach die Schule zu schwänzen.

Nur wenigen ist dabei bewusst, dass unentschuldigtes Fehlen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann. Auch die Eltern sind in der Pflicht, ihre Kinder dazu zu bewegen, den Unterricht zu besuchen.

Doch wie hoch ist das für Schulschwänzen angesetzte Bußgeld eigentlich? Welche Konsequenzen drohen, wenn Auszubildende die Berufsschule schwänzen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Schule schwänzen

Was bedeutet es, die Schule zu schwänzen?

Da in Deutschland eine Schulpflicht für mindestens neun Jahre in jedem Bundesland herrscht, dürfen Schüler dem Unterricht nicht ohne triftigen Grund fernbleiben. Tun sie dies trotzdem, wird das umgangssprachlich als Schule schwänzen bezeichnet.

Welche Strafe droht, wenn ich unentschuldigt im Unterricht fehle?

Dieser Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die Bußgelder für das Schwänzen der Schule in den einzelnen Bundesländern ausfallen können.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich die Berufsschule schwänze?

Wenn Sie die Berufsschule schwänzen, kann dies nicht nur ein Bußgeld zur Folge haben, sofern die Schulpflicht noch greift. Es ist auch möglich, dass Sie Ihren Ausbildungsplatz verlieren.

Was bedeutet es, den Unterricht zu schwänzen?

Ein Bußgeld, weil Sie Schule schwänzen, kann nur ausgesprochen werden, wenn Sie noch schulpflichtig sind. Grundsätzlich müssen Schüler in Deutschland nach der Einschulung mindestens neun Jahre die Schule besuchen.

Je nach Bundesland kann die Vollzeitschulpflicht auch für bis zu zehn Jahre bestehen. Haben Sie diese erfolgreich absolviert, erhalten Schüler den Mittleren Schulabschluss (MSA). Danach haben die Schüler die Möglichkeit, weiterhin zur Schule zu gehen und das Abitur zu machen.

Dazu ist allerdings rein rechtlich niemand verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie die Schule schwänzen und sich in der 11. oder 12. Klasse befinden, kein Bußgeld befürchten müssen, da die Schulpflicht nicht mehr greift.

Gut zu wissen: Das Bußgeld kann nicht nur den Eltern des Schulschwänzers drohen. Hat dieser das 14. Lebensjahr vollendet, kann auch er gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz belangt werden.

Schulschwänzer: Mögliche Gründe für das Fehlen im Unterricht

Mobbing kann ein Grund sein, aus welchem Kinder die Schule schwänzen.
Mobbing kann ein Grund sein, aus welchem Kinder die Schule schwänzen.

Ein weit verbreitetes Vorurteil gegenüber Schülern, welche die Schule schwänzen, ist, dass diese einfach faul sind und keine Lust haben, am Unterricht teilzunehmen. Mag das in einigen Fällen zwar zutreffen, gibt es aber noch viele andere Gründe, welche Kinder bzw. Jugendliche dazu bewegen, nicht zur Schule zu gehen.

Studien zufolge ist zum Beispiel Mobbing ein verbreitetes Problem an Schulen in Deutschland. Einige Schüler werden von ihren Mitschülern schikaniert und gehänselt. Das baut eine so große psychische Belastung auf, dass sich viele Mobbingopfer schlicht nicht mehr in die Schule trauen.

Sowohl Eltern als auch Lehrer sind hierbei gleichermaßen in der Pflicht, der Sache nachzugehen. Es bringt häufig nichts, einfach nur Strafen anzudrohen. Viel wichtiger ist es, den Grund, warum der Betroffene die Schule schwänzt, herauszufinden. Nur so kann dem Schüler geholfen werden.

Gut zu wissen: Fällt Ihnen als Eltern auf, dass Ihre Kinder die Schule schwänzen, weil sie dort täglich mit Mobbing konfrontiert sind, sollten Sie in jedem Fall die Schule kontaktieren. Ändert sich nichts an der Situation, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Welche Optionen Sie dabei genau haben, können Sie in unserem Ratgeber zum Mobbing in der Schule nachlesen.

Fehlstunden in der Schule machen keinen guten Eindruck

Schüler, die oft die Schule schwänzen, riskieren nicht nur ein Bußgeld. Sind auf dem Zeugnis viele unentschuldigte Fehltage vermerkt, macht das bei Bewerbungen keinen guten Eindruck. So wird es schwerer, eine geeignete Ausbildungsstelle zu finden.

Auch der verpasste Unterrichtsstoff lässt sich häufig nicht mehr so einfach nachholen, was sich dann auch in schlechteren Noten niederschlägt. So wird das Schwänzen allmählich zu einem Teufelskreis, der weitreichende Auswirkungen auf die berufliche Zukunft haben kann.

Schule schwänzen: Welche Strafe droht?

Wenn Sie die Berufsschule schwänzen, riskieren Sie eine Kündigung.
Wenn Sie die Berufsschule schwänzen, riskieren Sie eine Kündigung.

Wie bereits beschrieben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Schüler die Schule schwänzen. Diese kann gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz mit einem Bußgeld geahndet werden. Wie hoch dieses ausfällt, legen die einzelnen Kommunen und Gemeinden selbst fest.

Es gibt demnach keinen einheitlichen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Schulpflicht in Deutschland. So reicht das Bußgeld in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern zum Beispiel „nur“ bis zu 1.000 Euro.

In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kann hingegen eine Geldbuße bis zu 2.500 Euro drohen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie diese Summe direkt bezahlen müssen, wenn Sie mal einen Tag unentschuldigt fehlen.

Diese Richtwerte stellen vielmehr Obergrenzen dar, welche nur ausgesprochen werden, wenn die Betroffenen wiederholt die Schule schwänzen und ihr Verhalten nicht ändern. Ist der Schulschwänzer noch in der Grundschule, müssen die Eltern das Bußgeld bezahlen.

Hat der Schüler das 14. Lebensjahr bereits beendet, kann auch er für das Schwänzen mit einem Bußgeld belegt werden. So können ein paar Stunden mehr Freizeit schnell zu einer sehr kostspieligen Angelegenheit werden.

Wichtig: In einigen Bundesländern können Schüler, welche konsequent die Schule schwänzen, sogar strafrechtlich belangt werden. Die Betroffenen müssen dann mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten rechnen.

Berufsschule schwänzen: Können Sie dafür rausfliegen?

Der Besuch der Berufsschule ist ein wesentlicher Teil der Berufsausbildung. Daher gilt dort grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht. In den meisten Fällen greift bei einem Gang zur Berufsschule die Schulpflicht nicht mehr, sodass Schwänzer kein Bußgeld befürchten müssen.

Arbeitstechnisch können hingegen schwerwiegende Konsequenzen drohen. So kann es bei unentschuldigten Fehlzeiten schnell zu einer Abmahnung durch den Vorgesetzten kommen. Ändert der Berufsschüler sein Verhalten nicht, folgt die zweite Abmahnung.

Tritt dann noch immer keine Besserung ein, ist der Bogen überspannt: Es kommt zu einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Berufsschule zu schwänzen, kann also drastische Konsequenzen nach sich ziehen.

Gut zu wissen: Befindet sich der Berufsschüler noch in der Probezeit, kann ihm auch ohne Abmahnungen eine Kündigung drohen, wenn er vermehrt die Berufsschule schwänzt.

Bildnachweise: Eigenes Bild, depositphotos.com/Wavebreakmedia, fotolia.com/© Stockfotos-MG

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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