
Motor laufen lassen: Regelungen der StVO zur Ordnungswidrigkeit
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 27. September 2023
Wenn Sie bei Ihrem Auto den Motor laufen lassen, ist eine Strafe zu erwarten

Viele Fahrer gewöhnen es sich insbesondere im Winter an, ihr Auto im Stand laufen zu lassen, damit die Heizung das Innere des Wagens ausreichend erwärmen kann. Andere wollen den Motor auf diese Weise warmlaufen lassen, weil sie glauben, dass es für diesen schonender ist. In Wirklichkeit stellt ein unnötig laufender Motor jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar – bzw. um genau zu sein, nicht der Motor selbst, sondern die Handlung.
Nicht nur die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet es, zu solchen Praktiken aus Bequemlichkeit zurückzugreifen. Auch das für den Ort entsprechende Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) kann hier zur Anwendung kommen, wenn Sie den Motor unnötig laufen lassen. Welches Gesetz herangezogen wird und welche Strafe Sie erwartet, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Motor laufen lassen
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt es, den Motor unnötig laufen zu lassen. Das ist der Fall, wenn Ihre Bequemlichkeit der Grund dafür ist – etwa während Sie die Scheiben freikratzen.
Nein. In diesem Fall gilt das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG), welches den unnötigen Betrieb des Motors untersagt.
Ja. In der Regel folgt ein Bußgeld von 80 Euro, wenn Sie den Motor laufen lassen.
Aktueller Bußgeldkatalog zum Thema Motor laufen lassen
Beschreibung | Bußgeld |
---|---|
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht | 80 € |
Innerorts unnütz hin- und hergefahren und dadurch Andere belästigt | 100 € |
Laufender Motor in der StVO und im LImSchG

Die StVO äußert sich in § 30 zum Umweltschutz sowie zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot. In Absatz 1 sind die Vorschriften zum laufenden Motor festgeschrieben, die gewählten Worte sind jedoch auslegbar:
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Wann es unnötig und vermeidbar ist, den Motor laufen zu lassen, das muss im Einzelfall bestimmt werden. Autoposer, die ihr Fahrzeug bzw. bestimmte Merkmale hervorheben wollen und deshalb unnütz hin und her fahren, müssen in der Regel mit einem Bußgeld rechnen. Die Vorschrift hat vor allem umweltschützenden Charakter, weswegen dieser der Annehmlichkeit und Bequemlichkeit des Autofahrers vorgeht. Dennoch kann es hier auch in Extremfällen zu Ausnahmen kommen, bspw. wenn jemand gezwungen ist, aufgrund eines Notfalls bei starken Frost im stehenden Wagen zu warten.
Als unnötig wird es jedoch regelmäßig angesehen, wenn der in Betrieb gesetzte Motor nicht unmittelbar genutzt wird. Das kann bspw. der Fall sein, wenn Fahrer das Auto anschalten und den Motor laufen lassen beim Eiskratzen. Gemäß dieser Auslegung der StVO fällt das Parken mit laufendem Motor ebenfalls in diese Kategorie. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel bspw. für Taxen bei frostigen Temperaturen. Den Lkw-Motor im Stand laufen zu lassen, ist nicht verboten, wenn Sie die Bremsanlage auffüllen wollen. Dies ist nämlich generell unvermeidbar, weil Lkw Druckluftbremsanlagen haben.
Hier ist zu beachten, dass nicht nur die Abgase belastend sein können, sondern der von dem Fahrzeug ausgehende Lärm zudem die Anwohner in Ihrer Umgebung stören kann. So kann es, wenn Sie wie oben beschrieben für das Auffüllen der Bremsanlagen den Lkw-Motor nachts laufen lassen, eine Ordnungswidrigkeit darstellen, so dies nicht tagsüber möglich gewesen war oder das Kfz dafür nicht an einen Ort gebracht werden konnte, an dem es keine schlafenden Anwohner belästigt.
Diese Regelungen gemäß der StVO greifen vor allem auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen. In der Regel ist hier der Polizei und/oder das Ordnungsamt zuständig. Wenn Sie aber den Motor laufen lassen auf Ihrem Privatgrundstück, wird das LImSchG herangezogen. So heißt es bspw. in der LImSchG Berlin in § 2 zu den Immissionsschutzpflichten:
Es ist nicht zulässig, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig zu betreiben.
Auch dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 15 Abs. 2 LImSchG Bln dar.
Strafe für Motor laufen lassen: Welches Bußgeld erwartet mich?
Sollten Sie den Motor laufen lassen und eine Anzeige wegen besagter Ordnungswidrigkeit folgt, müssen Sie in der Regel mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Der Bußgeldkatalog für die Umweltplakette und Umweltbelastung sieht für vermeidbare Lärm- und Abgasbelästigungen durch Fahrzeuge ein Bußgeld von 80 Euro vor. Unnötiges Herumfahren innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zieht 100 Euro nach sich, wenn dadurch Anwohner und Umwelt durch Lärm und Abgase belästigt werden.
Motor im Stand laufen lassen: Schädlich für die Umwelt und für den Motor selbst

Die Strafe bei einem solchen Fall ist jedoch nicht nur das Bußgeld. Den Motor laufen zu lassen schadet nicht nur Ihrem Portemonnaie und der Umwelt, die durch die unnötig ausgestoßenen Abgase belastet wird, sondern auch Ihrem Fahrzeug. Das Benzin verbrennt im Leerlauf nicht vollständig. Somit kann der Umstand, Auto bzw. Motor im Stand laufen zu lassen zu einer Strafe für das Kfz wie folgt führen:
- Das Laufenlassen von Motoren zum Erwärmen kann bei Regelmäßigkeit zu einem Kolbenfresser führen oder die Nockenwelle kaputtmachen.
- Außerdem können Motorschäden, Schäden am Katalysator sowie Schwierigkeiten beim Starten des Kfz die Folge sein.
- Die Motorschmierung ist zudem im kalten Zustand schlechter als beim Fahren und kann daher zur Beschädigung des Motors führen.
- Je nach Motorart könnten Sie das Benzin für einen Kilometer Fahrt verbrauchen, wenn Sie den Motor drei Minuten laufen lassen.
Wie ist das zum Beispiel im Winter auf der Autobahn, wenn man im Stau steht und nichts mehr vorwärts geht, wegen eines Unfalls? Darf man den Motor trotzdem laufen lassen, um nicht zu frieren?
Danke für diese Erklärung! Erstaunlicherweise scheint dieses Verhalten wieder zuzunehmen (oder es liegt an der Stadt, in die ich gezogen bin ….) Ich ärgere mich immer wieder sehr über diese fürchterliche Unsitte und hab damit klare Informationen zur Hand! Super!
bin ich froh für diese Seite – sehr klar zusammen gefasst – muss ich bestimmte Persone lesen lassen
vielen Dank
Bewertung ….. Note 5 …….