
Mit dem Mofa auf dem Fahrradweg fahren: Wo ist dies erlaubt?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 16. November 2022
Mit dem Mofa den Fahrradweg nutzen?

Bei einem Mofa handelt es sich um ein Fahrrad mit Hilfsmotor, für welches der Gesetzgeber keine Fahrerlaubnis vorschreibt. Stattdessen benötigen die Fahrer eine Mofa-Prüfbescheinigung, die bereits ab einem Mindestalter von 15 Jahren erworben werden kann. Darüber hinaus beinhaltet jede Führerscheinklasse eine entsprechende Berechtigung zum Führen von Mofas. Diese relativ geringen Anforderungen lassen sich insbesondere auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h zurückführen. Denn damit ist das Kleinkraftrad für den normalen Straßenverkehr gefühlt zu langsam unterwegs.
Doch darf ein Mofa deshalb auf dem Fahrradweg fahren? Spielt es eine Rolle, ob Sie mit dem Mofa einen Radweg innerorts oder außerorts nutzen wollen? Und wann müssen Fahrzeugführer, die einen Fahrradweg mit einem Mofa nutzen, mit Sanktionen rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldkatalog zum Thema „Mofa auf dem Fahrradweg benutzen“
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Als Mofafahrer unerlaubt den Radweg innerorts genutzt | 20 € |
… mit Behinderung | 25 € |
… mit Gefährdung | 30 € |
… mit Unfallfolge | 35 € |
FAQ: Mit dem Mofa auf dem Radweg fahren
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas auf Radwegen fahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mithilfe eines Zusatzzeichens auch innerorts Fahrradwege für Mofas freizugeben.
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss mit dem Mofa üblicherweise die Straße genutzt werden.
Radwege sind wie der Name bereits verrät, vor allem für die Straßenbenutzung mit dem Fahrrad gedacht. Darüber hinaus müssen auch Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter und Segways diese nutzen.
Darf man mit dem Mofa auf dem Radweg fahren?

Um herauszufinden, ob ein Mofa auf dem Fahrradweg darf, ist ein Blick in § 2 der StVO notwendig. Denn darin regelt der Gesetzgeber die allgemeinen Vorgaben zur Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Demnach müssen Kraftfahrzeuge üblicherweise die Fahrbahnen nutzen. Allerdings sieht der Gesetzestext unter § 2 Abs. 4 StVO eine Sonderregelung für Mofas vor. Darin heißt es:
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
Demnach dürfen Mofas außerorts auf dem Radweg fahren. Der Gesetzgeber berücksichtig dabei die geringe Geschwindigkeit von Mofas ebenso wie das vergleichsweise geringe Verkehrsaufkommen auf Radwegen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Gleichzeitig dient die allgemeine Freigabe von Radwegen außerorts auch dem Abbau des Schilderwaldes. Ist eine Nutzung durch Mofas auf bestimmten Streckenabschnitten nicht gewünscht, kann dies durch das Zusatzzeichen „keine Mofas“ (VZ 1012-33) angeordnet werden. Darüber hinaus besteht mithilfe des Zusatzzeichens 1022-11 auch die Möglichkeit, innerorts einen Radweg für Mofa freizugeben. Wie die entsprechenden Schilder aussehen, zeigt die nachfolgende Übersicht:


Mit dem Mofa auf dem Radweg: Kann eine Strafe drohen?
Auch wenn innerorts das Mofa auf dem Fahrradweg meist nicht erlaubt ist, bewertet der Gesetzgeber einen solchen Verkehrsverstoß lediglich als eine Ordnungswidrigkeit. Der Verkehrssünder muss daher nur mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog hingegen nicht vor.
Wenn man das nicht in der Fahrschule gelernt hat ist es ein guter und sicherer Weg einem Bussgeld bzw. Ordnungswidrigkeit aus dem Weg zu gehen.
Ich habe hierzu eine Frage, vieleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich besitze einen E-Roller (45km/h), der in verschiedenen Modi betriben werden kann. Im Standardmodus fährt er normal 45 km/h. Allerdings besitzt er auch einen gedrosselten Modus, in dem er maximal 15 km/h fährt. Darf man damit einen Radweg nutzen?
VIelen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage. :)
@Inari
E-Roller (45 km/h) sind motorisierte Kraftfahrzeuge und müssen die für Fahrzeuge vorgesehene Fahrbahn benutzen. Für diese Einordnung ist es unerheblich, dass ein 15 km/h-Modus zur Verfügung steht, da es allein darauf ankommt, dass das Fahrzeug prinzipiell schneller als 25 km/h fahren kann. Es gibt auch keine Ausnahme für vollelektrisierte Fahrzeuge. Auch ich habe so einen E-Roller und empfehle generell vorausschauendes, rücksichtsvolles und defensives Fahren, dann dürften alle soweit zufrieden sein. ;-)