Mit dem Mofa auf dem Fahrradweg fahren: Wo ist dies erlaubt?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mit dem Mofa den Fahrradweg nutzen?

Darf man mit dem Mofa auf dem Fahrradweg fahren?
Darf man mit dem Mofa auf dem Fahrradweg fahren?

Bei einem Mofa handelt es sich um ein Fahrrad mit Hilfsmotor, für welches der Gesetzgeber keine Fahrerlaubnis vorschreibt. Stattdessen benötigen die Fahrer eine Mofa-Prüfbescheinigung, die bereits ab einem Mindestalter von 15 Jahren erworben werden kann. Darüber hinaus beinhaltet jede Führerscheinklasse eine entsprechende Berechtigung zum Führen von Mofas. Diese relativ geringen Anforderungen lassen sich insbesondere auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h zurückführen. Denn damit ist das Kleinkraftrad für den normalen Straßenverkehr gefühlt zu langsam unterwegs.

Doch darf ein Mofa deshalb auf dem Fahrradweg fahren? Spielt es eine Rolle, ob Sie mit dem Mofa einen Radweg innerorts oder außerorts nutzen wollen? Und wann müssen Fahrzeugführer, die einen Fahrradweg mit einem Mofa nutzen, mit Sanktionen rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Bußgeldkatalog zum Thema „Mofa auf dem Fahrradweg benutzen“

VerstoßBußgeld
Als Mofafahrer unerlaubt den Radweg innerorts genutzt20 €
… mit Behinderung25 €
… mit Gefährdung 30 €
… mit Unfallfolge35 €

FAQ: Mit dem Mofa auf dem Radweg fahren

Wann darf ich mit dem Mofa auf dem Radweg fahren?

Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas auf Radwegen fahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mithilfe eines Zusatzzeichens auch innerorts Fahrradwege für Mofas freizugeben.

Wo kann man ansonsten mit dem Mofa fahren?

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss mit dem Mofa üblicherweise die Straße genutzt werden.

Welche Fahrzeuge dürfen auf dem Radweg fahren?

Radwege sind wie der Name bereits verrät, vor allem für die Straßenbenutzung mit dem Fahrrad gedacht. Darüber hinaus müssen auch Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter und Segways diese nutzen. 

Darf man mit dem Mofa auf dem Radweg fahren?

Außerorts ist das Mofa auf dem Radweg erlaubt, ein Bußgeld droht hingegen innerorts.
Außerorts ist das Mofa auf dem Radweg erlaubt, ein Bußgeld droht hingegen innerorts.

Um herauszufinden, ob ein Mofa auf dem Fahrradweg darf, ist ein Blick in § 2 der StVO notwendig. Denn darin regelt der Gesetzgeber die allgemeinen Vorgaben zur Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Demnach müssen Kraftfahrzeuge üblicherweise die Fahrbahnen nutzen. Allerdings sieht der Gesetzestext unter § 2 Abs. 4 StVO eine Sonderregelung für Mofas vor. Darin heißt es:

Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.

Demnach dürfen Mofas außerorts auf dem Radweg fahren. Der Gesetzgeber berücksichtig dabei die geringe Geschwindigkeit von Mofas ebenso wie das vergleichsweise geringe Verkehrsaufkommen auf Radwegen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Gleichzeitig dient die allgemeine Freigabe von Radwegen außerorts auch dem Abbau des Schilderwaldes. Ist eine Nutzung durch Mofas auf bestimmten Streckenabschnitten nicht gewünscht, kann dies durch das Zusatzzeichen „keine Mofas“ (VZ 1012-33) angeordnet werden. Darüber hinaus besteht mithilfe des Zusatzzeichens 1022-11 auch die Möglichkeit, innerorts einen Radweg für Mofa freizugeben. Wie die entsprechenden Schilder aussehen, zeigt die nachfolgende Übersicht:

VZ 1012-33: Keine Mofas
VZ 1012-33: Keine Mofas
VZ 1022-11: Mofas frei
VZ 1022-11: Mofas frei

Mit dem Mofa auf dem Radweg: Kann eine Strafe drohen?

Auch wenn innerorts das Mofa auf dem Fahrradweg meist nicht erlaubt ist, bewertet der Gesetzgeber einen solchen Verkehrsverstoß lediglich als eine Ordnungswidrigkeit. Der Verkehrssünder muss daher nur mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog hingegen nicht vor.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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9 Kommentare

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  1. Wolfgang J
    Am 4. Oktober 2024 um 9:21

    Moin und eine Frage:
    darf ein Mofofahrer a g O auf dem kombinierten Fuß-/Radweg fahren, der mit VZ 240 gekennzeichnet ist?
    Der Fahrerradfahrer hat dabei auf den Fußgänger Rücksicht zu nehmen.
    Gruß
    Wolfgang

  2. rentner
    Am 9. Juni 2024 um 17:41

    Bei BW Region haben die viele Strassen verkleinert, damit ein abgegrenzter Radweg passt. Dadurch kann auf der strasse(50 erlaubt) keiner einen mofafahrer oder einen 3 rad krankenfahrstuhl fahrer überholen, denn der Mofa Fahrer darf in der ortschaft nicht auf den Radweg. wo kann man mal hinschreiben, und die auf das “Design Problem” der radwege hinweisen und schild machen mofa frei ?.

    Früher als es noch keine radwege gab, gab es das Problem nicht. Die Radwege haben durchgezogene Linien und sind rot, also dürfen nicht überfahren werden. bei radwegen mit gestrichelten Linien, da kann der Mofafahrer um Autofahrer vorbei zu lassen, legal auf dem radweg fahren

  3. Gwen
    Am 12. Dezember 2023 um 3:19

    Thank you your valuable information and guidance !
    I have an E-bike with a throttle which can do 45Km/h, using the pedals or throttle alone ( if settings are modified manually using the display options ). It’s A Fat E-bike ( L1e-A )
    The settings can be modified and I can choose to have the speed limited to 25 Km/h ( with or without throttle ). Question is :

    If it`s manually limited to 25 Km/h , drive in downtown and wearing helmet, having liability + insurance with license plates + B driving license, am I allowed to drive on the bicycle path respecting the bicycle rules and common sense , or I must drive on the open road like the motorcycles and cars ?

    Thank you in advance !
    Gwen

    Vielen Dank für Ihre wertvollen Informationen und Hinweise!
    Ich habe ein E-Bike mit Gashebel, das 45 km/h schafft, indem ich nur die Pedale oder den Gashebel betätige (wenn die Einstellungen manuell über die Anzeigeoptionen geändert werden). Es ist ein fettes E-Bike (L1e-A)
    Die Einstellungen können geändert werden und ich kann wählen, ob die Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt wird (mit oder ohne Gas). Die Frage ist :

    Wenn die Geschwindigkeit manuell auf 25 km/h begrenzt ist, ich in der Innenstadt fahre und einen Helm trage, eine Haftpflichtversicherung mit Kfz-Kennzeichen und einen B-Führerschein habe, darf ich unter Beachtung der Fahrradregeln und des gesunden Menschenverstandes auf dem Radweg fahren, oder ich Müssen Sie wie Motorräder und Autos auf offener Straße fahren?

    Vielen Dank im Voraus !
    Gwen

  4. Jonneis
    Am 1. November 2023 um 2:02

    Ich habe ein E-Bike(Mofa) mit Gashebel und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Ich verstehe das Gesetz nicht wirklich “Sie müssen die Fahrbahn benutzen aber außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen”.Wenn ich zur Arbeit fahre, muss ich auf der Straße fahren, die über eine Einbahnstraße und natürlich einen Radweg am Rand verfügt. Muss ich also die Straße benutzen? Weil das beängstigend und gefährlich ist, ich kaum 25 km/h schaffe und das Gesetz besagt, dass ich auf dieser Straße mit Autos fahren muss, die mit 50–60 km/h an mir vorbeifahren?

  5. Markus
    Am 10. Oktober 2022 um 11:32

    @Inari

    E-Roller (45 km/h) sind motorisierte Kraftfahrzeuge und müssen die für Fahrzeuge vorgesehene Fahrbahn benutzen. Für diese Einordnung ist es unerheblich, dass ein 15 km/h-Modus zur Verfügung steht, da es allein darauf ankommt, dass das Fahrzeug prinzipiell schneller als 25 km/h fahren kann. Es gibt auch keine Ausnahme für vollelektrisierte Fahrzeuge. Auch ich habe so einen E-Roller und empfehle generell vorausschauendes, rücksichtsvolles und defensives Fahren, dann dürften alle soweit zufrieden sein. ;-)

    • Yan
      Am 1. Juni 2023 um 18:08

      Wobei ich diese ganze Regelung nicht verstehe. Mit meinem günstigen Standart Fahrrad komme ich locker auf 30kmh. Im höchsten Gang und bergab sind es bestimmt 35-40. Da sagt keiner was dazu. Rennradfahrer sind ebenfalls deutlich über 25kmh. Und für ein S Pedelec muss eine gesonderte Regelung her, obwohl es technisch nicht anders ist als ein Standart E Bike. Aber hab vergessen, dass wir in Deutschland leben, was wundere ich mich noch.

      • Simon
        Am 1. September 2023 um 15:25

        Man kann mit Autos auch teilweise über 200km/h fahren und darf trotzdem durch die Innenstadt fahren. Genauso unterscheidet sich ein E Bike/ S Pedelec nicht von einem normalen Fahrrad, wenn man das Potenzial nicht ausnutzt. Wenn man einfach gleiches Recht für alle einführen würde könnte man mit einem S-Pedelec auf jedem weg fahren wo man auch als Fahrrad fahren darf. Oder Alternativ in der Innenstadt nur noch Autos die maximal 50km/h fahren können…

  6. Inari
    Am 30. August 2022 um 22:27

    Ich habe hierzu eine Frage, vieleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    Ich besitze einen E-Roller (45km/h), der in verschiedenen Modi betriben werden kann. Im Standardmodus fährt er normal 45 km/h. Allerdings besitzt er auch einen gedrosselten Modus, in dem er maximal 15 km/h fährt. Darf man damit einen Radweg nutzen?
    VIelen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage. :)

  7. Schlawatzky
    Am 10. Juni 2022 um 13:45

    Wenn man das nicht in der Fahrschule gelernt hat ist es ein guter und sicherer Weg einem Bussgeld bzw. Ordnungswidrigkeit aus dem Weg zu gehen.

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